Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?

Insbesondere in deutschen Städten begegnet man diversen Straßenschildern, die Höchstgeschwindigkeiten vorgeben. Missachtet man diese, werden teilweise hohe Bußgelder fällig. Eine Geschwindigkeit, die nicht durch ein Verkehrsschild definiert wird, ist die Schrittgeschwindigkeit. Doch wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? Sind es 5, 10 oder 15 km/h? Und was kostet es, wenn man bei Schrittgeschwindigkeit geblitzt wird?

Eines vorweg: Eine genaue Definition, was Schrittgeschwindigkeit ist und wie schnell man genau fahren darf, gibt es nicht. Das entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich, allerdings liegt der grobe Mittelwert zwischen 5-7 km/h. Je nach Gerichtsentscheidung kann jedoch auch ein Tempo bis zu 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit gelten. Wir blicken auf die unterschiedlichen Urteile und fassen zusammen, in welchen Bereichen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein dürfen.

Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit: Gerichtsurteile

Wie viele Kilometer pro Stunde gleich Schritttempo sind, steht nicht in der Straßenverkehrsordnung und auch die Rechtsprechung ist diesbezüglich nicht einheitlich. Die Definition ist den Gerichten überlassen: In Brandenburg bedeutet Schrittgeschwindigkeit 6 km/h (23.05.2005, 1 Ss (Owi) 86B/05), in Hamm hat das OLG 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit festgelegt (20.09.2010, I-6 U 222/09) und das Amtsgericht Leipzig sogar 15 km/h (16.02.2005, 215 OWI 500 Js 83213/04). Sich an der Gehgeschwindigkeit der Fußgänger zu orientieren, also etwa 4 bis 7 km/h, ist Empfehlung des TÜV Thüringen, dies entspräche dann jedoch deutlich unter 10 km/h. Die Gerichte hingegen kommen mit ihren Urteilen Auto- und Fahrradfahrern entgegen, da 10 oder 15 km/h Geschwindigkeiten sind, die für sie im Normalbereich liegen, und ohne dass die Letztgenannten vom Rad fallen.

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Schrittgeschwindigkeit: Welche Bußgelder bei Überschreitung?

Ein Verstoß gegen die Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich kostet 20 Euro. Teurer kommt Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts zu stehen, wenn Schrittgeschwindigkeit gilt, also beispielsweise beim unvorsichtigen Überholen eines haltenden Schulbusses. Welche Bußgelder, wie viele Punkte und wann Fahrverbote hinzukommen, wenn Sie bei Schrittgeschwindigkeit geblitzt werden, erfahren Sie in unserer Übersicht:

Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts) Bußgeld (in Euro) Punkt(e) Fahrverbot
bis 10 km/h 30 € - -
11-15 km/h 50 € - -
16-20 km/h 70 € - -
21-25 km/h 80 € einer ein Monat
26-30 km/h 100 € einer ein Monat
31-40 km/h 160 € 2 ein Monat
41-50 km/h 200 € 2 ein Monat
51 - 60 km/h 280 € 2 2 Monate
61 - 70 km/h 480 € 2 3 Monate
über 70 km/h 680 € 2 3 Monate
Seit dem 28. April 2020 gilt innerorts für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ebenfalls Schrittgeschwindigkeit. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.

Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich – ein und dasselbe?

Auf dem Land vielleicht nicht so häufig zu sehen, dafür immer öfter in den zunehmend dichter besiedelten Städten: Ein blaues, rechteckiges Schild, auf dem ein großer und ein kleiner Mensch gemeinsam auf der Straße Ball spielen. Im Hintergrund fährt ein Auto und am Straßenrand steht ein Haus. Im Volksmund oft Spielstraße genannt, handelt es sich jedoch straßenverkehrsrechtlich korrekt um einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325-1 StVO). Die Spielstraße hingegen wird durch das Durchfahrtverbotszeichen und dem darunter befindlichen Zusatzzeichen mit fußballspielendem Kind ausgeschildert (Zeichen 250 StVO, Zeichen 1010-10 StVO). Dass man durch keinen der beiden genannten Bereiche mit einer zu hohen Geschwindigkeit fahren darf, ist bekannt. Doch wie viele Stundenkilometer dürfen dort jeweils maximal gefahren werden? Gilt die Schrittgeschwindigkeit, die jedoch nicht einheitlich definiert ist? Gibt es weitere Regeln, die die jeweiligen Verkehrsteilnehmer beachten müssen? Werfen wir einen näheren Blick auf die beiden Bereiche:

Die Spielstraße

Mit einfachen Worten verbieten die kombinierten Zeichen 250 StVO und 1010-10 StVO den Fahrverkehr – selbst für die Anwohner – komplett auf einer so ausgeschilderten Straße. Eine Straße wird nicht per se zur Spielstraße erklärt, dazu bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrs- oder -baubehörde oder der der Polizei. Nachdem der Antrag auf eine Spielstraße behördlich geprüft worden ist, darf auf der Spielstraße, wie der Name schon sagt, gespielt werden. Seilchen springen, Waveboard fahren, malen mit Kreide – bis auf Dreiräder und dergleichen dürfen hier jedoch fortan keine Vehikel mehr fahren oder geparkt werden.

 

Spielstraße kombinierte Zeichen 250 StVO und 1010-10 StVO

Abbildung: Zeichen 250 StVO mit Zusatzzeichen 1010-10 StVO

Nicht zu verwechseln mit der Tempo-30-Zone: Der verkehrsberuhigte Bereich

Der verkehrsberuhigte Bereich wird, wie eingangs erläutert, mit dem Zeichen 325-1 StVO ausgeschildert. Prinzipiell dürfen Sie dort fahren und parken, doch sind einige Dinge zu beachten:

  • Fußgänger haben Vorfahrt, sie dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden,
  • es gilt Schrittgeschwindigkeit für Autofahrer und Radfahrer
  • und Sie dürfen nur auf entsprechend markierten Flächen parken.

Verkehrsberuhigter Bereich 325-1 StVO

Abbildung: Zeichen 325-1 StVO

Als Verkehrsteilnehmer sollte man überdies ohne Weiteres sehen können, dass es sich um einen Bereich handelt, in dem Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Das bedeutet, dass Bauweise sowie optisches Erscheinungsbild der Straße keinen Zweifel aufkommen lassen dürfen, dass man sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet. Sind beispielsweise Fußgänger- und Fahrradwege baulich voneinander getrennt und ist unter anderem dadurch nicht ersichtlich, dass der Bereich eine Aufenthaltsfunktion hat, kann es sich – rein visuell – eher um eine Durchgangsstraße oder maximal um die ebenfalls populäre Tempo-30-Zone handeln. Eine Aufenthaltsfunktion haben im Übrigen in der Regel Wohngegenden nahe Institutionen wie Kindergärten oder Altenheimen. Ist anhand der beschriebenen Eigenschaften nicht ersichtlich, dass es sich um einen Bereich handelt, in dem laut Beschilderung Schritttempo zu fahren ist, kann bei vermeintlicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit Recht gegen ein deswegen gefordertes Bußgeld geklagt werden.

Fazit

Ein verkehrsberuhigter Bereich wurde etabliert, um insbesondere Kindern Areale zum gefahrlosen Spielen zu schaffen. Selbstverständlich sind diese Bereiche auch anderen Fußgängern gewidmet, um sich dort relativ gefahrlos aufhalten zu können und nicht durch ein zu schnell vorbeifahrendes Auto verletzt zu werden.

Da die Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig formuliert ist, ist es ratsam, weit unter 20 km/h zu fahren. Die meisten Tachometer zeigen die Durchschnittsgeschwindigkeit im Bereich unter 10 km/h bzw. zwischen 5 und 10 km/h nicht deutlich an, doch sollten Sie damit auf der sicheren Seite sein, wenn Sie etwa 10 km/h fahren. Falls beispielsweise plötzlich ein Kind hinter einem geparkten Fahrzeug auf die Straße hüpft, sollten Sie aufgrund des Schritttempos rechtzeitig in der Lage sein zu bremsen. Außerdem müssen Auto- und Fahrradfahrer auch bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen vorsichtig sein, da dort Fahrgäste ein- und aussteigen. Hier darf ebenfalls nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.

 

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Kathrin Mikalay

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