Im Rahmen der Harmonisierung des EU-Fahrerlaubnisrechts hat die Europäische Union eine Richtlinie für die Angleichung aller Führerscheine der Mitgliedsstaaten erstellt. Darin ist festgelegt, wie die Führerscheine europaweit auszusehen haben, welche Sicherheitsmerkmale sie enthalten und welche Pflicht-Eintragungen vorhanden sein müssen. Dazu gehören auch die Schlüsselzahlen auf der Rückseite des EU-Kartenführerscheins. Wir fassen zusammen, was unter Schlüsselzahlen bzw. Schlüsselnummern im Führerschein allgemein zu verstehen ist und welche Nummern welche Bedeutung haben.
Inhaltsverzeichnis:
- Welche Schlüsselzahlen gibt es?
- Schlüsselzahlen im Überblick:
- Neue Schlüsselzahl 197 (Führerschein für Automatik- und Schaltfahrzeuge)
- Überwachung von Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen
Welche Schlüsselzahlen gibt es?
In Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG werden die Beschränkungen, Auflagen sowie Zusatzangaben (wie z. B. gesundheitliche Beeinträchtigungen) für den Führerschein geregelt. Diese werden in Form von Schlüsselzahlen bzw. „harmonisierten Gemeinschaftscodes“ zwischen 01 und 99 in Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen. Betrifft die Beschränkung nur einzelne Führerscheinklassen, wird die Schlüsselnummer lediglich in der entsprechenden Zeile eingetragen. Schlüsselzahlen, die übergreifend für alle Fahrerlaubnisklassen gelten, beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, werden hingegen unter der Tabelle mit den Führerscheinklassen festgehalten.
Die EU-Richtlinie legt zwar die gemeinsamen Codes fest, deren eigentliche Ausführung wird jedoch durch die jeweiligen nationalen Rechtsverordnungen bestimmt. Grundsätzlich wird zwischen den Schlüsselzahlen der EU, die seit der europäischen Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts am 1. Januar 1999 bestehen, und nur national gültigen Schlüsselzahlen unterschieden. Die Schlüsselzahlen der EU bestehen in der Regel jeweils aus einem zweistelligen „Hauptschlüssel“, der eine Überkategorie bildet. Je nach Bedarf oder Differenzierung werden diese Überkategorien jedoch nochmal um zwei weitere Stellen ergänzt. Die nationalen Schlüsselzahlen in Deutschland beispielsweise werden gemäß Paragraf 25 Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und der dazu gehörigen Anlage 9 FeV geregelt und sind in der Regel dreistellig.
Die Schlüsselzahlen existierten erstmals auf den EU-Kartenführerscheinen. Auf den alten rosafarbenen und grauen Führerscheinen sind diese Zusätze noch in Textform aufgeführt (Beispiel: „Eine geeignete Sehhilfe ist zu tragen”). Seit Mai 2021 werden Schlüsselzahlen, die für Berufskraftfahrer relevant sind, nicht mehr auf der Führerscheinrückseite vermerkt, sondern im neuen Fahrerqualifikationsnachweis.
Schlüsselzahlen im Überblick
Harmonisierte Schlüsselzahlen der EU
Schlüsselzahl |
Erklärung |
01 |
Sehhilfe und/oder Augenschutz, |
01.01 |
Brille |
01.02 |
Kontaktlinsen |
01.03 |
Schutzbrille |
02 |
Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
03 |
Prothese/Orthese der Gliedmaßen |
05 |
Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen: |
05.01 |
Nur bei Tageslicht |
05.02 |
In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region … |
05.03 |
Ohne Beifahrer/Sozius |
05.04 |
Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h |
05.05 |
Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist |
05.06 |
Ohne Anhänger |
05.07 |
Nicht gültig auf Autobahnen |
05.08 |
Kein Alkohol |
10 |
Angepasste Schaltung |
15 |
Angepasste Kupplung |
20 |
Angepasste Bremsmechanismen |
25 |
Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
30 |
Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen |
35 |
Angepasste Bedienvorrichtungen |
40 |
Angepasste Lenkung |
42 |
Angepasste(r) Rückspiegel |
43 |
Angepasster Fahrersitz |
44 |
Anpassungen des Kraftrades: |
44.01 |
Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel |
44.02 |
(Angepasste) handbetätigte Bremse |
44.03 |
(Angepasste) fußbetätigte Bremse |
44.04 |
Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
44.05 |
Angepasste Handschaltung und Handkupplung |
44.06 |
Angepasster Rückspiegel |
44.07 |
Angepasste Kontrolleinrichtungen |
44.08 |
Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen |
45 |
Kraftrad nur mit Beiwagen |
46 |
Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge |
50 |
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
51 |
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) |
70 |
Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11) |
71 |
Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen) |
72 |
Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)* |
73 |
Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) |
74 |
Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1)* |
75 |
Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)* |
76 |
Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)* |
77 |
Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern |
78 |
Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden muss |
79 (...) |
Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG |
79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) |
Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Ges.masse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Ges.masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Ges.masse von mehr als 7,5 t. |
79 (S1 ≤ 25/7 500 kg) |
Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz. |
79 (L ≤ 3) |
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. |
79.01 |
Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen |
79.02 |
Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM |
79.03 |
Nur dreirädrige Fahrzeuge |
79.04 |
Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg |
79.05 |
Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg |
79.06 |
Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt |
80 |
Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
81 |
Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
90 |
Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden |
95 |
Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)] Weitere Informationen zur Schlüsselzahl 95 in unserem Beitrag. Hinweis: Seit Mai 2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein eingetragen. Dafür steht ein separates Ausweisdokument, der Fahrerqualifizierungsnachweis, zur Verfügung. Hintergrund ist eine Änderung im EU-Recht. In Führerscheinen bis Mai 2021 steht die Schlüsselzahl 95 weiterhin auf der Führerscheinrückseite, bis die Qualifikation abläuft. Bei Erneuerung erhält der Berufskraftfahrer den Fahrerqualifizierungsnachweis, in welchem die Schlüsselzahl 95 künftig eingetragen wird. Mehr Informationen zum Fahrerqualifizierungsnachweis: |
96 |
Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt. |
196 |
Berechtigt Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B zum Fahren von 125 ccm-Motorrädern in Deutschland. |
Nationale Schlüsselzahlen in Deutschland
Schlüsselzahl |
Erklärung |
104 |
Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen |
171 |
Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste |
172 |
Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste |
174 |
Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
175 |
Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 |
176 |
Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses |
177 |
Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein |
178 |
Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr |
179 |
Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden |
180 |
(weggefallen) |
181 |
Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM) |
182 |
Auflagen zu den Klassen D1, D1E, D und DE: |
183 |
(weggefallen) |
184 |
Auflagen: |
185 |
Auflagen zu den Klassen C und CE: |
186 |
Auflagen zu den Klassen D1 und D1E: |
187 |
Auflagen zu den Klassen D und DE: |
188 |
Auflage zu der Klasse C: |
189 |
Auflage zu der Klasse D: |
190 |
Auflage zu der Klasse C: |
191 |
Auflage zu der Klasse D: |
192 |
Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen nach der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung |
193 |
Auflagen zu den Klassen D und DE: |
194 |
Klasse B berechtigt im Inland |
195 |
Auflage zu der Klasse AM: |
196 |
Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. |
197 |
Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17 FeV). |
Quelle: BMVI
Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden.
Neue Schlüsselzahl 197
Seit dem 01. April 2021 wird Fahrschülern ermöglicht, die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug zu absolvieren und trotzdem einen Schaltwagen zu führen, wenn zusätzliche Fahrstunden absolviert wurden und ein Befähigungsnachweis gemäß Anlage 7 FeV vorliegt. Mit dem neuen "B197 Führerschein" möchte die Regierung das Fahren von Automatikwagen wieder attraktiver machen und hat dafür den Paragrafen 17a der FeV geschaffen. Bisher galt bereits seit Mitte der 80er Jahre: Wer die praktische Fahrprüfung mit einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert hat, durfte ausschließlich mit Automatikfahrzeugen fahren. Im Führerschein wurde dies durch die Schlüsselzahl 78 kenntlich gemacht. Wie auch vor 1986 wird die Regelung nun wieder gelockert. Nicht nur Führerscheinanwärter profitieren davon, auch Inhaber eines Führerscheins, der noch die Eintragung 78 erhält. Sie können den Führerschein umschreiben lassen und die Schlüsselzahl197 erwerben. Dafür muss jedoch auch der Befähigungsnachweis erbracht werden.
Überwachung von Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen
Manche Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen sind nur begrenzt gültig und müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Nur gültige Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen berechtigen den Fahrer dazu, die Fahrzeuge, die unter die jeweilige Fahrerlaubnisklasse fallen, fortzubewegen. Ist eine Klasse abgelaufen und der Fahrer fährt dennoch die jeweiligen Fahrzeuge, macht er sich strafbar. Bei Dienstwagen drohen auch dem Arbeitgeber des Fahrers weitreichende Konsequenzen, weil er als Halter des Fahrzeugs für seine Fahrer verantwortlich ist. Aus diesem Grund muss das Unternehmen auch regelmäßige Führerscheinkontrollen durchführen, die sicherstellen, dass die Mitarbeiter nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis unterwegs sind. Diese Kontrolle schließt nicht nur die allgemeine Gültigkeit des Führerscheins ein, sondern auch die der Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselnummern.
Der Arbeitgeber muss auch die Gültigkeit des für Berufskraftfahrer relevanten Fahrerqualifizierungsnachweises im Blick behalten. Der Nachweis muss jedoch nicht in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, genügt es, die Fristen und somit den Ablauf des Fahrerqualifizierungsnachweises zu kontrollieren. Im Gegensatz zum Führerschein bestätigt der Fahrerqualifizierungsnachweis jedoch nicht, dass der Fahrer über eine Fahrerlaubnis verfügt. Daher sollten sich Arbeitgeber den Fahrerqualifizierungsnachweis immer nur gemeinsam mit dem Führerschein vom Berufskraftfahrer vorzeigen lassen.
Bei LapID läuft nicht nur die Führerscheinkontrolle, sondern auch die Fahrerlaubnisklassen- und Schlüsselzahlenüberwachung automatisch ab. Die Erfassung erfolgt bei der Fahreranlage im System und die Überwachung bei der Führerscheinkontrolle. Die Fahrer werden automatisch daran erinnert, wenn der Ablauf ihrer Führerscheinklasse bevorsteht. Der Eskalationsempfänger, wie z. B. Pförtner oder Vorgesetzter, wird informiert, sobald eine Klasse bei einem Fahrer abgelaufen ist.