Kennzeichentypen in Deutschland und deren Bedeutung

Nicht nur bei den deutschen Führerscheinen gibt es verschiedene Ausführungen, auch Kennzeichen, die an einem Fahrzeug angebracht sind, differenzieren sich voneinander. Unterschieden wird nach deutschem Recht zwischen allgemeinen Kennzeichen, roten Kennzeichen, Saison- und Kurzzeitkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Ausfuhr- und Wechselkennzeichen sowie Versicherungskennzeichen. Für besondere Fahrzeuggruppen wie Elektro-Fahrzeuge und Dienstfahrzeuge von Behörden gibt es ebenfalls eigene Kennzeichen. Kennzeichen dienen demnach der Klassifizierung von Fahrzeugen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Kennzeichenarten.

Inhaltsverzeichnis:

Allgemeines zum Kennzeichen

Nach Paragraf 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss jedes Fahrzeug, welches für den Straßenverkehr zugelassen ist, über ein Kennzeichen verfügen. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Der erste Bereich des Kennzeichens ist das Unterscheidungszeichen, welches aus einem bis drei Buchstaben besteht, z. B. „B“. Die Unterscheidungskennzeichen stehen hierbei für die Verwaltungsbezirke oder die Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei oder sonstiger Organisationen, die zur Führung eines eigenen Kennzeichens berechtigt sind (z. B. THW, Bundeswehr, diplomatisches Corps oder internationale Organisationen wie der NATO.). Unterscheidungszeichen können hierbei auch Umlaute wie „Ä“ enthalten. Bei Erkennungsnummern sind diese nicht zulässig. Anhand der Erkennungsnummer lässt sich ein Fahrzeug eindeutig zuweisen. Diese besteht aus einem oder zwei Buchstaben und bis zu vier Zahlen, z. B. „HL 62“.

Verstößt man gegen die Kennzeichenpflicht aus Paragarf 10 FZV, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro geahndet werden. Das Kennzeichen darf ebenfalls weder spiegeln noch stark verschmutzt sein oder verdeckt werden.

Kosten für ein Kennzeichen

Die Kosten für Kennzeichen sind abhängig von der Art des Kennzeichens. Ein Wechselkennzeichen, welches an verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden kann, kann schon einmal schnell 100 Euro kosten. Rote Kennzeichen und H-Kennzeichen sind noch teurer und kosten ca. 200 Euro pro Fahrzeug. Wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, belaufen sich die Kosten auf etwa 50 Euro.

Aber auch die Wünsche der Fahrzeugeigentümer werden bei der Ausstellung eines Kennzeichens berücksichtigt. Wird ein Wunschkennzeichen gewählt oder reserviert, kann die Ausstellungsbehörde hierfür einen Aufschlag von 12,80 Euro verlangen zzgl. zu den Kosten des Standardkennzeichens, die sich auf 50 bis 70 Euro belaufen. Wird ein Fahrzeug abgemeldet, kann das Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug wiederverwendet werden.

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Welche Kennzeichen gibt es?

In Deutschland gibt es viele verschiedene Kennzeichen. Hierzu zählen:

  • Allgemeine Kennzeichen
  • Kennzeichen für Behörden, Diplomaten und Botschaftsangehörige
  • Exportkennzeichen, Händlerkennzeichen und rote Kennzeichen
  • Saison- und Kurzzeitkennzeichen
  • Oldtimer-Kennzeichen
  • Kennzeichen für steuerbegünstigte Fahrzeuge und
  • Versicherungskennzeichen

Im nachfolgenden werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Kennzeichen, geben Beispiele wie diese aussehen und welche Besonderheiten die Kennzeichnen mit sich bringen. 

Allgemeine Kennzeichen

Bei den Standardkennzeichen handelt es sich um die Kennzeichen, die normale PKW kennzeichnen. Unterschieden wird hier zwischen der neuen EU-Standardausführung und den alten Kennzeichen nach DIN-Schrift.


euro kennzeichenStandardausführung Eurokennzeichen
(Quelle: Autokennzeichen.net)


Euro-Kennzeichen alte ausführung
Standardausführung alte Ausführung in DIN-Schrift
(Quelle: Autokennzeichen.net)

 

Das Standardkennzeichen besteht hierbei neben dem Nationalitätenzeichen aus zwei Teilbereichen, dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer.

Auf dem Kennzeichen wird zusätzlich die Prüfplakette angebracht, die Auskunft über die letzte Abgas- und Hauptuntersuchung gibt. Anhand des Farbschemas kann hierbei direkt festgestellt werden, in welchem Jahr die nächste Untersuchung ansteht. Die farbliche Kennzeichnung hilft u.a. der Polizei dabei, überfällige Fahrzeuge leichter zu identifizieren. Ein weiteres Merkmal des Kennzeichens ist die Stempelplakette. Hierbei handelt es sich um eine Plakette der Zulassungsbehörde. Diese Plakette gibt Auskunft über die ordnungsgemäße Anmeldung des Fahrzeugs.

Kann das Kennzeichen nicht einzeilig angebracht werden, weil die Kennzeichenhalterung des Fahrzeugs dies nicht zulässt, ist auch ein zweizeiliges Kennzeichen möglich.

Kennzeichen für Behörden, Diplomaten und Botschaftsangehörige

Bei Behördenkennzeichen wird zwischen Stadt- oder Kreisbehörden und Landesbehörden unterschieden. Diese Kennzeichen ähneln dem Standardkennzeichen, haben aber im Gegensatz zu Standardkennzeichen keinen Buchstabenblock in der Erkennungsnummer, und bestehen ausschließlich aus dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer aus Zahlen.


kennzeichen behördeKennzeichen für Stadt- oder Kreisbehörden
(Quelle: Autokennzeichen.net)


kennzeichen landesbehörde
Kennzeichen für Landesbehörden (Quelle: Autokennzeichen.net)

 

Bis 1997 haben Stadt- und Kreisbehörden eigene Kennzeichen erhalten, heutzutage werden hierfür normale Kennzeichen verwendet, in denen bestimmte Buchstabenkombinationen reserviert werden. Die Kennzeichen der Landesbehörden bestehen aus dem Länderkürzel als Unterscheidungszeichen und zusätzlich einer Zahl, die das Ressort kennzeichnet, dem das Fahrzeug zugeordnet ist. Bei dieser Art der Kennzeichnung handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes, welche allerdings nicht in allen Bundesländern umgesetzt ist.

Auch für Diplomaten und Angehörige der Botschaft gibt es Sonderkennzeichen.


kennzeichen diplomatenkennzeichenKennzeichen für Diplomaten
(Quelle: Autokennzeichen.net)


kennzeichen botschaftskennzeichenKennzeichen für Personal der Botschaften
(Quelle: Autokennzeichen.net)

 

Diplomaten- und Botschaftskennzeichen besagen, dass die Person, die dieses Fahrzeug führt, in der Bundesrepublik über besondere Rechte verfügt und Immunität genießt. Die deutsche Gerichtsbarkeit ist hier nicht gültig. Insassen dieser Fahrzeuge sind im Notfall gesondert zu schützen und Fahrzeugen ist bei Sicherheitsabsperrungen Durchlass zu gewähren. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbefreit.

Exportkennzeichen, Händlerkennzeichen und rote Kennzeichen


kennzeichen exportkennzeichenExportkennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)


kennzeichen händlerkennzeichen
Händlerkennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)

 

Bei Export- und Händlerkennzeichen handelt es sich um Kennzeichen, die der Überführung des Fahrzeugs ins Ausland dienen. Diese sind nur an einem bestimmten Tag gültig und dürfen nur mit bestandener Hauptuntersuchung und einer bestehenden Ausfuhrversicherung ausgestellt werden.

Rote Kennzeichen sind an nicht zugelassenen KFZ montiert und sind für Händler und Werkstätten vorgesehen. Diese dienen für Probe- und Überführungsfahrten und beginnen mit den Nummern 06. Diese Kennzeichen können auch mehrfach verwendet werden und sind keinem Fahrzeug fest zugeordnet. Voraussetzungen hierfür sind ein Gewerbeschein und der Bedarfsnachweis sowie ein Versicherungsnachweis und die bescheinigte Zuverlässigkeit des Antragstellers. Eine bescheinigte Zuverlässigkeit des Antragstellers liegt nicht vor, wenn er beispielsweise vermehrt gegen den beschränkten Einsatzzweck eines roten Kennzeichens verstoßen oder Fahrzeuge trotz Mängel, z.B. in der Ladungssicherung, in Betrieb genommen hat.

Saison- und Kurzzeitkennzeichen

Saison- und Kurzzeitkennzeichen sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Bei Kurzzeitkennzeichen umfasst dieser Zeitraum in der Regel einen Tag und dient ausschließlich gewerblichen Fahrten wie z.B. Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten. Dieses Kennzeichen darf maximal fünf Tage genutzt werden. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennenzeichen vermerkt. Saisonkennzeichen hingegen sind für Fahrzeuge vorgesehen, die nicht über das ganze Jahr gefahren werden sollen. Dies tritt häufig bei Motorrädern, Cabriolets oder Campern auf. Mit Saisonkennzeichen gehen auch Steuerersparnisse einher, da die KFZ-Steuer in diesen Fällen nicht für das ganze Jahr berechnet wird.


kennzeichen kurzzeitkennzeichenKurzzeitkennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)


kennzeichen saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)


Bei Kurzzeitkennzeichen wird der Zeitpunkt der Gültigkeit auf der rechten Seite des Kennzeichens in Gelb dargestellt und beinhaltet das Tagesdatum, zu dem das Kennzeichen abläuft. Saisonkennzeichen sind Standardkennzeichen, bei denen ebenfalls auf der rechten Seite der Anfangs- und Endmonat der Gültigkeit angezeigt wird. Hierbei gibt die obere Zahl den Anfangsmonat an und die untere Zahl den Endmonat. Der Mindestzeitraum bei Saisonkennzeichen beträgt zwei Monate und max. elf Monate.

Oldtimerkennzeichen


kennzeichen oldtimerkennzeichenOldtimer Kennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)



kennzeichen rote nummer oldtimerWechselkennzeichen für Oldtimer
(Quelle: Autokennzeichen.net)


Bei Oldtimern ist zu unterscheiden zwischen regelmäßig gefahrenen Fahrzeugen und Fahrzeugen, die nur sporadisch im Einsatz sind. Das H-Kennzeichen wird vergeben, wenn das Fahrzeug und dessen Umbauten mindestens 30 Jahre alt sind. Das H steht hierbei hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer. Um das H-Kennzeichen für ein Auto zu vergeben, ist ein entsprechendes Oldtimer Gutachten notwendig. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen profitieren ebenso von Steuerersparnissen.

Bei roten Oldtimer-Kennzeichen handelt es sich um Wechselkennzeichen. Diese sind mit der Kennziffer 07 versehen und werden nur für Fahrzeuge genutzt, die selten im Einsatz sind, z.B. auf Ausstellungen. Auch für diese Fahrzeuge ist ein Oldtimer-Gutachten erforderlich.

Kennzeichen für steuerbegünstigte KFZ

kennzeichen steuerkennzeichen

Grüne Kennzeichen
(Quelle: Autokennzeichen.net)


Das grüne Kennzeichen weist Fahrzeuge mit steuerlichen Vergünstigungen bzw. Steuerbefreiungen aus. Hierbei kann es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schaustellerfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen handeln. Für diese Kennzeichen ist eine ausdrückliche Genehmigung des Finanzamts erforderlich. Der Aufbau des Kennzeichens entspricht hierbei dem des Standardkennzeichens. Zusätzlich zu grünen Kennzeichen gibt es E-Kennzeichen für Elektro-Fahrzeuge. Das „E“ ist hierbei wie das „H“ eines Oldtimer-Kennzeichens auf der rechten Seite angebracht.

Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen dienen dem Nachweis einer bestehenden Versicherung für das Fahrzeug. Diese sind für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds und Motorroller verpflichtend und können über die jeweilige KFZ-Versicherung bezogen werden. Das Kennzeichen besteht aus drei Ziffern und drei Buchstaben. Die Buchstaben stehen für die Versicherungsgesellschaft und geben Auskunft über die bestehende Haftpflichtversicherung. Das Kennzeichen kann in den Farben Schwarz, Grün und Blau gedruckt werden. Die Farben wechseln  jährlich, da das Kennzeichen eine begrenzte Gültigkeit hat. Die Jahreszahl, in der das Kennzeichen ausgestellt worden ist, ist zusätzlich am unteren Rand des Kennzeichens vermerkt.


Stefanie Effer

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