Fahrverbot und Führerscheinentzug: Bedeutung für den Arbeitgeber

Wird einem Mitarbeiter der Führerschein entzogen, ein Fahrverbot verhängt oder verliert er den Nachweis seiner Fahrerlaubnis: Was bedeutet das jeweilige Szenario für den Arbeitgeber, der schließlich dafür Sorge zu tragen hat, dass Pool- und Dienstfahrzeuge ausschließlich an Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis ausgegeben werden? Darf er dem Mitarbeiter aufgrund des Führerscheinentzugs kündigen? Wir verschaffen einen Überblick über elementaren Unterschiede und Konsequenzen von Führerscheinentzug, Fahrverbot und Führerscheinverlust.

Inhaltsverzeichnis:


Was ist der Unterschied zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot?

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, ist der Fahrzeugführer nicht mehr berechtigt, ein Fahrzeug zu bewegen. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist beispielsweise eine Konsequenz zu vieler Punkte im Fahreignungsregister. Um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, ist eine Neubeantragung erforderlich. Bei einem Fahrverbot handelt es sich um die Rechtsfolge einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Diese ist zeitlich begrenzt. 

Führerscheinentzug (Entzug der Fahrerlaubnis)

Wird jemandem die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Deutschland zu führen. Das heißt: Die Fahrerlaubnis für alle Klassen, für die man bis zum Entzug der Fahrerlaubnis zugelassen war, besteht nicht länger. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann sowohl als eine verwaltungsrechtliche Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde als auch als eine strafrechtliche Maßregelung (Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht) erfolgen.

Was führt zum Entzug der Fahrerlaubnis?

Zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kann es aus verwaltungsrechtlicher Sicht u. a. in folgenden Fällen kommen (siehe § 2 Abs. 4 StVG):

  • wiederkehrende Ohnmachtsanfälle,
  • unbehandelbare Sehschwäche,
  • schwerer Diabetes,
  • schwere Depressionen,
  • Schizophrenie oder
  • starker Altersabbau.

Weitere Fälle, in denen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, sind das Erreichen der Maximalpunktzahl von acht Punkten in Flensburg oder die fehlende charakteristische Festigkeit einer Person, z. B. durch wiederholte Straffälligkeit, Drogenkonsum, Trunkenheit im Straßenverkehr oder ein hohes Aggressionspotential.

Die Fahrerlaubnis kann auch im Rahmen einer strafrechtlichen Maßregelung entzogen werden. Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis ist in diesem Fall Paragraf 69 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach kann vom Gericht die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn eine rechtswidrige Tat vorliegt, die während oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung einer Pflicht begangen worden ist. Die Untauglichkeit einer Person wird in Abschnitt 2 des Paragrafen 69 StGB geregelt und umfasst Personen, die folgende Vergehen begangen haben:

  • 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs
  • 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, obwohl der Täter weiß oder wissen kann, dass bei einem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden ist oder dass an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist
  • 323a StGB - Vollrausch, der sich auf eine der drei erstgenannten Taten bezieht

Die Fahrerlaubnis wiedererlangen

Um die Fahrerlaubnis in Folge eines Entzugs wiederzuerlangen, kann sechs Monate vor Ablauf der individuellen Sperrfrist (Vgl. Paragraph 20 Abs. 4 FeV) ein schriftlicher Antrag bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Meist ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis an verschiedene Bedingungen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung geknüpft. Es ist ratsam, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welche Unterlagen der Antragsstellung hinzugefügt werden müssen.

 

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Fahrverbot - die zweithärteste Maßnahme im Verkehrsrecht

Bei einem Fahrverbot muss der Betroffene seinen Führerschein beziehungsweise sämtliche Führerscheindokumente (ggf. existiert ein internationaler Führerschein) in amtliche Verwahrung bei der zuständigen Bußgeldstelle, der Polizei (nicht in jedem Bundesland möglich) oder Staatsanwaltschaft geben. Nach Ablauf des Fahrverbotes erhält der Betroffene seine Dokumente zurück.

Wo Sie den Führerschein abgeben können, steht in der Rechtsmittelbelehrung Ihres Bußgeldbescheids. Sie können den Führerschein persönlich abgeben oder per Einschreiben einschicken. Bei letzterer Variante sollten Sie einen frankierten Rückumschlag beifügen.


Mit der Abgabe des/der Dokumente/s beginnt das Fahrverbot offiziell. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, doch darf von ihr für die Dauer des Fahrverbots kein Gebrauch gemacht werden – das schließt auch Kraftfahrzeuge wie E-Bikes, Mofas und E-Scooter mit ein. Konkret bedeutet das: Fährt man trotz Fahrverbot, begeht man eine Straftat. Diese wird mindestens mit einer Geldstrafe, wenn nicht sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist die wohl härteste verkehrsrechtliche Maßnahme.

Sind Sie Ersttäter oder wurde in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt, dürfen Sie den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen. Sie müssen das Fahrverbot jedoch innerhalb der Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids antreten und können es nicht aufsplitten. Als Wiederholungstäter steht Ihnen diese Möglichkeit nicht offen.

 

Hierin liegt überdies der elementare Unterschied zum Entzug der Fahrerlaubnis: Während die Fahrerlaubnis selbst bei einem Fahrverbot bestehen bleibt und quasi ausgesetzt wird, wird die bei einem Entzug (wie es der Name bereits sagt) entzogen und muss wiedererlangt werden.

Spezialfall beim Entzug der Fahrerlaubnis: Aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung verliert man ausschließlich die Fahrerlaubnis für die Klasse, mit welcher man die Geschwindigkeitsübertretung verschuldet hat. Die anderen Klassen bleiben davon unberührt.

Was führt zum Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann auf zwei Wegen erfolgen:

  • Urteil eines Strafgerichtes: ein Monat bis sechs Monate Fahrverbot
  • Festsetzung im Bußgeldbescheid: ein Monat bis drei Monate Fahrverbot
 

Hierbei handelt es sich um Konsequenzen von Ordnungswidrigkeiten, die sich aus Paragraf 25 StVG ergeben. Darüber hinaus kann auch nach Paragraf 44 StGB ein Fahrverbot verhangen werden. In diesem Fall ist das Fahrverbot eine Konsequenz aus einer Straftat, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs (z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB) oder völlig unabhängig davon erfolgt ist.

 

Mögliche Gründe für ein Fahrverbot sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol-Einfluss oder das Überfahren einer roten Ampel.

Tatbestand Bußgeld in Euro Punkte in Flensburg Fahrverbot in Monaten
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 21-25 km/h 80 1 1
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 26-30 km/h 80 1 1
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze 500 2 1
Fahren unter Drogeneinfluss 500 2 1
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotlicht länger als eine Sekunde) 200 2 1

Das Fahrverbot umgehen?

Wenn Sie das Fahrverbot umgehen wollen, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Sie müssen – je nach Sachlage – zum Beispiel glaubhaft darlegen können, dass Ihre Arbeitsstelle oder wirtschaftliche Existenz durch das Fahrverbot bedroht ist. Doch ist und bleibt es abhängig vom Einzelfall, wie das zuständige Gericht entscheidet.

Was tun bei Führerscheinverlust?

Das Nicht-Vorhandensein des Führerscheins ist nicht immer gleichbedeutend mit einem Fahrverbot oder gar Führerscheinentzug. Es mag daran liegen, dass das Dokument verloren oder gestohlen wurde. Das hat keine Konsequenzen für das Fuhrparkmanagement – dennoch sollte der Betroffene der Fuhrparkleitung Bescheid geben und in jedem Fall einen Ersatzführerschein beantragen. Das Fuhrparkmanagement sollte auf das Vorzeigen eines vorläufigen Führerscheins bestehen, um sicherzustellen, dass die Fahrerlaubnis weiterhin Bestand hat.

Existenzgefährdung: Möglicher Verzicht auf Fahrverbot

Droht durch ein Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen und nach Anhebung der Geldstrafe auf ein Fahrverbot verzichten (laut einem Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen vom 23.05.2016 – 19 OWi – 89 JS 821/16 – 81/16).

Hierbei prüft das Gericht zunächst, ob dem betroffenen Arbeitnehmer der tatsächliche Verlust des Arbeitsplatzes droht. Dafür ist die Zeugenaussage des Arbeitgebers ausschlaggebend. Des Weiteren wird geprüft, ob ein Fahrverbot mit Hilfe entsprechender Planung (beispielsweise über Urlaubstage) überbrückt werden kann. Insbesondere bei Mitarbeitern in der Probezeit kann es vorkommen, dass das noch kein Urlaubsanspruch besteht.

Befindet sich der Verkehrssünder in der Probezeit, kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen, sofern der Arbeitgeber bestätigt, dass dem Mitarbeiter in Probezeit im Falle eines Fahrverbots gekündigt wird.

Fahrverbot und Führerscheinentzug: Wie können Unternehmen vorbeugen?

Überlässt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern ein Fahrzeug, ist das Unternehmen bzw. der verantwortliche Fuhrparkmanager verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die Fahrer im Besitz eines Führerscheins bzw. einer Fahrerlaubnis sind.

Regelmäßige Kontrollen können dazu beitragen, dass ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis kein Fahrzeug bewegt. Wichtig bei der Durchführung der Führerscheinkontrolle ist, dass diese wiederkehrend durchgeführt und rechtssicher dokumentiert wird.

Im Rahmen der Dienstwagenüberlassung sollte im Überlassungsvertrag geregelt werden, dass Mitarbeiter aktiv darüber informieren müssen, wenn ein Fahrverbot verhängt oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Fahrverbot und Führerscheinentzug: Folgen für Arbeitgeber und Fuhrparkmanagement

Während die Fahrerlaubnis beim Führerscheinentzug erlischt und neu beantragt werden muss, ist ein Fahrverbot ein temporärer Verlust der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf des Verbots ist die Fahrerlaubnis automatisch wieder vorhanden. In beiden Fällen müssen Betroffene ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben und dürfen sich nicht hinters Steuer setzen:

Ohne gültige Fahrerlaubnis zu fahren, ist sowohl privat als auch dienstlich strafbar. Als Arbeitgeber und Halter diverser Firmenfahrzeuge besteht die Verpflichtung mittels regelmäßiger Führerscheinkontrollen bei den Fahrern sicherzustellen, dass eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Andernfalls machen sich sowohl Fahrzeugführer als auch Halter strafbar. Die Fuhrparkleitung kann ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn der Arbeitgeber (Fahrzeughalter) die Halterverantwortung und damit einhergehend die Pflicht der Führerscheinkontrolle delegiert hat. Denn: Bewegt ein Dienstwagenfahrer während der Dauer des Fahrverbots oder Führerscheinentzugs ein Firmenfahrzeug, liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Paragraf 21 Abs. 1 StVG vor.

Im eigenen Interesse sollten Fahrzeughalter und Fuhrparkverantwortliche daher regelmäßig die Führerscheine von Dienstwagenfahrern kontrollieren, um die Halterhaftung wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit ihren rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden.

Warum muss eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erfolgen? Wir antworten ausführlich im Beitrag.

Vergleich Führerscheinverlust, Fahrverbot und Führerscheinverlust

                                                                                                                          Bild: Vergleich Führerscheinentzug, Fahrverbot und Führerscheinverlust (PDF)

Führerscheinentzug bei Dienstwagenfahrern (mit Privatnutzung)

Kontrollieren Sie die Führerscheine Ihrer Fahrer regelmäßig und stellen dadurch fest, dass ein Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, muss ihm die Nutzung des Dienstwagens bis auf Weiteres untersagt werden (Widerruf der Fahrzeugüberlassung/ Widerrufsvorbehalt). Selbstverständlich auch dann, wenn der betroffene Fahrer von sich aus mitteilt, dass ein Fahrverbot gegen ihn vorliegt oder ihm der Führerschein entzogen wurde. Fährt der Fahrer weiterhin mit seinem Dienstwagen, droht dem Fahrzeughalter neben strafrechtlichen Konsequenzen auch das Erlöschen des Versicherungsschutzes. Selbiges gilt für eine unzureichende Führerscheinkontrolle. Auch bei Mitarbeitern, die keine Dienstwagen fahren, dafür jedoch Poolfahrzeuge nutzen: Untersagen Sie die Nutzung im Fall eines Fahrverbots oder Führerscheinentzugs.

Ist ein Fahrer betroffen, der den Dienstwagen laut Dienstwagenüberlassungsvertrag auch privat nutzen darf, handelt es sich um eine Sachleistung, auf die der Dienstwagenfahrer einen Anspruch hat. Darf der Fahrer seinen Dienstwagen nicht nutzen, solange Fahrverbot oder Führerscheinentzug bestehen, kommt dies einer Gehaltskürzung gleich. Um diesem Szenario vorzubeugen, ist es ratsam, den Widerrufsvorbehalt im Überlassungsvertrag festzuhalten.

Übersicht relevanter Beiträge zum Thema Führerscheinentzug bei Dienstwagenfahrern:

Führerscheinentzug als Kündigungsgrund

Kann der Mitarbeiter aufgrund des Führerscheinentzugs vorerst teilweise bis ganz seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, entstehen dem Unternehmen in der Regel wirtschaftliche Einbußen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall prüfen, ob der betroffene Mitarbeiter anderweitig eingesetzt werden kann. Eine (außerordentliche) Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Führerscheinentzugs kann nur dann durchgesetzt werden, wenn das Führen eines Kraftfahrzeugs wesentlicher Bestandteil der Verpflichtungen des Arbeitnehmers ist. Das entschied das Bundesarbeitsgericht vor Jahrzehnten (Urteil BAG vom 14.02.1991, 2 AZR 525/90) im Fall eines Berufskraftfahrers, dessen Fahrerlaubnis in seiner arbeitsfreien Zeit entzogen wurde. Ob der Führerschein während oder außerhalb der beruflichen Tätigkeit entzogen wird, spielt keine Rolle bei der oben beschriebenen Kündigung.

Bitte halten Sie, unabhängig von den Urteilen, die wir in diesem und anderen Beiträgen beispielhaft anführen Rücksprache mit einem Anwalt, da wir keine Rechtsauskunft geben können und dürfen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Führerscheinkontrolle im Fuhrpark  Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern Dienstfahrzeuge sind Sie gesetzlich dazu  verpflichtet, die Führerscheine der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu  kontrollieren. Es wird empfohlen die Kontrollen mindestens zweimal im Jahr  durchzuführen, egal ob manuell oder elektronisch. LapID bietet neben einem  automatisierten Termin- und Erinnerungsmanagement verschiedene Kontrollmethoden  an, die eine ortsunabhängige Führerscheinkontrolle ermöglichen und individuell  auf jeden Fuhrpark zugeschnitten sind.  Sie haben Fragen zur Führerscheinkontrolle oder möchten die Lösungen von LapID  kostenlos testen?Mehr Informationen zur Führerscheinkontrolle erhalten.

 


Stefanie Effer

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