Im Sinne des Arbeitsschutzes müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen im sicheren Gebrauch mit Dienstfahrzeugen unterweisen. Die Fahrerunterweisung nach UVV ist daher verpflichtend und muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Wir informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen der Fahrerunterweisung und welche Konsequenzen Ihnen bei Nichterfüllung drohen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum müssen Unternehmen eine Fahrerunterweisung nach UVV durchführen?
- Auf welchen Grundlagen basiert die Fahrerunterweisung nach UVV?
- Welche Anforderungen werden an eine Fahrerunterweisung nach UVV gestellt?
- Welche Fahrerunterweisungen nach UVV gibt es?
- Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung der Fahrerunterweisung?
Warum müssen Unternehmen eine Fahrerunterweisung nach UVV durchführen?
Die Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV ist für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Hintergrund ist, dass ein Dienstfahrzeug ein Arbeitsmittel darstellt, welches bei unsachgemäßer Verwendung die Arbeitssicherheit der Kraftfahrer gefährden kann. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber nicht nur dazu, nur sichere Arbeitsmittel bereitzustellen, sondern auch seinen Mitarbeitern den korrekten Umgang mit den Arbeitsmitteln nahe zu bringen. Insbesondere sollen die von den Arbeitsmitteln ausgehenden Gefahren aufgezeigt werden.
Konkretisiert werden die Anforderungen an die Fahrerunterweisung nach UVV durch die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“. Diese beinhaltet weitere Regelungen zum Betrieb von Fahrzeugen im Unternehmen und zum Umgang mit diesen.
Delegation der Fahrerunterweisung?
Die Verantwortlichkeit und die Durchführung der Fahrerunterweisung kann an einen anderen Mitarbeiter im Unternehmen übertragen werden. Wie der Arbeitgeber die Fahrerunterweisung und andere Fuhrparkaufgaben korrekt an Mitarbeiter delegiert, erklärt unser Gastautor Rechtsanwalt Lutz D. Fischer in unserem Beitrag.
Die Unterweisung kann aber auch durch externe Dienstleister, wie z. B. LapID durchgeführt werden. Die Pflicht zur Unterweisung bleibt jedoch weiterhin im Unternehmen bestehen. Daher ist die Auswahl des Anbieters umso wichtiger.
Welches Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat?
Existiert ein Betriebsrat im Unternehmen, ist dieser bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes nach UVV für die Mitarbeiter miteinzubeziehen. Grundlage dafür ist Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), Ziel ist, den gesetzlichen Arbeitsschutz möglichst effizient zu gestalten.
Grundlagen für die Fahrerunterweisung nach UVV sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Welche Paragrafen für die Fahrerunterweisung im Unternehmen relevant sind, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst:
Auf welchen Grundlagen basiert die Fahrerunterweisung nach UVV?
Grundlagen für die Fahrerunterweisung nach UVV für Dienstwagenfahrer sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Welche Paragrafen für die Fahrerunterweisung im Unternehmen relevant sind, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst:
Rechtsgrundlage der Fahrerunterweisung:
- § 12 ArbSchG: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Die Unterweisungsinhalte sind auf den jeweiligen Aufgabenbereich und Arbeitsplatz ausgerichtet.
- § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1: Vor erstmaligem Gebrauch eines Arbeitsmittels hat eine Unterweisung stattzufinden. Diese muss mindestens einmal im Jahr wiederholt und dokumentiert werden.
- § 35 DGUV Vorschrift 70: Dienstfahrzeuge oder maschinell angetriebene Fahrzeuge dürfen nur Fahrern zur Verfügung gestellt werden, die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen wurden und eine Befähigung zum Führen nachgewiesen haben. Ergänzende Informationen zur Wahrung der Sicherheit der Mitarbeiter und zum Gesundheitsschutz finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie den Berufsgenossenschafltichen Vorschriften (BGV).
Welche Anforderungen werden an eine Fahrerunterweisung nach UVV gestellt?
Eine UVV-Unterweisung muss immer unter folgenden Bedingungen umgesetzt werden:
- Vor erstmaliger Aufnahme der Arbeitstätigkeit.
- Regelmäßig und mindestens einmal jährlich.
- Bei Änderungen am Arbeitsplatz oder beim Aufgabenbereich.
- Nach Unfällen.
- Bei der Einführung neuer Tätigkeiten und Arbeitsmitteln.
Darüber hinaus muss die Unterweisung folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Inhalte müssen zielgruppengerechte sein.
- Die Unterweisung stellt Praxisbezug her.
- Sie muss verständlich in Form, Sprache und Schrift sein.
- Die Inhalte müssen aktuell sein.
- Die Unterweisung wird dokumentiert.
- Es findet eine Überprüfung des Wissens in Form von Tests oder Quizzes statt.
- Die Inhalte sollten nachhaltig wirken.
Welche Fahrerunterweisungen nach UVV gibt es?
Nicht jede Fahrerunterweisung ist für jeden Mitarbeiter und jedes Fahrzeug geeignet. Unterschiedliche Fahrzeuge erfordern daher unterschiedliche Unterweisungen. Für die Durchführung und auch für die Anforderungen gelten hier die gleichen Regeln. Der Inhalt allerdings orientiert sich an der Gefährdungsbeurteilung und den Eigenheiten und Besonderheiten des jeweiligen Fahrzeugs.
Die Fahrerunterweisungen nach UVV gibt es daher zu folgenden Fahrzeugen:
Auch für Motorradfahrer, (E-)Rollerfahrer und Dienstfahrräder gibt es Fahrerunterweisungen.
Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung der Fahrerunterweisung?
Hat der Arbeitgeber seine Pflicht zur Arbeitssicherheit in Form einer Unterweisung nicht erfüllt und kommt es zu einem Unfall, drohen rechtliche Konsequenzen:
- Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt keine Schäden an Gesundheit und Leben. Hat der Arbeitgeber die Bestimmungen zur Unterweisung vorsätzlich oder grob fahrlässig missachtet, wird die Berufsgenossenschaft die im Zusammenhang mit dem Unfall geleisteten Zahlungen zurückfordern.
- Außerdem droht der Unternehmensführung oder der beauftragten Person eine Geldstrafe. Bei einer vorsätzlich oder fahrlässig unterlassenen Unterweisung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro die Folge sein. Dies kann sich sogar auf bis zu 10.000 Euro erhöhen.
- Wurde die Durchführung der Unterweisung an einen nicht geeignete Person delegiert, kann ein Auswahl- oder Aufsichtsverschulden vorliegen. Auch wenn keine ordnungsgemäße Beauftragung erfolgt ist, kann dies der Fall sein. Nach Paragraf 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) droht in diesem Fall ein Bußgeld von bis zu 1 Millionen Euro.
Quelle: Rechtliche Grundlage der Fahrerunterweisung nach UVV, Eigene Darstellung