Kennzeichentypen in Deutschland und deren Bedeutung

Kennzeichen sind mehr als nur Pflichtschilder am Fahrzeug – sie verraten viel über Art, Nutzung und Status des Autos. Wer in Deutschland unterwegs ist, begegnet neben dem klassischen Kennzeichen auch speziellen Varianten für Behörden, Händler oder sogar rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Unser Beitrag gibt den Überblick!
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Kennzeichentypen in Deutschland und deren Bedeutung © rolfvandewel - pixabay.com

Inhaltsverzeichnis:

Wozu dienen Kennzeichen in Deutschland?

Kennzeichen dienen in Deutschland der Klassifizierung und eindeutigen Identifizierung von Fahrzeugen. Nach Paragraf 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss jedes Fahrzeug, welches für den Straßenverkehr zugelassen ist, über ein Kennzeichen verfügen.

Es hilft dabei, Fahrzeuge einem Verwaltungsbezirk oder einer speziellen Organisation zuzuordnen und ermöglicht die eindeutige Zuweisung zu einem Fahrzeughalter.

Wie ist ein deutsches Kennzeichen aufgebaut?

Ein Kennzeichen besteht aus zwei Hauptbereichen:

  • Unterscheidungszeichen
    Der erste Bereich des Kennzeichens ist das Unterscheidungszeichen, welches aus einem bis drei Buchstaben besteht, z. B. „B“. Die Unterscheidungskennzeichen stehen hierbei für die Verwaltungsbezirke oder die Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei oder sonstiger Organisationen, die zur Führung eines eigenen Kennzeichens berechtigt sind (z. B. THW, Bundeswehr, diplomatisches Corps oder internationale Organisationen wie der NATO.). Unterscheidungszeichen können hierbei auch Umlaute wie „Ä“ enthalten.
  • Erkennungsnummer
    Der zweite Teil des Kennzeichens ist die Erkennungsnummer. Sie bestehen aus einem oder zwei Buchstaben und bis zu vier Zahlen, z. B. „HL 62“. Diese dienen der eindeutigen Zuordnung eines Fahrzeugs. Umlaute sind bei Erkennungszeichen nicht zulässig.

Bei Platzproblemen, ist zudem auch ein zweizeiliges Kennzeichen möglich.

Auf Standard-Kennzeichen wird zusätzlich eine Prüfplakette und eine Stempelplakette angebracht. Diese können wichtige Informationen wie die Gültigkeit der Hauptuntersuchung und die ordnungsgemäße Anmeldung eines Fahrzeugs enthalten.

Welche Kennzeichen gibt es?

In Deutschland gibt es viele verschiedene Kennzeichenarten, die jeweils für spezifische Zwecke und Fahrzeuggruppen vorgesehen sind. Hierzu zählen:

Allgemeine Kennzeichen

Bei den Standardkennzeichen handelt es sich um normale PKW-Kennzeichnen. Seit November 2000 werden nur noch Kennzeichen mit EU-Standardausführung zugelassen.

euro kennzeichen

Standardausführung Eurokennzeichen
(Quelle: Autokennzeichen.net)

Das Standardkennzeichen besteht hierbei neben dem Nationalitätenzeichen aus zwei Teilbereichen, dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer.

Auf dem Kennzeichen wird zusätzlich die Prüfplakette angebracht, die Auskunft über die letzte Abgas- und Hauptuntersuchung gibt. Anhand des Farbschemas kann hierbei direkt festgestellt werden, in welchem Jahr die nächste Untersuchung ansteht. Die farbliche Kennzeichnung hilft u.a. der Polizei dabei, überfällige Fahrzeuge leichter zu identifizieren. Ein weiteres Merkmal des Kennzeichens ist die Stempelplakette. Diese wird von der der Zulassungsbehörde vergeben. Sie gibt Auskunft über die ordnungsgemäße Anmeldung des Fahrzeugs.

Kennzeichen für Behörden, Diplomaten und Botschaftsangehörige

Kennzeichen für Behörden, Diplomaten und Botschaftsangehörige weisen einige Besonderheiten auf.

Behördenkennzeichen

Bei Behördenkennzeichen wird zwischen Stadt- oder Kreisbehörden und Landesbehörden unterschieden. Diese Kennzeichen ähneln dem Standardkennzeichen, haben aber im Gegensatz dazu keinen Buchstabenblock in der Erkennungsnummer, und bestehen ausschließlich aus dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer aus Zahlen.


kennzeichen diplomatenkennzeichenKennzeichen für Diplomaten
(Quelle: Autokennzeichen.net)


kennzeichen botschaftskennzeichenKennzeichen für Personal der Botschaften
(Quelle: Autokennzeichen.net)

Die Kennzeichen der Landesbehörden bestehen aus dem Länderkürzel als Unterscheidungszeichen und zusätzlich einer Zahl, die das Ressort kennzeichnet, dem das Fahrzeug zugeordnet ist. Bei dieser Art der Kennzeichnung handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes, welche allerdings nicht in allen Bundesländern umgesetzt wird.

Diplomaten und Angehörige einer Botschaft

Auch für Diplomaten und Angehörige der Botschaft gibt es Sonderkennzeichen.


kennzeichen diplomatenkennzeichenKennzeichen für Diplomaten
(Quelle: Autokennzeichen.net)


kennzeichen botschaftskennzeichenKennzeichen für Personal der Botschaften
(Quelle: Autokennzeichen.net)

Sie zeigen, dass die Person, die dieses Fahrzeug nutzt, in der Bundesrepublik über besondere Rechte verfügt und Immunität genießt. Die deutsche Gerichtsbarkeit ist hier nicht gültig. Insassen dieser Fahrzeuge sind im Notfall gesondert zu schützen und Fahrzeugen ist bei Sicherheitsabsperrungen Durchlass zu gewähren. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbefreit.

Exportkennzeichen, Händlerkennzeichen und rote Kennzeichen


kennzeichen exportkennzeichenExportkennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)


kennzeichen händlerkennzeichen
Händlerkennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)

Exportkennzeichen dienen der Überführung des Fahrzeugs ins Ausland . Diese sind nur an einem bestimmten Tag gültig und dürfen nur mit bestandener Hauptuntersuchung und einer bestehenden Ausfuhrversicherung ausgestellt werden.

Händler oder Werkstätten nutzen rote Kennzeichen. Diese sind für nicht zugelassene Kfz vorgesehen. Sie dienen für Probe- und Überführungsfahrten und beginnen mit den Nummern 06. Diese Kennzeichen können auch mehrfach verwendet werden und sind keinem Fahrzeug fest zugeordnet. Voraussetzungen hierfür sind:

  • ein Gewerbeschein und der Bedarfsnachweis sowie
  • ein Versicherungsnachweis und
  • die bescheinigte Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Eine bescheinigte Zuverlässigkeit des Antragstellers liegt nicht vor, wenn er bspw. vermehrt gegen den beschränkten Einsatzzweck eines roten Kennzeichens verstoßen oder Fahrzeuge trotz Mängel, z.B. in der Ladungssicherung, in Betrieb genommen hat.

Oldtimerkennzeichen


kennzeichen-oldtimerkennzeichenOldtimmer Kennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)


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Wechselkennzeichen für Oldtimer (Quelle: Autokennzeichen.net)

 

Bei Oldtimern ist zu unterscheiden zwischen regelmäßig gefahrenen Fahrzeugen und Fahrzeugen, die nur sporadisch im Einsatz sind. Das H-Kennzeichen wird vergeben, wenn das Fahrzeug und dessen Umbauten mindestens 30 Jahre alt sind. Das H steht hierbei hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer. Um das H-Kennzeichen für ein Auto zu vergeben, ist ein entsprechendes Oldtimer Gutachten notwendig. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen profitieren ebenso von Steuerersparnissen.

Bei roten Oldtimer-Kennzeichen handelt es sich um Wechselkennzeichen. Diese sind mit der Kennziffer 07 versehen und werden nur für Fahrzeuge genutzt, die selten im Einsatz sind, z.B. auf Ausstellungen. Auch für diese Fahrzeuge ist ein Oldtimer-Gutachten erforderlich.

Saison- und Kurzzeitkennzeichen

Der Hauptunterschied bei Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen liegt in der Gültigkeit und dem Verwendungszweck. Diese Kennzeichen sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.

Kurzzeitkennzeichen: Sie umfassen einen Zeitraum von 5 Tagen und dienen ausschließlich gewerblichen Fahrten wie z.B. Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennenzeichen vermerkt.

Bei Kurzzeitkennzeichen wird der Zeitpunkt der Gültigkeit auf der rechten Seite des Kennzeichens in Gelb dargestellt und beinhaltet das Tagesdatum, zu dem das Kennzeichen abläuft.

Saisonkennzeichen: Diese sind für Fahrzeuge vorgesehen, die nicht über das ganze Jahr gefahren werden sollen. Dies tritt häufig bei Motorrädern, Cabriolets oder Campern auf. Mit Saisonkennzeichen gehen auch Steuerersparnisse einher, da die KFZ-Steuer in diesen Fällen nicht für das ganze Jahr berechnet wird.

Saisonkennzeichen sind Standardkennzeichen, bei denen ebenfalls auf der rechten Seite der Anfangs- und Endmonat der Gültigkeit angezeigt wird. Hierbei gibt die obere Zahl den Anfangsmonat an und die untere Zahl den Endmonat. Der Mindestzeitraum bei Saisonkennzeichen beträgt zwei Monate und max. elf Monate.


kennzeichen kurzzeitkennzeichenKurzzeitkennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)


kennzeichen saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen (Quelle: Autokennzeichen.net)

Kennzeichen für steuerbegünstigte Kfz

kennzeichen steuerkennzeichen

Grüne Kennzeichen
(Quelle: Autokennzeichen.net)

Das grüne Kennzeichen weist Fahrzeuge mit steuerlichen Vergünstigungen bzw. Steuerbefreiungen aus. Hierbei kann es sich um landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schaustellerfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen handeln. Für diese Kennzeichen ist eine ausdrückliche Genehmigung des Finanzamts erforderlich. Der Aufbau des Kennzeichens entspricht hierbei dem des Standardkennzeichens. Zusätzlich zu grünen Kennzeichen gibt es E-Kennzeichen für Elektro-Fahrzeuge. Das „E“ ist auf der rechten Seite angebracht.

Versicherungskennzeichen

Versicherungskennzeichen dienen dem Nachweis einer bestehenden Versicherung für das Fahrzeug. Diese sind für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds und Motorroller verpflichtend und können über die jeweilige KFZ-Versicherung bezogen werden. Das Kennzeichen besteht aus drei Ziffern und drei Buchstaben. Die Buchstaben stehen für die Versicherungsgesellschaft und geben Auskunft über die bestehende Haftpflichtversicherung. Das Kennzeichen kann in den Farben Schwarz, Grün und Blau gedruckt werden. Die Farben wechseln jährlich, da das Kennzeichen eine begrenzte Gültigkeit hat. Die Jahreszahl, in der das Kennzeichen ausgestellt worden ist, ist zusätzlich am unteren Rand des Kennzeichens vermerkt.

Welche Kosten entstehen für ein Kennzeichen?

Die Kosten für Kennzeichen sind abhängig von der Art des Kennzeichens.

  • Ein Wechselkennzeichen, welches an verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden kann, kostet ca. 65 Euro. Hinzukommen die Kosten für das Schilderpaar von ca. 25 Euro.
  • Die Kosten für rote Kennzeichen setzen sich zusammen aus den Versicherungsgebühren, den Verwaltungsgebühren und den Kosten für das Schilderpaar. Die Verwaltungsgebühren liegen meist bei ca. 200 Euro. Hinzukommen zudem die Kosten für die Kfz-Steuer.
  • Bei einem H-Kennzeichen liegen die Kosten bei 40 Euro für die Zulassung, ca. 100 Euro für das Gutachten, 70 Euro für die Hauptuntersuchung und 25 Euro für das Schilderpaar.
  • Wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, setzen sich die Kosten aus den Kosten für das Schilderpaar (ca. 25 Euro), den Verwaltungsgebühren (ca. 13 Euro) und den Kosten für die Versicherung zusammen. Sie belaufen sich auf ca. 50 Euro.
  • Bei Saisonkennzeichen liegen die Kosten bei ca. 30 Euro für die Verwaltungsgebühren zzgl. 25 Euro für das Schilderpaar.

Aber auch die Wünsche der Fahrzeugeigentümer werden bei der Ausstellung eines Kennzeichens berücksichtigt. Wird ein Wunschkennzeichen gewählt oder reserviert, kann die Ausstellungsbehörde hierfür einen Aufschlag von 12,80 Euro verlangen zzgl. zu den Kosten des Standardkennzeichens, die sich auf bis zu 40 Euro belaufen.

Wird ein Fahrzeug abgemeldet, kann das Kennzeichen auf einem anderen Fahrzeug wiederverwendet werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Kennzeichenpflicht?

Verstöße gegen die Kennzeichenpflicht gemäß Paragraf 10 FZV können mit einem Bußgeld von bis zu 65 Euro geahndet werden. Das Kennzeichen muss stets gut lesbar sein, darf nicht spiegeln, stark verschmutzt oder verdeckt sein. Im Detail können folgende Bußgelder fällig werden:

Vergehen

Bußgeld

Schlecht lesbares Autokennzeichen

5 Euro

Prüfplakette verschmutzt

5 Euro

Hinteres Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften

10 Euro

Kennzeichenbeleuchtung entspricht nicht den Vorschriften

10 Euro

Kennzeichen fehlt

60 Euro

Kennzeichen ist mit Glas, Folie oder anderen Abdeckungen versehen

65 Euro