Führerschein beschädigt: Ersatzführerschein beantragen?

Es kann schnell passieren: Man verlässt die Wohnung, zieht die Tür bloß hinter sich zu und plötzlich erinnert man sich, dass der Schlüssel noch auf der Kommode liegt. Was nun? Der Kartentrick? Welche Karte im Portemonnaie kann man nutzen, um sich Zugang zur eigenen Wohnung zu verschaffen? Vielleicht greifen Sie zum Karten-Führerschein und es gelingt Ihnen, die Wohnungstür zu öffnen – doch: Eine Ecke der Plastikkarte ist abgebrochen. Und nun? Verliert der Führerschein deswegen seine Gültigkeit, ist ein Bußgeld fällig, muss ein neuer beantragt werden?

Muss ich einen Ersatzführerschein beantragen?

Beschaedigter_Fuehrerschein

Quelle: LapID

Es besteht keine Pflicht, den Führerschein ersetzen zu lassen, wenn der Führerschein beschädigt ist, beispielsweise wenn eine kleine Ecke abgebrochen oder beim Papierführerschein ein Riss im Dokument ist. Doch was ist, wenn der Karten-Führerschein (fast) durchgebrochen und mit Klebeband umwickelt ist, die Hologramme kaum mehr erkennbar sind? Es gibt keine klare Definition, wann sowohl Papier- also auch Karten-Führerschein unbrauchbar sind und welche der Angaben noch lesbar sein müssen.

Ist der Führerschein generell noch lesbar, jedoch etwas demoliert, „müssen“ Sie keinen Ersatz beantragen. Falls lediglich eine kleine Ecke abgebrochen oder ein Riss entstanden ist, Sie sich aber nicht daran stören, können Sie sich den Gang zur ausstellenden Behörde sparen. Ist der Führerschein angebrochen oder angerissen und mit Klebestreifen verarztet worden, „müssen“ Sie ebenfalls keinen neuen Führerschein beantragen, es ist jedoch empfehlenswert.

Wann bin ich verpflichtet, mir einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen?

Wenn Ihr Führerschein gestohlen wird, müssen Sie Anzeige bei der Polizei erstatten und einen Ersatzführerschein beantragen – dazu sind Sie verpflichtet. Verlieren Sie Ihren Führerschein, müssen Sie ebenfalls einen Ersatz beantragen.

Sollte der Führerschein wider Erwarten auftauchen, wenn Sie den Ersatz bereits beantragt oder erhalten haben, sind Sie verpflichtet, ihn der zuständigen Behörde (in der Regel Fahrerlaubnisbehörde) zu geben: Sobald Ihnen ein neuer bzw. Ersatzführerschein ausgestellt wurde, verliert der verschwundene Führerschein seine Gültigkeit (§ 24a Abs. 4 S. 3 FeV). Behalten Sie ihn, machen Sie sich – weil Sie bereits einen Ersatzführerschein haben – strafbar. Ihnen kann unter Umständen Urkundenfälschung vorgeworfen werden (§ 267 StGB).

Generell ist es ratsam, jeglichen Ausweis- und Im Fall des Führerscheins Nachweisverlust der Behörde oder Stelle, die ihn ausgestellt hat, mitzuteilen.

Berufskraftfahrer und Inhaber eines Personenbeförderungsscheins müssen die entsprechende Behörde regelmäßig aufsuchen, um ihre Fahrerlaubnis neu zu beantragen oder verlängern zu lassen. Hier ist es jedoch nicht mit einem Antrag getan, sondern je nach Fahrerlaubnis muss eine Weiterbildung/ Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden.

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Verliert ein beschädigter Führerschein seine Gültigkeit?

Ein Führerschein – ob beschädigt oder nicht - verliert erst dann seine Gültigkeit, wenn dessen Gültigkeitsdauer abgelaufen ist (siehe auch § 24a Abs. 1, 2 FeV). Sofern keine Gültigkeit angegeben ist, muss er bis spätestens Januar 2033 umgetauscht werden. Übrigens: Die Gültigkeit einiger deutscher Führerscheine kann auch mittels eines Aufklebers befristet werden:

„Die Gültigkeit eines Führerscheins, der ab dem 1. Januar 1999 als Kartenführerschein ausgestellt worden ist, kann durch (…) die Anbringung eines mit einer bestimmten Frist versehenen Gültigkeitsaufklebers mit Sicherheitsdesign der Bundesdruckerei nachträglich befristet werden, soweit der Antragsteller dies zusammen mit der Erteilung eines neuen Führerscheins beantragt und zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Gründe gegen die sofortige Ausstellung eines neuen Führerscheins bestehen. (…) Er verliert seine Gültigkeit (…) [,] wenn der Gültigkeitsaufkleber entfernt oder beschädigt wurde.“ (§ 24a Abs. 4 FeV)
Der Führerschein ist in Deutschland kein amtliches Ausweisdokument wie der Personalausweis oder der Reisepass. Er ist lediglich ein Nachweis für die Fahrerlaubnis (§ 24a Abs. 4 S. 2 FeV). Daher hängt die Gültigkeitsdauer beim Führerschein ausschließlich vom Datum bzw. der Umtauschpflicht bis 2033 ab und nicht wie bei einem Ausweisdokument von diversen Faktoren wie beispielsweise einer Beschädigung (§ 28 PAuswG). In anderen Ländern kann der Führerschein hingegen als Ausweisdokument gelten. Dann muss man ihn gegebenenfalls mitführen (Ausweispflicht), um sich ausweisen zu können.

Wird ein Bußgeld fällig, wenn der Führerschein beschädigt ist?

Nein, nicht aufgrund einer Beschädigung. Ein Bußgeld wird jedoch dann fällig, wenn …

 

  • … Sie ohne den Führerschein fahren und angehalten werden.
  • … Sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren, weil Sie beispielsweise ein Fahrverbot oder die Fahrerlaubnis nicht verlängert oder erneuert haben.
  • Ebenfalls strafbar machen Sie sich, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist und Sie sich dennoch hinters Steuer setzen.

Ersatzführerschein beantragen – Was Sie dafür benötigen

Ist der Führerschein unbrauchbar geworden, müssen Sie – wenn Sie weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis haben und einen Dienstwagen oder dergleichen fahren wollen – einen Ersatzführerschein beantragen. Dafür brauchen Sie Folgendes:

  • Personalausweis/Reisepass (gültig)
  • Unbrauchbar gewordenen Führerschein
  • Biometrisches, aktuelles Passbild

Die Bearbeitungszeit bei der zuständigen Behörde, z. B. Führerscheinstelle, Bürgeramt, beträgt bis zu vier Wochen, gegebenenfalls länger. Die Kosten für den Ersatzführerschein variieren je nach Bundesland und Behörde - rechnen Sie mit um die 40 Euro.

Fazit: Führerschein beschädigt, was nun?

Ist Ihr Führerschein beschädigt, liegt die Entscheidung bei Ihnen, ob Sie den Führerschein umtauschen möchten. Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Der Umtausch ist allerdings mit Gebühren und einem zeitlichen Aufwand verbunden.

Unsere Empfehlung ist daher - auch, wenn es insbesondere für Großstädter Nerven und mehr Zeit kosten kann: Nehmen Sie Kontakt zur Behörde auf, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Lassen Sie sich dort bestätigen, dass der Führerschein weiterhin gültig ist. Je nach Führerschein und Ausstellung müssen Sie diesen, wie bereits erwähnt, ohnehin spätestens im Jahr 2033 umtauschen lassen.

In Österreich ist es wichtig, dass Daten, Stempel, Unterschriften und das Foto auf dem Führerschein (Lenkberechtigung) erkennbar sind. Sind diese unkenntlich oder die Lenkberechtigung beschädigt oder gar unvollständig, kann der Schein gemäß Paragraf 14 des Führerscheingesetzes ungültig werden – egal, ob die Lenkberechtigung befristet oder unbefristet ist.

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Kathrin Mikalay

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