Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer

Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer
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Berufskraftfahrer benötigen zum Transport im Güterkraft- und Personenverkehr eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Betroffen sind in der Regel Fahrer, die die C- oder D-Führerscheinklassen erwerben wollen. Zudem muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung zur Berufskraftfahrerqualifikation erfolgen. Bislang wurde der Nachweis der Qualifikation mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein des Fahrers eingetragen. Dies ändert sich jedoch ab dem Jahr 2021. Gemäß EU-Vorgaben wurde die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein im Mai 2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) abgelöst. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das neue Nachweisdokument für Berufskraftfahrer.

Inhaltsverzeichnis:

Definition und rechtliche Grundlagen: Was ist der Fahrerqualifizierungsnachweis?

Kraftfahrer, die im Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehrs auf öffentlichen Straßen tätig sind, benötigen eine Grundqualifikation sowie anschließend eine regelmäßige Weiterbildung, Grundlage dafür ist die Richtlinie 2003/58/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Grundqualifikation und Weiterbildung bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr.

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt im deutschen Recht im Rahmen des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr – auch Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) genannt.

Die Grundqualifikation kann gemäß Paragraf 2 BKrFQG entweder durch

  1. „das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 27 Absatz 1 Nummer 1 oder
  2. den Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.“

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine beschleunigte Grundqualifikation zu absolvieren. Im Gegensatz zur normalen Grundqualifikation ist diese jedoch erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr möglich.

Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein wurde im Mai 2021 vom Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) abgelöst. Nach erfolgreichem Bestehen der Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation oder der Weiterbildung wird die Schlüsselzahl 95 ab dann im dafür vorgesehenen Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Zusätzlich zum Fahrerqualifizierungsnachweis wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingeführt, welches die Qualifikationsmaßnahmen für Fahrer beinhaltet. Zuständig für das Register ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR)

Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsregister ist es zu erfassen,

  • ob der Fahrer im Besitz eines gültigen Fahrerqualifikationsnachweises ist und von welcher Behörde dieser ausgestellt wurde,
  • für welche Fahrerlaubnisklasse die (beschleunigte) Grundqualifikation und Weiterbildung absolviert wurde,
  • welche vorgeschriebenen Kenntnisse dem Fahrer im Rahmen der Grundqualifikation und der Weiterbildung vermittelt wurden,
  • ob andere abgeschlossene spezielle Maßnahmen im Rahmen der Qualifikation anerkannt wurden,
  • ob, wann und wo der Fahrer die Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation absolviert hat,
  • ob es Gründe für den nachträglichen Entzug des Fahrerqualifizierungsnachweises gibt.

Festgehalten ist dies in der EU-Richtlinie 2018/645, welche wiederum die Umsetzung der EU-Richtlinien 2003/59/EG (Grundqualifikation und Weiterbildung Berufskraftfahrer) und 2006/126/EG (Führerschein) in nationales Recht veranlasst. Mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat sowie der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Anfang Dezember 2020 ist die Änderung zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht rechtskräftig. Die Herausgabe des Fahrerqualifizierungsnachweises startet zum 23. Mai 2021.

Mit der Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises und dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister sollen unter anderem die Anerkennung der Berufskraftfahrer-Weiterbildung und dessen Gültigkeit in den Mitgliedsstaaten der EU gesteigert werden. Darüber hinaus sollen mit den Änderungen widersprüchliche Vorschriften korrigiert und mögliche Rechtsrisiken reduziert werden. Der Fahrerqualifizierungsnachweis hat zudem den Vorteil, dass der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation (ehemals Schlüsselzahl 95) auch in den Fällen ausgestellt werden kann, in denen bislang die Eintragung der Schlüsselzahl nicht möglich war. Das war häufig bei ausländischen Führerscheinen der Fall.

Digitale Meldung der Berufskraftfahrerqualifikation

Neben der Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises und des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters geht noch eine weitere Änderung im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht einher.

Ab Oktober 2021 können Ausbildungsstätten die Grundqualifikation oder Weiterbildungen digital melden. Bis zum 02.12.2022 gilt noch eine Übergangsfrist, in der Ausbildungsstätten die Teilnahmebescheinigungen in Papierform aushändigen können (vgl. § 30 BKrFQG).

Wer braucht einen Fahrerqualifizierungsnachweis und wofür?

Benötigt wird der Fahrerqualifizierungsnachweis von Berufskraftfahrern gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), also ausgebildeten Fahrern für bestimmte Fahrzeuge im Personen- und Güterverkehr. Dazu gehören unter anderem Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen oder Linien- und Reisebusse. Konkret betroffen sind die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE. Fahrer, die eine der Fahrerlaubnisklassen vor dem 10. September 2008 (Personenkraftverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, unterliegen gemäß Paragraf 4 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. Sie sind nur zu einer Weiterbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden alle fünf Jahre verpflichtet.

Das (nationale) Berufskraftfahrerqualifikationsrecht wird neben der EU auch von EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz anerkannt. Demnach muss in diesen Staaten der Nachweis als Schlüsselzahl 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen sein.

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Ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis den Führerschein?

Die einfache Antwort auf diese Frage ist: Nein, der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den Führerschein nicht. Diesen müssen Berufskraftfahrer zusätzlich mit sich führen. Der Fahrerqualifikationsnachweis ersetzt lediglich die Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein, welche die absolvierte Grundqualifikation und/ oder Weiterbildung nachgewiesen hat. 

Optisch wird der Fahrerqualifizierungsnachweis allerdings eine Ähnlichkeit zum Führerschein aufweisen und ebenfalls im Scheckkartenformat ausgestellt werden. Ein entsprechendes Musterbild hat das KBA bzw. die Bundesdruckerei GmbH bereits veröffentlicht:

FQN-Muster

Quelle: KBA / Bundesdruckerei

Dementsprechend wird der Fahrerqualifizierungsnachweis auch ein Foto des Inhabers enthalten. Zudem befinden sich dort persönliche Angaben zum Inhaber, zum Ausstellungsort und der Gültigkeit. Auf der Rückseite des Nachweises wird die Schlüsselzahl 95 in den betroffenen Fahrerlaubnisklassen eingetragen.

Ein entsprechendes Modell des Fahrerqualifizierungsnachweises findet sich zudem in der EU-Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003.

Wie und wo wird der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt?

Entsprechend der Schlüsselzahl 95 wird der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt, wenn die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung nach BKrFQG erfolgreich absolviert wurde. Letztere muss alle fünf Jahre erfolgen. Ausgestellt wird der Fahrerqualifizierungsnachweis von der zuständigen Führerscheinstelle des jeweiligen Wohnortes und kann dem Fahrer direkt zugesandt werden. Die Ausstellung obliegt jedoch grundsätzlich den einzelnen Ländern, weshalb es von Region zu Region zu Unterschieden bei der Antragsstellung kommen kann.

Der erfolgreiche Abschluss der Grundqualifikation sowie die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises werden ab diesem Jahr im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert. Das geschieht, sobald das Dokument von der Bundesdruckerei GmbH versendet wurde.

Für die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den gültigen Personalausweis,
  • ein biometrisches Lichtbild in Farbe (35 x 45 mm),
  • den gültigen Führerschein, in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung relevante Schlüsselzahl 95 vermerkt ist bzw.
  • Qualifizierungsnachweise (entweder IHK-Prüfungszeugnis oder 5 Modulbescheinigungen aus einer Fahrschule/anerkannten Ausbildungsstätte)

Was kostet der Fahrerqualifizierungsnachweis?

Grundsätzlich entscheiden das die einzelnen Bundesländer, die für die Aushändigung zuständig sind. Die Höhe der Gebühren wird seit Mai 2021 in der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr veröffentlicht. Laut Abschnitt 2.F ergeben sich folgende Kosten für den Fahrerqualifizierungsnachweises:

Sachverhalt Gebühren
Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen oder Beschädigung  15,80 €
Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl  20,20 €
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand innerhalb Deutschlands 11,70 €
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktversand in EU-Mitgliedstaaten 12,80 €
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Expressverfahren sowie Aushändigung des Fahrerqualifizierungsnachweises 17,10 €


Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Bußgelder ohne Nachweis für Berufskraftfahrer?

Fährt ein Berufskraftfahrer ohne gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis, sprich ohne gültige Grundqualifikation für Berufskraftfahrer, kann das hohe Bußgelder nach sich ziehen. Gemäß Paragraf 28 BKrFQG „Bußgeldvorschriften“ liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wird. Führt ein Fahrer den Nachweis beispielsweise nicht wie in Paragraf 7 BKrFQG mit, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Werden die Voraussetzungen (Mindestalter und erfolgreiche Qualifikation) gemäß Paragraf 3 BKrFQG nicht erfüllt und wird dennoch ein entsprechendes Kraftfahrzeug betrieblich bewegt, droht sogar ein Bußgeld von 20.000 Euro. Letzteres kann auch den Arbeitgeber betreffen, wenn er nach Paragraf 28, Absatz 1 BKrFQG „entgegen Paragraf 3 Absatz 4 eine Fahrt anordnet oder zulässt“.

Regelmäßige Kontrolle des Fahrerqualifizierungsnachweises?

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Führerscheine seiner Dienstwagenfahrer regelmäßig zu kontrollieren – das schließt auch Berufskraftfahrer ein. Denn sobald Dienstfahrzeuge durch den Mitarbeiter betrieblich oder privat genutzt werden, unterliegen Unternehmen der Führerscheinkontrollpflicht. Die Führerscheinkontrolle sollte laut anwaltlicher Empfehlung mindestens zweimal im Jahr erfolgen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss ebenfalls vom Arbeitgeber geprüft werden.

Fahrerqualifizierungsnachweise im Fuhrpark  Für das Führen von Kraftfahrzeugen im Güter- und / oder Personenverkehr ist  der Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich, andernfalls  darf das Fahrzeug durch den Mitarbeiter nicht bewegt werden. Die  Berufskraftfahrerqualifikation wird seit Mai 2021 im  Fahrerqualifizierungsnachweis erfasst und muss im Fuhrpark, ebenso wie der  Führerschein des Fahrers, überwacht werden.  Sie haben Fragen zur Führerscheinklassen, Schlüsselzahlen und dem  Fahrerqualifizierungsnachweis?Mehr Informationen zum  Fahrerqualifizierungsnachweis erhalten.

 

 


Anna Lena Otto

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