Verkehrszeichen in Deutschland und ihre Bedeutung

Verkehrszeichen in Deutschland und ihre Bedeutung
18:39

In der Fahrschule hat man sie alle schon einmal gelernt, die Verkehrszeichen. Jeder von uns hat sich sicher schon die Frage gestellt, ab wann welche Verkehrszeichen eigentlich gültig sind? Muss man sich erst an das Verkehrszeichen halten, wenn man es passiert hat, oder gilt das Zeichen bereits dann, wenn es im Sichtbereich erscheint? Wir erklären die wichtigsten deutschen Verkehrszeichen und Zeichenarten und geben einen Überblick über deren Bedeutung.

Inhaltsverzeichnis:

Verkehrszeichen allgemein

Verkehrszeichen dienen der Unterstützung des Verkehrsteilnehmers bei der Beteiligung im Straßenverkehr. Unterschieden wird hier zwischen:

  • Vorschriftszeichen
  • Gefahrzeichen
  • Richtzeichen
  • Verkehrseinrichtungen
  • Zusatzzeichen

Die meisten Verkehrszeichen gibt es in den Bereichen der Vorschrifts- und Gefahrzeichen. Diese werden in der Regel durch Zusatzzeichen unterstützt und ergänzt. Geregelt werden die Verkehrszeichen durch die Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier sind insbesondere die Paragrafen 40-43 von Relevanz.

Vorschriftszeichen

Vorschriftszeichen werden in Paragraf 41 StVO geregelt und enthalten Gebote und Verbote. Diese Zeichen werden auf der rechten Seite der Fahrbahn angebracht. Bezieht sich die Gültigkeit des Vorschriftszeichens nur auf eine bestimmte Fahrbahn, wird das Zeichen darüber angebracht.

Zu befolgen sind Vorschriftszeichen ab oder an dem Aufstellungsort. Handelt es sich um Ankündigungen, ist die Entfernung bis zur Gültigkeit des Vorschriftszeichens durch ein Zusatzzeichen anzugeben.

Zu unterscheiden ist bei Vorschriftszeichen zwischen:

  • Warte- und Haltegeboten
  • Vorgeschriebener Fahrtrichtung
  • Vorgeschriebener Vorbeifahrt
  • Haltestellen
  • Sonderwegen
  • Verkehrsverboten
  • Streckenverboten
  • Halteverboten

Warte- und Haltegebote

Warte- und Haltegebote betreffen bspw. Bahnübergänge, Kreuzungen und Verkehrszeichen 201Einmündungen. An Bahnübergängen werden diese z.B. durch das Andreaskreuz gekennzeichnet. Dieses gilt unmittelbar vor dem Bahnübergang. Ist das Schild mit einem Zusatzpfeil in Schwarz versehen, gilt das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung des Pfeiles. An einem Bahnübergang mit Andreaskreuz hat der Schienenverkehr immer Vorfahrt.

An Kreuzungen und Einmündungen trifft man häufig das „Vorfahrt gewähren“-Schild an. Dieses steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung oder vor der Stelle und wird dann durch ein Zusatzschild (z. B. 100 m) angekündigt.

Ebenso gibt es an Kreuzungen und Einmündungen das Zusatzschild für Radverkehr. Dieses Schild steht ebenfalls unmittelbar vor der dafür gültigen Stelle. Es bedeutet: „Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten!“.

Bei Stoppschildern gilt das Haltegebot in jedem Fall an der Haltelinie. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird das Stoppschild durch ein Zusatzschild (z. B. 100 m) angekündigt.

Warum müssen die Führerscheine der Mitarbeiter kontrolliert werden und was  droht bei Nicht-Erfüllung? Mehr dazu in unserem kostenlosen Merkblatt!

Vorgeschriebene Fahrtrichtungen

Vorgeschriebene Fahrtrichtungen sind häufig bei Kreisverkehren und Einbahnstraßen anzutreffen. Ein Kreisverkehr wird durch das entsprechende Verkehrszeichen angekündigt. In diesem Fall haben alle Verkehrsteilnehmer innerhalb des Kreisverkehrs Vorfahrt. Handelt es sich um einen unechten Kreisverkehr ohne entsprechendes Kennzeichen, gelten andere Vorschriften. Diese sind durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet.

Einbahnstraßenschilder gelten grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer. Der Radverkehr im Gegenverkehr kann in einer Einbahnstraße zulässig sein, wenn die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h oder weniger begrenzt ist. Diese Ausnahme ist dann durch ein entsprechendes Zusatzschild markiert.

Vorgeschriebene Vorbeifahrt

Verkehrszeichen 223-2-50Wird durch ein Verkehrszeichen vorgeschrieben wie die Vorbeifahrt an einer bestimmten Stelle geregelt ist, werden die Verkehrszeichen 222 und 223.1-223.3 verwendet. Zeichen 222 regelt, ob links oder rechts an einer Verkehrsstelle vorbeigefahren werden muss. Dies tritt insbesondere bei Verkehrsinseln auf. Die Zeichen 223.1-223.3 sind überwiegend auf Autobahnen zu finden, da diese die Befahrbarkeit des Seitenstreifens kennzeichnen. Die Befahrbarkeit des Seitenstreifens kann über diese Schilder freigegeben und aufgehoben werden. Zusätzlich gibt das Schild 223.3 an, dass der freigegebene Seitenstreifen bald endet. Hat die Fahrbahn mehr als zwei Fahrstreifen, wird das Schild um die entsprechende Anzahl an Fahrstreifen ergänzt.

Haltestellen

Bei Haltestellenschildern handelt es sich um die Schilder 224 und 229, welche zum einen Bushaltestellen und zum anderen Taxistände kennzeichnen. Beide Schilder können durch weitere Zusatzschilder ergänzt werden, die bspw. die Art des Busses oder die Anzahl der Taxis angibt, die an dieser Stelle halten dürfen.

Sonderwege

Sonderwege kennzeichnen Verkehrswege, die nur durch eine bestimmte Personen-/ Fahrzeuggruppe genutzt werden dürfen. Die Zeichen 237-239 kennzeichnen Sonderwege für Radfahrer, Reiter und Fußgänger.

Eine Abwandlung dieser Zeichen gibt an, ob die Wege gemeinsam oder getrennt von verschiedenen Personen-/ Fahrzeuggruppen genutzt werden dürfen.

Sonderwege können auch für bestimmte Zonen gekennzeichnet werden. Hierbei handelt es sich um Fußgängerbereiche und Fahrradstraßen. Ebenso gibt es für bestimmte Fahrzeugarten, wie Linienomnibusse, Sonderfahrstreifen, die nur durch diese Fahrzeugart benutzt werden dürfen. Sonderwege können allerdings auch durch Zusatzschilder für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben werden (z. B. Fahrrad frei).

Verkehrsverbote

Bei Verkehrsverboten handelt es sich um eine Einschränkung für verschiedene Fahrzeugarten. Diese Verbote sind aufgrund der Luftverunreinigungen notwendig, die durch verschiedene Fahrzeugtypen entstehen. Schilder zeigen zu Beginn einer Verkehrsverbotszone an, welche Fahrzeuge die Zone befahren dürfen. Die Fahrzeuge erhalten entsprechende Umweltplaketten, die deutlich machen, ob die Fahrzeuge diese Zone befahren dürfen oder nicht

Neben diesen Verkehrsverbotszeichen gibt es zusätzlich Zeichen, die den Verkehr für alle Arten von Fahrzeugen verbieten. In Verkehrsverbotszonen kann durch ein Zusatzschild gekennzeichnet werden, dass z. B. spielende Kinder auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zulässig sind.

Das Verkehrsverbot kann allerdings auch ganz speziell auf verschiedene Fahrzeugtypen bezogen sein. Hierfür gelten die Verkehrszeichen 251 (Kraftfahrzeug), 253 (Kraftfahrzeuge über 3,5 t) sowie die Zeichen 257-52 bis 257-58 für weitere Verkehrsteilnehmer, wie z. B. Kraftomnibusse, Pkw, Pkw & Lkw mit Anhänger sowie Fahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren.

Streckenverbote

Um Streckenverbote handelt es sich, wenn der Verkehr durch die Verkehrszeichen eingeschränkt wird. Darunter fallen Schilder, die z.B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit, eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit oder Überholverbotszeichen anzeigen.

Das Zeichen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann durch Zusatzschilder oder Zonenschilder ergänzt oder eingeschränkt werden. So kann bspw. bei Nässe die Höchstgeschwindigkeit reduziert werden. Eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit regelt hingegen, welche Art von Fahrzeugen bestimmte Streckenabschnitte benutzen dürfen. Durch diese Schilder werden bspw. Fahrzeuge für die Benutzung der Autobahn ausgeschlossen.

Überholverbotsschilder stellen ebenfalls Streckenverbote dar und können sich auf bestimmte Fahrzeuggruppen beziehen. Diese Verbote werden in der Regel mit einem Zusatzschild, welches die Distanz des Verbotes angibt, versehen.

Streckenverbote werden nur durch ein eigenes Schild wieder aufgehoben, wenn das Verbotszeichen nicht in Zusammenhang mit einem Gefahrzeichen angebracht ist oder aus der Örtlichkeit erkennbar ist, für welchen Abschnitt das Streckenverbot gilt. Ist eine Distanz des Streckenverbots angegeben, ist ebenfalls kein aufhebendes Zeichen notwendig.

Halteverbote

Die Zeichen 283 und 286 sind Halteverbotszeichen, die absolute und eingeschränkte Halteverbotszonen kennzeichnen. Diese Schilder können um zusätzliche Zeichen ergänzt werden. Halteverbote können so durch Zusatzschilder für bestimmte Personengruppen aufgehoben werden. Ein Ausweis, der zum Parken oder Halten berechtigt, muss in diesen Fällen gut sichtbar im Fahrzeug ausliegen.

Bei Halteverboten ist zu beachten, dass diese nur auf der Straßenseite gelten, auf der die Schilder angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung, sofern Sie nicht durch ein aufhebendes Schild nivelliert werden. Halteverbotsschilder gelten hierbei immer ab ihrer Position. Anfang und Ende werden mit einem Pfeil in oder entgegen der Fahrbahn gekennzeichnet. Im Halteverbotsbereich können wiederholende Schilder mit einem Pfeil in und entgegen der Fahrbahn stehen.

Gefahrzeichen

Gefahrzeichen werden in Paragraf 40 StVO geregelt. Sie weisen auf eine angekündigte Gefahr hin. Aufgestellt werden diese außerhalb von Ortschaften, ca. 150-250 m vor der Gefahrenstelle. Die Strecke bis zu der Gefahrenstelle kann durch Zusatzschilder ergänzt werden.

Vekehrszeichen 151Typische Gefahrzeichen sind bspw. die Schilder 124 und 125, die zum einen vor Stau und zum anderen vor Gegenverkehr warnen. Ebenso können Gefahrzeichen auf Ampeln, Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Bahnen hinweisen. Hierfür dienen die Schilder 131, 133, 138 und 151. Bei Bahnübergängen kann das Gefahrzeichen zusätzlich durch weitere Zeichen ergänzt werden. Diese Baken kennzeichnen 160 m und 80 m vor dem Gefahrzeichen die Gefahrstelle aus.

Richtzeichen

Richtzeichen dienen der Erleichterung des Verkehrs und können zusätzlich bestimmte Anordnungen enthalten. Grundlage dafür ist Paragraf 42 StVO.

Bei Richtzeichen wird unterschieden zwischen:

  • Vorrangzeichen
  • Ortstafeln
  • Parkzeichen
  • Verkehrsberuhigte Bereiche
  • Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
  • Hinweiszeichen
  • Wegweiser
  • Vorwegweiser
  • Umleitungszeichen

Die Verkehrsschilder 301 und 306 gehören zu den Vorrangzeichen und regeln die Vorfahrt. Orts- und Parkzeichen sind u.a. die Schilder 310 und 314. Bei Parkzeichen ist zusätzlich das Park- und Halteverbot zu beachten, welches in Paragraf 12 StVG begründet ist. Das bekannteste Schild für verkehrsberuhigte Bereiche ist das Zeichen 325, auch bekannt als "Spielstraße".

Schilder für Autobahnen, Hinweiszeichen und Wegweiser sowie Umleitungszeichen unterstützen den Verkehrsfluss und geben z. B. an, auf welcher Art von Straße man sich befindet oder wann Besonderheiten, wie z. B. Tunnel, in denen das Abblendlicht erforderlich ist, folgen.

Richtzeichen können immer durch Zusatzschilder ergänzt werden, um weitere Informationen für Verkehrsteilnehmer zu vermitteln.

Verkehrseinrichtungen

Verkehrseinrichtungen zählen ebenfalls zu den Verkehrszeichen. Hierbei kann es sich um Schranken, Leiteinrichtungen und Blink- oder Lichtzeichenanlagen handeln. Verkehrseinrichtungen haben Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln und werden in Paragraf 43 StVO geregelt.

Schranken sind in der Regel rot-weiß gestreift und treten häufig an Bahnübergängen auf. Weitere Verkehrseinrichtungen für die Absperrung von Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen sind ebenfalls rot-weiß gestreift.

Leiteinrichtungen sind z.B. Leitpfosten am Straßenrand. Diese stehen in der Regel in einem Abstand von 50 m. An Gefahrstellen gibt es zusätzlich rot-weiße Leittafeln.

Zusatzzeichen

Auch Zusatzzeichen zählen zu den Verkehrszeichen. Sie dienen der Ergänzung von Verkehrsschildern und geben u.a. Informationen zur Entfernung bis zur Gültigkeit eines bestimmten Verkehrszeichens. Bei Zusatzschildern wird unterschieden zwischen:

  • Allgemeinen Zusatzzeichen
  • Zusatzzeichen zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung
  • Frei-Zeichen
  • Beschränkte Zeichen
  • Besondere Zusatzzeichen

Zu den allgemeinen Zusatzzeichen zählen die Schilder 1000-1012. Diese beinhalten u.a. Richtungsangaben, Länge der Verbotsstrecken, Verlauf einer Vorfahrtsstraße sowie allgemeine Entfernungsangaben. 

Zusatzzeichen zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung sind z.B. in Einbahnstraßen anzutreffen.

Bei den „Frei-Zeichen“ wird unterschieden zwischen Zeichen für Personengruppen, einspurigen und besonderen Fahrzeugen sowie sonstigen Zeichen. Die Zeichen für einspurige Fahrzeuge beziehen sich beispielsweise auf Radfahrer, Mofas oder auch Pkw oder sonstige Fahrzeuge, wie Lkw mit Anhänger, Schienenbahnen oder Straßenbahnen. Bei den besonderen Fahrzeugen wird unter anderem zwischen Taxis, Linienverkehr, Einsatzfahrzeugen oder Elektrofahrzeugen unterschieden. Weitere Frei-Zeichen sind z. B. „bis Baustelle frei“ oder „Anlieger bis Baustelle frei“.

Zusatzzeichen, die eine Beschränkung beinhalten, sind die Angabe von Wochentagen, Uhrzeiten oder bestimmten Verkehrsteilnehmern. Halteverbote gelten somit, wenn ein Zusatzschild angebracht ist, nur zu den aufgeführten Zeiten. Beschränkungen für Park- und Halteverbote werden durch die Zeichen 1040, 1042 und 1044 in Verbindung mit 283, 286 und 290 gekennzeichnet. Weitere Verkehrsbeschränkungen werden durch die Zeichen 1046, 1048-1050 sowie 1052 und 1053 gekennzeichnet. Hierunter fallen unter anderem das Zeichen „bei Nässe“ (1052-36) und das Zeichen zum zulässigen Gesamtgewicht (1052-35).

Wer darf Verkehrszeichen aufstellen?

Möchte jemand, ob Privatperson oder Unternehmen, ein oder mehr Verkehrszeichen nach StVO aufstellen, muss im ersten Schritt das Straßenverskehramt der jeweiligen Stadt um Erlaubnis gebeten werden (Paragraf 45 StVO). Die Aufstellung erfolgt dann entweder direkt durch das Straßenverkehrsamt bzw. die Straßenverkehrsbehörden oder diese beauftragen ein Drittunternehmen. Dabei handelt es sich um sog. Verkehrssicherungsfirmen, welche sich um die Beschaffung und das Aufstellen der Schilder kümmern.

Stehen Sie bspw. – ob privat oder als Unternehmen – vor einem Umzug, sollten Sie auf jeden Fall beachten, den Antrag rechtzeitig zu stellen und dem Amt alle nötigen Informationen, wie den Tag/ die Tage des Umzugs, die Adresse und auch den Umfang des abzusperrenden Bereichs mitzuteilen. Dies betrifft auch öffentliche Veranstaltungen und Baustellen.

Verkehrszeichen auf dem Prüfstand

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer danach schaut, ob Verkehrszeichen noch im einwandfreien Zustand, also weder kaputt noch verschmutzt, sind? Das übernehmen in der Regel die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde und die Polizei im Rahmen eines verwaltungsbehördlichen Vorgangs, der sog. Verkehrsschau. Auch sachkundige Privatpersonen können zur Verkehrsschau hinzugezogen werden. Durch die regelmäßige Verkehrsschau soll ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet werden. Dies geschieht vor allem durch die Sichtung des Zustands und der Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Im Fokus stehen Orte, an denen es häufig zu Unfällen kommt, und Bahnübergänge.

Wie werden Verkehrszeichen ordnungsgemäß aufgestellt und montiert?

Temporäre Verkehrszeichen (z. B. für eine Baustelle, einen Umzug) werden von Laien leider oft so aufgestellt, dass sie zu niedrig montiert sind und Geh- oder Radwege (oder beides) blockieren. Die Montage für temporäre wie auch die für dauerhaft befestigte Verkehrszeichen ist klar geregelt. Wenn es um die temporären Verkehrsschilder geht, ist generell der Schutz der Fußgänger und Radfahrer wichtig, doch auch die Sichtbarkeit des Zeichens muss gewährleistet sein. Damit unter anderem Fußgänger und Rollstuhlfahrer noch den Gehweg benutzen können, werden die Verkehrszeichen oft sehr nah an die Fahrbahn gestellt, doch dies ist in der Regel nicht ordnungsgemäß. Folgende Mindestmaße gilt es einzuhalten – diese gelten ebenso für Planskizzen und Lenkungstafeln:

Aufstellhöhe über Gehwegen 2, 00 m
Aufstellhöhe über Radwegen 2, 20 m
Aufstellhöhe auf Grünstreifen/ neben der Fahrbahn sowie außerorts 1, 50 m
Seitenabstand zur Fahrbahn innerorts (Außenkante Schild) 0, 50 m
Seitenabstand zur Fahrbahn außerorts (Außenkante Schild) 1, 50  m
Verbleibende Mindestbreite Gehweg 1, 00 m
Verbleibende Mindestbreite Radweg 0, 80 m
Verbleibende Mindestbreite gemeinsamer Geh-/ Radweg 1, 60 m


Quelle: rsa-95.de


Solange keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer besteht, gibt es in der Regel selten einen Grund, geringfügige Abweichungen von den Mindestmaßen zu reglementieren. Hier und da muss manchmal ein Kompromiss geschlossen werden, wenn es z.B. der Gehweg nicht anders zulässt. Dennoch sollten Kompromissen eine Ausnahme bleiben.

Verkehrsschilder, die auf der Autobahn am rechten Fahrbahnrand aufgestellt werden, gelten nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf für alle Fahrbahnen (Urteil vom 14.03.2022, -2 Rbs 31/22). Auch dann, wenn sie neben einem Ein- oder Ausfädelungsstreifen stehen. Ein Schild zwischen Hauptfahrbahn und Einfädelungsstreifen zu montieren ist keine Alternative, da es eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen würde. Verkehrszeichen, die sich auf einzelne Fahrstreifen beziehen, sind in der Regel über diesen angebracht.

Wer haftet bei Beschädigungen durch unzureichend aufgestellte Verkehrszeichen?

Wenn sich ein Verkehrsschild aufgrund nicht ordnungsgemäßer Montierung löst und ein Fahrzeug beschädigt, kann laut einem Urteil des BGHs kein Mitarbeiter eines privaten Unternehmens dafür persönlich haftbar gemacht werden (Urteil vom 06.06.2019 – III ZR 124/18). Der Grund dafür ist, dass die Mitarbeiter als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn handeln. Daher wird die unmittelbare Verantwortlichkeit der beschuldigten Person nach Paragraf 823 Abs. 1 BGB durch die Haftung der Körperschaft gemäß Paragraf 839 Abs. 1 Satz 1 BGB überschrieben.

Neue Verkehrszeichen durch StVO-Novelle 2020

Mit der StVO-Novelle, die im April 2020 eingeführt wurde, aber aufgrund eines Formfehlers erst seit November 2021 gilt, wurden neue Verkehrszeichen eingeführt. Darunter Zeichen, um den Radverkehr zu stärken und auch das Carsharing. Mehr dazu im gleichnamigen Beitrag: Hin und Her bei der StVO-Novelle 2020: Was ist jetzt noch gültig?

Verkehrszeichen in Deutschland: Eine (kleine) Übersicht

Abschließend haben wir für Sie einige beispielhafte Verkehrszeichen aufgeführt, darunter Verkehrsschilder für Warte- und Halteverbote, Haltestellen, Sonderwege, vorgeschriebene Vorbeifahrt, Verkehrsverbote, Streckenverbote, Gefahr- und Richtzeichen sowie Zusatzzeichen. 

Verkehrszeichen_StVO

Abbildung: diverse Verkehrszeichen, Auswahl

 

Ich möchte mehr Informationen zu LapID

 


Stefanie Effer

Mehr Raum für das Wesentliche  Digitalisieren Sie Ihre Complicance-Aufgaben mit dem Marktführer. Dabei stehen  wir Ihnen ab dem ersten Tag mit unserer persönlichen Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns






    Schreiben Sie den ersten Kommentar: