Anhalte-, Reaktions- und Bremsweg: Formel, Berechnung und Richtwerte

Anhalteweg, Reaktionsweg, Bremsweg: Wo genau liegen die Unterschiede bei diesen Strecken? In unserem Beitrag betrachten wir die Grundlagen für den Mindestabstand im Straßenverkehr und unterscheiden die verschiedenen Streckenarten voneinander.

Abstand: Die Rechtsgrundlage

Eine Orientierung für den Abstand liefert die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die sich mit Regeln, Vorschriften und Bestimmungen für den sicheren, fließenden und geordneten Straßenverkehr befasst. Paragraf 4 befasst sich im Speziellen mit dem Abstand, der im Straßenverkehr eingehalten werden muss. So heißt es dort: 

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. (§4 Abs. 1 StVO)

Genauere Vorgaben darüber, wie groß der Abstand genau sein muss, trifft die StVO nicht. Lediglich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind genaue Angaben über den einzuhaltenden Mindestabstand enthalten. Dieser muss bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter betragen (§4 Abs. 3 StVO).

Weitere Informationen zum Mindest- und Sicherheitsabstand im Straßenverkehr.

Unterschiede: Anhalteweg, Reaktionsweg und Bremsweg

Der Anhalteweg umfasst die gesamte Strecke, die von Erkennen der Gefahr bis zum vollständigen Stillstand zurückgelegt worden ist. Diese Strecke setzt sich aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg zusammen. Bei dem Reaktionsweg handelt es sich um die Strecke, die ein Fahrzeug zurücklegt, während ein Mensch die Gefahr erkennt und die Bremse betätigt. Im Durchschnitt benötigt man zwischen 0,8 und 1,2 Sekunden, um das Bremspedal zu treten.

Der Bremsweg umfasst die Strecke, die zwischen der Betätigung der Bremse und dem Stillstand des Fahrzeugs zurückgelegt wird. Entscheidend allein ist daher nicht nur der Bremsweg, sondern auch die Reaktionszeit und der dabei zurückgelegte Weg.

Berechnung des Reaktionswegs

Der Reaktionsweg ist anhängig von verschiedenen Faktoren und kann sich dadurch mitunter deutlich verlängern. Einfluss auf den Reaktionsweg haben beispielsweise:

Diese und weitere Faktoren können dazu beitragen, dass der Fahrer unachtsam ist und sich dadurch die Zeit bis zur eigentlichen Bremsreaktion verkürzt.

Reaktionsweg-Formel

Zur Berechnung des Reaktionswegs kann folgende Formel angewendet werden:

(Geschwindigkeit in km/h ÷ 10) x 3 = Reaktionsweg in Metern

Übersicht typischer Reaktionswege

Gefahrene Geschwindigkeit

Reaktionsweg in Metern

30 km/h (Tempo 30 Zone)

9 Meter

50 km/h (innerorts)

15 Meter

70 km/h (außerorts)

21 Meter

100 km/h (Landstraße / Autobahn)

30 Meter

130 km/h (Richtgeschwindigkeit)

39 Meter

 
Reaktionsweg
(Grafik: Reaktionsweg, eigene Darstellung; Bildquelle Fahrzeug: freepik)

Berechnung des Bremswegs

Die StVO gibt ebenfalls an, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass ohne Gefahren hinter diesem angehalten werden kann. Nun stellt sich die Frage, wie dieser Abstand genau ermittelt wird. Hierzu wird die Bremsweg-Formel herangezogen. Die Formel für den Bremsweg besteht aus verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der gefahrenen Geschwindigkeit und der Bremsverzögerung.

Für die Bremsverzögerung finden sich weitere Informationen in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), genauer gesagt in Paragraf 41, der sich mit Bremsen und Unterlegkeilen befasst:

(4) Bei Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – muss mit der einen Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s2 erreicht werden; bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h genügt jedoch eine mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s2. (§41 Abs. 4 StVZO)

Für Kraftfahrzeuge muss demnach mit einer Bremsverzögerung von 5m/s2 gerechnet werden. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h erreichen. Bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 25 Km/h liegt die Bremsverzögerung bei 3,5m/s2.

Bremsweg-Formel

Zur Berechnung des Bremswegs kann folgende Formel angewendet werden:

(Geschwindigkeit in km/h ÷ 10) x (Geschwindigkeit in km/h ÷ 10) = Bremsweg in Metern

Hinweis: Bei einer Gefahrenbremsung reduziert sich der Bremsweg drastisch. Die Gefahrenbremsung kommt dabei einer Vollbremsung gleich. Bei einer Gefahrenbremsung werden bei einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe Kupplung und Bremse gleichzeitig getreten.

Übersicht typischer Bremswege

Gefahrene Geschwindigkeit

Normaler Bremsweg in Metern

Bremsweg bei Gefahrenbremsung in Metern

30 km/h (Tempo 30 Zone)

9 Meter

4,5 Meter

50 km/h (innerorts)

25 Meter

12,5 Meter

70 km/h (außerorts)

49 Meter

24,5 Meter

100 km/h (Landstraße / Autobahn)

100 Meter

50 Meter

130 km/h (Richtgeschwindigkeit)

169 Meter

84,5 Meter

 

Bremsweg

(Grafik: Bremsweg, eigene Darstellung; Bildquelle Fahrzeug: freepik)

Bei den angegebenen Bremswegen handelt es sich allerdings nur um Richtwerte, denn der Bremsweg kann durch weitere Faktoren beeinflusst werden. Faktoren, die hier eine Rolle spielen sind beispielsweise:

Zudem kann sich der Bremsweg auch noch je nach Fahrzeugtyp unterscheiden. So haben Fahrzeuge mit Anhänger oder Wohnmobile einen längeren Bremsweg als Pkw. Auch bei Zweirädern ist der Bremsweg länger. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Zweirad, wie der Name schon verrät, lediglich über zwei Reifen verfügt und dadurch die Haftreibung sinkt.

Orientierungshilfen für den richtigen Abstand

Um nun sicher mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs zu sein, sollten Sie sich einige allgemeingültige Regelungen merken, die den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen betreffen:

Innerorts

Außerorts

Der Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Entfernung entsprechen, die innerhalb einer Sekunde zurückgelegt wird. In der Regel entspricht dies bei 50 km/h etwa 15 Metern oder drei Pkw-Längen.

Der Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Entfernung entsprechen, die innerhalb von zwei Sekunden zurückgelegt wird. Als Faustformel gilt hier der halbe Tachowert in Metern als Abstand. Ein weiterer Anhaltspunkt für den Abstand sind Leitpfosten an der Straße. Der Abstand zwischen den Pfosten beträgt jeweils 50 Meter.

 

Zu beachten ist allerdings, dass der Anhalteweg dennoch deutlich länger als der vorgegebene Mindestabstand sein kann. Der Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen ist daher immer an die gefahrene Geschwindigkeit anzupassen und bei Bedarf entsprechend zu vergrößern.

 

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Stefanie Effer

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