Führerschein-Umtausch: Fristen, Gültigkeit und Kosten

Bereits seit 2013 werden deutsche EU-Kartenführerscheine nur noch mit einer begrenzten Gültigkeit ausgestellt. Doch auch alte Kartenführerscheine sowie rosafarbene und graue Papierführerscheine müssen aufgrund einer EU-Richtlinie bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über den Umtausch-Ablauf von (deutschen) EU-Führerscheinen und den Fristen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

Inhaltsverzeichnis:

Das Wichtigste im Überblick:

  • Seit Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
  • Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis spätestens zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Dazu gehören sowohl EU-Kartenführerscheine als auch graue oder rosafarbene Papierführerscheine.
  • Um den Führerschein-Umtausch zu entzerren, gibt es verpflichtende Fristen ausgehend vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. des Ausstellungsjahres, bis wann der Führerschein umgetauscht werden muss.

Hintergrund des Führerschein-Umtauschs: EU-Richtlinie

Maßgebend für die Gültigkeit der Führerscheine ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die zum einen die Befristung der EU-Kartenführerscheine ab dem 19.01.2013 auf 15 Jahre festlegt. Dies betrifft die bislang unbefristeten Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE. Die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1, D1E sind bereits mit Ausstellung nach dem 01. Januar 1999 befristet gültig und müssen alle fünf Jahre neu beantragt werden. Zum anderen müssen laut Artikel 3, Abs. 3 alle Mitgliedstaaten sicherstellen, „dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen“.

Entsprechend wurde die Regelung in Deutschland in Paragraf 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) übernommen. Die Einhaltung der Anforderungen wurde bei allen EU-Führerscheinen ab 2013 direkt umgesetzt. Betroffen vom Führerschein-Umtausch sind alle zuvor ausgestellten Führerscheine (EU-Kartenführerscheine, rosafarbene und graue Führerscheine).Sie müssen demnach bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht und gemäß der Anforderungen der EU aktualisiert sein.

Laut Verkehrsausschuss müssen bis zu dem Stichtag noch rund 15 Millionen alte rosafarbene und graue Papierführerscheine umgetauscht werden. Hinzukommen weitere 30 Millionen Kartenführerscheine, die nach dem Jahr 1999 ausgestellt wurden und derzeit noch keine befristete Gültigkeit enthalten.

Warum erhalten die Führerscheine eine Befristung?

Warum der Führerschein nun mit einem Ablaufdatum versehen wird, liegt laut BMVI an den unterschiedlichen Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten. Ziel ist es, die rund 110 verschiedenen Führerscheinvarianten zu vereinheitlichen. Zudem wird durch das Ablaufdatum im Führerschein sichergestellt, dass die Fahrerlaubnisdokumente immer den neusten Sicherheitsstandards entsprechen und so Führerscheinfälschern entgegenwirken. Die Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisdokumente innerhalb der EU erleichtert zusätzlich die Vernetzung und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.

Übrigens:
Die Befristung und der Umtausch beziehen sich nur auf den Führerschein als Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis und somit die Berechtigung zum Fahren eines Fahrzeugs im Straßenverkehr bleibt bestehen.

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Wann läuft mein Führerschein ab und bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? (Tabelle)

Damit die ausstellenden Behörden entlastet werden und in den Jahren 2032 und 2033 nicht Millionen Deutsche ihren Führerschein umtauschen, hat der Verkehrsausschuss für den Bundesrat bereits 2016 eine Empfehlung zum Umtausch der alten Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 2013 ausgesprochen. Der Bundesrat hat der Empfehlung des Verkehrsausschusses zugestimmt und die Staffelung zum Umtausch der Führerscheine festgelegt. Die Reihenfolge des Umtausches wurde in einer verpflichtenden Verordnung im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung festgehalten (Anlage 8e FeV). Dabei orientiert sich die Umtauschfrist an dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers sowie ab 1999 an dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Umtausch des Führerscheins ist dieser für 15 Jahre gültig. 

Demnach sind die vorgegebenen Umtauschfristen für alle verpflichtend einzuhalten. Nach Ablauf der nachfolgenden Fristen ist der Führerschein ungültig: 

Führerscheinumtausch

Quelle: Eigene Darstellung

Update: Aufgrund der Corona-Pandemie und der überlasteten Ämter hat die Innenministerkonferenz beschlossen, dass die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953-1958 vom 19. Januar 2022 bis zum 19. Juli 2022 verlängert wird und dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst nicht sanktioniert werden sollen.

Wo steht das Ablaufdatum im Führerschein?

Ablaufdatum-Fuehrerschein-4bBild: Musterführerschein, Ablaufdatum Führerschein – Punkt 4b

Sofern Ihr Führerschein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, enthält dieser unter Punkt 4b ein Ablaufdatum. Mit dem Tag der Neuausstellung ist der Führerschein dann 15 Jahre gültig und muss dann fristgerecht neu beantragt werden. Führerscheine (Kartenführerscheine, Papierführerscheine), die vor 2013 ausgestellt wurden, haben an dieser Stelle keine Eintragung bzw. einen Strich. Sie laufen entsprechend der oben genannten Tabelle ab.

Wo und wie wird der Führerschein umgetauscht?

Unabhängig von der Entscheidung des Bundestages zum Umtausch der Führerscheine können Führerscheine jederzeit vor dem Jahr 2033 in der entsprechenden Führerscheinstelle umgetauscht werden. Anders als bei erstmaliger Beantragung muss der Führerscheininhaber jedoch keine erneute Pflichtuntersuchung, wie einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs, nachweisen. Der Führerscheinumtausch erfolgt zudem ohne erneute Fahrprüfung.

Ausnahmen sind Berufskraftfahrer, die den Führerschein alle fünf Jahre erneuern und eine regelmäßige Weiterbildung absolvieren müssen. Auch medizinische Untersuchungen sind Bestandteil des Qualifikationsnachweises. Mehr dazu haben wir für Sie in unserem Beitrag „Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer“ zusammengefast:

Ihren Führerschein tauschen Sie in der Zulassungsbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes um. Für den Führerscheinumtausch benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis
  • Alter Führerschein
  • ein aktuelles Passfoto (Format 35 x 45 mm)

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Für die Kosten des Führerschein-Umtauschs müssen Sie aufkommen. Für den Umtausch wird lediglich ein aktuelles biometrisches Passbild, der umzutauschende Führerschein und der Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Kosten für neue Passfotos belaufen sich auf ca. 5 bis 10 Euro. Je nach Führerscheinklasse müssen gegebenenfalls weitere Bescheinigungen oder Gesundheitstests vorgelegt werden. Berufskraftfahrer beispielsweise benötigen noch ärztliche Gutachten, welche je nach Untersuchung zwischen 100 und 150 Euro kosten.

Besitzen Sie noch einen rosa oder grauen Papierführerschein und stammt dieser nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes, benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift des Amtes, das Ihnen die Fahrerlaubnis ausgestellt hat. Anders als den Führerscheinumtausch können Sie die Abschrift telefonisch, per Post oder bei manchen Ämtern sogar online beantragen.

Laut Bundesdruckerei belaufen sich die Kosten für den Führerscheinumtausch auf 24 Euro für Herstellung und Bearbeitung. Unter Umständen kommt noch eine Versandpauschale von rund 5 Euro obendrauf. Die Gesamtkosten des Führerscheinumtauschs belaufen sich somit auf rund 30 bis 40 Euro.

Wichtig: Die genannten Punkte gelten nicht, wenn zuvor die Fahrerlaubnis wegen eines Vergehens im Straßenverkehr entzogen wurde. Die Auflagen und Kosten sind dabei erheblich höher.

Umtauschpflicht: Welche Strafen und Konsequenzen drohen, wenn ich meinen Führerschein nicht umtauschen lassen möchte?

Kommt man der Pflicht des Führerscheinumtausches nicht nach, kann im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro verhängt werden. Zudem wird man aufgefordert den Führerschein zu erneuern. Auch im Ausland kann es problematisch werden, wenn man mit einem "alten", nicht umgetauschten Führerschein unterwegs ist. Mögliche Konsequenzen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich.

Für Berufs- und Dienstwagenfahrer, die ohne gültigen Führerschein unterwegs sind, sind die Konsequenzen weitreichender. Auch der Arbeitgeber ist dann im Rahmen seiner Halterhaftung betroffen. Eine regelmäßige Kontrolle gültiger Führerscheine ist Pflicht und kann bei Nichteinhaltung hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe für das Unternehmen nach sich ziehen.

 

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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