Wann ist das Überholen verboten?

Das Überholverbot umfasst ganze acht Absätze in Paragraf 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Wir haben uns die einzelnen Absätze genauer angeschaut und geben im Beitrag einen Überblick. Unter anderem klären wir, wann das Überholen verboten ist, wie man richtig überholt, welche Verkehrszeichen Sie kennen müssen und wie diese zu verstehen sind und auch, in welchen Fällen rechts überholt werden darf.

Inhaltsverzeichnis:

Das Überholverbot in der StVO

Wer wann überholen darf und wann nicht, ist in Paragraf 5 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Dieser ist sehr umfangreich und macht schnell deutlich, wie stark das Thema reglementiert ist. Neben dem richtigen Verhalten werden auch Verkehrsschilder und -zeichen angesprochen, denn nicht nur Schilder kennzeichnen ein Überholverbot, sondern auch Markierungen auf der Straße: Die durchgezogene Linie zum Beispiel. Wie auch bei den anderen Regeln der StVO dient das Überholverbot der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Laut der aktuellen Verkehrsunfallstatistik (2020) wurden vier Prozent der gemeldeten Unfälle in Deutschland durch falsches Überholen verursacht.

Übrigens: Überholen ist ein Sonderfall von Vorbeifahren, welches in Paragraf 6 der StVO geregelt ist. Überholen bedeutet, dass Sie ein Fahrzeug, das mit geringerer Geschwindigkeit als Ihres in dieselbe Richtung unterwegs ist, passieren. Passieren Sie hingegen ein haltendes oder geparktes Fahrzeug, handelt es sich um „vorbeifahren“. Soweit so gut: Wartet das Fahrzeug beispielsweise an einer roten Ampel, während Sie es passieren, handelt es sich juristisch betrachtet ebenfalls als „überholen“.

Wann ist Überholen verboten?

In der Fahrschule haben wir gelernt, wann das Überholen verboten ist, nämlich

  • bei unklarer Verkehrslage. Hierzu zählt mitunter eingeschränkte Sicht durch beispielsweise Nebel (§ 5 Abs. 3a StVO) oder auch, wenn Sie nicht sicher sind, ob die Straßenverhältnisse ein sicheres Überholen hergeben. Dies kann bei nassem Laub auf der Fahrbahn der Fall sein.
  • bei nicht komplett einsehbarer Überholstrecke (§ 5 Abs. 3.1 StVO). Das Überholen auf unübersichtlichen, geraden Fahrbahnen kann darüber hinaus auch gefährlich sein, weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs sowie die Länge des Überholweges unterschätzt werden können. In einer unsicheren Situation sollten Sie hinter dem zu überholenden Fahrzeug bleiben und den Überholvorgang abbrechen.
  • bei nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als das zu überholende Fahrzeug (§ 5 Abs. 2 StVO).

Darüber hinaus ist das Überholen an Fußgängerüberwegen unzulässig und wenn die folgenden Verkehrszeichen es verbieten (§ 5 Abs. 3.2 StVO): 

verkehrszeichen-276-ueberholverbot-fuer-kraftfahrzeuge-aller-art

Abbildung: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (Zeichen 276)

Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t Zeichen 277

Abbildung: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (Zeichen 277)

Das Verkehrszeichen 276 zeigt ein generelles Überholverbot an, egal mit was für einem Kraftfahrzeug Sie unterwegs sind. Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen inklusive Anhänger dürfen bei Verkehrszeichen 277 nicht überholen. Fahrzeuge, die unter dieses Gesamtgewicht fallen hingegen schon. Ausgenommen vom Überholverbot durch Verkehrszeichen 277 sind schwere Personenkraftwagen und Omnibusse – daher nennt man es auch Lkw-Überholverbot.

Zusatzschilder zu den obigen Verkehrszeichen gibt es einige andere. Diese schränken das Überholverbot entweder weiter ein oder zeigen Ausnahmen an.

Sobald Sie ein Überholverbotsschild passieren, beginnt das Überholverbot. Sollten Sie während des Passierens jedoch noch einen Überholvorgang ausführen, müssen Sie diesen abbrechen. Da dies sehr gefährlich sein kann, gibt es zusätzlich zum Überholverbotsschild Schilder, die Ihnen einige Hundert Meter vor Erreichen die Entfernung bis zum Überholverbot anzeigen. Außerdem können Zusatzschilder die Länge der Strecke angeben, auf der das Überholverbot gilt. In diesem Fall umranden auf dem Zusatzschild zwei Pfeile die Meterangabe. Wann das Überholverbot endet, geben drei Verkehrszeichen an: Zeichen 280 (Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art), Zeichen 281 (Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) und Zeichen 282 (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote).

Anfang Ende Überholverbot Schilder

Abbildung: Übersicht Schilder: Wo beginnt und endet das Überholverbot?

Nicht nur Verkehrsschilder, auch Markierungen auf der Fahrbahn zeigen ein Überholverbot an – die durchgezogene Linie oder auch Fahrstreifenbegrenzung (Verkehrszeichen 295) darf nicht überfahren werden und stellt ein Überholverbot dar. Mehr zur durchgezogenen Linie und wann sie ausnahmsweise doch überfahren werden darf, lesen Sie in unserem Beitrag.

Rechts überholen? Wann es erlaubt ist

In Deutschland gilt zwar das Rechtsfahrgebot, doch rechts überholen ist verboten. Oder? Ja und nein. Es gibt Ausnahmen vom Rechtsüberholverbot. So dürfen Sie rechts überholen, wenn

  1. Sie sich auf einer zweispurigen Straße befinden, auf der auf beiden Fahrstreifen in eine Richtung gefahren wird und der Verkehr auf der linken Spur stockt – zum Beispiel auf der Autobahn. Fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur weniger als 60 km/h, dürfen Sie auf der rechten Spur – sofern der Verkehr und die Geschwindigkeitsbegrenzung es dort zulässt – maximal 20 km/h schneller fahren.
  2. Sie innerorts auf einer Straße unterwegs sind, auf der mehrere Fahrspuren in eine Richtung markiert sind und Ihr Fahrzeug weniger als 3,5 t wiegt.
  3. sich andere Fahrzeuge innerorts bereits links eingeordnet haben, zum Beispiel an einer Ampel.
  4. eine breite durchgezogene Linie auf der Autobahn einen abgehenden Fahrstreifen begrenzt und Sie Abbieger auf der rechten Spur sind.
  5. Sie auf dem Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn fahren – hier dürfen Sie schneller als die Fahrzeuge links von Ihnen fahren, da Sie sich einfädeln müssen.

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Überholverbot: Frequently googled questions


Wir beantworten die prominentesten Fragen ums Überholverbot:

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich überholt werde?

Wenn Sie überholt werden, dürfen Sie die Geschwindigkeit nicht erhöhen (§ 5 Abs. 6 Satz 1 StVO). Der Überholweg des anderen würde unkalkulierbar und somit gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer.

Wie viel seitlichen Abstand muss man beim Überholen eines Fahrrads lassen beziehungsweise geben?

Beim Überholen eines Radfahrers muss ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Ist das nicht möglich, darf nicht überholt werden (§ 5 Abs. 8 StVO). Dieser vermeintlich große Abstand ist deswegen wichtig, da Fahrräder einspurig und daher relativ instabil sind. Der Radfahrer kann leicht ins Schwanken geraten und keine gerade Fahrlinie mehr halten - damit ist immer zu rechnen und entsprechend muss der Abstand eingehalten werden.

Wann darf ich eine Straßenbahn links überholen?

Grundsätzlich sind Straßenbahnen beziehungsweise Schienenfahrzeuge rechts zu überholen (§ 5 Abs. 7 Satz 2-4 StVO). Wenn das nicht möglich ist, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholt werden. Ebenfalls links darf überholt werden, wenn man sich in einer Einbahnstraße befindet.

Was muss man beim Überholen mit dem Lkw beachten?

Überholt ein Lkw einen anderen, nennt man das umgangssprachlich Elefantenrennen. Für Lkw mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht gilt ein Sicherheitsabstand von 50 Metern. Außerdem muss die Geschwindigkeit des überholenden Fahrzeugs mindestens 10 km/h höher sein als die des zu Überholenden. Ist der Überholvorgang nicht innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen, droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

Welche Regeln zum Überholen gibt es im Ausland?

Im europäischen Ausland gelten ähnliche Regeln beim Überholen wie bei uns. Der wohl größte Unterschied liegt in der Sanktionierung und der Höhe der Bußgelder. In Norwegen zum Beispiel wird das Überholen im Überholverbot mit 630 Euro bestraft, Dänemark verlangt 270 und Schweden 280 Euro. Weniger kostet es in unter anderem in Polen (60 Euro), Irland (80 Euro) und Österreich (ab 70 Euro).

Richtig überholen: Das ist zu beachten

Grundsätzlich wird links überholt (§ 5 Abs. 1 StVO) – Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel- und nur dann, wenn eine Behinderung der Gefährdung des zu Überholenden und des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist (§ 5 Abs. 4 Satz 1 StVO). Beim Überholen ist es mitunter wichtig auf den toten Winkel zu achten und den Schulterblick anzuwenden. Außerdem muss Ihre Geschwindigkeit deutlich höher sein als die des Fahrzeugs, welches Sie überholen wollen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 StVO). Deutlich höher, so das Oberlandesgericht Zweibrücken, bedeutet mindestens 10 km/h und das Überholen darf nicht länger als 45 Sekunden dauern (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2009 – 1 SsRs 45/09, NZV 2010, 163). Andernfalls handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. So gehen Sie beim Überholmanöver korrekt vor:

  1. Beobachten Sie den Verkehr im linken Außenspiegel: Nähert sich ein Fahrzeug? Falls nicht:
  2. Vergrößern Sie den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, welches Sie überholen wollen. Fahren Sie leicht versetzt auf dem Fahrstreifen, um den nachfolgenden Verkehr weiter beobachten zu können.
  3. Schauen Sie nochmals in den Seitenspiegel und machen Sie den Schulterblick, um auch den toten Winkel einzusehen, ob die Straße hinter Ihnen frei ist.
  4. Wenn ja, scheren Sie aus, geben Sie Gas – überschreiten Sie dabei jedoch nicht das Tempolimit.
  5. Überholen Sie das Fahrzeug mit einem ausreichenden Seitenabstand.
  6. Sehen Sie das überholte Fahrzeug im Innenspiegel, blinken Sie nach rechts (§ 5 Abs. 4a StVO) und scheren Sie wieder ein. Der Überholvorgang ist abgeschlossen.

Überholverbot missachtet: Bußgeldtabelle

 

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert

20 €

-

-

Beim Überholen nicht wesentlich schneller als der zu Überholende gefahren

80 €

1

-

Beim Überholen nicht auf den Verkehr geachtet

80 €

1

-

Innerorts auf der rechten Spur überholt

30 €

-

-

Außerorts auf der rechten Spur überholt

100 €

1

-

Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)

70 €

1

-

Überholen am Fußgängerüberweg

80 €

1

-

Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung

250 €

2

1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung

300 €

2

1 Monat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kathrin Mikalay

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