Zulassungsbescheinigung Teil 2: Der Fahrzeugbrief im Überblick

Seit 2005 ist der ehemalige Fahrzeugbrief Bestandteil der Zulassungsbescheinigung. Die so genannte Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist wichtig, denn sie stellt einen „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs dar. Welche Inhalte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält, was man bei Verlust tun sollte und wer den Fahrzeugbrief bei einer Finanzierung oder Leasing erhält, fassen wir im Beitrag zusammen.

Inhaltsverzeichnis:

Das Wichtigste zum Fahrzeugschein im Überblick:

  • Die Zulassungsbescheinigung wird benötigt, um ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen und am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Sie unterteilt sich in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bezeichnet den bis 2005 gültigen Fahrzeugbrief. Das Dokument sollte an einem sicheren Ort zu Hause oder in einem Bankschließfach aufbewahrt werden.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt Aufschluss darüber, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Zudem werden technische Angaben zum Fahrzeug gemacht.
  • Das Dokument wird vor allem beim Kauf, der Abmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs benötigt.
  • Zuständig für die Ausstellung des Fahrzeugbriefs und im Falle eines Abhandenkommens ist die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug angemeldet wurde.

 

Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2: Was ist das?

Seit 1934 gibt es in Deutschland den so genannten Fahrzeugbrief. Im Oktober 2005 wurden der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief EU-weit zur Zulassungsbescheinigung zusammengefasst. Hintergrund ist die bessere länderübergreifende Lesbarkeit sowie Fälschungssicherheit. Seither besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen. Der Fahrzeugschein ist heute die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt den ehemaligen Fahrzeugbrief. Das amtliche Dokument ist, ähnlich wie Geldscheine, auf fälschungssicherem Spezialpapier gedruckt. Der alte Fahrzeugbrief (bis 2005) ist jedoch auch weiterhin gültig – es besteht keine Umtauschpflicht. Wird ein Fahrzeug umgemeldet, wird das Dokument durch die Zulassungsstelle ersetzt.

Der Fahrzeugbrief weist nach, dass das eingetragene Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist. Zudem stellt er den „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs dar. Dort sind folglich Angaben zum Eigentümer bzw. Fahrzeughalter enthalten. Eigentümer und Halter sind nicht immer gleich. Wann das doch der Fall ist und welche Unterschiede es zwischen Eigentümer und Halter gibt, erklären wir in unserem Beitrag. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist neben dem aktuellen Halter auch der letzte vorherige Halter eingetragen. Im alten Fahrzeugbrief bis 2005 waren bis zu sechs ehemaliger Fahrzeughalter eingetragen. Dies ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen reduziert worden. Als Eigentümer des Fahrzeugs kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person, also ein Unternehmen, eingetragen sein, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.

Im Gegensatz zum Fahrzeugschein sollte der Fahrzeugbrief nicht im Auto, sondern sicher zu Hause (in einem Tresor) oder in einem Bankschließfach aufbewahrt werden. Der Fahrzeugbrief wird auch Kfz-Brief, Typenschein oder Einzelgenehmigung (beides in Österreich) und Fahrzeugausweis (in der Schweiz) genannt.

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Ist der Fahrzeugbrief immer gültig?

Wie bereits erwähnt, ist der alte Fahrzeugbrief nach wie vor gültig. Eine Umtauschpflicht besteht nicht. Solange das Dokument unbeschädigt ist, ist es gültig. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält ähnlich wie Teil 1 (Fahrzeugschein) bestimmte Merkmale, die sicherstellen, dass es sich um ein Original-Dokument handelt. In Anlage 7 zu Paragraf 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind folgende Merkmale festgelegt:

  • „mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweifarbig verarbeitet) mit Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf der Vorderseite,
  • Rückseite einfarbig eingefärbt,
  • Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: Bundesadler mit zweigeteilter Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend),
  • Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von Mikroschriftelementen im Formulartext,
  • Vordrucknummerierung dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün fluoreszierend).“

Wann und wozu wird der Fahrzeugbrief benötigt?

Den Fahrzeugbrief benötigen Sie insbesondere dann, wenn

  • Sie ein Kraftfahrzeug verkaufen oder kaufen wollen. Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2 können Sie dem Verkäufer nicht nachweisen, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind.
  • Sie ein Auto ummelden, zulassen oder den Fahrzeughalter ändern möchten. Es kann kein amtliches Kennzeichen ausgestellt werden. Die Vorlage der gesamten Zulassungsbescheinigung soll verhindern, dass gestohlene Fahrzeuge im Straßenverkehr unterwegs sind.

Inhalte des Fahrzeugbriefs: Welche Daten stehen drin?

Die Daten im Fahrzeugbrief dienen der eindeutigen Identifizierung eines Fahrzeugs. Neben den Angaben zum aktuellen und vorherigen Fahrzeughalter sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 Angaben zur Zulassung sowie die wichtigsten technischen Informationen rund ums Fahrzeug hinterlegt.

Der Fahrzeugbrief lässt sich in zwei wesentliche Abschnitte einteilen. Der obere Abschnitt enthält die Angaben zum aktuellen Halter (rechte Spalte) sowie zum vorherigen Halter (linke Spalte). Außerdem wird die Anzahl aller vorherigen Halter seit Erstzulassung angegeben. Persönliche Angaben zu diesen Haltern werden im Sinne des Datenschutzes nicht gemacht.

Im Überblick - Die Angaben im oberen Abschnitt der Zulassungsbescheinigung Teil 2, von links nach rechts:

  • A = Amtliches Kennzeichen
  • B = Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs: Hier kann das Alter des Fahrzeugs identifiziert werden.
  • C = Daten zum Eigentümer: Name oder Firmenname (C 3.1 / C 6.1), Vornamen (C 3.2 / C 6.2), Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung (C 3.3 / C 6.3). C4: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“
  • I = Datum dieser Zulassung.
  • (1) = Anzahl der Vorhalter

Im unteren Abschnitt werden dann die technischen Angaben zum Kraftfahrzeug gemacht. Besonders wichtig ist die FIN - auch Fahrzeug-Identifikationsnummer oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer genannt. Dabei handelt es sich um eine individuelle Seriennummer, die jedes Fahrzeug besitzt. Somit ist eine eindeutige Zuordnung möglich und gestohlene Fahrzeuge können nicht mehr so einfach weiterverkauft werden. Anfang der 1980er Jahre einigten sich die Autohersteller auf eine einheitliche Nutzung. Vorher hieß die Identifizierungsnummer auch Fahrgestellnummer. Heute wird die FIN aufwendig in das Blech eines Fahrzeugs gestanzt.

Zusätzliche Angaben im unteren Teil der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind:

  • D = Daten zum Fahrzeug: Marke (D.1), Typ / Variante / Version (D.2), Handelsbezeichnung (D.3)
  • (2) = Daten zum Herstellercode: Herstellerschlüsselnummer (2.1) und Typschlüsselnummer (2.2)
  • E = Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • (3) = Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • J = Fahrzeugklasse
  • (4) = Art des Aufbaus
  • (5) = Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
  • R = Farbe des Fahrzeugs
  • (11) = Code zu R (z. B. 9 = schwarz)
  • P = Daten zur Fahrzeugleistung: Hubraum in cm3 (P.1), Nennleistung in kW / Nenndrehzahl bei min-1 (P.2 / P.4), Kraftstoffart oder Energiequelle (P.3)
  • (10) = Code zu P3: Die Zahl beschreibt den eingetragenen Kraftstoff (0001 = Benzin, 0002 = Diesel)
  • K = Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
  • (6) = Datum zu K: Datum der EG-Typengenehmigung
  • (17) = Merkmal zur Betriebserlaubnis
  • (25) = Zusätzlicher Vermerk der Zulassungsbehörde: Optionale Eintragungen der Zulassungsbehörde
  • (23) = Raum für interne Vermerke des Herstellers: Optionale Angaben des Fahrzeugherstellers (z. B. Radiocode fürs Autoradio)
  • (24) = Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Kraftfahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber): Die Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird durch Datum und Unterschrift bestätigt.

Zulassungsbescheinigung Teil 2_Muster

Quelle: Gesetze im Internet, Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV), Anlage 7 (zu § 12 Absatz 2)

Was passiert bei Verlust des Fahrzeugbriefs?

Im Normalfall wird der Fahrzeugbrief sicher zu Hause aufbewahrt. Dennoch kann es vorkommen, dass man diesen verliert, verlegt oder versehentlich entsorgt. Auch ein Diebstahl ist möglich. Der Verlust des Fahrzeugbriefs ist nicht dramatisch, aber ärgerlich. Denn die Wiederbeschaffung kostet Zeit und Geld. 

Wurde Ihnen der Fahrzeugbrief gestohlen, sollten Sie dies umgehend bei der Polizei melden. Darauf erhalten Sie eine Diebstahlanzeige, die bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgezeigt werden muss, um den Fahrzeugbrief neu zu beantragen. Bei Diebstahl oder Verlust sollte zudem zeitnah die Zulassungsstelle kontaktiert werden. Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2 können Sie ein Fahrzeug nicht mehr abmelden, ummelden oder verkaufen. Beim fahrlässigen Verlust fordert die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung. Diese kann direkt bei der Behörde oder bei einem Notar erstellt werden.

(Neu-)Beantragung des Fahrzeugbriefs

Nachdem Sie Ihre Zulassungsstelle über den Verlust in Kenntnis gesetzt haben, leitet diese die Information an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg weiter. Das KBA wiederum veröffentlicht die Verlust-Info im Bundesverkehrsblatt. So können Banken oder Unternehmen Einspruch einlegen, wenn Sie Halter des Fahrzeugs sind. Dadurch verweilt der Fahrzeugbrief erst einmal bei der Zulassungsbehörde. Der Veröffentlichungszeitraum im Bundesverkehrsblatt liegt bei 14 Tagen. Wird danach kein Einspruch eingelegt, kann ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Dies dauert sechs bis acht Wochen. Wird der Fahrzeugbrief neu beantragt, wird auch immer der Fahrzeugschein ersetzt.

Die ursprüngliche Zulassungsbescheinigung wird vom KBA daraufhin für ungültig erklärt bzw. entwertet. Für die (Neu-)Beantragung des Fahrzeugbriefs (und des Fahrzeugscheins) bei der Zulassungsbehörde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Gültige AU- und HU-Prüfbescheinigung
  • Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige bzw. Vorgangsnummer der Anzeige
  • Bei Verlust: Eidesstattliche Erklärung
  • Bei gewerblicher Nutzung: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Finden Sie den alten Fahrzeugbrief wieder und haben das neue Dokument schon vorliegen, müssen Sie die alte Zulassungsbescheinigung zur Zulassungsstelle bringen. Diese zieht das Dokument ein und entwertet es. Der alte Fahrzeugbrief ist in der Regel ungültig, sobald ein neues Dokument ausgestellt wurde. Eine An- oder Ummeldung mit dem alten Fahrzeugbrief ist nicht zulässig und möglich, weil bereits bei der Zulassungsstelle und ggf. der Polizei hinterlegt wurde, dass der Fahrzeugbrief ungültig ist. Der Versuch kann zusätzlich Ärger mit sich bringen, weil man dann eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Zulassungspapier – Worauf achten beim Autokauf?

Insbesondere bei Gebrauchtwagen sollten die Kfz-Papiere sorgfältig geprüft werden. Fühlt sich das Papier anders an als herkömmliches Papier? Sind Siegel oder Stempel am Dokument vorhanden? Auch die Inhalte sollten auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Stimmen beispielsweise die technischen Fahrzeugangaben zum Kaufobjekt? Häufig nutzen Betrüger gestohlene Blanko-Kfz-Dokumente einer Zulassungsstelle. Dann ist die Fälschung auf den ersten Blick nur schwer erkennbar. Die Dokumente werden in einer internen Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeichert. Der Betrug fällt so allerdings erst bei der Wiederanmeldung des Fahrzeugs auf. Diese ist jedoch meist schon bezahlt und das Geld daher weg.

 

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Die Kosten für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. einen neuen Fahrzeugbrief belaufen sich auf rund 60 Euro. Hinzukommen weitere 10 Euro für den neuen Fahrzeugschein. Benötigen Sie eine eidesstattliche Erklärung von einem Notar, müssen diese Kosten noch hinzugerechnet werden.

Ist der Fahrzeugbrief unbrauchbar durch Beschädigung, werden bis zu 15 Euro fällig. Soll der alte Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 umgetauscht werden, kostet dies in der Regel 5 Euro.

Wer bekommt den Fahrzeugbrief bei Finanzierung, Leasing und Co.?

Wie bereits angesprochen, ist der Eigentümer des Fahrzeugs nicht immer gleich dem Fahrzeughalter. So ist es beispielsweise auch bei einer Finanzierung oder dem Leasing eines Fahrzeugs. Wird ein Auto finanziert, verweilt die Zulassungsbescheinigung Teil 2 in der Regel beim Kreditinstitut, welches die Finanzierung ermöglicht. Die Bank händigt den Fahrzeugbrief erst dann aus, wenn die Gesamtkosten für das finanzierte Fahrzeug beglichen sind. Das Kreditinstitut bleibt solange Eigentümer des Fahrzeugs. Die Rolle des Halters hingegen liegt beim Besitzer des Wagens. Ähnlich sieht es beim Leasing aus. Der Leasinggeber verfügt über den Fahrzeugbrief. Der Leasinggeber ist Eigentümer des Fahrzeugs und behält den Fahrzeugbrief. Der Leasingnehmer, beispielsweise ein Unternehmen, ist für die Dauer der Nutzung (vorübergehender) Besitzer.

 

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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