Schlüsselzahl 70: Umschreiben ausländischer in deutsche Führerscheine

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland und besitzen einen ausländischen EU-Führerschein, der ursprünglich in einem Drittstaat, zum Beispiel Südamerika, ausgestellt wurde? Oder beschäftigen Sie Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, auf die diese Tatsachen zutreffen und die Dienst- oder Poolfahrzeuge Ihres Unternehmens nutzen? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die dann relevante Schlüsselzahl 70 und klären auf, wieso die oben gemachten Angaben mit der Schlüsselzahl zusammenhängen.

Die Bedeutung der Schlüsselzahl 70

Dreht man ihn um, findet man auf dem EU-Kartenführerschein viele Informationen zum Besitzer: Welche Fahrzeuge er führen darf (Fahrerlaubnisklassen), ob er eine Sehschwäche hat und deswegen ausschließlich mit einer Sehhilfe ans Steuer darf und so weiter. In der vierten Spalte, die mit der Nummer 12 gekennzeichnet ist, können Schlüsselzahlen eingetragen werden. Davon gibt es einige und in unserem Beitrag Schlüsselzahlen im Führerschein: Schlüsselnummern auf einen Blick können Sie sich ein Bild davon machen. Wir befassen uns im Folgenden mit der Schlüsselzahl 70 und der Frage, wieso hier Vorsicht geboten ist und bei der Führerscheinkontrolle besser zweimal hingeschaut werden sollte.

Bei der Schlüsselzahl 70 handelt es sich um einen Code mit der Bedeutung: „Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU/UN-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes, z. B. „70.0123456789.NL“)“ (Quelle: Anlage 9 FeV ). Die Schlüsselzahl 70 bescheinigt also, dass der vorliegende Führerschein umgetauscht wurde. Die Zahlenfolge nach der „70“ ist die ursprüngliche Führerscheinnummer und die dreistellige Buchstabenfolge danach ist der Ländercode für das ursprüngliche Ausstellungsland des Führerscheins.

Rechtsgrundlage: Einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen

In Europa existiert der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung aller von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine, wenn für den Führerscheinerwerb eine Eignungsprüfung bestanden wurde (3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG)). Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) listet alle weiteren außereuropäischen Staaten auf, mit denen Deutschland ein solches Anerkennungsabkommen geschlossen hat.

Ein nicht in Deutschland ausgestellter EU-Kartenführerschein muss erst nach dessen Ablauf in einen deutschen EU-Kartenführerschein umgeschrieben werden. Handelt es sich um einen Drittstaaten-Führerschein, muss dieser nach einem Aufenthalt von sechs Monaten in Deutschland in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Diese Frist gilt auch dann, wenn der Inhaber des Drittstaaten-Führerscheins einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland anmeldet (§ 29 Abs. 1 FeV, § 31 FeV). Nach einer Umschreibung wird die Schlüsselzahl 70 in den neuen Führerschein eingetragen und der alte Führerschein verliert seine Gültigkeit.

Ob für die Umschreibung eine und welche erneute Prüfung in einer Fahrschule abgelegt werden muss oder nicht, ist ebenfalls in der FeV vermerkt. Je nach dem, müssen lediglich die theoretische oder die praktische oder beide Eignungsprüfungen abgelegt werden. Handelt es sich um einen Führerschein aus einem Drittstaat, muss in der Regel sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung erneut gemacht machen.

Informieren Sie sich hier zur elektronischen Führerscheinkontrolle und  gestalten Sie die Prozesse in Ihrem Fuhrpark einfach, sicher und effizient.

Schlüsselzahl 70: Umtausch mit oder ohne Prüfung?

Bei der Schlüsselzahl 70 ist leider nicht immer eindeutig, ob eine Eignungsprüfung vorausgegangen ist oder nicht – es kommt nämlich auf den Staat an, der die Schlüsselzahl eingetragen hat. Spanien, Frankreich und Portugal, um einige Beispiele zu nennen, tauschen Drittstaaten-Führerscheine prüfungsfrei um. Grund dafür ist die Geschichte dieser Länder; es handelt sich um ehemalige Kolonialmächte. Sie tauschen die Führerscheine der Bürger ihrer ehemaligen Kolonien prüfungsfrei in EU-Kartenführerscheine um. Zwar ist Ungarn keine ehemalige Kolonialmacht wie Spanien, doch tauscht auch Ungarn Führerscheine prüfungsfrei um, wenn die Führerscheinbesitzer in Drittstaaten als ungarische Minderheit gelebt haben, beispielweise in Serbien.

Besitzt ein Dienstwagenfahrer oder Poolfahrzeugnutzer beispielsweise einen spanischen EU-Führerschein, der jedoch ursprünglich in einem Drittstaat ausgestellt wurde, müssen Sie aufpassen: Wurde die Schlüsselzahl 70 prüfungsfrei eingetragen und setzt sich der Führerscheinbesitzer in Deutschland hinters Steuer, begeht er eine Straftat nach Paragraf 21 Straßenverkehrs-Gesetz, nämlich „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (siehe dazu § 28 Abs. 4 Nr. 7 FeV).

In Deutschland darf nur jemand ein Fahrzeug führen, der eine Eignungsprüfung, sprich die theoretische und praktische Prüfung in der Fahrschule, abgelegt hat. Sofern der Arbeitgeber seine Mitarbeiter „ohne Führerschein“ fahren lässt, macht dieser sich ebenfalls strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Des Weiteren kann die Versicherung im Schadenfall den Versicherungsschutz zurückziehen.


Staaten, die nicht in Anlage 11 FeV gelistet sind, sind nicht gleichwertig. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisklasse, hinter der die Schlüsselzahl 70 eingetragen ist, in Deutschland neu erworben werden muss – in der Regel einschließlich aller erforderlichen Prüfungen. Ansonsten drohen Fahrzeughalter und Fahrer ein Strafverfahren gemäß Paragraf 21 StVG. Führerscheine aus EU-Ländern, Staaten des EWR oder aus Listenstaaten (siehe Anlage 11 FeV, u. a. USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Schweiz) gelten als gleichwertig. Führerscheine aus diesen Staaten dürfen prüfungsfrei in Deutschland umgetauscht werden und bekommen die Schlüsselzahl 70 eingetragen.

Die Fahrerlaubnisbehörde nach der Schlüsselzahl 70 fragen

Um sicherzugehen – denn Unwissenheit schützt Sie nicht vor einer Strafe – sollten Sie die für den Mitarbeiter zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren. Dort erfahren Sie, ob Ihr Mitarbeiter zwecks Führerscheinumtausch eine Prüfung abgelegt hat oder nicht. Möglich ist auch, dass er eine Ausnahmegenehmigung (§ 74 FeV) bekommen hat – das weiß ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde. Diese kontaktiert die Fahrerlaubnisbehörde des Landes, welche den EU-Kartenführerschein ausgestellt hat, um in Erfahrung zu bringen, ob der Führerschein prüfungsfrei ausgestellt wurde. Die Auskunft der ausländischen Behörde ist rechtsverbindlich. Stellen Sie sich jedoch auf eine längere Wartezeit ein, bis Sie die Auskunft erhalten.

Was kostet die Eintragung der Schlüsselzahl 70 in den Führerschein?

Die Gebühren für das Umschreiben von ausländischen Führerscheinen richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie sind einheitlich geregelt. Aktuell kostet die Umschreibung eines Führerscheins ohne Prüfung 35 Euro, mit Prüfung 42,60 Euro.

Doch nicht nur die Umschreibung kostet, sondern auch die nötigen Unterlagen wie Passfoto und eventuell notwendige Übersetzungen. Folgende Unterlagen müssen bei Antragsstellung auf Umschreibung des ausländischen Führerscheins bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

  • Reisepass oder Personalausweise
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • gegebenenfalls die Übersetzung des ausländischen Führerscheins (erkundigen Sie sich bei der Fahrerlaubnisbehörde, ob eine Übersetzung nötig ist)
  • Erste-Hilfe-Nachweis aus dem Ausstellerstaat
  • Nachweis über Ihre Sehfähigkeit
  • Lkw- und Bus-Führerschein: ärztliche Untersuchung, augenärztliches Attest, Leistungstest (für Bus)

Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch gültig sein, sonst kann keine Umschreibung erfolgen. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Antrag vor Ablauf der oben genannten sechs Monate gestellt wird. Prüfungskosten können ebenfalls hinzukommen, wenn diese gefordert werden. Kalkulieren Sie neben den finanziellen Auslagen die Zeit für die Prüfungen sowie die Bearbeitungsdauer mit ein. Die Umschreibung eines Führerscheins dauert etwa vier bis sechs Wochen, nachdem der Antrag gestellt wurde.

Die Bedeutung von Schlüsselzahlen für das Fuhrparkmanagement

Ein Fuhrparkmanager sollte sich gut mit dem Fahrerlaubnisrecht auskennen, denn neben der vorgeschriebenen Führerscheinkontrolle, sollten auch die Fahrerlaubnisklassen kontrolliert werden. Insbesondere dann, wenn es Klassen mit einem Ablaufdatum sind, wie beispielweise bei der Schlüsselzahl 95. Wichtig zu wissen ist auch, ob die Fahrer gesundheitliche Auflagen haben, Einschränkungen im Führerschein vermerkt sind und eben auch, ob der Führerschein ordentlich umgeschrieben wurde, sodass sich weder Fuhrparkmanagement noch Fahrzeugführer strafbar machen. Haben Sie daher die aktuelle Schlüsselzahlenliste (Anlage 11 FeV) griffbereit, wenn Sie die Führerscheine Ihrer Fahrer kontrollieren. Um die Kontrolle der vielen Führerscheine und Fahrerlaubnisklassen zu erleichtern, eignen sich elektronische Systeme.

 

Ich möchte mehr Informationen zu LapID

 


Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


Lesezeit

Durchschnittliche Lesezeit: 4 min


Mehr Raum für das Wesentliche  Digitalisieren Sie Ihre Complicance-Aufgaben mit dem Marktführer. Dabei stehen  wir Ihnen ab dem ersten Tag mit unserer persönlichen Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns


Im Blog suchen



    Sie haben Themenwünsche?



    Kommentare zu diesem Beitrag: