Ablenkung im Straßenverkehr – Fakten, Ursachen & Prävention

Ablenkung im Straßenverkehr – Fakten, Ursachen & Prävention
7:52

Ob im Auto, auf dem Fahhrad oder zu Fuß: Rund 30 Prozent aller Unfälle mit Personenschäden lassen sich auf Ablenkungen zurückführen. Digitale Geräte und neue Mobilitätsgewohnheiten erhöhen das Risiko zusätzlich – auch für Berufspendler, Dienstwagennutzer und Fuhrparkverantwortliche. Wer die eigenen Ablenkungsmuster kennt und gezielt gegensteuert, schützt sich und andere.

Inhaltsverzeichnis:

Ablenkung im Straßenverkehr: Was ist das überhaupt?

Ablenkung im Straßenverkehr bedeutet, dass sich Fahrer, Fußgänger und Radfahrer mit fahrfremden Tätigkeiten beschäftigen – und dadurch das Verkehrsgeschehen aus dem Blick verlieren.

Nicht jede Ablenkung ist dabei gleich riskant:

  • Ablenkung als Pause: Kurze, bewusste Auszeiten bringen neue Konzentration.
  • Ablenkungskonflikt: Hier stehen sich Fahren und Stören im Wege- etwa bei der Nutzung eines Handys oder Navigationssystems während der Fahrt. Die Konzentration sinkt, die Reaktionszeit steigt.

Die Vermeidung von Ablenkung im Straßenverkehr ist eine wesentliche Pflicht des Fahrzeugführenden, die auch in der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist, denn Paragraf 23 StVO besagt:

„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Darüber hinaus befasst sich Paragraf 23a explizit mit der Nutzung von Mobil- oder Autotelefonen:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. Hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden und 2. Entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Geräts nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Straßengeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Ablenkung durch die Benutzung mobiler Endgeräte ist eine der häufigsten Unfallursachen. In unseren Beitrag Handynutzung am Steuer erklären wir, wie das Smartphone im Straßenverkehr genutzt werden darf.

Abgrenzung von Ablenkung, Unaufmerksamkeit und Unachtsamkeit

Ablenkung

Unaufmerksamkeit

Unachtsamkeit

Ablenkung bezeichnet den Zustand, in dem unsere Aufmerksamkeit von einer Aufgabe oder einer Sache auf etwas anderes gelenkt wird.

Ablenkung verhindert, dass man sich auf das Wesentliche konzentriert.

Dies kann durch äußere Reize (z.B. Lärm, Handy, Gespräche) oder durch innere Gedanken (z.B. Sorgen, Tagträume) geschehen.

Unaufmerksamkeit beschreibt den Zustand, in dem man etwas nicht mit der nötigen Konzentration oder Sorgfalt betrachtet oder bearbeitet.

Man nimmt dabei Reize oder Informationen nicht richtig wahr oder übersieht Wichtiges, weil man mit den Gedanken woanders ist oder die Konzentration nachlässt.

Unachtsamkeit ist ähnlich zur Unaufmerksamkeit, meint aber eher einen generellen Mangel an Aufmerksamkeit im Handeln.

Dadurch kann man Fehler machen oder Gefahren übersehen.

Man verhält sich nachlässig oder achtet nicht auf das, was man gerade tut.

Ablenkung im Straßenverkehr bedeutet, dass der Fahrer seine volle Aufmerksamkeit nicht mehr auf das Fahren richtet, sondern auf etwas anderes lenkt.

Unaufmerksamkeit liegt dann vor, wenn der Fahrer wichtigen Verkehrssituationen nicht genügend Beachtung schenkt oder abgelenkt ist und dadurch Reize übersieht.

Unachtsamkeit bedeutet, dass man aufgrund von Erfahrung, der eigenen Meinung oder anderen Gewohnheiten bestehende Normen und Regelungen unterbewusst oder bewusst missachtet.

  • Während der Fahrt aufs Handy schauen.
  • Mitfahrende Kinder hinten beschäftigen oder sich laut unterhalten.
  • Das Navigationsgerät während der Fahrt bedienen.
  • Radio lauter drehen oder Sender suchen.
  • Übersehen eines Stoppschilds oder einer Ampel, weil man in Gedanken versunken ist.
  • Nicht rechtzeitig auf ein querendes Kind reagiert, weil man am Vortag zu wenig geschlafen hat.
  • Das Übersehen von Blinkzeichen eines anderen Fahrzeugs, weil man auf den eigenen Fahrplan fixiert ist.
  • Ohne Schulterblick ausscheren oder abbiegen
  • Beim Aussteigen nicht auf den toten Winkel achten
  • Beim Einparken nicht sorgfältig auf Hindernisse achten
  • Den Blinker nicht setzen, da man denkt es kommt sowieso niemand
  • Missachtung von Leuchtzeichen, wie Ampeln

 

Unfallursachen durch Ablenkung: Hauptquellen und Beispiele

Nachdem wir den Begriff der Ablenkung definiert haben, gilt es nun zu unterscheiden, welche Arten von Ablenkung es gibt.

Im Straßenverkehr kann zwischen fahrzeuginterner und fahrzeugexterner Ablenkung unterschieden werden. 

Fahrzeuginterne Ablenkung

Fahrzeugexterne Ablenkung

  • Mitfahrer
  • Telekommunikationssysteme und Infotainmentsysteme (wie Smartphone, Navigationsgeräte etc. und die Einstellung von Fahrerassistenzsystemen)
  • Fahrzeugleuchten im Innenraum
  • Speisen und Getränke
  • Rauchen
  • Tiere im Fahrzeug
  •  Krankheiten (Husten, Schnupfen etc.)
  • Blendung durch die Sonne oder andere Verkehrsteilnehmer
  • Witterungsverhältnisse, wie Regen, Unwetter oder Nebel
  • Überprüfung des Verkehrs und Orientierung
  • Andere Verkehrsteilnehmer
  • Fahrzeugumgebung (Landschaft, Personen)
  • Verkehrsunfälle oder Rettungseinsätze
  • Tiere auf der Straße
  • Werbeanzeigen, Verkehrsschilder

 

Sowohl fahrzeuginterne als auch fahrzeugexterne Ablenkung können ein Risiko für Verkehrsunfälle sein. Mehr zu den verschiedenen Unfallursachen in unserem ausführlichen Beitrag.

Ablenkung durch Technik

Um zu verdeutlichen, welchen Einfluss die Bedienung moderner Technik hat, hat die Aktion „Runter vom Gas“ die Risikoerhöhung durch Ablenkung ermittelt:

Reaktionszeit & Unfallgefahr: Was Sekunden im Blindflug bewirken

Durch Ablenkung ist der Blick für wenige Sekunden nicht vollständig auf den Straßenverkehr gerichtet. Diese Zeit kann den Anhalteweg eines Fahrzeugs entscheidend verlängern.

Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg

  • Der Bremsweg ist dabei abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit.
  • Der Reaktionsweg ist ebenfalls abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit, als Reaktionszeit wird eine Sekunde zugrunde gelegt.

Eine Beispielrechnung:

  • Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h werden pro Sekunde circa 14 Meter zurückgelegt. Der Blick 2 Sekunden aufs Handy bedeutet also 28 Meter Strecke.
  • Bei 100 km/h werden die 28 Meter bereits in einer Sekunde zurückgelegt.

Der Reaktionsweg verlängert sich somit unweigerlich und gefährliche Situationen auf der Straße könnten zu spät wahrgenommen werden.

Auch Fußgänger und Radfahrer sind betroffen

Nicht nur Autofahrer sollten wachsam sein. Ablenkung betrifft auch Fußgänger und Radfahrer, die sich durch interne oder externe Einflussfaktoren ablenken lassen.

Die häufigsten Gefahrenquellen sind:

  • Nutzung des Smartphones (Texten/Telefonieren auf der Straße)
  • laute Musik und eingeschränkte Hörweite durch Kopfhörer
  • Missachtung von Verkehrszeichen und Ampelsignalen
  • Unachtsamkeit beim Überqueren von Fahrbahnen

Sensibiliseren Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema – viele Unfälle entstehen durch Routine. Führen Sie beispielsweise regelmäßig Unterweisungen im Unternehmen durch oder bieten Sie Ihren Mitarbeitern Fahrsicherheitstrainings an.

FAQ: Was können Unternehmen und Fahrer konkret tun?

Was gilt als Ablenkung im Sinne der StVO? Jede Tätigkeit, die Ihre Konzentration oder Sicht/Hörfähigkeit während des Fahrens beeinträchtigt (Bedienen eines Handys, Essen, laute Musik, intensive Gespräche, Tiere), wird als Ablenkung gewertet und ist im Zweifel verboten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen? Handy am Steuer: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Wiederholte Verstöße und Gefährdung erhöhen das Strafmaß (Fahrverbot möglich).

Wie kann das Fuhrparkmanagement gezielt vorbeugen? Durch regelmäßige Sicherheitstrainings, Aufklärungskampagnen, verbindliche Pausenzeiten, moderne Assistenzsysteme, wie Aufmerksamkeitswarner und scharfe Regelungen zur Handy-/Gerätebedienung.

Wer haftet bei Verstößen? Im Regelfall der Fahrer, aber auch Unternehmen können bei organisatorischen Versäumnissen (z.B. fehlende Unterweisung) in Regress genommen werden.

 

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.


Stefanie Effer

Fahrerunterweisung per E-Learning  Unterweisen Sie Ihre Fahrer mit dem webbasierten LapID E-Learning-Tool  automatisch und ortsunabhängig. Mehr erfahren






    Schreiben Sie den ersten Kommentar: