Bushaltestellen: Welche Verkehrsregeln gilt es zu beachten?

Eine in der Fahrschule besonders heikle Situation ist immer das Überholen eines Busses. Die meisten Autofahrer wissen, dass es hierfür Regeln und Vorschriften gibt. Was aber bedeutet das Warnblinklicht des Busses während der Anfahrt auf eine Bushaltestelle oder im Stehen? Gibt es überhaupt einen Unterschied oder reicht es, einfach vorsichtig am Bus vorbeizufahren?

Bushaltestelle allgemein


Bushaltestellen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Die bei anderen Straßenverkehrsteilnehmern wohl beliebteste Form von Bushaltestellen sind diejenigen mit Busbuchten: Bei ihnen verlässt der Bus bei der Anfahrt auf die Haltestelle den aktiven Straßenverkehr. Die Straße wird nicht blockiert und andere Fahrzeuge können vorsichtig an dem Bus vorbeifahren. Ein Mindestabstand von 1,5 m sollte nicht unterschritten werden. Ein Abstand von 2 m gilt aber allgemein als sicherer.

Bushaltestelle_EinbuchtungBusbucht neben der Fahrbahn

 

Da aber nicht immer ausreichend Platz für eine Busbucht vorhanden ist, gibt es auch einfache Haltestellen am Straßenrand, an denen der Bus mitten auf der Straße halten muss. Besonders wenn der Bus lange hält, ist hier die Versuchung für andere Verkehrsteilnehmer groß, den Bus zu überholen.

Bushaltestelle_FahrbahnrandHaltestelle am Fahrbahnrand

Weiter gibt es das Buskap. Hier steht der Bordstein an der Bushaltestelle sichtbar vor. Oft wird dies genutzt, wenn vor und nach der Haltestelle Parkplätze am Straßenrand vorhanden sind. Das Buskap ist maximal genauso lang wie der Bus und braucht daher weniger Platz als eine Busbucht. Die Anfahrt für den Bus wird durch den Vorsprung erleichtert. Den Passagieren wird durch einen auf Einstiegshöhe angepassten Bordstein ein fast barrierefreier Einstieg ermöglicht. Der Bus verlässt bei dieser Form der Haltestelle nicht die Straße, sondern blockiert sie ggf. für die Zeit des Ein- und Aussteigens. Je nach Örtlichkeit kann es hier auch zu einer Fahrbahnverengung kommen, wenn auf beiden Seiten ein Buskap als Haltestelle etabliert ist und die Fahrbahn dadurch beschränkt wird. Links überholen oder ein Vorbeifahren des Gegenverkehrs ist hier mit dem nötigen Abstand nicht möglich.

Bushaltestelle_KapBuskap mit Vorsprung auf die Fahrbahn

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Verkehrsregeln an Bushaltestellen

Die Regeln für das Verhalten an Bushaltestellen gelten nicht immer nur für die Fahrzeuge hinter dem Bus, sondern beziehen auch den Gegenverkehr mit ein. Der Paragraf 20 StVO besteht aus sechs Absätzen, die sowohl die Regeln für Fahrzeuge als auch für die Passagiere definieren.

  1. Der Gegenverkehr darf an Bussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbeifahren.
  2. Beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit links überholen, wenn sichergestellt ist, dass der Abstand groß genug ist, um eine Gefährdung von Fahrgästen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, muss gewartet werden, bis der Bus weiterfährt.
  3. Busse, die sich einer Haltestelle nähern und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
  4. Haltende Busse mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit und genügend Abstand überholt werden, damit eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Auch der Gegenverkehr darf hier nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeifahren. Ist dies nicht möglich, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer warten.
  5. Andere Fahrzeuge müssen dem Bus die Abfahrt ermöglichen, sobald er links den Blinker setzt und ggf. warten, bis der Bus sich wieder eingefädelt hat.
  6. Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, müssen auf dem Gehweg, Seitenstreifen oder an der Haltestelle warten.

Diese Regeln gelten ausschließlich für Omnibusse des Linienverkehrs, gekennzeichnete Schulbusse und ggf. Straßenbahnen. Reisebusse oder Omnibusse, die gerade nicht im Linienverkehr eingesetzt werden, sind hier nicht berücksichtigt. Außerdem wird in dem Paragraf kein genauer Abstand genannt, dieser sollte in der Regel aber nicht geringer als 1,5 m ausfallen.

Achtung: Schulbushaltestellen sollten mit besonderer Vorsicht passiert werden. Egal, ob jüngere Schüler oder auch schon ältere: Diese sind oft durch Freunde abgelenkt oder laufen, ohne zu schauen über die Straße, um den Bus vor Abfahrt zu erreichen.

Erhebliche Vorsicht gilt ebenso bei Dunkelheit und schlechter Sicht. Dunkle Kleidung kann diesen Effekt außerdem verstärken und Fußgänger können leichter übersehen werden.

Strafen und Bußgelder

Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann einen Autofahrer teuer zu stehen kommen. In fast allen Fällen wird ein Vergehen mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Der Bußgeldkatalog unterscheidet hier maßgeblich, ob Abstände und Schrittgeschwindigkeit eingehalten wurden und das Warnblinklicht berücksichtigt oder ignoriert wurde.

Verstoß Sanktionen
Bus mit Warnblinklicht, bei der Anfahrt einer Haltestelle überholt. 60 Euro + 1 Punkt

An einem haltenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren. (Gilt auch für den Gegenverkehr.)

 

Mit Behinderung der Fahrgäste.

Mit Gefährdung der Fahrgäste.

15 Euro

 

 

60 Euro + 1 Punkt

70 Euro + 1 Punkt

An einem haltenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht ohne ausreichenden Abstand vorbeigefahren. (Gilt auch für den Gegenverkehr.)

 

Mit Gefährdung der Fahrgäste.

60 Euro + 1 Punkt

 

 

70 Euro + 1 Punkt

Überholen trotz Wartepflicht, mit eingeschaltetem Warnblinklicht und der Behinderung von Fahrgästen.

 

Mit Gefährdung der Fahrgäste.

60 Euro + 1 Punkt

 

 

70 Euro + 1 Punkt

 

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Sarah Brüdigam

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