Geschwindigkeitsüberschreitung: Wissenswertes rund ums Blitzerfoto

Laut Statista ist Deutschland auf Platz 4 der fest installierten Blitzgeräte (4.700 Stück) im europäischen Vergleich. Einmal unachtsam, die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und schon gerät man in eine Radarkontrolle. Wer haftet bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn es ein Dienstfahrzeug ist, und wann ist das Blitzerfoto unzulässig? Was tun, wenn das Blitzerfoto unerkennbar ist? Typische Fragen, die bei einem Bußgeldbescheid aufkommen.

Inhaltsverzeichnis

Warum und ab wann wird man geblitzt?
Rechtliche Grundlagen

Nach Paragraf 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf das vorgeschriebene Tempolimit nicht missachtet werden. Bei schlechten Sichtverhältnissen muss die Geschwindigkeit diesen angepasst werden, sodass man innerhalb der sichtbaren Strecke halten kann. Weiter, bezogen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit, heißt es in Absatz 3:

„Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
  2. außerhalb geschlossener Ortschaften
  3. a) für
  4. aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
  5. bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
  6. cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
  7. dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

80 km/h,

  1. b) für
  2. aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
  3. bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
  4. cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

60 km/h,

  1. c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.“

(§ 3 Abs. 3 StVO)

Wird die Höchstgeschwindigkeit überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei Missachten der zulässigen Geschwindigkeit wird das Radargerät ausgelöst und Bußgeldbescheid sowie Blitzerfoto resultieren.

Woher weiß ich, ob ich geblitzt wurde?

War es ein reflektierter Sonnenstrahl oder ein auslösender Blitzer? Manchmal kann man sich nicht sicher sein. Da ist es nicht verwunderlich, dass eine Frage aufkommt: Wie kann ich herausfinden, ob ich wirklich geblitzt wurde? Leider besteht diese Möglichkeit nicht und es bleibt nichts übrig, als auf den Anhörungsbogen beziehungsweise den Bußgeldbescheid zu warten.

Allgemein dienen sowohl das Blitzerfoto als auch das Kennzeichen des Fahrzeugs als Beweismittel. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung (insbesondere § 18 StVG). Das bedeutet, dass nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern der Fahrer zum Zeitpunkt des Blitzens haftet.

Mehr zum Bußgeldbescheid und dem Unterschied zum Verwarngeld finden Sie im nachstehenden Beitrag:

Geblitzt worden: Wann kommt der Bescheid?

Typisch: Zu schnell unterwegs und zack, geblitzt. Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Kfz-Halter einen Bußgeldbescheid samt Blitzerfoto per Post. In der Regel dauert die Zustellung des Bußgeldbescheids zwischen zwei und drei Wochen, abhängig von Behörde, Zusteller und Art des Messgeräts oder noch weiteren Faktoren. Der Strafzettel hingegen wird innerhalb kürzester Zeit versendet, allerdings können bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen sogar sechs Monate, vergehen, bis der Bescheid im Briefkasten landet. Nach Paragraf 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verjährt ein Bußgeldbescheid nach drei Monaten, wenn weder ein Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage erhoben worden ist, beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung sechs Monate.

Wann ist ein Blitzerfoto ungültig?

Wichtig für die Beweiskraft eines Bußgeldbescheids ist, dass Gesicht und Kennzeichen klar und deutlich identifizierbar sind. Andernfalls besteht eine große Chance, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben zu können. Beim klassischen Blitzerfoto werden Kennzeichen und Gesicht frontal festgehalten. Doch was ist, wenn das Blitzerfoto unscharf und verpixelt ist oder das Gesicht verdeckt oder sogar unerkennbar ist? Hier besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch zu erheben und Akteneinsicht anzufordern. Wenn das Blitzerfoto trotz allem nicht erkennbar ist, kann die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt sinnvoll sein. Dann ist die Chance der Anfechtung beziehungsweise des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid gegeben. Bei einem Blitzerfoto von der Seite ist das Gesicht meist schlechter erkennbar, jedoch in der Regel als Beweismittel zulässig. In den meisten Fällen kann das Blitzerfoto nochmal in besserer Qualität bei der Bußgeldstelle angefordert werden.

Was hat es mit dem Mythos ,,geblitzt ohne Foto‘‘ auf sich?
Generell ist die Bußgeldbehörde nicht verpflichtet ein Blitzerfoto mitzuschicken. Sollten Sie also einen Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto erhalten, ist dieser dennoch gültig und muss bezahlt werden. Jedoch ist es Ihr gutes Recht, das Foto nach Erhalt des Bußgeldbescheids anzufordern und einzusehen.

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Abgleich des Blitzerfotos mit einem Ausweisfoto?

Oft ist das Blitzerfoto bei einem Bußgeldbescheid unscharf und verpixelt. Was macht also die Bußgeldstelle, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht eindeutig identifizierbar ist und nicht sicher ist, ob der zugelassene Fahrer auch der Verursacher des möglichen Verkehrsverstoßes ist? Ist die Bußgeldstelle in diesem Fall dazu berechtigt einen Vergleich mit dem Personalausweis vorzunehmen?

Hier tritt das deutsche Passgesetz (PaßG) in Kraft. Dieses muss von der Passbehörde sowie der Bußgeldstelle berücksichtigt werden. Der Vergleich mit dem Ausweis ist gemäß Paragraf 22 Absatz 2 des Passgesetzes nur zulässig, wenn

„1. die ersuchende Behörde auf Grund von Gesetzen oder Rechtsverordnungen berechtigt ist, solche Daten zu erhalten,

  1. die ersuchende Behörde ohne Kenntnis der Daten nicht in der Lage wäre, eine ihr obliegende Aufgabe zu erfüllen und
  2. die Daten bei dem Betroffenen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erhoben werden können oder nach der Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erforderlich sind, von einer solchen Datenerhebung abgesehen werden muß [sic!].“

(§ 22 Abs. 2 PaßG)

Demnach ist die Bußgeldstelle dazu berechtigt bei einem nicht eindeutig erkennbaren Blitzerfoto das Passfoto anzufordern und mit dem Foto in der Verfahrensakte zu vergleichen, um die Person zu identifizieren. Dies bestätigt auch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Ein Mann hatte Beschwerde eingereicht, dass die Herausgabe des Passfotos zum Abgleich mit dem Blitzerfoto rechtswidrig sei. Das OLG Koblenz entschied allerdings, dass die Herausgabe von Pass- und Personalausweisbildern rechtmäßig und für den Abgleich zur Fahreridentifizierung zulässig ist (Beschl. v. 02.10.20 – 3 Owi 6 SsBs 258/20).

Blitzerfoto online einsehen? 

Neben dem Anhörungsbogen und dem Bußgeldbescheid werden Ihnen persönliche Zugangsdaten zugeschickt, um die Daten von der zuständigen Bußgeldstelle online aufrufen zu können. Wenn Sie als Autofahrer an der Tempomessung zweifeln, steht es Ihnen zu, alle Unterlagen einzusehen. Gemäß Bundesverfassungsgericht ist andernfalls das Recht auf faires Verhalten (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1) verletzt (Beschl. v. 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18).

Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Bei jedem Blitzer zählt nicht die Geschwindigkeit auf dem Tacho des Fahrzeugs, sondern der Wert des Messgeräts am Straßenrand. Der sogenannte Toleranzabzug dient zum Ausgleich von Ungenauigkeiten der Messung. Bei einigen Bußgeldbescheiden rettet die Toleranz vor höheren Sanktionen. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung folgen Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot. Der Toleranzabzug ist in der Regel innerorts und außerorts gleich. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit bis 100 km/h liegt der Toleranzabzug bei 3 km/h. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 100 km/h werden 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

Aktuelle Pkw-Bußgelder bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

Vergehen Strafe

Geschwindigkeitsüberschreitung bis
10 km/h

20 €
… 11 - 15 km/h 40 €
… 16 - 20 km/h 60 €
… 21 - 25 km/h 100 €, 1 Punkt
… 26 - 30 km/h 150 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot*
… 31 - 40 km/h 200 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot*
Darüber hinaus 320 €- 700 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot

(Stand November 2021)

*Hinweis: In der Regel resultiert ein Fahrverbot, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Aktuelle Pkw-Bußgelder bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

Vergehen Strafe
Geschwindigkeitsüberschreitung bis
10 km/h
30 €
… 11 - 15 km/h 50 €
… 16 - 20 km/h 70 €
… 21 - 25 km/h 115 €, 1 Punkt
… 26 - 30 km/h 180 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot*
… 31 - 40 km/h 260 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot*
Darüber hinaus 400 €- 800 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot

(Stand November 2021)

Neue Bußgelder Geschwindigkeitsüberschreitung, StVO-Novelle 2021

Rückblick: Aufgrund eines Zitierfehlers ist die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung 2020 ungültig, daher wurde die Bußgeldkatalogverordnung überarbeitet. Am 16. April 2021 einigten sich Verkehrsminister von Bund und Länder auf verschärfte Bußgelder bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung (StVO). Der Bundesrat muss noch der Neufassung der StVO-Novelle zustimmen, allerdings sollen sich die Bußgelder zukünftig bei Überschreitungen bis 20 km/h verdoppeln. Die neuen Bußgelder treten voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 in Kraft, bis dahin gelten zunächst die aktuellen Bußgeldbestimmungen. Mehr zur StVO-Novelle 2020/21 finden Sie in unserem Beitrag.

Geblitzt in der Probezeit?

Frisch den Führerschein erlangt, testen viele ihre Grenzen und möchten ihre neu gewonnenen Freiheiten genießen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/h folgt meist nur ein Verwarn- bzw. Bußgeld. Darüber hinaus wird ab 21 km/h die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Fahreignungsseminar (FES) muss absolviert werden - nicht zu verwechseln mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die im Fall eines Alkohol- oder Drogenmissbrauchs am Steuer angeordnet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Verwarn- und Bußgeld?

Das Verwarngeld unterscheidet sich vom Bußgeld in der Höhe der Sanktionen. Das Verwarngeld ist definiert nach Paragraf 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Demnach wird ein Verwarngeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise einem Verstoß gegen das Halte- oder Parkverbot ausgesprochen. In der Regel fällt ein Verwarngeld zwischen 5 bis 55 Euro an, wohingegen ab 60 Euro von einem Bußgeld die Rede ist.

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement

Das Fuhrparkmanagement verfügt in der Regel über personenbezogene Daten (Art. 4 Abs. 1 DSGVO), wie der Kopie der Fahrerlaubnis und dem Dienstwagenüberlassungsvertrag der einzelnen Mitarbeiter. Der Arbeitnehmerdatenschutz im Fuhrpark ermöglicht die Nutzung dieser und weiterer personenbezogenen Daten für Geschäftszwecke, daher ist die Einhaltung der DSGVO umso wichtiger. Sobald ein Bußgeldbescheid, Strafzettel oder ähnliches im Fuhrparkmanagement vorliegt, ist der Umgang damit von besonderer Bedeutung, da es hier verschiedene Möglichkeiten der Vorgehensweise gibt.

Welche Rolle die DSGVO im Fuhrpark spielt, haben wir in den nachstehenden Beiträgen beleuchtet:

Mehr Informationen zum Strafzettelmanagement und zum Umgang mit Ordnungswidrigkeiten:

 

Ich möchte mehr Informationen zu LapID

 


Jenny Scheffel

Jenny Scheffel


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