Wo gilt Richtgeschwindigkeit?

Die Richtgeschwindigkeit gilt häufig auf Straßen ohne Tempolimit, wie z. B. auf deutschen Autobahnen. Wie ist die Richtgeschwindigkeit definiert und kann es auch zu Strafen bei Überschreitung ebendieser kommen? Wir klären auf.

Seit über 40 Jahren gibt es in Deutschland bereits die Richtgeschwindigkeit. Sie wurde 1978 für Autobahnen, autobahnähnliche Straßen und außerhalb geschlossener Ortschaften auf 130 km/h festgelegt. Dabei handelt es sich nicht um eine Höchstgeschwindigkeit, sondern lediglich um eine Empfehlung für Autofahrer. Autofahrer sind also dazu angehalten, sich nach einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu richten. Es ist jedoch auch erlaubt, schneller zu fahren – sofern keine andere Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegt. Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, muss folglich nicht mit Bußgeldern rechnen. Strafen können in bestimmten Fällen jedoch trotzdem folgen.

Richtgeschwindigkeit: Gesetzliche Grundlagen

Grundlage der Richtgeschwindigkeit ist die „Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)“.  Dort heißt es in Paragraf 1:

„Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

    1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
    2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
    3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.“ (§ 1 Autobahn-Richtgeschwindgkeits-V)

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist demnach also lediglich eine Empfehlung und gilt für alle Fahrer mit einem Fahrzeug bis zu 3,5 t. Darunterfallen unter anderem Pkw, Motorräder oder Quads. Die Richtgeschwindigkeit ordnet sich aber zu jeder Zeit den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unter. Gilt auf einem Autobahnabschnitt also eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h, ist die Richtgeschwindigkeit für diesen Abschnitt ausgesetzt.

Zeichen 380 Richtgeschwindigkeit, StVO 1988

Verkehrszeichen 380 – Beginn der Richtgeschwindigkeit (seit 2013 abgeschafft)

Bis 2013 gab es zwei Verkehrszeichen, welche den Beginn und das Ende der Richtgeschwindigkeit gekennzeichnet haben. Die Verkehrszeichen 380 und 381 waren Richtzeichen, welche in Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 Richtzeichen) geregelt wurden. Mit dem Inkrafttreten des Neuerlasses der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) am 01. April 2013 sind die Zeichen jedoch abgeschafft worden. Damit wollte der Gesetzgeber mehr Klarheit im damaligen „Schilderwald“ in Deutschland schaffen und obsolete oder nicht unbedingt notwendige Zeichen streichen. Die Verkehrszeichen zur Richtgeschwindigkeit waren durch die Regelungen der bereits erwähnten „Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung“ überflüssig. Für alle bereits vor dem Neuerlass angeordnete Richtgeschwindigkeitszeichen gilt eine Übergangsphase bis spätestens 31. Oktober 2022 – so lange behalten sie also theoretisch ihre Gültigkeit.

Zeichen 393b Informationstafel an Grenzübergängen, StVO 1981

Verkehrszeichen 393 – Informationstafel an Grenzübergangsstellen

Die Richtgeschwindigkeit wird man jedoch auch weiterhin auf einem Verkehrszeichen sehen. Das Verkehrszeichen 393 „Informationstafel an Grenzübergangsstellen“ ist ebenfalls ein Richtzeichen nach Anlage 3 zu Paragraf 42 StVO. Überqueren Sie vom Ausland kommend die deutsche Grenze, werden Sie die Informationstafel sehen. Diese oder ähnliche Informationstafeln gibt es in den meisten europäischen Ländern und sie zeigen die wichtigsten im jeweiligen Land geltenden Verkehrsregeln an. Die deutsche Informationstafel enthält daher auch die Angabe, dass auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt. 

Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen für Lastkraftwagen?

Wie oben geschildert, gilt die Richtgeschwindigkeit nur für Fahrzeuge bis 3,5 t. Fahrzeuge wie Lkw oder Fahrzeuge mit Anhängern, die die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t übersteigen, müssen sich an die für sie festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h – in Ausnahmefällen 100 km/h – halten. Eine Richtgeschwindigkeit für Lkw gibt es somit nicht.

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Drohen Strafen bei Missachtung der Richtgeschwindigkeit?

Da es sich bei der Einhaltung der Richtgeschwindigkeit um eine Empfehlung handelt, wird die Überschreitung nicht als Ordnungswidrigkeit oder Strafe geahndet und somit auch nicht mit einem Bußgeld bestraft. Wer jedoch deutlich schneller als die geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährt und infolgedessen in einen Unfall verwickelt ist, dem droht eine Haftung aus Mitverschulden. Das ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre (vgl. OLG Nürnberg in VersR 2011, 135, OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010 - 6 U 71710; OLG Koblenz Urteil vom 08.01.2007, 12 UF 181/05). So kann es auch zu Problemen beim Versicherungsschutz kommen. In fast allen Urteilen lag eine deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit vor. Ein Urteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2018 lautete allerdings, dass trotz der Überschreitung nicht zwangsläufig eine anteilige Haftung vorliegen muss (OLG Hamm v. 08.02.2018, Az. 7 U 39/17). In dem Fall kam es zu einem Auffahrunfall, weil ein Autofahrer plötzlich und ohne zu blinken von der rechten auf die linke Spur wechseln wollte. Der Fahrer, der mit 150 km/h auf der linken Spur angefahren kam, konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Dem wechselnden Fahrer wurde trotz eingelegter Berufung die volle Schuld zugesprochen. Das Gericht bezeichnete die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit als „maßvoll“ und nicht als zusätzlich gefährdend.

Richtgeschwindigkeit im Ausland?

Wenn Sie sich über die Grenzen Deutschlands hinaus auf die Suche nach der Richtgeschwindigkeit begeben, werden Sie schnell enttäuscht. Deutschland ist eines der wenigen Länder auf der Welt, in dem es noch keine Tempolimits gibt. Die Betonung liegt hier eindeutig auf  noch, denn die Forderungen nach Tempolimits wird auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes immer lauter. In den Nachbarländern wie Österreich, Italien, Frankreich oder Belgien gelten festgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten. Eine Richtgeschwindigkeit zur Orientierung wird also nicht benötigt. Die meisten Tempolimits in Europa liegen zwischen 110 und 140 km/h. Das entspricht in etwa der deutschen Richtgeschwindigkeit.

 

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Anna Lena Otto

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