Inhaltsverzeichnis:
- Was sind Verkehrszeichen? Kategorien und Grundlagen
- Wer darf Verkehrszeichen aufstellen?
- Ordnungsgemäße Aufstellung und Montage
- Haftung bei Schäden – Wer trägt die Verantwortung?
- Neue Verkehrszeichen durch StVO-Novelle 2024
- Verkehrszeichen in Deutschland: Eine (kleine) Übersicht
Was sind Verkehrszeichen? Kategorien und Grundlagen
Bei Verkehrszeichen handelt es sich um gesetzlich geregelte Hinweise, die das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer vorgeben, lenken und regeln. Sie werden in Deutschland durch die Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere die Paragrafen 40-43, definiert. Es wird zwischen fünf Hauptkategorien unterschieden:
- Vorschriftszeichen
- Gefahrzeichen
- Richtzeichen
- Verkehrseinrichtungen
- Zusatzzeichen
Die meisten Verkehrszeichen gibt es in den Bereichen der Vorschrifts- und Gefahrzeichen. Diese werden in der Regel durch Zusatzzeichen unterstützt und ergänzt.
Im betrieblichen Alltag, etwa beim Management eines Fuhrparks, lohnt sich das Wissen um die Geltung und Bedeutung dieser Verkehrszeichen, um Sanktionen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Vorschriftszeichen
Vorschriftszeichen werden in Paragraf 41 StVO geregelt und enthalten Gebote und Verbote. Diese Zeichen werden auf der rechten Seite der Fahrbahn angebracht. Bezieht sich die Gültigkeit des Vorschriftszeichens nur auf eine bestimmte Fahrbahn, wird das Zeichen darüber angebracht.
Ab wann sind Vorschriftszeichen gültig?
Zu befolgen sind Vorschriftszeichen ab oder an dem Aufstellungsort. Handelt es sich um Ankündigungen, ist die Entfernung bis zur Gültigkeit des Vorschriftszeichens durch ein Zusatzzeichen anzugeben.
Zu unterscheiden ist bei Vorschriftszeichen zwischen:
- Warte- und Haltegeboten
- Vorgeschriebener Fahrtrichtung
- Vorgeschriebener Vorbeifahrt (z.B. Benutzung des Standstreifens, Fahrbahnbegrenzungen)
- Haltestellen
- Sonderwegen (z.B. Beginn Fußgängerzone)
- Verkehrsverboten
- Streckenverboten (z.B. Überholverbot)
- Halteverboten
Im Fuhrpark lohnt es sich, die Mitarbeiter für die Einhaltung der Vorschriftszeichen zu sensibilisieren, um Verkehrsverstöße zu vermeiden.
Gefahrzeichen
Gefahrzeichen werden in Paragraf 40 StVO geregelt. Sie warnen und weisen auf eine kommende Gefahr hin. Aufgestellt werden diese außerhalb von Ortschaften, ca. 150-250 m vor der Gefahrenstelle. Die Strecke bis zu der Gefahrenstelle kann durch Zusatzschilder ergänzt werden.
Typische Gefahrzeichen sind bspw. die Schilder 124 und 125, die zum einen vor Stau und zum anderen vor Gegenverkehr warnen. Ebenso können Gefahrzeichen auf Ampeln, Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Bahnen hinweisen. Hierfür dienen die Schilder 131, 133, 138 und 151. Bei Bahnübergängen kann das Gefahrzeichen zusätzlich durch weitere Zeichen ergänzt werden. Diese Baken kennzeichnen 160 m und 80 m vor dem Gefahrzeichen die Gefahrstelle.
Durch die Kenntnis und Beachtung von Gefahrzeichen können Unfallrisiken nachhaltig gesenkt werden.
Richtzeichen
Richtzeichen dienen der Erleichterung des Verkehrs und können zusätzlich bestimmte Anordnungen enthalten. Grundlage dafür ist Paragraf 42 StVO. Richtzeichen können immer durch Zusatzschilder ergänzt werden, um weitere Informationen für Verkehrsteilnehmer zu vermitteln.
Bei Richtzeichen wird unterschieden zwischen:
- Vorrangzeichen
- Ortstafeln
- Parkzeichen
- Verkehrsberuhigte Bereiche
- Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- Hinweiszeichen (z.B. Sackgasse, Einbahnstraße)
- Wegweiser
- Vorwegweiser
- Umleitungszeichen
Verkehrseinrichtungen
Verkehrseinrichtungen zählen ebenfalls zu den Verkehrszeichen. Hierbei kann es sich um Schranken, Leiteinrichtungen und Blink- oder Lichtzeichenanlagen handeln. Verkehrseinrichtungen haben Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln und werden in Paragraf 43 StVO geregelt.
Schranken sind in der Regel rot-weiß gestreift und treten häufig an Bahnübergängen auf. Weitere Verkehrseinrichtungen für die Absperrung von Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen sind ebenfalls rot-weiß gestreift.
Leiteinrichtungen sind z.B. Leitpfosten am Straßenrand. Diese stehen in der Regel in einem Abstand von 50 m. An Gefahrstellen gibt es zusätzlich rot-weiße Leittafeln.
Zusatzzeichen
Auch Zusatzzeichen zählen zu den Verkehrszeichen. Sie dienen der Ergänzung von Verkehrsschildern und geben u.a. Informationen zur Entfernung bis zur Gültigkeit eines bestimmten Verkehrszeichens. Bei Zusatzschildern wird unterschieden zwischen:
- Allgemeinen Zusatzzeichen
- Zusatzzeichen zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung
- Frei-Zeichen
- Beschränkte Zeichen
- Besondere Zusatzzeichen
Wer darf Verkehrszeichen aufstellen und wie wird die Ordnungsmäßigkeit überprüft?
Möchte jemand, ob Privatperson oder Unternehmen, ein oder mehr Verkehrszeichen nach StVO aufstellen, muss im ersten Schritt das Straßenverkehrsamt der jeweiligen Stadt um Erlaubnis gebeten werden (Paragraf 45 StVO). Die Aufstellung erfolgt dann entweder direkt durch das Straßenverkehrsamt bzw. die Straßenverkehrsbehörden oder diese beauftragen ein Drittunternehmen. Dabei handelt es sich um sog. Verkehrssicherungsfirmen, welche sich um die Beschaffung und das Aufstellen der Schilder kümmern.
Verkehrszeichen auf dem Prüfstand
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer danach schaut, ob Verkehrszeichen noch im einwandfreien Zustand, also weder kaputt noch verschmutzt, sind? Das übernehmen in der Regel die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde und die Polizei im Rahmen eines verwaltungsbehördlichen Vorgangs, der sog. Verkehrsschau. Auch sachkundige Privatpersonen können zur Verkehrsschau hinzugezogen werden. Durch die regelmäßige Verkehrsschau soll ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet werden. Dies geschieht vor allem durch die Sichtung des Zustands und der Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Im Fokus stehen Orte, an denen es häufig zu Unfällen kommt, und Bahnübergänge.
Wie werden Verkehrszeichen ordnungsgemäß aufgestellt und montiert?
Temporäre Verkehrszeichen (z. B. für eine Baustelle, einen Umzug) werden von Laien leider oft so aufgestellt, dass sie zu niedrig montiert sind und Geh- oder Radwege (oder beides) blockieren. Die Montage für temporäre wie auch die für dauerhaft befestigte Verkehrszeichen ist klar geregelt. Wenn es um die temporären Verkehrsschilder geht, ist generell der Schutz der Fußgänger und Radfahrer wichtig, doch auch die Sichtbarkeit des Zeichens muss gewährleistet sein. Damit u.a. Fußgänger und Rollstuhlfahrer noch den Gehweg benutzen können, werden die Verkehrszeichen oft sehr nah an die Fahrbahn gestellt, doch dies ist in der Regel nicht ordnungsgemäß. Folgende Mindestmaße gilt es einzuhalten – diese gelten ebenso für Planskizzen und Lenkungstafeln:
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Aufstellhöhe über Gehwegen |
2,20 m |
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Aufstellhöhe über Radwegen |
2,20 m |
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Aufstellhöhe an Verkehrszeichenbrücken |
4,50 m |
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Aufstellhöhe auf Grünstreifen/ neben der Fahrbahn sowie außerorts |
1,50 m |
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Seitenabstand zur Fahrbahn innerorts (Außenkante Schild) |
0,50 m |
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Seitenabstand zur Fahrbahn außerorts (Außenkante Schild) |
1,50 m |
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Verbleibende Mindestbreite Gehweg |
1,00 m |
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Verbleibende Mindestbreite Radweg |
0,80 m |
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Verbleibende Mindestbreite gemeinsamer Geh-/ Radweg |
1,60 m |
Quelle: bg-bau.de
Solange keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer besteht, gibt es in der Regel selten einen Grund, geringfügige Abweichungen von den Mindestmaßen zu reglementieren. Hier und da muss manchmal ein Kompromiss geschlossen werden, wenn es z.B. der Gehweg nicht anders zulässt. Dennoch sollten Kompromissen eine Ausnahme bleiben.
Verkehrsschilder, die auf der Autobahn am rechten Fahrbahnrand aufgestellt werden, gelten nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf für alle Fahrbahnen (Urteil vom 14.03.2022, -2 Rbs 31/22). Auch dann, wenn sie neben einem Ein- oder Ausfädelungsstreifen stehen. Ein Schild zwischen Hauptfahrbahn und Einfädelungsstreifen zu montieren ist keine Alternative, da es eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen würde. Verkehrszeichen, die sich auf einzelne Fahrstreifen beziehen, sind in der Regel über diesen angebracht.
Wer haftet bei Beschädigungen durch unzureichend aufgestellte Verkehrszeichen?
Wenn sich ein Verkehrsschild aufgrund nicht ordnungsgemäßer Montierung löst und ein Fahrzeug beschädigt, kann laut einem Urteil des BGHs kein Mitarbeiter eines privaten Unternehmens dafür persönlich haftbar gemacht werden (Urteil vom 06.06.2019 – III ZR 124/18). Der Grund dafür ist, dass die Mitarbeiter als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn handeln. Daher wird die unmittelbare Verantwortlichkeit der beschuldigten Person nach Paragraf 823 Abs. 1 BGB durch die Haftung der Körperschaft gemäß Paragraf 839 Abs. 1 Satz 1 BGB überschrieben.
Neue Verkehrszeichen durch StVO-Novelle 2024
Mit der StVO-Novelle 2024, wurden neue Kennzeichen hinzugefügt. Hierbei handelt es sich z.B. um das Verbotszeichen für Elekrokleinstfahrzeuge, das Zeichen für Ladebereiche. Außerdem wurde der Rahmen des Zeichens zur gemeinsamen Nutzung von Geh- und Radwegen neu geregelt.
Verkehrszeichen in Deutschland: Eine (kleine) Übersicht
Abschließend haben wir für Sie einige beispielhafte Verkehrszeichen aufgeführt, darunter Verkehrsschilder für Warte- und Halteverbote, Haltestellen, Sonderwege, vorgeschriebene Vorbeifahrt, Verkehrsverbote, Streckenverbote, Gefahr- und Richtzeichen sowie Zusatzzeichen.
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