Was ist der Unterschied zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis?

Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden im Alltag häufig synonym benutzt. Doch stehen sie für Ein und Dasselbe? Tatsächlich nicht: Der Führerschein und die Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Dinge. Im Beitrag geben wir einen Überblick, was Sie über den Führerschein (und die Fahrerlaubnis) wissen sollten, denn es bestehen wesentliche Unterschiede zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis.

Führerschein und Fahrerlaubnis: Nicht ein und dasselbe

Sie ist wohl uns allen geläufig, die Phrase „den Führerschein machen“ und nicht „die Fahrerlaubnis machen.“ Dem liegt womöglich zugrunde, dass es leichter ist zu sagen, dass man den (einen) Führerschein macht, als zu differenzieren, welche Fahrerlaubnisklasse/n man erwerben möchte. Wenn man „den Führerschein“ macht, ist damit in der Regel der Pkw-Führerschein für die Klasse B gemeint. Fahrerlaubnis und Führerschein sind keine Synonyme: Der Führerschein ist ein Nachweis, eine Besitzurkunde über die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis gestattet das Fahren eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. 

Die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben, werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Wem gehört überhaupt der Führerschein? In Deutschland ist der Führerschein, anders als in den anderen europäischen Ländern, kein amtliches Ausweisdokument wie Personalausweis und Reisepass. Bzgl. der Eigentumsverhältnisse zum Führerschein sind diese wie folgt geregelt: Der Führerscheininhaber ist Besitzer des Führerscheins, aber nicht Eigentümer. Es handelt sich hierbei um ein offizielles, amtliches Dokument über die Fahrerlaubnis, welches Staatseigentum ist. 

Hat man die Prüfungen gemeistert, besitzt man die staatliche Zulassung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B (Auto-Führerschein) sowie miteingeschlossen der Klassen L (Trecker-Führerschein) und AM (Roller-Führerschein). Man kann nur einen Führerschein besitzen, hingegen die Fahrerlaubnis für mehrere Klassen.

Ausgestellt wird heutzutage der EU-Kartenführerschein. Dieser ist seit 2013 im Umlauf. Vorher gab es den grauen und rosafarbenen Führerschein sowie einen rosa-grünen Führerschein als Plastikkarte. Mehr zu den verschiedenen Führerscheinarten und woran Sie einen Original-Führerschein erkennen in unseren Beiträgen:

Welche Fahrerlaubnisklassen Sie besitzen, wird auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt. Wie am abgebildeten Beispiel-Führerschein zu sehen ist, darf der Führerscheinbesitzer Fahrzeuge der Klasse B, AM und L fahren (siehe Spalte 10). Besäßen diese Klassen eine Gültigkeit, wäre das in Spalte 11 vermerkt. Schön zu sehen und sicherlich auch dem besseren Verständnis dienend, sind in Spalte 9 neben dem Fahrerlaubnisklassen-Buchstabencode auch die typischen Fahrzeuge grafisch dargestellt:

fahrzeugklassen-deutschland

Abbildung: Führerscheinrückseite, eingetragene Fahrerlaubnisklassen

Wie bereits erwähnt, kann der Führerschein den Nachweis über mehrere Fahrerlaubnisklassen enthalten. Einen Überblick über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen finden Sie in unserem dazu passenden Beitrag:

Verschiedene Fahrerlaubnisklassen sind dabei noch um zusätzliche Schlüsselzahlen ergänzt. Diese werden in der Regel in Spalte 12 aufgelistet. Mehr zu den Schlüsselzahlen im Führerschein:

Für Berufskraftfahrer gibt es neben dem Führerschein seit dem 01.05.2021 noch den Fahrerqualifizierungsnachweis. Für neue Berufskraftfahrerqualifikationen wird in diesem Dokument die Schüsselzahl 95 dokumentiert. Mehr dazu:

Unterschied per Gesetz zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis

Auch strafrechtlich besteht ein Unterschied darin, ob der Führerschein oder die Fahrerlaubnis entzogen wird. Umgangssprachlich spricht man anstelle vom Entzug der Fahrerlaubnis auch vom Führerscheinentzug. Wird der Führerschein selbst jedoch entzogen, spricht man von einem Fahrverbot. Was jeweils zum Entzug der Fahrerlaubnis und des Führerscheins führt, ob und wie man diese wiedererlangen kann und welche Konsequenzen der jeweiliger Entzug für den Arbeitgeber hat, erfahren Sie in unserem Beitrag Fahrverbot und Führerscheinentzug: Bedeutung für den Arbeitgeber.

Den Führerschein müssen Sie immer im Original bei sich haben. Können Sie den Führerschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht vorzeigen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

Gemeinsamkeit bei Führerschein und Fahrerlaubnis: Ablauffristen

Bisher haben wir die Unterschiede zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis aufgezeigt, doch existiert eine Gemeinsamkeit: die Ablauffrist. Seit 2013 werden deutsche EU-Kartenführerscheine mit einer begrenzten Gültigkeit (15 Jahre) versehen. Hinzukommt eine EU-Richtlinie, dass alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind – „alte“ Kartenführerscheine sowie rosafarbene und graufarbene Papierführerscheine (Lappen), bis 2033 umgetauscht werden müssen. In unserem Beitrag „Bis wann muss ich meinen EU-Führerschein umtauschen?“ geben wir Ihnen eine Übersicht sowie die nötigen Informationen, wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

Auch die Fahrerlaubnis beziehungsweise die Fahrerlaubnisklassen können begrenzt gültig sein. Dies betrifft vor allem Berufskraftfahrer (Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D). Sie müssen ihre Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse in regelmäßigen Abständen erneuern. Das ist wichtig, denn wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, können unschöne Konsequenzen sowohl für Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeber folgen. Da ist es nützlich einen Überblick zu haben, welcher Fahrer wann (spätestens) seine Fahrerlaubnis verlängern muss. Die Überwachung der Fahrerlaubnisklassen spielt daher im Fuhrpark eine große Rolle, sie ist sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 21 StVG).

Wir können Sie bei der Fahrerlaubnisklassenüberwachung im Rahmen der Führerscheinkontrolle unterstützen: Die Fahrerlaubnisklassenüberwachung von LapID

Weitere Fragen rund um den Führerschein

… und um die Fahrerlaubnis

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Kathrin Mikalay

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