Ihre Dienstwagenfahrer sind das ganze Jahr über viel unterwegs und müssen ab und an schwierige Situationen meistern. Damit sie immer sicher ans Ziel kommen, bietet sich ein Fahrsicherheitstraining für die Fahrer an. In diesen Trainings wird geschult, wie man sein Auto oder Motorrad unter schwierigen Bedingungen steuert.
Welche Inhalte beinhalten diese Trainings in der Regel und welche Vorteile bringen diese aus Sicht des Fuhrparkmanagements mit sich?
Inhalte des Fahrsicherheitstrainings
Ein Fahrsicherheitstraining wird in der Regel auf speziellen Trainingsplätzen durch einen Automobilclub durchgeführt. Allgemeine Bestandteile eines Fahrsicherheitstrainings sind: Slalomfahren, Gefahren- und Zielbremsung, Kurven fahren, Restgeschwindigkeitsermittlung und Bremswegschätzung sowie ein theoretischer Teil über die Fahrzeugphysik und die Unterstützung durch Fahrhilfen wie ABS, ESP und weitere Fahrassistenzsysteme.
Zur Simulation verschiedener Gefahrensituationen werden beispielsweise plötzlich auftretende Wasserhindernisse, verschiedene Geländesituationen wie Steigungen und Gefälle sowie Dynamikplatten eingesetzt, um das Ausbrechen des Fahrzeuges zu simulieren. Weitere Inhalte können Eco-Trainings sein, in denen bei einer ersten Fahrt das Fahrverhalten des Fahrers analysiert wird und im zweiten Schritt bei einer weiteren Fahrt Hinweise zum energiesparenden Fahren gegeben werden. Hierzu zählt z.B. vorausschauendes Fahren.
Ebenso gibt es unterschiedliche Trainingsinhalte speziell für andere Fahrzeugnutzer wie z.B. Motorrad-, Kleintransporter-, LKW- und Busfahrer. Bei Kleintransporter- und LKW-Fahrern ist das Thema Ladungssicherung zusätzlich relevant.
Nutzen für den Fuhrpark
Ein Fahrsicherheitstraining ist aufgrund der beschriebenen Inhalte also eine sinnvolle Investition in die eigene Sicherheit. Aber nicht nur die Sicherheit der Fahrer wird erhöht, auch für den Fuhrpark selbst können sich Vorteile ergeben. Wissen die Dienstwagenfahrer, wie sie sich in schwierigen Situationen verhalten sollen, kommt es seltener zu Schäden oder Unfällen an den Fahrzeugen. Wenn die Schadenquote reduziert wird, sinken langfristig die Kosten des Fuhrparks und dieser wird wirtschaftlicher. Nicht nur die Kosten für die Schäden sinken, auch Versicherungssummen können eingespart werden, da diese im Flottenbereich in Teilen auf Basis der Schadenquote berechnet werden. Ebenso kann ein Fahrsicherheitstraining zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs beitragen und die Verschleißkosten für z.B. Reifen oder Bremsen reduzieren. Somit ist die Durchführung eines Fahrsicherheitstrainings trotz anfänglicher Investitionen eine sinnvolle Maßnahme.
Was ist zu beachten?
Aber was ist eigentlich zu beachten, wenn Sie ihren Mitarbeitern die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining ermöglichen? Fahrsicherheitstrainings für Mitarbeiter sind in unbegrenzter Anzahl als Betriebsausgaben zu verbuchen. Für den Mitarbeiter ergibt sich hieraus jedoch in Einzelfällen steuerpflichtiger Arbeitslohn:
- Besteht ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit ist das Fahrsicherheitstraining komplett steuerfrei.
- Besteht dieser Bezug nicht und es besteht lediglich privates Interesse, muss alles über der Freigrenze von 44 Euro pro Monat versteuert werden. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber allerdings eine pauschale Steuer in Höhe von 30% übernehmen (§ 37b EstG).
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