Handy am Steuer: Mit welcher Strafe muss ich rechnen

Wird ein Autofahrer beim Telefonieren am Steuer erwischt, kann dies nach den kürzlich erhöhten Bußgeldern teuer werden. Denn sein Handy am Steuer zu benutzen, ist nicht ungefährlich – für einen selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer. Durch die Handynutzung kann man schnell abgelenkt werden und den Überblick über das Verkehrsgeschehen verlieren, eben weil man sich auf den Gesprächspartner oder App-Inhalte konzentriert. Was nach aktueller Gesetzeslage erlaubt ist und was nicht, zeigt der folgende Beitrag.

Was heißt „Benutzen eines Handys am Steuer“?

Wird ein Handy in der Hand gehalten, gilt dies als Nutzung. Dieses Verbot schließt zum Beispiel folgende Tätigkeiten aus: Uhrzeit ablesen, Nachrichten versenden, im Internet surfen, Benutzung als Navigationsgerät oder Diktiergerät sofern die Bedienung per Hand erfolgt. Auch das Wegdrücken eines Anrufs oder die Nutzung des Home-Buttons zur Überprüfung, ob das Handy ausgeschaltet ist, gilt als unerlaubte Benutzung des Handys (OLG Hamm Az 1 RBs 170/16). 

Unser Tipp:
Sie können sich an Folgendem orientieren: Benutzen Sie das Handy als Fahrer nicht während der Fahrt beziehungsweise sobald der Motor läuft.


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Aus der Gerichtspraxis

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.05.2019 - 4 RBs 92/19

Schließen Sie eine Powerbank während der Fahrt an Ihr Handy an, ist dies nicht strafbar. Dennoch sollten Sie es aus Sicherheitsgründen unterlassen.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 14.05.2019 – 3 Ws (B) 160/19, 122 Ss 66/19

Heben Sie während der Fahrt Ihr Handy auf und testen es auf seine Funktion, gilt dies als Benutzung des Mobiltelefons. Demnach ist dies strafbar nach Paragraf 23 Abs. 1a StVO. Auch wenn es nicht unmittelbar der Kommunikation dient, sondern klären soll, ob das Gerät noch funktioniert, denn das verwendete Gerät muss nach § 23 Abs. 1a StVO nicht im konkreten Fall der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, sondern nur dazu geeignet sein.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom Beschluss - 4 RBs 191/19
Die Nutzung eines Taschenrechners während der Fahrt ist nicht zulässig. Er fällt ebenfalls unter StVO § 23 Abs. 1 a; GVG § 121 und dient der Informationsbeschaffung wie auch ein Mobiltelefon.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2020 - 1 Rb 36 Ss 832/19

Auch die Benutzung des Touchscreens während der Fahrt kann gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Nach Ansicht des Richters handelt es sich bei einem Touchscreen um ein technisches Gerät, dessen Nutzung während der Fahrt zum „Handy-Verbot“ am Steuer gezählt wird. Im konkreten Fall wollte ein Fahrer die Scheibenwischer seines Teslas manuell über den Touchscreen einstellen, wurde dabei erwischt und erhielt einen Monat Fahrverbot. Die Nutzung sei nur dann gestattet, „wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist“. Die Beschwerde des Fahrers wurde vom OLG abgelehnt.

Handy am Steuer: Das Strafmaß

Wer sein Handy am Steuer benutzt (während der Motor läuft), muss nach aktuellem Bußgeldkatalog mit 100 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Wird ein Autofahrer wiederholt mit seinem Handy am Steuer erwischt, kann es nach § 25 StVG auch zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen. Dies bestätigte das Oberlandesgericht in Hamm in seinem Urteil (Az. 1 RBs 138/15).

Laut aktuellen Plänen des Bundesverkehrsministeriums soll zukünftig schon das erstmalige Benutzen eines Handys am Steuer mit einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, kann die Handynutzung am Steuer eine Mitschuld nach sich ziehen, auch wenn man selbst nicht Unfallverursacher ist.

Neben einem Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem Fahrverbot müssen Sie auch mit dem Verlust Ihres Versicherungsschutzes rechnen. Ein durch Handynutzung selbst verursachter Schaden wird als (grob) fahrlässig angesehen und ist meist nicht den von den Versicherern angebotenen Tarifen inkludiert.

Werden Sie in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie unter Umständen mit einer Verlängerung der Probezeit (bis zu zwei weitere Jahre) und eventuell sogar einem höheren Bußgeld (100 Euro) sowie einem (weiteren) Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß während der Probezeit kann sogar die Teilnahme an einem Aufbauseminar ausgesprochen werden. Ein weiterer schwerwiegender Verstoß wäre das Überfahren einer roten Ampel, der sogenannte Rotlichtverstoß.

Übrigens: Die Bußgelder in unseren europäischen Nachbarländern sind teilweise um einiges höher als bei uns. So bezahlt man in Dänemark und Spanien nicht 100 Euro, sondern gleich 200 Euro, wenn man mit dem Handy hinterm Steuer erwischt wird, und in den Niederlanden sogar 230 Euro.

Tatbestand Bußgeld Punkte im Verkehrszentralregister Fahrverbot
Das Handy am Steuer benutzt 100 € 1 -
… mit Gefährdung 150 € 2 Ein Monat
… mit Sachbeschädigung 200 € 2 Ein Monat
Das Handy beim Fahrradfahren genutzt 55 € - -

 

Was ist erlaubt?

Steht das Auto und ist der Motor ausgeschaltet, sei es im Stau oder dank der Start/Stopp-Automatik an einer roten Ampel, darf der Fahrer alle Funktionen seines Handys nutzen. (OLG Hamm, Az. 1 RBs 1/14).

Auch Autofahrer, die für die Phase der roten Ampel ihren Motor ausschalten und die Nutzung des Handys beenden, bevor das Fahrzeug wieder gestartet wird, verhalten sich regelkonform (OLG Hamm Az. 2 Ss OWi 190/07).

Erlaubt ist außerdem das Handy von einer Stelle im Auto an eine andere Stelle zu legen, weiterzugeben oder aufzuheben, falls dieses in den Fußraum gefallen ist, allerdings ohne es zu benutzen (OLG Köln Az. 83 Ss OWi 19/05 sowie Az. III-1 RBs 284/14).

Möchte man am Steuer telefonieren, ist eine Freisprechanlage zu nutzen.

 

 

 


Kathrin Mikalay

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