Nicht alles, was man hört oder glaubt mit Sicherheit zu wissen, steht auch so in der Straßenverkehrsordnung – konkret in den sogenannten „Allgemeinen Verkehrsregeln“, Paragrafen 1 - 35. Es existieren durchaus einige Irrglauben, was auf der Autobahn erlaubt ist und was nicht. Hierfür betrachten wir unter anderem einen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung genauer, nämlich Paragraf 18 „Autobahnen und Kraftfahrtstraßen“, um mit den Irrglauben aufzuräumen.
Folgendes ist auf Autobahnen erlaubt
Auf dem Mittelstreifen fahren und über längere Zeit dort bleiben, solange man die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert und hin und wieder Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren (§ 7 Abs. 3c StVO). Generell gilt nämlich das Rechtsfahrgebot.
"(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen."
Quelle: StVO
Rechts überholen…
… auf dem Beschleunigungsstreifen
Hierbei handelt es sich um eine Ausnahme, denn die Straßenverkehrsordnung verbietet das Überholen von rechts. Die Ausnahme bezieht sich auf die Situation, in der Sie auf die Autobahn auffahren. Zu diesem Zeitpunkt befinden Sie sich auf dem Beschleunigungsstreifen, auf welchem Sie Ihre Geschwindigkeit an die der Fahrzeuge auf der Autobahn anpassen müssen. Wenn nun auf der äußersten, rechten Fahrspur ein LKW mit 80 km/h neben Ihnen fährt, dürfen Sie beschleunigen und diesen rechts überholen, sofern ein ausreichender Sicherheitsabstand gegeben ist und Sie dadurch keine weiteren Verkehrsteilnehmer behindern. Sollten Sie außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig von rechts überholen und dadurch andere gefährden, drohen ein Bußgeld von 120 Euro sowie 1 Punkt im Zentralen Fahrerlaubnisregister.
…bei zähflüssigem Verkehr (§ 7 Absätze 2, 2a StVO):
„(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrsteifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.“
Die Lichthupe benutzen
In geschlossenen Ortschaften ist dieses Warnzeichen nicht erlaubt, auf Autobahnen hingegen schon. Wie auch der Blinker ist die Lichthupe ein Signal dafür, um darauf hinzuweisen, dass man einen Überholvorgang einleiten will.
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.2 Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein.3 Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt."
Quelle: StVO
Geduldet: laut Musik hören während der Fahrt
Wer im Auto gerne mal das Radio lauter dreht oder seine Lieblingsmusik in voller Lautstärke genießen möchte, sollte Acht geben. Wird aufgrund von zu lauter Musik das Martinhorn nicht mehr wahrgenommen oder Rettungskräfte behindert, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Wenn man beispielsweise das Martinshorn nicht mehr hören kann, weil die Musik zu laut ist oder man Musik auf beiden Ohren hat und so die Rettungskräfte behindert, muss man mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Bei einem Unfall drohen dann zusätzlich versicherungsrechtliche Konsequenzen, hat man sich durch das zu laute Hören von Musik grob fahrlässig verhalten.
Das ist nicht erlaubt
Auf der Fahrbahn herumlaufen
Kommt es zu längeren Verkehrsstaus, kann man nicht einfach aus dem Fahrzeug steigen, um sich die Beine zu vertreten oder anderen notwendigen Bedürfnissen nachzugehen. Für diese Bedürfnisse sind Park- und Rastplätze vorgesehen, so unangenehm die Zeit bis zum Erreichen dieser Lokalität auch ist:
„Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrtstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.“ ( § 18 Abs. 9 StVO)
Wer trotz Verbot erwischt wird, muss einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Wird aufgrund eines Unfalls ein Teil der Autobahn für eine längere Zeit gesperrt, dürfen Sie jedoch aussteigen und sich Bewegungsfreiheit verschaffen, sofern dies durch befugte Personen vor Ort gestattet wurde und dadurch keine Rettungskräfte behindert werden. In jedem Fall sollten Sie sich nicht zu weit von Ihrem Fahrzeug entfernen, um bei einem Auflösen der Stausituation einen reibungslosen Verkehrsfluss zu ermöglichen.
Bei Verkehrsstau auf der Autobahn rückwärtsfahren oder wenden
Hier variiert laut Bußgeldkatalog zwar die Höhe des drohenden Geldbetrags, doch garantiert sind 3 Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
Rettungskräfte behindern
Des Weiteren haben Verkehrsteilnehmer die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern. Kommen sie dem nicht nach, werden Dritte dadurch gefährdet oder entsteht sogar ein Sachschaden, droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und in den letztgenannten Fällen sogar ein einmonatiges Fahrverbot.
Überholmanöver von rechts
Laut Gesetz (§ 5 StVO) darf nur von links überholt und der Gegenverkehr nicht durch das Überholmanöver behindert werden. Paragraph fünf beschreibt jedoch (Ausnahme-)Fälle, in denen das Überholen von rechts zulässig ist (§ 5 Abs. 7 StVO) und auch in § 7 Abs. 3 StVO wird eine Ausnahme beschrieben, die jedoch ausschließlich innerhalb geschlossener Ortschaften gilt.
Reindrängeln bei Autobahnauffahrten
Sich bei der Auffahrt auf die Autobahn, während des Stop-and-Go-Verkehrs, nach links zwischen die anderen Fahrzeuge drängen, ist nicht erlaubt, denn auch hier gelten die Vorfahrtsregeln: Solange ein Mindestmaß an Bewegung herrscht (Gerichtsmitteilung des OLG Hamm), gilt die Vorfahrtsregelung (§ 18 Abs. 3 StVO), dass der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, also der Autobahn, die Vorfahrt hat. Das sogenannte Reißverschlussverfahren findet überdies bei der Auffahrt auf die Autobahn, das heißt solange man sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindet, keine Anwendung. Erst wenn eine Fahrspur wegfällt, ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden.
Exkurs: Reißverschlussverfahren
„Endet eine Fahrspur, ordnen sich die Fahrzeuge abwechselnd hintereinander auf der weiterführenden Spur ein. Der Wechsel der Fahrspur sollte erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens erfolgen; Autofahrer, die bis zum Hindernis fahren, verhalten sich also korrekt. Denn: Zu frühes Einfädeln vor dem Ende des Fahrstreifens verursacht eher einen Stau. Autofahrer auf der weiterführenden Spur müssen die anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen.“
Quelle: ADAC
Unzulässige Benutzung des Stand- oder Seitenstreifens
Da der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn ist, darf dieser laut Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 2 StVO), grundsätzlich nicht befahren werden. Wenn kein Notfall, beispielsweise eine Panne, vorliegt, darf hier überdies auch nicht gehalten oder geparkt werden. Wird aufgrund einer Baustelle die Fahrbahn auf den Seitenstreifen verlegt und entsprechend eindeutig gekennzeichnet, ist der Seitenstreifen zum Befahren freigegeben. Wird man bei der unerlaubten Nutzung des Stand- oder Seitenstreifens erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg.
Telefonieren während der Fahrt
Das Smartphone ohne Freisprechanlange während der Fahrt zu benutzen, ist nicht gestattet. Ohne Freisprechanlage telefonieren oder Apps nutzen ist nur erlaubt, wenn der Motor aus ist.