Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer

Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer
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Berufskraftfahrer benötigen für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr eine spezielle Qualifikation – und den entsprechenden Nachweis. Seit Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die frühere Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Dokument.

Inhaltsverzeichnis:

Definition und rechtliche Grundlagen: Fahrerqualifizierungsnachweis

Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist ein Dokument für Berufskraftfahrer im gewerblichen Verkehr. Um diesen zu erhalten, brauchen Sie eine Grundqualifikation sowie anschließend eine regelmäßige Weiterbildung.

Grundlage dafür ist die Richtlinie 2003/58/EG des europäischen Parlaments und im deutschen Recht das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr – auch Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) genannt.

Die Grundqualifikation kann gemäß Paragraf 2 BKrFQG entweder durch

  1. „das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 27 Absatz 1 Nummer 1 oder
  2. den Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.“

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine beschleunigte Grundqualifikation zu absolvieren. Im Gegensatz zur normalen Grundqualifikation ist diese jedoch erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr möglich. 

Nach erfolgreichem Bestehen der Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation oder der Weiterbildung wird die Schlüsselzahl 95 im dafür vorgesehenen Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen. Seit Ende 2021 können Ausbildungsstätten die Grundqualifikation oder Weiterbildungen digital melden. Zusätzlich zum Fahrerqualifizierungsnachweis gibt es das Berufskraftfahrerqualifikationsregister, welches die Qualifikationsmaßnahmen für Fahrer beinhaltet. Zuständig für das Register ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)

Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsregister ist es zu erfassen,

  • ob der Fahrer im Besitz eines gültigen Fahrerqualifikationsnachweises ist und von welcher Behörde dieser ausgestellt wurde,
  • für welche Fahrerlaubnisklasse die (beschleunigte) Grundqualifikation und Weiterbildung absolviert wurde,
  • welche vorgeschriebenen Kenntnisse dem Fahrer im Rahmen der Grundqualifikation und der Weiterbildung vermittelt wurden,
  • ob andere abgeschlossene spezielle Maßnahmen im Rahmen der Qualifikation anerkannt wurden,
  • ob, wann und wo der Fahrer die Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation absolviert hat,
  • ob es Gründe für den nachträglichen Entzug des Fahrerqualifizierungsnachweises gibt.

Zweck des Fahrerqualifizierungsnachweises

Benötigt wird der Fahrerqualifizierungsnachweis von Berufskraftfahrern gemäß BKrFQG also ausgebildeten Fahrern für bestimmte Fahrzeuge im Personen- und Güterverkehr.

Dazu gehören unter anderem:

  • Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen: D1, D1E, D, DE
  • oder Linien- und Reisebusse: C1, C1E und CE

Fahrer, die eine der Fahrerlaubnisklassen vor dem 10. September 2008 (Personenkraftverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, unterliegen gemäß Paragraf 4 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. Sie sind nur zu einer Weiterbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden alle fünf Jahre verpflichtet.

Das (nationale) Berufskraftfahrerqualifikationsrecht wird neben der EU auch von EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz anerkannt. Demnach muss in diesen Staaten der Nachweis als Schlüsselzahl 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen sein. Auch bei ausländischen Führerscheinen kann der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation (ehemals Schlüsselzahl 95) ausgestellt werden.

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Verwechslungsgefahr: Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerqualifizierungsnachweis

Der Führerschein ist das Dokument, das die grundsätzliche Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeuge nachweist. Der Fahrerqualifizierungsnachweis belegt hingegen die vorgeschriebene Zusatzqualifikation für Berufskraftfahrer. Das bedeutet, dass Fahrer den Fahrerqualifizierungsnachweis zusätzlich zum Führerschein mit sich führen müssen.

Optisch weist der Fahrerqualifizierungsnachweis eine Ähnlichkeit zum Führerschein auf. Er wird ebenfalls im Scheckkartenformat ausgestellt und auch Farben und Anordnung der Informationen erinnern an einen Führerschein:

FQN-Muster


Quelle: KBA / Bundesdruckerei

Auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis befinden sich neben einem Passbild zusätzlich die persönlichen Angaben zum Inhaber, dem Ausstellungsort sowie der Gültigkeit. Auf der Rückseite des Nachweises wird die Schlüsselzahl 95 inklusive Ausstellungsdatum in den betroffenen Fahrerlaubnisklassen eingetragen.

Ein entsprechendes Modell des Fahrerqualifizierungsnachweises findet sich zudem in der EU-Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003.

Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweis

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ausgestellt, wenn die (beschleunigte) Grundqualifikation oder die Weiterbildung nach BKrFQG erfolgreich absolviert wurde. Letztere muss alle fünf Jahre erfolgen. Ausgestellt wird der Fahrerqualifizierungsnachweis von der zuständigen Führerscheinstelle des jeweiligen Wohnortes und kann dem Fahrer direkt zugesandt werden. Die Ausstellung obliegt jedoch grundsätzlich den einzelnen Ländern, weshalb es von Region zu Region zu Unterschieden bei der Antragsstellung kommen kann.

Der erfolgreiche Abschluss der Grundqualifikation sowie die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises werden im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert.

Für die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den gültigen Personalausweis,
  • ein biometrisches Lichtbild in Farbe (35 x 45 mm),
  • den gültigen Führerschein, in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung relevante Schlüsselzahl 95 vermerkt ist bzw.
  • Qualifizierungsnachweise (entweder IHK-Prüfungszeugnis oder 5 Modulbescheinigungen aus einer Fahrschule/anerkannten Ausbildungsstätte)

Kosten des Fahrerqualifizierungsnachweises

Grundsätzlich entscheiden das die einzelnen Bundesländer, die für die Aushändigung zuständig sind. Die Höhe der Gebühren wird in der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr veröffentlicht. Laut Abschnitt 2.F ergeben sich folgende Kosten für den Fahrerqualifizierungsnachweis:

Sachverhalt Gebühren
Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen oder Beschädigung  15,80 €
Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl  20,20 €
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand innerhalb Deutschlands 14,20 €
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand in EU-Mitgliedstaaten 15,60 €
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Expressverfahren sowie Aushändigung des Fahrerqualifizierungsnachweises 20,10 €


Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Bußgelder ohne Nachweis für Berufskraftfahrer

Fährt ein Berufskraftfahrer ohne gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis, sprich ohne gültige Grundqualifikation für Berufskraftfahrer, kann das hohe Bußgelder nach sich ziehen. Gemäß Paragraf 28 BKrFQG „Bußgeldvorschriften“ liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wird. Führt ein Fahrer den Nachweis bspw. nicht wie in Paragraf 7 BKrFQG mit, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Werden die Voraussetzungen (Mindestalter und erfolgreiche Qualifikation) gemäß Paragraf 3 BKrFQG nicht erfüllt und wird dennoch ein entsprechendes Kraftfahrzeug betrieblich bewegt, droht sogar ein Bußgeld von 20.000 Euro. Letzteres kann auch den Arbeitgeber betreffen, wenn er nach Paragraf 28, Absatz 1 BKrFQG „entgegen Paragraf 3 Absatz 4 eine Fahrt anordnet oder zulässt“.

Regelmäßige Kontrolle des Fahrerqualifizierungsnachweises

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Führerscheine seiner Dienstwagenfahrer regelmäßig zu kontrollieren – das schließt auch Berufskraftfahrer ein. Denn sobald Dienstfahrzeuge durch den Mitarbeiter betrieblich oder privat genutzt werden, unterliegen Unternehmen der Führerscheinkontrollpflicht. Die Führerscheinkontrolle sollte laut anwaltlicher Empfehlung mindestens zweimal im Jahr erfolgen. Der Ablauf des Fahrerqualifizierungsnachweis muss ebenfalls vom Arbeitgeber geprüft werden.

FAQ: Fahrerqualifizierungsnachweis

Wer braucht einen Fahrerqualifizierungsnachweis?
Benötigt wird der Fahrerqualifizierungsnachweis von Berufskraftfahrern, die im Werks-, Güter und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Dazu gehören u.a. Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen oder Linien- und Reisebusse. Konkret betroffen sind die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE.

Wie bekommt man einen Fahrerqualifizierungsnachweis?
Berufskraftfahrer erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis, wenn sie die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung nach BKrFQG erfolgreich absolviert haben. Letztere muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

Was brauche ich für den Fahrerqualifizierungsnachweis?
Um den Fahrerqualifizierungsnachweis zu beantragen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild in Farbe (35 x 45 mm), den gültigen Führerschein mit Vermerk der Schlüsselzahl 95 bzw. die Qualifizierungsnachweise.

Wer stellt den Fahrerqualifizierungsnachweis aus?
Die zuständige Führerscheinstelle stellt den Fahrerqualifizierungsnachweis aus und schickt sie dem Antragsteller direkt zu.


Sonja Riepe

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