Gefahren im Herbst

Die Tage werden kürzer und dunkler. Der Herbst ist da. Aufgrund veränderter Wetterbedingungen können Gefahren wie Nässe, Laub und Nebel auf Autofahrer zukommen. Wie steht es bei einem Schaden, der durch einen umherfliegenden Dachziegel entstanden ist, um die Versicherung? Was, wenn man mal nießen muss und dadurch einen Unfall baut? Wir geben Tipps, wie Sie in der kritischen Jahreszeit sicher an Ihr Ziel kommen.

Inhaltsverzeichnis:

Wind

Wenn der Herbst beginnt, frischt auch der Wind auf und es kann zu teils starken Sturmböen kommen, die auch für Autofahrer gefährlich werden können. Dabei gilt es, auf folgende Punkte zu achten:

  • Geschwindigkeit reduzieren. Das Gegenlenken wird so deutlich einfacher.
  • Strecken mit vielen Bäumen meiden.
  • Hinweisschilder an Brücken und Waldschneisen beachten.
  • Dachlasten (Fahrräder, Skiboxen etc.) und Anhänger vermeiden.
  • Vermeiden Sie das Parken unter Bäumen.

Gibt es einen Sturmschaden, ist oft ein Wetteramtsnachweis für die Versicherung notwendig. In den meisten Fällen muss der Wind mindestens die Stärke acht erreicht haben, damit Beschädigungen durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt werden (LG Chemnitz 6 S 98/02 ). Bei Fahrfehlern, wenn Sie beispielsweise zu schnell und dadurch unvorsichtig fahren, übernimmt die Versicherung hingegen nicht.

Bei umherfliegenden Gegenständen wie einem Dachziegel oder Ast zahlt die Teilkaskoversicherung, wenn Dellen, Kratzer oder eine kaputte Scheibe das Resultat sind. Doch auch hier gilt bei den meisten Versicherern: Der Sturm muss mindestens Windstärke 8 haben. Sollten es Ihre Dachziegel sein, die ein fremdes Fahrzeug beschädigen, haften Sie für die Schäden, wenn Sie nachweislich nicht Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind (OLG Stuttgart 4 U 97/16). Sie müssen als Grundstückseigentümer regelmäßig kontrollieren, ob u. a. das Dach ganz ist. Haben Sie dies getan, übernimmt die Teilkasko. Die Verkehrssicherungspflicht betrifft auch umgekippte Verkehrsschilder, z. B. bei einem Umzug.

Regen, Aquaplaning und Überschwemmung

Wind bringt häufig Regen mit sich. Sind die Straßen überschwemmt, steigt das Risiko für Aquaplaning. Aquaplaning bedeutet, dass die Reifen den Kontakt zum Boden verlieren. Beachten Sie hierzu folgende Tipps:

  • Versuchen Sie nicht zu bremsen, lassen Sie den Wagen ausrollen, bis die Reifen wieder Bodenkontakt haben.
  • Bricht der Wagen aus, halten Sie das Lenkrad gerade und lenken Sie leicht gegen.
  • Bei Nässe verdoppelt sich der Bremsweg, halten Sie daher ausreichend Abstand.
  • Fahren Sie in Tunneln und Unterführungen vorsichtig, um Wasserschlag zu verhindern.

Konnten Sie vor der Überschwemmung der Straße nicht rechtzeitig wegfahren, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Fahren Sie hingegen bewusst über eine überschwemmte Straße und entsteht Ihnen bzw. Ihrem Fahrzeug ein Schaden, muss die Teilkaskoversicherung nicht zahlen (LG Lübeck Az. 4 O 80/03 ). Eventuell kann die Vollkaskoversicherung einspringen – es sei denn, Sie haben fahrlässig gehandelt. Aufgrund einer der Inanspruchnahme der Vollkasko folgenden Hochstufung sollten Sie im Vorfeld besser abklären, ob es sich nicht rechnet, den Schaden auf eigene Rechnung zu begleichen.

Übrigens: Vergessen Sie die Autofenster zu schließen und es regnet rein, können die Sitze völlig durchnässt werden - auch weitaus größere Folgen durch den Regen im Fahrzeuginnenraum sind möglich. Sofern Sie eine abgeschlossen haben, springt theoretisch die Vollkasko ein. Theoretisch, weil Sie die Fenster höchstwahrscheinlich fahrlässig offengelassen haben. Dann kann der Versicherer die Leistung teilweise bis ganz verweigern.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Fuhrpark alle gesetzlichen Anforderungen  erfüllt und Sie arbeitsschutzrechtlich im Unternehmen abgesichert sind? Nutzen  Sie die Chance, Ihre Prozesse rechtssicher und digital zu gestalten und  vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.Nebel

Auch Nebel zählt zu einer der Gefahren, die im Herbst auf Autofahrer lauern. Dieser kann schnell und plötzlich auftreten. Gerade das unerwartete Auftreten kann für viele Autofahrer überraschend kommen. Auch hier gibt es einige Punkte, die zu beachten sind:

  • Vermeiden Sie Ablenkungen.
  • Aktivieren Sie regelmäßig den Scheibenwischer, um entstandene Wassertropfen auf der Scheibe zu beseitigen.
  • Fahren Sie langsam und vorausschauend und vermeiden Sie Überholvorgänge - insbesondere auf zweispurigen Landstraßen.
  • Schalten Sie das Abblendlicht an, Tagfahrlicht reicht bei schlechten Sichtverhältnissen i. d. R. nicht aus.
  • Bei Sichtweiten unter 50 Meter reduzieren Sie die Geschwindigkeit auf 50 km/h und schalten die Nebelschlussleuchte ein (§ 3 Abs. 1 StVO sowie § 17 Abs. 3 StVO).
  • Überprüfen Sie vor Fahrtbeginn die Beleuchtung Ihres Autos.

Witterung und Herbstlaub

In Verbindung mit Regen kann die Rutschgefahr auf Laub steigen. Passen Sie demnach Ihre Geschwindigkeit an die Witterungsbedingungen an und achten Sie auf den Sicherheitsabstand. Laub auf den Straßen kann den Bremsweg um das 4-fache verlängern und ist ähnlich gefährlich wie Eisglätte.

Laub fällt bekanntlich von Bäumen. Wenn ein umgestürzter Baum auf der Fahrbahn nicht rechtzeitig erkannt und angefahren wird, müssen Sie den Schaden selbst begleichen. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, übernimmt diese die Kosten. Erkundigen Sie sich am besten, ob Sie deswegen hochgestuft werden und wägen Sie ab, ob Sie den Schaden nicht lieber aus eigener Tasche zahlen.

Landwirtschaft

Im Spätsommer beziehungsweise Herbst kommt es auf den Straßen vermehrt zu Landwirtschaftsverkehr. Solche Maschinen zu überholen, birgt meist ein hohes Risiko, da sie oft Überbreite haben und in die Gegenfahrbahn ragen.

  • Kommt Ihnen ein Landwirtschaftsfahrzeug entgegen, halten Sie ggf. am rechten Straßenrand an und lassen Sie es passieren.
  • Achten Sie auf abbiegende Fahrzeuge. Der Kurvenradius ist bei Traktoren etc. in der Regel größer als bei einem Pkw.
  • Achten Sie an Ein- und Ausfahrten von Feldwegen auf verschmutzte Straßen. Gerade bei Regen kann es hier zu einer verstärkten Rutschgefahr kommen.

Zu den Gefahren im Herbst und Winter zählen meist auch Wildunfälle. Wie Sie sich im Falle eines Wildunfalls richtig verhalten, erfahren Sie in unserem dazugehörigen Blogbeitrag.

Grippaler Infekt und Medikamenteneinfluss

Mit einer Grippe oder starken Erkältung hinter dem Steuer zu sitzen ist keine gute Idee. Zum einen ist der Körper mit der Bekämpfung der Viren beschäftigt und dadurch bereits geschwächt, zum anderen ist Ihre Reaktionsgeschwindigkeit beeinträchtigt. Bis zu 11 Prozent langsamer reagieren Sie unter dem Einfluss einer Erkältung oder eines Infekts – das ist in etwa so, also hätten Sie einen Blutalkohol von 0,5 bis 0,65 Promille.
Wenn Sie unter Medikamenteneinfluss stehen, kann Ihre Fahrtüchtigkeit maximal eingeschränkt sein. Hier ist es sehr wichtig, den Beipackzettel des Medikaments zu studieren – denn dort steht, ob Ihre Fahrtüchtigkeit oder das Bedienen von Maschinen durch die Einnahme beeinträchtigt werden.

Zwar sind im Herbst weniger Pollen in der Luft als in Frühling und Sommer, doch wenn Sie erkältungsbedingt nießen und nicht aufgrund von Heuschnupfen, schließen Sie reflexartig die Augen. Je nach dem, wie schnell Sie unterwegs sind und wie lange Sie die Augen geschlossen haben, legen Sie blind eine beachtliche Strecke zurück. Wie viel Meter diese Strecke betragen kann, haben wir in unserem Beitrag zum Thema Sekundenschlaf, in dem wir auch auf die rechtlichen Konsequenzen eingehen, dargestellt.

Tun Sie sich und den anderen Verkehrsteilnehmern einen Gefallen und kurieren Sie sich aus, setzen Sie sich nicht (unter Medikamenteneinfluss) hinters Steuer. Alternativ: Suchen Sie eine Mitfahrgelegenheit, nutzen Sie den ÖPNV oder bestellen Sie ein Taxi. Sicherheit geht vor.

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.


Stefanie Effer

Stefanie Effer


Lesezeit

Durchschnittliche Lesezeit: 5 min


Fahrerunterweisung per E-Learning  Unterweisen Sie Ihre Fahrer mit dem webbasierten LapID E-Learning-Tool  automatisch und ortsunabhängig. Mehr erfahren


Im Blog suchen



    Sie haben Themenwünsche?



    Schreiben Sie den ersten Kommentar: