Zulassungsbescheinigung Teil 1: Inhalte & Schlüsselnummern im Fahrzeugschein

Für alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge wird eine Zulassungsbescheinigung benötigt. Diese besteht aus dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief. Seit 2005 tragen beide Teile offiziell die Bezeichnungen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Im heutigen Beitrag werfen wir einen Blick auf den ersten Teil der Zulassungsbescheinigung: Welche Informationen sind darin enthalten? Wie liest man die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein richtig und was passiert, wenn dieser abhandengekommen ist? Wir beantworten diese und weitere Fragen rund um den Fahrzeugschein.

Inhaltsverzeichnis:

Das Wichtigste zum Fahrzeugschein im Überblick:
  • Die Zulassungsbescheinigung wird benötigt, um ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen und am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Sie unterteilt sich in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist die aktuelle Bezeichnung des ehemaligen Fahrzeugscheins. Das Dokument ist während der Fahrt mitzuführen und bei der Polizeikontrolle vorzuzeigen.
  • Die Zulassungsbescheinigung enthält Schlüsselnummern, welche aus Buchstaben- und Zahlenkombinationen bestehen. Sie geben Auskunft über Fahrzeughalter sowie die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs.
  • Zuständig für die Ausstellung des Fahrzeugscheins und im Falle eines Abhandenkommens ist die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug angemeldet wurde.

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1: Was ist das?

Auch wenn der Fahrzeugschein bereits seit vielen Jahren Zulassungsbescheinigung Teil 1 heißt, ist der ehemalige Begriff auch heute noch geläufig. Im Jahr 2005 sind der Fahrzeugschein (Teil 1) und der Fahrzeugbrief (Teil 2) im Rahmen einer EU-Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung zusammengefasst worden. Gründe für die Anpassungen waren unter anderem die Verbesserung des Datenschutzes und von Sicherheitsmerkmalen sowie die Angleichung nationaler Anforderungen innerhalb der EU. Trotz der Reform unterscheiden sich die Bescheinigungen in einigen EU-Staaten jedoch noch immer deutlich voneinander.

Die Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland für den Betrieb eines Fahrzeugs erforderlich. Der Fahrzeugschein bzw. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung stellt dabei das „Ausweisdokument“ des Fahrzeugs dar. Der Schein ist beidseitig bedruckt und auf die Größe eines DIN-A7-Dokuments gefaltet. Nur mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 dürfen Fahrzeuge im Straßenverkehr gefahren werden. Ausgestellt wird der Fahrzeugschein von der zuständigen Zulassungsbehörde. Dieser wird nur dann ausgegeben, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und ein Kennzeichen vergeben wurde.


Wo ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Im Gegensatz zum Fahrzeugschein sollte der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 besser zu Hause gelassen werden. Dabei handelt es sich um einen „Eigentumsnachweis“. Dieser gibt Aufschluss darüber, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Das muss nicht zwangsläufig der Fahrzeughalter sein. Der Fahrzeugbrief wird meist beim Autokauf oder -verkauf benötigt und muss jeweils zusammen mit dem Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Muss der Fahrzeugschein immer mitgeführt werden?

Gemäß Paragraf 11, Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) muss der Original-Fahrzeugschein stets während der Fahrt mitgeführt und auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden. Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht nicht aus. Das ist auch der Fall, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer fährt, sondern Dritte wie Familie oder Freunde. Haben Sie Ihren Fahrzeugschein bei einer Polizeikontrolle nicht dabei, droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Ist der Fahrzeugschein immer gültig?

Das Dokument ist nur gültig, solange es unbeschädigt ist. In Anlage 5 zu Paragraf 11, Absatz 1 ist festgehalten, wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gestaltet ist und welche Sicherheitsmerkmale enthalten sein müssen.

Bei Letzteren muss der Druck unter anderem folgende Sicherheitsmerkmale aufweisen:

  • „mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweistufig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf beiden Seiten,
  • Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend),
  • Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext,
  • optisch-variables Element in Form eines Kinegrams (Motiv: „Sonne 40“ – gesetzlich geschützt für die Bundesdruckerei) auf der Rückseite des Dokuments einschließlich eines maschinell prüfbaren Merkmals; das Kinegramm wird durch die Vordrucknummerierung teilweise überdruckt. Die Vordrucknummerierung wird dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün fluoreszierend) aufgebracht,
  • fortlaufende Nummer auf der Vorderseite, die durch die Zulassungsbehörde bei der Ausstellung eingetragen wird, wobei die Einmaligkeit der Nummer sicherzustellen ist.“

Quelle: Anlage 5, Paragraf 11 FZV

 


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Inhalte des Fahrzeugscheins: Wofür stehen die Schlüsselnummern?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält Angaben zu den technischen Spezifikationen des Fahrzeugs, das eingetragene Kennzeichen, Vermerke zur Hauptuntersuchung und persönliche Angaben zum Fahrzeughalter. Die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs werden mit Schlüsselnummern gekennzeichnet. Mit der Aktualisierung im Jahr 2005 ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 umfangreicher geworden. Gleichzeitig sind Beschreibungen einzelner Schlüsselnummern gekürzt und nur noch mit Buchstaben- und Zahlenkombinationen versehen worden. So kann der Fahrzeugschein auch im Ausland gelesen werden und es gibt keine Übersetzungsprobleme.

Sie finden im Fahrzeugschein beispielsweise Angaben zum Baujahr des Fahrzeugs, das Datum der Erstzulassung, einen Hinweis zur EU-Abgasnorm des Fahrzeugs usw. Das Baujahr des Fahrzeugs ist unter Ziffer 6 zu finden. Im alten Fahrzeugschein fand man diese Angabe unter Ziffer 32. Die Erstzulassung bzw. das Datum der Erstzulassung befindet sich im Fahrzeugschein unter Ziffer B. Die Abgasnorm bzw. Euronorm des Fahrzeugs wird bei Punkt 14.1 angezeigt. 

Was sind die KBA-, HSN- und TSN-Nummern und wo finde ich sie?

Die KBA-Nummer steht für Kraftfahrt-Bundesamt-Nummer und wird beim Kraftfahrt-Bundesamt für jedes Fahrzeug geführt. Sie besteht aus der HSN- und TSN-Nummer eines Fahrzeugs. HSN steht für Herstellernummer und TSN für Typenschlüsselnummer. Die HSN-Nummer wird im alten Fahrzeugschein unter Punkt 2 und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 2.1. geführt. Sie besteht aus vier Ziffern und kann so dem Fahrzeughersteller eindeutig zugeordnet werden (z. B. 0005, 0600, 0603 für Volkswagen-Modelle). Die TSN-Nummer ist im alten Fahrzeugschein unter Punkt 3 eingetragen und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 2.2. Sie ist achtstellig und besteht aus fünf Zahlen und drei Buchstaben. Sie klassifiziert das Fahrzeug in einen bestimmten Typen (z. B. 0603/BMS für VW E-Golf VII).

Fahrzeugschein_Abgasnorm_HSN_TSN_Baujahr

Übersicht der Zulassungsbescheinigung Teil 1, Quelle: LapID Service GmbH

Ein Überblick aller Schlüsselnummern in der Zulassungsbescheinigung Teil 1:

Abkürzung

Bezeichnung

A

Amtliches Kennzeichen

C 1.1

Name oder Firmenname des Halters

C 1.2

Vorname

C 1.3

Anschrift

Nächste HU

Hier ist der Monat der nächsten nötigen Hauptuntersuchung verzeichnet.

I

Ausstellungsdatum des Fahrzeugscheins

C.4c

Hinweis darüber, ob der Inhaber der Zulassung auch Fahrzeughalter ist.

B

Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs

D.1

Fahrzeugmarke

D.2

Typ/Variante/Version

D.3

Handelsbezeichnung(en)

E

Fahrzeug-Identifizierungsnummer (17-stellige, weltweit einmalige Nummer – sie wird entweder im Fahrgestell oder in der Karosserie gestanzt)

F.1

Technisch zulässige Gesamtmasse in kg

G

Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

H

Gültigkeitsdauer

I

Datum der Zulassung

J

Fahrzeugklasse

K

Nummer der EG-Typgenehmigung oder Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

L

Anzahl der Achsen

O.1

Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

O.2

Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

P.1

Hubraum in cm³

P.2/P.4

Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min-1

P.3

Kraftstoffart oder Energiequelle

Q

Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)

R

Farbe des Fahrzeugs

S.1

Sitzplätze einschließlich Fahrersitz

S.2

Stehplätze

T

Höchstgeschwindigkeit in km/h

U.1

Standgeräusch in dB (A)

U.2

Drehzahl in min1 zu U.1

U.3

Fahrgeräusch in dB (A)

V.7

CO(in g/km) kombinierter Wert

V.9

Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

(2)

Hersteller-Kurzbezeichnung

(2.1)

Code zu (2) – Hersteller-Schlüsselnummer (HSN)

(2.2)

Code zu D.2 mit Prüfziffer –Typ-Schlüsselnummer (TSN)

(3)

Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(4)

Code zu (1) - Art des Aufbaus (0200 steht beispielsweise für „Personenkraftwagen geschlossen“)

(5)

Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus

(6)

Datum der EG-Typengenehmigung

(7)

Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg

(7.1) bis (7.3)

Achse 1 bis 3

(8)

Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg

(8.1) bis (8.3)

Achse 1 bis 3

(9)

Anzahl der Antriebsachsen

(10)

Code zu P.3

(11)

Code zur Farbe des Fahrzeugs

(12)

Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³

(13)

Stützlast in kg

(14)

Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse 

(14.1)

Code zu V.9 oder (14) 

(15)

Bereifung

(15.1) bis (15.3)

Auf Achse 1 bis 3

(16)

Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II

(17)

Merkmal zur Betriebserlaubnis 

(18)

Länge in mm

(19)

Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile

(20)

Höhe in mm

(21)

Sonstige Vermerke

(22)

Bemerkungen und Ausnahmen

Änderungen im Fahrzeugschein eintragen?

Sind technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen worden, muss dies auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 berücksichtigt und angepasst werden. Zumindest bei allen Änderungen, die eintragspflichtig sind. Das gilt es zuvor zu prüfen.

Eintragspflichtige Maßnahmen sind unter anderem:

  • Leistungssteigerung oder -reduzierung (Tuning)
  • Einbau eines Partikelfilters
  • Änderung der Emissionsklasse
  • Änderung der Aufbauart

Bevor Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, sollten Sie bei einer Prüfstelle oder der zuständigen Werkstatt nachhören, ob diese Änderungen im Fahrzeugschein eingetragen werden müssen.

Fahrzeugschein beantragen: Wo und wie funktioniert das?

Möchten Sie einen neuen Fahrzeugschein (oder Fahrzeugbrief) beantragen, ist die richtige Anlaufstelle die zuständige Zulassungsbehörde, bei der Ihr Fahrzeug angemeldet wurde. An diese müssen Sie sich auch wenden, wenn die Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief gestohlen wurden – und das möglichst umgehend. Zudem muss bei einem Verlust eine entsprechende Meldung bei der Versicherung getätigt und bei Diebstahl die Polizei informiert werden.

Um einen Fahrzeugschein zu beantragen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass (dann mit Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Wenn Sie die Abholung nicht selbst erledigen können: Eine schriftliche Vollmacht mit Identitätsnachweis einer bevollmächtigten Person und des Vollmachtgebers
  • Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung
  • Bei Diebstahl: Anzeigeaufnahme der Polizei
  • bei Zulassung auf ein Unternehmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und ggf. Vollmacht

Weitere häufige Gründe für die Neuausstellung eines Fahrzeugscheins sind:

  • Neu- oder Wiederanmeldung eines Fahrzeuges (wenn das Fahrzeug längere Zeit abgemeldet war, muss es neu angemeldet werden).
  • Ummeldung nach einem Gebrauchtwagenkauf: Hierbei muss in der Regel der Fahrzeughalter im Fahrzeugschein angepasst werden.
  • neues Kennzeichen (nach einem Umzug) – das Kennzeichen kann jedoch auch mitgenommen werden, weshalb die Neuausstellung nicht zwingend erforderlich ist.

Verlust des Fahrzeugscheins: Was passiert?

Beim Verlust des Fahrzeugscheins stellt die Behörde ein Dokument aus, welches die Verlustmeldung bestätigt. Damit können Sie dann ersatzweise mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, falls noch Unterlagen zur Neuausstellung fehlen. Die Bescheinigung ist eine Woche gültig.

Geht der Fahrzeugschein bei Reisen im Ausland verloren oder wird gestohlen, muss dies bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Diese kann eine entsprechende Bestätigung ausstellen, welche bei möglichen Kontrollen oder später bei der Neuausstellung bei der zuständigen Zulassungsbehörde in Deutschland benötigt wird.

Finden Sie den verlorenen Fahrzeugschein wieder, dann sind sie dazu verpflichtet, diesen der Zulassungsbehörde zu übergeben bzw. weiterzuleiten. Dort wird der alte Schein dann entwertet und vernichtet, da nur ein Fahrzeugschein pro Fahrzeug existieren darf.

Wie lange dauert die Neuausstellung des Fahrzeugscheins?

Wenn alle genannten Unterlagen zur Beantragung vorliegen, können Ihnen die Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle direkt einen neuen Fahrzeugschein ausstellen. Nur in Ausnahmefällen kann die Beantragung länger dauern.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

Die Kosten für einen neuen Fahrzeugschein sind überschaubar. Abhängig von der Zulassungsbehörde und dem Bundesland müssen Sie mit Kosten zwischen 10 und 15 Euro rechnen. Hinzu können jedoch noch Kosten für Unterlagen kommen, die Sie zur Beantragung benötigen. Eine eidesstattliche Erklärung, die beim Verlust des Fahrzeugscheins notwendig ist, kostet zusätzlich rund 30 Euro. Insgesamt kann die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 somit um die 50 Euro kosten.

Den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Obwohl eine Mitführungspflicht für den Fahrzeugschein während der Fahrt besteht, ist es nicht unbedingt sinnvoll, den Fahrzeugschein dauerhaft im Auto zu hinterlegen. Sollte Ihr Fahrzeug samt Fahrzeugschein gestohlen werden, könnte es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Diese kann Ihnen dann Fahrlässigkeit vorwerfen und die Zahlung verweigern. Die Auffassung der Versicherung teilen auch einige Gerichte. Das OLG Celle hat beispielsweise eine Kaskoversicherung in einem solchen Fall von der Zahlung freigesprochen (AZ.: 8 U 62/07). Allerdings gibt es auch andere Stimmen. Das OLG Oldenburg entschied: Solange der Fahrzeugschein nicht offen im Auto sichtbar ist und der Dieb somit nicht weiß, wo genau der Fahrzeugschein ist, liegt keine höhere Gefahr vor (AZ.: 5 U 153/09).

Eine Möglichkeit ist, den Fahrzeugschein immer nach der Fahrt mit ins Haus zu nehmen. Dann kann es aber sein, dass man diesen bei der nächsten Fahrt vergisst und im Zweifel droht erneut ein Verwarngeld durch die Polizei.

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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