Jährliche Unterweisung bei Gabelstaplerfahrern

Die regelmäßige Fahrerunterweisung nach UVV ist bei allen betrieblichen Dienstfahrzeugen Pflicht. Doch die Vorgabe des Arbeitsschutzes und der Berufsgenossenschaften bezieht sie sich nicht nur auf Arbeitsmittel wie Pkw oder Lkw. Auch bei Flurförderzeugen wie Staplern ist eine regelmäßige Unterweisung verpflichtend. Wir werfen einen Blick auf die gesetzlichen Grundlagen von Flurförderzeugen und deren Unterweisung. 

Inhaltsverzeichnis: 

Flurförderzeug: Was ist das?

Flurförderzeuge, manchmal auch Flurförderfahrzeuge genannt, sind betriebliche Transportmittel, die vorwiegend für den horizontalen Güterverkehr im Logistikbereich, insbesondere in Lager- und Produktionshallen, eingesetzt werden.

Weiter charakterisiert werden Flurförderzeuge durch die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (ehemals: BGV D27). In Paragraf 2 DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" heißt es:

 

„(1) Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie:

    1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind,
    2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und
    3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.“

Aus den genannten Kriterien können drei Arten von Flurförderzeugen abgeleitet werden: gleislose, gleisgebundene und spurgeführte Flurförderzeuge. Zu den gleislosen Flurförderzeugen zählen unter anderem Gabelstapler, Schubstapler, Querstapler oder Hubwagen. Das Führen kleinerer Flurförderzeuge wie einem Hubwagen bedarf keiner besonderen Qualifikation. Für Stapler wird eine Art „Führerschein“, der Fahrausweis für Flurförderzeuge bzw. Staplerschein, benötigt.

Zudem unterscheidet die DGUV Vorschrift weitere Arten von Flurförderfahrzeugen:

  • Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung: Sie verfügen zusätzlich zu den oben genannten Kriterien über eine Einrichtung „zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagerung“.
  • „Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung, die die Last oder das Lastaufnahmemittel höher als bodenfrei heben können.“ Hub- und Senkbewegung verlaufen dabei „in einer geraden und senkrechten oder nahezu senkrechten“ Position.
  • Mitgänger-Flurförderzeuge oder auch Geh-Flurförderzeuge genannt: Diese Flurförderzeuge werden durch einen „mitgehenden Fahrer“
  • Regalstapler: Dabei handelt es sich um „Seitenstapler, Dreiseitenstapler und Quergabelstapler“, deren Aufgabe „das Ein- oder Auslagern ganzer Ladeeinheiten“ ist.
  • Kommissionierstapler: Darunter fallen hebbare Standplätze für Kommissionierer „höher als 1,2 m über Flur“.
  • Kommissioniergeräte: Entsprechen den Kommissionierstaplern, jedoch ohne Standplatz.

Quelle: § 2 DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"

Flurförderzeuge sind flexibel einsetzbar und lassen sich gut manövrieren. Allerdings ist der Aufwand für Wartung und Bedienung vergleichsweise hoch. Von Flurförderzeugen werden flurfreie Fördermittel unterschieden. Diese befördern Güter meist hängend von der Decke über Elektrokranhängebahnen oder Krane. Sie lassen sich nicht frei im Flur bewegen.

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Jährliche Unterweisung für Stapler: Gesetzliche Grundlagen

Irrtümlicherweise gehen viele Arbeitgeber davon aus, dass der Besitz eines Staplerführerscheins ausreicht, um Flurförderzeuge zu steuern. Der Gesetzgeber gibt jedoch vor, dass Fahrer eines Flurförderzeugs jährlich im richtigen Umgang mit dem Arbeitsmittel unterwiesen werden müssen.

Wie auch bei der Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark greift bei der Bedienung von Flurförderzeugen Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach müssen Arbeitnehmer über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit bzw. bei der Nutzung eines Arbeitsmittels unterwiesen werden.

Zudem treffen auch hier die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschriften zu. Gemäß Paragraf 12 BetrSichV und Paragraf 4 DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen zur regelmäßigen Unterweisung verpflichtet. Diese muss vor erstmaligem Gebrauch eines Arbeitsmittels und dann jährlich wiederholt werden. Die Ergebnisse der Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden.

Warum muss eine regelmäßige Unterweisung durchgeführt werden?

Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber seiner Mitarbeiter mit Blick auf den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz, gibt es weitere gute Gründe, die eine regelmäßige Unterweisung für Staplerfahrer rechtfertigt.

Das tägliche Rangieren mit Flurförderzeugen am Lager und auf dem sonstigen Firmengelände erfordern versierte Kenntnisse im Umgang mit dem Fahrzeug und ein hohes Maß an Verantwortung. Die Anforderungen an die Fahrer von Flurförderzeugen sind entsprechend hoch. Besonders wichtig ist es, zu wissen, was im Falle eines Unfalls mit einem Flurfördermittel zu tun ist. Die DGUV erfasst jährlich das Arbeitsunfallgeschehen in deutschen Betrieben. Im Jahr 2020 sind für Flurfördermittel, wozu neben Gabelstaplern auch Handkarren oder Rollwagen gehören, 31.787 Arbeitsunfälle gemeldet worden (ebd., S. 82). Auch wenn die Zahl pandemiebedingt im Vergleich zu den Vorjahren leicht gesunken ist, zeigt die Vielzahl der Unfälle, wie wichtig die wiederkehrende Sicherheitsunterweisung für Flurförderzeuge ist.

Für wen ist die Staplerfahrerunterweisung erforderlich?

Die jährliche Arbeitsschutzunterweisung für Flurförderzeuge betrifft alldiejenigen, die im Betrieb mit diesen Fahrzeugen zu tun haben und diese im gewerblichen Rahmen befördern. Dafür wiederum müssen Mitarbeiter eine Ausbildung absolvieren, die zur Fortbewegung von Flurfördermitteln berechtigt. Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Mitarbeiter den so genannten Flurfördermittelschein oder Staplerschein. Entsprechend betrifft die jährliche Unterweisung alle Mitarbeiter, die im Besitz des Staplerscheins sind oder sich in der Ausbildung zum Erwerb des Scheins befinden.
Mehr zum Zusammenhang zwischen Unterweisung und Staplerschein gibt es im Laufe des Beitrags.

Unterweisung in der Praxis

Die Unterweisung für Staplerfahrer dient der Gefahrenvorbeugung und Unfallvermeidung. Aus diesem Grund muss im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Sofern keine veränderten Gefahren auftreten oder es zu einem Arbeitsunfall kommt, ist die einmal jährliche Durchführung der Staplerunterweisung ausreichend. Andernfalls können häufigere Unterweisungsintervalle notwendig und sinnvoll sein.

Art und Umfang der Unterweisung sind nicht gesetzlich festgeschrieben. Empfohlen wird jedoch, dass die Fahrerunterweisung von Flurförderzeugen einen theoretischen und praktischen Teil enthält. In jedem Fall muss ein Austausch zwischen Bediener und Vorgesetztem bzw. Arbeitgeber möglich sein, um mögliche Fragen oder Unklarheiten zu klären.

Für gewöhnlich enthält die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer folgende Aspekte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfälle mit Flurförderzeugen
  • Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
  • Musterbetriebsanweisung
  • Sicherheitszeichen
  • Haftung des Flurförderzeugführers
  • Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
  • Fahrprobe

Quelle: DEKRA, dekra-akademie.de 2023

Die Durchführung der Unterweisung für Staplerfahrer verantwortet der Arbeitgeber. Arbeitsschutzrechtlich werden keine besonderen Anforderungen an den Verantwortlichen gestellt. Der Arbeitgeber entscheidet selbst, welche Qualifikation für die Durchführung der Unterweisung benötigt wird. Zudem kann er nach Paragraf 13 Abs. 2 ArbSchG die Durchführungspflicht schriftlich an eine fachkundige Person übertragen. Wer die Unterweisung nicht selbst erstellen und durchführen möchte, kann sich beispielsweise an die Prüfgesellschaften DEKRA oder TÜV wenden. Beide bieten eine Unterweisung für Staplerfahrer an.

Neben der wiederkehrenden Unterweisung müssen Staplerfahrer vor erstmaliger Nutzung des Flurförderzeugs in dessen technischen Gegebenheiten eingewiesen werden. Die Ersteinweisung ist Bestandteil des Staplerführerscheins. Erst nach bestandenem Erwerb des Staplerscheins dürfen Fahrer Flurförderzeuge fortbewegen.

Gefährdungen und mögliche Unfälle mit Gabelstaplern

Wie bereits geschildert, ereignen sich jährliche tausende Unfälle rund um Gabelstapler und andere Flurförderzeuge. Deswegen ist es besonders wichtig, zum einen Gefährdungen vorzubeugen und zum anderen die richtigen Maßnahmen im Falle von Unfällen zu treffen oder Unfällen durch Unterweisungen vorzubeugen.

Häufig gehen u. a. folgende Gefahren von Gabelstaplern aus, die zu Verletzungen des Fahrers oder Unbeteiligten führen können:

  • Eine eingeschränkte Sicht aufgrund von zu viel Ladung oder beim Rückwärtsfahren
  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Lasten werden nicht korrekt aufgeladen und fallen herunter
  • Lasten werden zu hoch transportiert, dies verändert den Schwerpunkt des Staplers
  • Der Gabelstapler wird falsch bedient
  • Der Gabelstapler kippt um
  • Der Sicherheitsgurt wird nicht angelegt
  • Der Stapler ist nicht richtig gesichert und wird versehentlich in Gang gesetzt
  • Der Stapler wird unbeaufsichtigt gelassen, obwohl der Schlüssel steckt (so haben Unbefugte Zugriff)
  • Die Gabel wird bei Leerfahrten nicht korrekt abgesenkt
  • Beim Beladen oder Entladen des Staplers stürzen Mitarbeiter von Arbeitsbühnen oder Ladeflächen

Unterweisung bei Staplerfahrern: Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften Folge zu leisten. Wenn der Arbeitgeber die Vorgaben zur Unterweisung vorsätzlich oder grob fahrlässig missachtet, drohen rechtliche Konsequenzen. Das betrifft auch die Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer.

Kommt es zu einem Arbeitsunfall bzw. Schadenfall und die Unterweisung ist gar nicht oder unzureichend durchgeführt worden, können die Berufsgenossenschaften die Zahlung der Unfallkosten verweigern. Dafür muss dem Arbeitgeber die grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Zudem können sie den Arbeitgeber in Regress nehmen.

Grob fahrlässiges Verhalten kann zudem, gemäß Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 26 BetrSichV im Sinne des Paragraf 25 ArbSchG, ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Eine Erhöhung auf 10.000 Euro ist nach Vorgabe des Paragrafen 40 DGUV Vorschrift 68, im Sinne des Paragrafen 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, möglich.

Erfolgte im Vorfeld eine unsachgemäße Delegation der Unterweisungspflicht an eine verantwortliche Person im Unternehmen, kann ein Auswahl- oder Aufsichtsverschulden vorliegen. Nach Paragraf 13 Abs. 2 ArbSchG muss der Verantwortliche zur Durchführung von Sicherheitsunterweisungen dafür fachlich oder persönlich geeignet sein. Wird dagegen verstoßen, kann nach Paragraf 130 OWiG ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro fällig sein.

Weitere DGUV-Regelungen rund um Gabelstapler

Die bereits erwähnte DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge gehört zu den wichtigsten Vorschriften rund um Gabelstapler und Co. Neben der Definition, was ein Flurförderzeug ist, beinhaltet sie Hinweise zum Umgang vor und während der Nutzung. Der ebenfalls bereits erwähnte DGUV Grundsatz 308-001 regelt zudem die Ausbildung zum Führen eines Flurförderzeugs. Darüber hinaus gibt es jedoch noch weitere relevanten DGUV-Regelungen rund um Flurförderzeuge. Dazu gehören unter anderem:

  • Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2111 Teil 1 „Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln“: Die vom Ausschuss für Betriebssicherheit sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgearbeiteten Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung für einen bestimmten Arbeitsbereich; hier: mobile Arbeitsmittel.
  • DGUV Information 208-004: Diese Information richtet sich insbesondere „an den Gabelstaplerfahrer, der entscheidend die Sicherheit beim Transport mit Gabelstaplern beeinflusst“ (ebd. S. 5). Darin werden nochmal Grundlagen unter anderem um die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern, Beschaffenheitsanforderungen, Gesundheitliche Belastungen für die Fahrer sowie den sicheren Betrieb der Gabelstapler aufgelistet.
  • DGUV Information 240-060: Hierbei handelt es sich um die Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge mit Blick auf die „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen“. Je nach Einsatz (z. B. auf unebener Fahrbahn) können auch Gabelstapler Ganzkörper-Vibrationen verursachen. Die Handlungsanleitung wird derzeit überarbeitet.

Gabelstapler-Unterweisung: Auswirkung auf den Staplerschein

Der wiederkehrende Arbeitsschutzunterweisung für Gabelstaplerfahrer und Fahrer anderer Flurförderzeuge ist grundsätzlich von dem Staplerschein/Flurfördermittelschein zu unterscheiden. Beim Staplerschein handelt es sich um eine fachliche Ausbildung, die zum betrieblichen Führen von Flurförderzeugen berechtigt. Grundlage dafür ist der DGUV Grundsatz 308-001. Ergänzend dazu sind die Voraussetzungen zum Führen eines Flurförderzeugs in Paragraf 7 DGUV Vorschrift 68 festgehalten.

Die Pflicht zur Durchführung der Stapler-Unterweisung ergibt sich wiederum aus den bereits genannten Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung.

Die Ausbildung zum Staplerschein umfasst in der Regel einen Theorie- und Praxisteil und geht über mehrere Tage. Ist der Staplerschein einmal erworben, ist er ähnlich wie die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge unbegrenzt gültig. Aber Achtung: Das „normale“ Führerschein-Dokument für Kraftfahrzeuge hat seit 2013 ein Ablaufdatum und auch ältere Führerscheine müssen bis ins Jahr 2033 umgetauscht werden. Das ist jedoch für den Staplerschein nach jetzigem Stand nicht vorgesehen. Die Unterweisung für Staplerfahrer hingegen muss jährlich wiederholt werden, um Grundlagen rund um die Arbeit mit Flurförderzeugen aufzufrischen. Die Unterweisung lässt sich in Präsenz für gewöhnlich an einem Tag absolvieren. Alternativ kann die Unterweisung auch via E-Learning erfolgen. Dann dauert sie weniger als eine Stunde und kann von überall zu jeder Zeit durchgeführt werden. Die E-Learning-Unterweisung ersetzt dabei den Theorieteil der Unterweisung. Praxisbezogene Themen sollten weiterhin in Präsenz durchgeführt werden.

Eine fehlende Unterweisung für Flurförderzeuge hat so gesehen keine negativen Auswirkungen auf den Staplerschein. Sollte ein Gabelstaplerfahrer jedoch länger keine praktische Fahrerfahrung gemacht haben, sollte der Arbeitgeber vor erstmaliger Wiederaufnahme der Tätigkeit auf die Durchführung der Unterweisung bestehen.

LapID Unterweisungen für den Arbeitsschutz

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Auch für die jährlich durchzuführende Gabelstapler-Unterweisung bietet LapID passende Module an. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei den Themen:

  • Verantwortlichkeiten rund um den Gabelstapler
  • Verkehrszeichen und Sicherheitsabstände
  • Funktionsweisen von Gabelstaplern
  • Sicherer Lastentransport & Verkehrswege
  • Verhalten bei einem Unfall mit dem Gabelstapler

Darüber hinaus bietet LapID weitere Unterweisungsmodule an, die Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen für jeden Mitarbeiter zusammenstellen können. Für den Bereich Arbeitsschutz stehen Ihnen bei LapID unter anderem folgende Module zur Verfügung:

  • Grundregeln Arbeitsschutz (allgemein)
  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Bildschirmarbeit
  • Homeoffice / Mobiles Arbeiten

Weitere Informationen und die LapID Unterweisungen im Überblick finden Sie hier:

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.


Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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