Überwachung der Fahrerlaubnisklassen im Fuhrpark

Wenn ein Mitarbeiter seinen Dienstwagen ohne gültige Fahrerlaubnis benutzt, hat das weitreichende Konsequenzen sowohl für den Fahrer als auch für das Unternehmen als Fahrzeughalter. Die Halterpflicht bezieht sich jedoch nicht nur auf die Gültigkeit des Führerscheins, sondern auch auf die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen und der dazugehörigen Schlüsselnummern. Um sicherzustellen, dass die Führerscheinklassen der Mitarbeiter nicht abgelaufen sind, ist eine Überwachung der Fahrerlaubnisklassen notwendig.

Was sind Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselnummern?

Teilnehmer im Straßenverkehr benötigen eine Fahrerlaubnis, die sie zum Fahren eines Fahrzeugs berechtigt. Geregelt ist dies im Paragraf 4 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Fahrerlaubnis muss stets in Form einer gültigen amtlichen Bescheinigung, dem Führerschein, im Straßenverkehr mitgeführt werden. Nicht jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu berechtigt, jedes Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fortzubewegen. Das hängt davon ab, welche Prüfung zur Fahrerlaubnis im Vorfeld absolviert worden ist. Die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist in Gruppen bzw. den Fahrerlaubnisklassen eingeteilt. Diese erfolgt nach Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ist ein Fahrer zur Nutzung einer bestimmten Kraftfahrzeuggruppe berechtigt, wird dies in die entsprechende Fahrerlaubnisklasse auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen. Einige Führerscheinklassen sind, unabhängig von der Gültigkeit des Führerscheindokuments, nur für einen begrenzten Zeitraum gültig und müssen regelmäßig erneuert werden.

Ergänzend dazu enthält der Führerschein auf der Rückseite weitere Angaben zur Nutzung der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen, den Schlüsselzahlen. Sie umfassen vor allem Beschränkungen (z. B. begrenzte Gültigkeit) oder Auflagen (z. B. Nutzung einer Sehhilfe). Diese Zahlen bzw. „harmonisierte Gemeinschaftscodes“ sind EU-weit gültig.

Eine der bekanntesten Schlüsselnummern ist die Schlüsselzahl 95. Sie muss von Berufskraftfahrern im Rahmen der Berufskraftfahrer-Qualifikation erworben werden, wenn diese Fahrzeuge der Klassen C und D fortbewegen möchten. Hier besteht jedoch eine Besonderheit: Seit Mai 2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein eingetragen, sondern im Fahrerqualifizierungsnachweis. Dabei handelt es sich um ein separates amtliches Dokument für Berufskraftfahrer, ähnlich dem Führerschein. Ist die Schlüsselnummer 95 am Führerschein noch gültig, zählt der Eintrag noch bis zum Ablaufdatum. Bei der Verlängerung der Schlüsselnummer 95 wird dann der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.

Auch die Schlüsselnummer 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis muss regelmäßig auf Ihre Gültigkeit geprüft werden. LapID bietet dafür eine Möglichkeit mit der LapID Manager App. Weitere Infos dazu, zum Fahrerqualifizierungsnachweis allgemein und der Schlüsselnummer 95 finden Sie nachfolgend:

Mehr Infos zur Schlüsselnummer 95 und welche Bußgelder drohen, wenn die Eintragung fehlt, gibt es in unserem Beitrag.

Informieren Sie sich hier zur elektronischen Führerscheinkontrolle und  gestalten Sie die Prozesse in Ihrem Fuhrpark einfach, sicher und effizient.

Die Begriffe Fahrerlaubnisklasse und Führerscheinklasse werden häufig synonym verwendet. Im Vergleich zu Führerscheinklasse ist der Begriff der Fahrerlaubnisklasse treffender, da es verschiedene Klassen von Fahrerlaubnissen gibt, welche im Führerschein eingetragen werden können. Führerscheinklasse bezieht sich, wenn man es wörtlich nimmt, auf unterschiedliche Klassen/ Arten von Führerscheinen. Da fallen Ihnen vermutlich der rosafarbene, der graue Papierführerschein sowie die neuen Führerscheine im Checkkartenformat ein. Letztendlich handelt es sich hier mehr um ein Dokument als eine Erlaubnis. Der Einfachheit halber bleiben wir beim Begriff Fahrerlaubnisklasse.

Warum ist die Überwachung der Fahrerlaubnisklassen notwendig?

Die Führerscheinkontrolle gehört im Fuhrparkmanagement zu den wichtigsten Compliance-Themen. Die Notwendigkeit ergibt sich vor allem aus Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes. Demnach muss der Fahrzeughalter sicherstellen, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, wenn diesem im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit ein dienstliches Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Gültigkeit heißt in dem Fall, dass der Führerschein vorhanden sein muss und, wenn ein Ablaufdatum darauf vermerkt ist, dieses nicht überschritten worden ist. Alle EU-Kartenführerscheine, die nach 2013 ausgestellt werden, verfügen über ein festgeschriebenes Ablaufdatum. Ältere Führerscheine sind ebenfalls nur noch befristet gültig und müssen durch einen neuen EU-Kartenführerschein mit Ablaufdatum ersetzt werden. Mehr dazu gibt es in unserem Beitrag zu den Umtauschfristen von Führerscheinen.

Neben dem allgemeinen Ablaufdatum von Führerscheinen gibt es jedoch noch Fristen, die sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen beziehen. Diese werden auf der Rückseite des Führerscheins bzw. im Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen. Die Überwachung der Fahrerlaubnisklassen ist bspw. bei Pkw-Nutzern mit Anhänger relevant. Das Fuhrparkmanagement muss dabei sicherstellen, dass die Führerscheinklassen gültig sind. Folglich beziehen sich die rechtlichen Grundlagen der Führerscheinkontrolle nicht nur auf die Gültigkeit von Führerscheinen allgemein, sondern auch auf die einzelner Fahrerlaubnisklassen.

Was passiert, wenn Fahrer mit abgelaufener Fahrerlaubnisklasse und Schlüsselnummer mit dem Dienstwagen unterwegs sind?

Läuft eine Fahrerlaubnisklasse ab, ist der Fahrer nicht mehr dazu berechtigt, dass der Führerscheinklasse zugehörige Fahrzeug fortzubewegen. Bewegt der Fahrer das entsprechende Kraftfahrzeug dennoch – entweder auf Anweisung des Unternehmens oder ohne dessen Kenntnisnahme, drohen weitreichende Konsequenzen für Fahrer und Halter. Auch der Fuhrparkmitarbeiter kann persönlich für die Missachtung haften, wenn ihm die Aufgabe von der Unternehmensleitung delegiert worden ist. Die Strafen können sowohl hohe Bußgelder als auch eine Freiheitsstrafe umfassen.

Bei Ablauf der Fahrerlaubnisklassen muss jedoch auch der Fahrer mit Konsequenzen rechnen. Bei Zuwiderhandeln gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Das ist dann der Fall, wenn die für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 notwendige Weiterbildung nicht rechtzeitig absolviert worden ist und die Fahrerlaubnis für die Klasse somit erloschen ist.

Hinweis: Läuft eine Fahrerlaubnisklasse, wie beispielsweise Klasse C1, ab, darf der Fahrer nach wie vor einen Pkw oder Kraftfahrzeuge anderer Führerscheinklassen fahren. Voraussetzung ist, dass die allgemeine Gültigkeit des Führerscheins weiterhin besteht.

Wie häufig sollten die Fahrerlaubnisklassen überprüft werden?

Nach aktueller Rechtsprechung sollten Führerscheine wiederkehrend stichprobenartig durchgeführt werden. Ein Richtwert liegt hier bei mindestens zwei Mal pro Jahr. Im Einzelfall kann auch öfter kontrolliert werden - die Verantwortung hierfür obliegt dem Fuhrparkmanagement. Die Fahrerlaubnisklassen können natürlich bei jeder allgemeinen Führerscheinkontrolle mitgeprüft werden. Der Fuhrparkverantwortliche kann jedoch auch die Ablaufdaten der einzelnen Fahrerlaubnisklassen bei jedem Fahrer erfassen. Wenn kein elektronisches System eingesetzt wird, muss er allerdings die Erinnerungen selbstständig nachhalten und die Ablaufdaten im Blick behalten.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Fahrerlaubnisklassen der Fahrer zu überwachen?

Deckungsgleich zur allgemeinen Führerscheinkontrolle kann die Fahrerlaubnisklassenüberwachung manuell umgesetzt werden. Der Fuhrparkverantwortliche lässt sich dabei in der Regel den Führerschein und den Fahrerqualifizierungsnachweis persönlich von seinem Fahrer zeigen und überprüft die Echtheit sowie Gültigkeit des Führerscheins und der Fahrerlaubnisklassen. Im Anschluss wird die Kontrolle schriftlich dokumentiert. Der Fuhrparkverantwortliche nimmt die notwendigen Daten des Fahrers auf und lässt sich die erfolgreiche Kontrolle abzeichnen. Im Anschluss wird die Kontrolle archiviert bzw. abgeheftet. Für die Überwachung der Führerscheinklassen ist es notwendig, dass sich der Fuhrparkverantwortliche für jeden Fahrer die Ablaufdaten der Klassen notiert und diesen rechtzeitig an die Erneuerung erinnert. Mit Ablauf der Führerscheinklasse muss zudem geprüft werden, ob der Fahrer die Erlaubnis erneuert hat. Andernfalls darf ihm das der Führerscheinklasse entsprechende Kraftfahrzeug nicht mehr ausgehändigt werden.

Alternativ dazu können elektronische Systeme genutzt werden, um Führerscheinkontrollen nachzuhalten und Fahrerlaubnisklassen zu überwachen. LapID bietet eine solche Kombination an. Bereits beim Anlegen eines Fahrers im LapID Kundensystem werden die Fahrerlaubnisklassen mit Ablaufdatum hinterlegt,. Dies kann auch für den Fahrerqualifizierungsnachweis erfolgen. Die Erfassung von Fahrerlaubnisklassen kann alternativ bei EU-Kartenführerscheinen über die LapID Driver App erfolgen. Das System versendet automatische Termine und Erinnerungen zur Führerscheinkontrolle an die Fahrer. Die Führerscheinkontrolle erfolgt dann per Siegel oder App. Der Fuhrparkverantwortliche muss nur noch tätig werden, wenn seine Fahrer den Prüftermin nicht einhalten oder Fahrerlaubnisklassen ablaufen. Auch er wird automatisch vom System darüber informiert. Die Kontrollen werden rechtssicher dokumentiert und das umfangreiche Reporting steht dem Fuhrparkverantwortlichen jederzeit zur Verfügung.

Fahrerqualifizierungsnachweise im Fuhrpark  Für das Führen von Kraftfahrzeugen im Güter- und / oder Personenverkehr ist  der Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich, andernfalls  darf das Fahrzeug durch den Mitarbeiter nicht bewegt werden. Die  Berufskraftfahrerqualifikation wird seit Mai 2021 im  Fahrerqualifizierungsnachweis erfasst und muss im Fuhrpark, ebenso wie der  Führerschein des Fahrers, überwacht werden.  Sie haben Fragen zur Führerscheinklassen, Schlüsselzahlen und dem  Fahrerqualifizierungsnachweis?Mehr Informationen zum  Fahrerqualifizierungsnachweis erhalten.

 


Anna Lena Otto

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