Was gilt auf dem Standstreifen?

Der Seitenstreifen, im Volksmund auch Standstreifen, Randstreifen oder Pannenstreifen genannt, ist wohl jedem bekannt. Doch besonders beim Halten und Parken besteht häufig Unsicherheit darüber, welche Regeln dort gelten. Welche Verkehrszeichen erlauben die Nutzung und wie hoch fällt das Bußgeld aus, wenn Autofahrer den Seitenstreifen im Stau nutzen, um schneller voranzukommen?

Was ist der Standstreifen bzw. Seitenstreifen?

Grundsätzlich gilt laut Paragraf 2 der Straßenverkehrs-Ordnung:

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. (Paragraf 2 StVO)

Der Seitenstreifen ist durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn getrennt. Auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Bundesstraßen taucht er immer wieder auf und verschwindet aber auch wieder. Grünflächen, die an die Fahrbahn angrenzen, sowie Busspuren, Geh- und Radwege gelten nach StVO nicht als Seitenstreifen. Nach Paragraf 2 Abs. 4 StVO kann der Seitenstreifen sowohl befestigt, also asphaltiert oder gepflastert, als auch unbefestigt sein, d.h. aus Grasbewuchs, Schlamm oder Sand bestehen.

Was gilt auf dem Standstreifen?

Da der Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn gehört, darf er zumindest auf der Autobahn normalerweise nicht genutzt werden. Es sei denn, es trifft eine der folgenden Ausnahmen zu:

  • Sie haben eine Panne
  • Der Standstreifen wird freigegeben, um bspw. hohes Verkehrsaufkommen zu regulieren
  • Die Autobahnpolizei weist dies an
  • Ihnen begegnet ein Falschfahrer
  • Es herrschen ungünstige Wetterverhältnisse wie Schneematsch oder Glatteis

Der Standstreifen auf der Autobahn dient in erster Linie der Verkehrssicherheit, da er im Falle eines Unfalls die Möglichkeit bietet, das Fahrzeug abzustellen und Hindernisse umfahren werden können. Nach einem Urteil des Landgerichts Neuruppin (4 S 291/03) reicht das Aufblinken einer Warnleuchte jedoch nicht, um auf den Pannenstreifen zu fahren. Ausschlaggebend ist immer die Frage, ob eine Weiterfahrt noch möglich ist.

Außer- und innerorts dürfen Fahrradfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge bzw. Fuhrwerke den Standstreifen befahren. Landwirtschaftliche Fahrzeuge können auf den Standstreifen benutzen, um schnellere Fahrzeuge überholen zu lassen. Selbstverständlich betrifft dies nur die Straßen, auf denen die entsprechenden Fahrzeuge auch zugelassen sind.

Sollte kein Seitenstreifen vorhanden sein, schreibt die StVO vor, so weit wie möglich rechts ranzufahren, um den laufenden Verkehr nicht zu behindern.

Der Standstreifen auf einer Autobahn dient nicht als Verlängerung für die Beschleunigungsspur. Sollte die Einfädelung nicht stattfinden, darf der Fahrer laut StVO nicht auf dem Standstreifen weiterfahren. Welche Regelungen auf dem Einfädelungs- bzw. Beschleunigungsstreifen relevant sind, lesen Sie in unserem Beitrag:

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Welche Verkehrszeichen erlauben das Befahren des Seitenstreifens?

Durch das Verkehrszeichen 223.1. kann bei einem Stau angezeigt werden, dass der Standstreifen mitbenutzt werden darf. Darauf sind weiße, senkrechte Pfeile auf blauem Grund abgebildet, die die Fahrspuren darstellen sollen. Der rechte Pfeil ist durch eine Linie von den anderen abgegrenzt und steht für den Standstreifen. Ist der Standstreifen freigeben, so gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Auf den anderen Fahrstreifen der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wie diese definiert ist, erfahren Sie in unserem Beitrag:

Die Verkehrswechselzeichen 223.2. und 223.3. ordnen die Räumung des Fahrstreifens an bzw. untersagen das Fahren auf dem Standstreifen. Bei Verkehrsschild 223.2. führt der Standstreifen-Pfeil nach links und bei 223.3. ist er durchgestrichen.Verkehrszeichen_Seitenstreifen-3

Tipp: Die Anzahl der Pfeile muss nicht immer drei sein. Sie hängt davon ab, wie viele Fahrstreifen tatsächlich vorhanden sind.

In der Regel gelten diese Verkehrswechselzeichen temporär, um den Verkehrsfluss zu lenken und die Staugefahr zu senken. Sie können aber auch zur Verkehrsführung bei Baustellen genutzt werden oder um gesperrten Spuren auszuweichen. Durch Videoüberwachung wird vor und während der Freigabe sichergestellt, dass sich kein Hindernis auf der Fahrbahn befindet. Sobald ein Pannenfahrzeug registriert wird, wird die Befahrung aufgehoben.

Welche Bußgelder können verhängt werden?

Liegt keine der oben genannten Ausnahmen vor und der Seitenstreifen wird trotzdem verbotswidrig befahren, so wird dies durch den Bußgeldkatalog mit 55 Euro geahndet. Wenn der Standstreifen z.B. im Stau, wie häufig zu beobachten, zum schnelleren Vorankommen genutzt wird, kostet dies den Fahrer sogar 75 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister. Zudem kann es sehr gefährlich sein, wenn der Fahrer auf dem Seitenstreifen auf einen Pannenwagen trifft. Daher sollten Autofahrer von solchen Manövern besser absehen.

Im Allgemeinen sind alle Seitenstreifen-Verstöße gegen die StVO im Bußgeldkatalog geregelt. Dieser reicht von 5 Euro für die Benutzung der Fahrbahn als Fußgänger, wenn auch ein Seitenstreifen vorhanden ist, bis hin zu 195 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister, wenn durch ein Vergehen ein Unfall verursacht wurde.

Darf auf dem Seitenstreifen gehalten und geparkt werden?

Auf Autobahnen gilt ein generelles Halteverbot, das demzufolge auch für den Seitenstreifen gilt. Das Auto darf dort also weder kurz- noch langfristig abgestellt und auch nicht geparkt werden. Auf anderen Straßen gilt nach Paragraf 12 StVO folgende Regelung:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; (…) (Paragraf 12 StVO)

Durch ein Zusatzschild unter einem Schild, das ein Halteverbot anzeigt, kann aber auch ein Halte- bzw. Parkverbot auf dem Seitenstreifen festgelegt werden.

Verkehrszeichen_Haltverbot

Hält ein Autofahrer verbotswidrig auf dem linken Fahrstreifen, kostet ihn das 10 Euro Bußgeld. Wenn sich der Fahrer dazu entscheidet, dort länger als eine Stunde zu halten und wenn er dabei noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, erwartet ihn ein Bußgeld von 35 Euro.

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Sonja Riepe

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