Punkte in Flensburg: Grundlagen, Abfrage, Abbau und Verfall

Werden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr begangen, ist oftmals eine Konsequenz, dass man Punkte im Fahreignungsregister erhält. Geführt wird das Register vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Wir verschaffen einen Überblick über das Fahreignungsregister und das dazugehörige Punktesystem. Zudem fassen wir zusammen, wie Sie als Privatperson oder Dienstwagennutzer Punkte in Flensburg abfragen und abbauen können.

Inhaltsverzeichnis:

 

Das Fahreignungsregister: Grundlagen

Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verwaltet und speichert, wenn Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kraftfahrzeugführer, im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Im Fahreignungsregister werden vor allem Daten gespeichert, 

 

Grundlage dafür ist Paragraf 28 des Straßenverkehrsgesetz (StVG). Vorgänger des Fahreignungsregisters ist das Verkehrszentralregister, welches bis zum 30. April 2014 gültig war. Umgangssprachlich wird das Fahreignungsregisters auch als „Verkehrssünderdatei“ bezeichnet. Das bezieht sich auf die Verkehrsteilnehmer, die eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begehen.

Punkte in Flensburg: Das Fahreignungsregister-Bewertungssystem

Dem Fahreignungsregister liegt ein Punktesystem zugrunde, das sogenannte „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Grundlage hierfür ist ebenfalls das Straßenverkehrsgesetz. In Paragraf 4 StVG wird die Anwendung des Bewertungssystems geregelt.

Punkte erhält ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr, wenn bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten rechtskräftig geahndet werden. Das bedeutet: Je mehr Punkte ein Fahrer hat, umso mehr oder schwerwiegendere Verkehrsdelikte hat er im Straßenverkehr begangen. Für jeden Verstoß erhält der Verkehrssünder eine festgelegte Anzahl von Punkten. Je nach Vergehen kann der Kraftfahrzeugführer einen Punkt bis maximal acht Punkte erhalten. Das Punktesystem gliedert sich in verschiedene Bereiche, die mit Ampelfarben versehen werden:

  • Grüner Bereich (1 bis 3 Punkte): Hat ein Fahrer bis zu drei Punkte im Fahreignungsregister erreicht, wird diese Person vorgemerkt.
  • Gelber Bereich (4 bis 5 Punkte): Bei vier bis fünf Punkten erhält der Fahrer eine kostenpflichtige und schriftliche Ermahnung. Diese enthält unter anderem auch eine Empfehlung für ein freiwilliges Punkteabbau-Seminar.
  • Orangefarbener/ roter Bereich (6 bis 7 Punkte): Bei sechs bis sieben Punkte ändert sich die Ermahnung in eine schriftliche und ebenfalls kostenpflichtige Verwarnung.
  • Schwarzer Bereich (8 Punkte): Sind acht Punkte in der Verkehrssünderdatei erreicht, droht der Entzug der Fahrerlaubnis bei einem weiteren Vergehen im Straßenverkehr. Der Fahrer wird dann als ungeeignet für das Führen eines Kraftfahrzeugs und der Teilnahme im Straßenverkehr angesehen.

Übersicht_Punkte-Flensburg

Quelle: Eigene Darstellung

Maximal darf ein Fahrer folglich acht Punkte im Fahreignungsregister haben. Der Entzug der Fahrerlaubnis zieht in der Regel eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) nach sich. Alternativ bleibt nur die Sperrfrist vom Führerschein abzuwarten. 

Bis zur Reform des Fahreignungsregisters im Jahr 2014 (Stichwort: Verkehrszentralregister) lag die Punktegrenze bei maximal 18 Punkten. Danach folgte der Entzug der Fahrerlaubnis.

  • Eine Ordnungswidrigkeit brachte dem Fahrer damals zwischen einem und vier Punkten.
  • Eine Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot sorgte für drei bis vier Punkte und
  • eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis für fünf bis sieben Punkte.

Mit der Reform sollte ein übersichtlicheres und gerechteres Punktesystem geschaffen werden.

 

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Beispiele für Punkte im Fahreignungsregister

Zusammen mit dem Bußgeldkatalog bzw. bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bildet die Straßenverkehrsordnung die rechtliche Grundlage zur Bewertung von Verstößen im Straßenverkehr. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet werden, sowie Straftaten werden im Fahreignungsregister festgehalten.

Häufige Beispiele für „bepunktete“ Vergehen im Straßenverkehr sind:

Grundsätzlich werden alle Vergehen, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, mit mindestens zwei Punkten in Flensburg geahndet.

 

Sobald eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt, wird dies mit mindestens drei Punkten in Flensburg (plus weiteren Strafen) geahndet.

 

Männer "sammeln" mehr Punkte

Laut Statistik des KBA sind 2021 10.991.274 Millionen Verkehrsauffälligkeiten im Fahreignungsregister (FAER) erfasst worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl insgesamt leicht gesunken, genauer gesagt um 1,3 Prozent. 2020 waren es noch 11.134.475. Knapp 8,3 Millionen Verkehrsauffälligkeiten davon sind auf Männer zurückzuführen. Der größte Teil entfällt dabei auf die 25- bis 44-Jährigen mit knapp 3,5 Millionen Verkehrsauffälligkeiten und auf die 45- bis 64-Jährigen mit ca. 3,1 Millionen Auffälligkeiten.

Punktestand abfragen: Wie kann man die Punkte in Flensburg abfragen?

Begeht ein Fahrer Verstöße im Straßenverkehr, kann er dafür „Strafpunkte“ im Fahreignungsregister erhalten. Den aktuellen Punktestand kann man beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg kostenfrei abrufen. Der Antrag auf Auskunft kann kostenfrei persönlich vor Ort, per Post oder online gestellt werden.

Rückblick: So begann die Punkteabfrage

Die Erfassung von entzogenen Fahrerlaubnissen ist deutlich älter als mancher denken würde. Als Vorläufer des Kraftfahrt-Bundesamtes gilt die im Polizeipräsidium Berlin 1910 eingeführte Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen. Im Jahr 1934 wurde diese um die Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge ergänzt. Daraufhin folgten einige Standortwechsel und Umbenennungen, bis schließlich 1951 das Kraftfahrt-Bundesamt gegründet wurde. Dort werden bereits seit dem 02. Januar 1958 Vergehen im Straßenverkehr im Fahreignungsregister, damals noch unter dem Namen Verkehrszentralregister und ohne Punktesystem, erfasst. Die Verstöße galten noch nicht als Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten minderen Gewichts. Das Ordnungswidrigkeitengesetz trat erst knapp zehn Jahre später in Kraft und das Punktesystem folgte im Jahr 1974.

Punkteabfrage per Brief oder persönlich

Das Abrufen des aktuellen Punktestands ist grundsätzlich kostenlos, egal für welchen Antragsweg man sich entscheidet. Für Autofahrer, die in und um Flensburg wohnen, ist es am einfachsten, beim Kraftfahrt-Bundesamt vorbeizuschauen. Innerhalb der Öffnungszeiten kann man mit Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses das Abrufen beantragen.

Der Antrag per Brief ist die bekannteste Variante. Dafür kann man beispielsweise das Formular des KBA nutzen. Als Identitätsnachweis muss jedoch eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses hinzugefügt werden. Alternativ lässt man sich seine Unterschrift amtlich beglaubigen. Dies kostet jedoch wieder Zeit und Geld.

Punkte online abfragen

Die Punkteabfrage online geht in der Regel schneller als über den Postweg. Um das digitale Verfahren jedoch nutzen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig:

  • Die Abfrage funktioniert nur mit einem gültigen Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt).

  • Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises muss freigeschaltet sein. Die Online-Ausweisfunktion kann beispielsweise bei der Beantragung des Ausweises kostenlos freigeschaltet oder nachträglich hinzugefügt werden. Für das spätere Freischalten wird jedoch in der Regel eine kleine Gebühr berechnet.

  • Die AusweisApp2-Software muss auf dem Computer installiert werden. Diese Software ermöglicht es, sich online auszuweisen und kann auch für andere Onlinedienste genutzt werden.

  • Zusätzlich wird zur Nutzung der Software ein externes Kartenlesegerät benötigt, welches rund 30 Euro kostet. Alternativ kann die Lösung auch als App auf dem Smartphone oder Tablet installiert werden. So kann das digitale Ausweisen auch ohne Kartenlesegerät erfolgen. Das mobile Endgerät muss dann jedoch über eine NFC-Schnittstelle verfügen.

Ist die Abfragung erfolgreich, erfährt der Fahrer seinen Punktestand innerhalb weniger Minuten. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass der Antrag trotzdem manuell bearbeitet werden muss und das Ergebnis erst mit der Post kommt. Gründe dafür können sein, dass sich die Informationen auf Eintragungen der Gerichte beziehen oder die Identität des Fahrers aus Datenschutzgründen separat überprüft werden muss.

Löschung und Verjährung: Wann verfallen die Punkte?

Angesammelte Punkte im Fahreignungsregister sind nicht für immer gültig. Nach einer gewissen Zeit sind die Punkte verjährt und werden automatisch gelöscht. Die Tilgungsfristen richten sich dabei nach dem Vergehen, für welches man Punkte erhalten hat.

Die Verjährungsfristen der Punkte im Fahreignungsregister im Überblick:

  • Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): Die Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren.
  • Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten (2 Punkte): Nach 5 Jahren sind die Punkte verjährt.
  • Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte): Der Verfall der Punkte dauert 10 Jahre.

Darüber hinaus werden die Punkte zurückgesetzt, wenn ein Fahrer acht Punkte erreicht hat und seine Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dann dauert es zwischen sechs Monaten und maximal fünf Jahren, bis man seinen Führerschein wiederbekommt.

Überliegefrist für Punkte

Sobald die Tilgungsfrist von Punkten im Fahreignungsregister vorbei ist, werden die Punkte jedoch noch für ein weiteres Jahr im Rahmen der Überliegefrist aufbewahrt. Erst dann werden die Punkte endgültig gelöscht. Das Kraftfahrt-Bundesamt sagt dazu:

„Durch die Überliegefrist soll sichergestellt werden, dass Taten, die Auswirkungen auf den Punktestand haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfolgt.“

Wie kann man Punkte in Flensburg abbauen?

Wenn sich Punkte im Fahreignungsregister angesammelt haben, gibt es durchaus Möglichkeiten diese abzubauen, bevor sie verjähren.

Fahreignungsseminar zum Punkteabbau

Haben Fahrer bis zu fünf Punkte im Fahreignungsregister, kann die Punkteanzahl durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar reduziert werde. Das Seminar besteht aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Teilmaßnahmen und vermittelt Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht, zum verkehrssicheren Verhalten und enthält eine Analyse des Fahrverhaltens mit dem Ziel dieses im Sinne der Verkehrssicherheit zu korrigieren.

Mit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann ein Punkt abgebaut werden. Die Teilnahme an einem solchen Seminar ist alle fünf Jahre möglich, da Punkte nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden können. Informationen zur Durchführung von Fahreignungsseminaren stellt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt zur Verfügung. Die Kosten für die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar liegen zwischen 300 und 600 Euro, je nach Region und Anbieter. Das Seminar kann beispielsweise bei Prüforganisationen wie DEKRA, TÜV oder bei Fahrschulen absolviert werden.

Präventionsmaßnahmen im Fuhrparkmanagement

Neben der Möglichkeit zum Abbau bereits angesammelter Punkte besteht insbesondere im Fuhrparkmanagement auch die Option, die Mitarbeiter im Vorfeld aufzuklären und zu unterweisen, um so eine mögliche Ansammlung von Punkten zu minimieren. Werden Dienstwagenfahrer beispielsweise regelmäßig über aktuelle Richtlinien im Straßenverkehr unterrichtet, sinkt das Risiko von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die zu Punkten im Verkehrszentralregister führen.

Die Fahrerunterweisung stellt hier eine mögliche Präventionsmaßnahme dar. Dienstwagenfahrer sind im Rahmen der Arbeitnehmerpflichten regelmäßig zu unterweisen. Bei der Fahrerunterweisung nach UVV werden Verhaltensweisen vor und während der Fahrt, die notwendige Sicherheitsausrüstung, das Verhalten bei unvorhergesehenen Ereignissen sowie Verantwortlichkeiten und sonstige Regelungen zum Umgang mit dem Dienstfahrzeug thematisiert.

Eine weitere Möglichkeit der Prävention ist die Incentivierung (Mitarbeitern Anreize schaffen) von verkehrssicherem Verhalten. Haben Fahrer nachweislich innerhalb eines definierten Zeitraums keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Rahmen von Verkehrsverstößen begangen, können Belohnungen für verkehrssicheres Verhalten langfristig dazu beitragen, dass keine Punkte gesammelt werden.

Gibt es bereits Punkte, ist es wichtig einen Überblick über die Verjährungsfristen zu behalten und den Fahrer darüber in Kenntnis zu setzen, welche Verstöße zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Regelmäßige Gespräche mit den Fahrern über den aktuellen Punktestand sind demnach ebenfalls ratsam um für den Fall Gegenmaßnahmen wie ein Fahreignungsseminar zu ergreifen.

Fuhrparkmanagement: Auszug aus dem Fahreignungsregister anfordern?

Nicht nur bei Privatfahrten kommt es vor, dass Fahrer Ordnungswidrigkeiten begehen. Wenn Dienstwagenfahrer beruflich unterwegs sind, erhält in der Regel der Fahrzeughalter eine Information über die Vergehen im Straßenverkehr. In vielen Fällen ist das der Geschäftsführer oder der Fuhrparkmanager eines Unternehmens. Kommt dies häufiger vor, hat der Fuhrparkmanager durchaus ein Interesse daran, wie viele Punkte der Arbeitnehmer im Fahreignungsregister hat. Doch darf der Arbeitgeber einen Auszug aus dem Fahreignungsregister anfordern oder gibt es datenschutzrechtliche Einschränkungen? Mit der Frage hat sich unser Gastautor RA Achim H. Feiertag näher auseinandergesetzt:

 

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Anna Lena Otto

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