Insbesondere im Fuhrpark hat Compliance eine große Bedeutung. Ein nicht einhalten der gesetzlichen Regeln kann den Verlust des Versicherungsschutzes oder hohe Geldstrafen als Folge haben. Wir geben einen Überblick über die Compliance-Anforderungen im Fuhrpark:
Inhaltsverzeichnis:
- Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen im Fuhrpark umgesetzt werden?
- Compliance-Grundlage für:
- Worauf ist bei der Erfüllung von Compliance-Anforderungen zu achten?
- In welchen weiteren Bereichen sind Compliance-Regelungen im Fuhrparkmanagement relevant?
- Fazit
Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen im Fuhrpark umgesetzt werden?
Zu den gesetzlichen Bestimmungen im Fuhrpark gehört insbesondere die Halterhaftung. Die Halterpflichten können vom Unternehmen auf den Fuhrparkverantwortlichen übertragen werden (Delegation). Im Zuge dessen müssen bspw. Führerscheine kontrolliert werden oder Fahrer zur Vermeidung von Unfällen in die ordnungsgemäße Nutzung ihres Fahrzeugs unterwiesen werden. Bleibt dies aus, drohen der Verlust des Versicherungsschutzes, Geld- und sogar Haftstrafen für den Fahrzeughalter.
Ergänzt werden Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung durch die Fahrzeugprüfung nach UVV. Denn diese stellt sicher, dass das Fahrzeug im betriebssicheren Zustand ist und am Straßenverkehr teilnehmen darf.
1. Compliance-Grundlage für die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark
Grundlage für die Führerscheinkontrolle bildet das Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit den Regelungen aus Paragraf 21 StVG. Dieser besagt, dass Fahrzeuge nur durch Personen mit einer gültigen Fahrerlaubnis bewegt werden dürfen. Die Einhaltung dieser Voraussetzung ist durch das Fuhrparkmanagement regelmäßig zu überprüfen.
Je nach Fuhrparkgröße kann die Durchführung der Führerscheinkontrolle für Unternehmen eine Herausforderung sein. Einfacher, effizienter und sicherer geht es mit den elektronischen Lösungen von LapID. Mehr zur elektronischen Führerscheinkontrolle: Elektronische Führerscheinkontrolle mit LapID
Weitere interessante Beiträge:
- Warum muss eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erfolgen?
- Strafrechtliche Haftung für unzureichende Kontrollen
2. Compliance-Grundlage für die Fahrerunterweisung im Fuhrpark
Die Fahrerunterweisung nach UVV beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Explizit geregelt wird die Fahrerunterweisung in der DGUV Vorschrift 70.
Je unterschiedlicher der Fuhrpark aufgestellt ist und je vielfältiger die Fahrzeugtypen, umso umfangreicher sind auch die Unterweisungspflichten. Pkw, Transporter und Lkw-Fahrer müssen jeweils unterschiedlich unterwiesen werden. Kommen Themen wie die Ladungssicherung oder der Gefahrguttransport hinzu, kann die Unterweisung der Mitarbeiter schnell zu einer großen Herausforderung werden. E-Learnings, wie die von LapID, unterstützen Fuhrparkverantwortliche bei der Erfüllung der Unterweisungspflichten. Mehr zu den E-Learning-Modulen von LapID: E-Learning-Unterweisungen von LapID
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- Die rechtliche Basis der Fahrerunterweisung
3. Compliance-Grundlage für die Fahrzeugprüfung im Fuhrpark
Genauso wie die Fahrerunterweisung beruht die Fahrzeugprüfung nach UVV auf dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Regelungen für die Fahrzeugprüfung finden sich in § 57 der DGUV Vorschrift 70.
Analoge Fahrzeugakten sind nicht nur platzraubend, sondern auch nicht mehr zeitgemäß. Einfacher und übersichtlicher sind digitale Anwendungen, die automatisch an anstehende UVV-Prüfungen oder weitere Termine erinnern, Berichte digital archivieren und jederzeit einen Überblick über den Fuhrpark geben. Wie die digitale Fahrzeugakte und das UVV-Management von LapID Fuhrparkverantwortliche unterstützt, erfahren Sie hier: Fahrzeugprüfung mit LapID
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Worauf ist bei der Erfüllung von Compliance-Anforderungen zu achten?
Selbst dann, wenn es interne Regelungen zur Führerscheinkontrolle, Fahrerunterweisung oder Fahrzeugprüfung gibt, oder ein externer Dienstleister beauftragt wurde, kann die Geschäftsführung nach Paragraf 130 OWiG haftbar gemacht werden. Und zwar dann, wenn die eingesetzte Lösung zur Durchführung nicht sicher ist.
Fuhrparkverantwortlich müssen darauf achten, dass sich die genutzte ggf. externe Lösung nicht von Fahrern manipulieren bzw. umgehen lässt und, dass die Dokumentation der Prüfungen lückenlos erfolgt. Wie Sie ein rechtssicheres System erkennen und wie die Dokumentation erfolgen kann, erfahren Sie in unseren Beiträgen:
- Methodenvergleich: Elektronische Führerscheinkontrolle
- Entwicklungsstufen der Führerscheinkontrolle via Smartphone
- Unterweisungsnachweis und Dokumentationspflichten
- Aufbewahrungs- und Löschfristen im Fuhrparkmanagement
Auch der Umgang mit Ordnungswidrigkeiten gehört zu den Maßnahmen, die im Sinne der Fuhrpark-Compliance rechtlich geregelt sind.
In welchen weiteren Bereichen sind Compliance-Regelungen im Fuhrparkmanagement zu beachten?
Compliance-Regelungen finden aber auch in Verträgen Berücksichtigung, die im Fuhrparkmanagement geschlossen und bearbeitet werden. Hierzu zählen z. B.:
- Kfz-Kaufvertrag
- Leasing-Vertrag
- Mietvertrag
- Reparaturvertrag
- Versicherungsverträge
- Dienstwagenüberlassungsvertrag
Darüber hinaus gibt es interne, nicht-gesetzliche Regelungen, die die individuelle Compliance im Fuhrpark ausmachen. Dazu gehören nachhaltige Regelungen in der Car Policy oder definierte Abläufe für den Schadenfall.
Fazit
Um Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und die Fuhrparkleitung zu minimieren, müssen bestimmte gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Dazu zählt auch die Absicherung und Unterstützung durch rechtssichere und zuverlässige externe Dienstleister wie LapID. In Kombination mit der Festlegung interner Regelungen für die wichtigsten Themen und Prozesse wird das Managen des Fuhrparks erleichtert.