Fahren mit gefälschtem Führerschein: Konsequenzen

Der Führerschein wurde entzogen oder man ist erst gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis - da stellt man sich schon einmal die Frage, warum nicht mit einem gefälschten Führerschein fahren? Wir klären auf, welche Folgen ein gefälschter Führerschein für den Fahrer und das Fuhrparkmanagement haben kann.

Der gefälschte Führerschein

Bei einem gefälschten Führerschein handelt es sich um ein nachgemachtes Dokument, mit dem die Fahrerlaubnis fälschlicherweise nachgewiesen wird. Meist handelt es sich hierbei um ausländische EU-Kartenführerscheine. Mit der Angleichung der EU-Kartenführerscheine soll dies allerdings in Zukunft deutlich schwerer werden.

Der gefälschte Führerschein (auch Fake-Führerschein genannt) wird in der Regel immer dann erworben, wenn der Führerschein entzogen wurde, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wurde oder die Fahrprüfung umgangen werden soll. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn eine weitere Fahrerlaubnisklasse hinzukommen soll, die z. B. zum Führen eines Lkws oder Busses berechtigt.

Um im Fuhrparkmanagement auf der sicheren Seite zu sein, ob es sich um einen Original-Führerschein handelt, sollten Sie bei der Vorlage es Führerscheins im Rahmen der manuellen Führerscheinkontrolle immer auf das Original-Dokument bestehen. Kopien reichen an dieser Stelle nicht aus. Nur mit dem Dokument in der Hand können Sie vor Ort überprüfen, ob es sich um einen richtigen Führerschein handelt. Hierfür können verschiedene Sicherheitsmerkmale zur Überprüfung herangezogen werden. Setzt das Fuhrparkmanagement auf elektronische Lösungen müssen diese gewährleisten, dass das System die Echtheit des Führerscheins erkennt.

Woran Sie einen Original-Führerschein erkennen und wie Sie mit Kopien bei der Führerscheinkontrolle umgehen sollten, erklären wir Ihnen in unseren Beiträgen.

Warum sind gefälschte Führerscheine so gefährlich?

War der Fahrer vorher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, fehlen dem Fahrer die grundlegenden Kenntnisse zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dies gefährdet ihn selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

Wird der gefälschte Führerschein genutzt, weil die Fahrerlaubnis entzogen wurde und eine MPU ansteht, hat sich der Fahrer auch offensichtlich als ungeeignet herausgestellt, um am Straßenverkehr teilzunehmen.

Informieren Sie sich hier zur elektronischen Führerscheinkontrolle und  gestalten Sie die Prozesse in Ihrem Fuhrpark einfach, sicher und effizient.

Strafe & Rechtsfolgen

Die Strafen für den Besitz eines Fake-Führerscheins sind eindeutig. Bereits der Erwerb eines gefälschten Führerscheins ist strafbar. Unterschieden werden hier gleich zwei Straftatbestände:

  1. Straftat der Urkundenfälschung
  2. Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Urkundenfälschung Fahren ohne Fahrerlaubnis
Die Straftat der Urkundenfälschung bezieht sich auf Paragraf 267 Strafgesetzbuch und hat eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge. Die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bezieht sich auf Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz und hat eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge.

 

Der Umfang der Urkundenfälschung wird in Paragraf 267 StGB definiert. Hier heißt es:

"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren."

Besonders schwere Fälle liegen z. B. dann vor, wenn das Fälschen gewerbsmäßig erfolgt oder ein Vermögensverlust in großem Ausmaß herbeigeführt wird. Das trifft auch zu, wenn eine große Anzahl an Fälschungen in Umlauf gebracht wird und Befugnisse oder die Stellung als Amtsträger missbraucht werden.

Der Tatbestand des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ tritt ein, da es sich nicht um ein offizielles Dokument handelt. Dies gilt sowohl dann, wenn der Fahrer nie die notwendige Fahrerlaubnis erworben hat, als auch, wenn der Führerschein zu einem früheren Zeitpunkt entzogen wurde oder ein Fahrverbot besteht.

Mehr zu den Unterschieden zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot finden Sie in unserem Beitrag.

Tipps fürs Fuhrparkmanagement

Im Fuhrparkmanagement ist der Fuhrparkverantwortliche dazu verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob der Dienstwagenfahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese Prüfung umfasst auch die Echtheitsprüfung des Fahrerlaubnisdokuments. Wird der Dienstwagenfahrer beispielsweise mit einem gefälschten Führerschein erwischt oder es kommt zu einem Unfall, haftet der Fuhrparkverantwortliche, da er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.

Für die Führerscheinkontrolle empfiehlt sich daher ein elektronisches Kontrollsystem, welches automatisch auch die Echtheit des Dokuments überprüft. Dies erfolgt in der Regel anhand verschiedener Sicherheitsmerkmale.

Worauf es bei der Auswahl des passenden Anbieters ankommt, erfahren Sie in unserem Methodenvergleich: Methodenvergleich ansehen

Eines sei vorweg gesagt: Rechtssicherheit sollte bei der Wahl eines Anbieters zur elektronischen Führerscheinkontrolle an erster Stelle stehen. Kann das System leicht durch den Fahrer, beispielsweise mit einem gefälschten Führerschein oder einer Zeichnung, umgangen werden, haftet das Fuhrparkmanagement und es kommt zu einem Verstoß gegen Paragraf 130 Ordnungswidrigkeitengesetz.

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Stefanie Effer

Stefanie Effer


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