Umzug, Anlieferung oder Baustelle – egal, was ansteht, auf unnötigen Stress an solchen Tagen kann jeder verzichten. Den hat man – vor allem bei Umzügen - so oder so, weil oft etwas Unvorhergesehenes passiert: Ein Umzugshelfer fällt aus, der Umzugswagen hat eine Panne – es herrscht Parkplatzmangel an den strategisch günstigen Be- und Entladezonen. Um bestmöglich vorbereitet zu sein, kann ein Halteverbotsschild aufgestellt werden. Wir erklären, was Sie über die Beantragung eines Halteverbots wissen sollten, damit Sie Ihr Vorhaben problemlos umsetzen können.
Selbstständig ein Halteverbot aufstellen?
Es ist zwar erlaubt, ein Halteverbot für einen Umzug zu beantragen und dann das entsprechende Verkehrszeichen aufzustellen, aber kann man sich den Gang zur Behörde und das Geld nicht sparen und eigenständig tätig werden? Besser nicht. Es ist verboten, eigenständig eine Halteverbotszone zu schaffen, indem ein Bereich beispielsweise mittels Flatterband und Mülltonnen markiert wird. Ein selbstgebasteltes Halteverbot kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) gewertet und Sie dafür belangt werden. Deswegen ist es ratsam, offiziell ein Halteverbot für den Umzug zu beantragen. Anlaufstelle ist das zuständige Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde oder Landratsamt, da Sie eine Genehmigung für das Halteverbot benötigen.
Der Gang zur Behörde: Halteverbot für den Umzug beantragen
Wissen Sie schon, welches Halteverbot Sie beantragen wollen? Es gibt einfache und doppelseitige Halteverbote. Bei der einfachen Halteverbotszone wird eine und bei der doppelseitigen Halteverbotszone beide Straßenseiten abgesperrt. Letztere ist bei sehr schmalen Straßen ratsam. Die Gültigkeitsdauer der Bedarfshalteverbote beträgt in der Regel ein bis drei Tage.
Der Antrag sollte mindestens zwei bis drei Wochen vor dem Umzugstermin eingereicht werden. Wenn Ihnen die Genehmigung dann erteilt wurde, ist das Halteverbotsschild beziehungsweise die Halteverbotsschilder 72 Stunden vor Umzugsbeginn aufzustellen.
Diese Angaben gehören in den Antrag für ein temporäres Halteverbot:
- Vor- und Zuname
- Adresse der alten sowie der neuen Wohnung, Rechnungsanschrift
- Eine schriftliche Vollmacht, sollten Sie das Halteverbot für einen Dritten beantragen
- Telefon- oder Handynummer zwecks Rückfragen
- Zeitraum (Datum, Uhrzeit) der Absperrung
- Angabe des Zwecks des gewünschten Halteverbots (bspw. Umzug)
- Kennzeichen und zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs
- Angabe des benötigten Areals in Metern (in der Regel die Länge des Umzugsfahrzeugs, bedenken Sie jedoch, dass auch vor und hinter dem Fahrzeug noch etwas Platz sein muss)
Abbildung: Verkehrszeichen 283-30 StVO
Sollte die benötigte Halteverbotszone mehr als 15 Meter betragen, muss zusätzlich das Verkehrszeichen 283-30 StVO (Halteverbot-Mitte) aufgestellt werden.
Außerdem ist bei einem in der Zone vorhandenen Seitenstreifen das Zusatzzeichen 1052-37 StVO auf dem Seitenstreifen aufzustellen. Dieser kann dann für den Umzug genutzt werden, um die Fahrbahn freizuhalten.
Abbildung: Zusatzzeichen 1052-37 StVO
Es gibt Unternehmen, die der Straßenverkehrsordnung entsprechenden Halteverbotsschilder für jeden Anlass ausleihen. Die Anbieter bieten Ihnen meist eine Art Rundumsorglos-Paket, damit Sie alle weiteren nötigen Utensilien zum fachgerechten Aufstellen wie einen Edding, Schrauben und Drahtseile parat haben. Ansonsten können Sie die amtlichen Verkehrsschilder auch bei den entsprechenden Institutionen leihen.
Beauftragen Sie eine Fachfirma. Im Schadenfalls sind Sie versichert, sollte beispielweise ein Schaden durch ein umgefallenes Verkehrsschild entstehen. Sollten Sie eine Umzugsfirma beauftragt haben, klären Sie ab, ob diese sich auch um die Einrichtung der Halteverbotszone kümmert. So können Sie sich einiges an Arbeit sparen.
Was kostet das Einrichten eines Halteverbots?
Was die Beantragung eines Bedarfshalteverbots betrifft, sind die Kosten nicht bundesweit einheitlich geregelt. Sollten Sie eine Fachfirma beauftragen, kommen die Kosten für das Aufstellen noch dazu. Leihen Sie die Beschilderung lediglich aus, fallen Leihgebühren an. Diese betragen durchschnittlich 3 bis 15 Euro pro Tag, hinzu kann eine Kaution kommen. Rechnen Sie mit zwischen 19 und 49 Euro für die durchschnittlichen Bearbeitungskosten der Genehmigung und mit etwa 60 bis 140 Euro für einen Aufstellservice. Ein Anbietervergleich kann sich durchaus lohnen.
Sollte ein offizielles absolutes Halteverbot bereits in dem Bereich bestehen, wo Sie Ihren Umzug geplant haben, müssen Sie eine Sondergenehmigung etwa zwei bis drei Wochen vor dem Umzugstermin bei der zuständigen Behörde einholen. Dann wird geregelt, dass die von Ihnen beauftragten und angegebenen Umzugsfahrzeuge in der Halteverbotszone halten dürfen, andere Verkehrsteilnehmer hingegen nicht.
Bitte Parkplatz wegen Umzug freihalten: Was, wenn das Halteverbot missachtet wird?
Falls Sie angenommen haben, dass Sie nach der Beantragung des Halteverbots so gut wie alles Bürokratische erledigt haben: Leider nicht. Sollte am angemeldeten Umzugstag ein Fahrzeug widerrechtlich in der von Ihnen als Halteverbot ausgewiesenen Fläche parken, können Sie es – wenn keine andere Lösung gefunden wird - abschleppen lassen. Informieren Sie diesbezüglich die Polizei oder das Ordnungsamt, denn wenn Sie selbst den Abschleppdienst rufen, müssen Sie die Kosten tragen und nicht der Falschparker.
Sollte der Fahrer des behindernden Fahrzeugs schließlich die Abschleppkosten tragen müssen, können Sie mit dem sogenannten Umsetzungsprotokoll beweisen, dass Sie im Recht sind. Dieses Protokoll gilt als öffentliche Urkunde, gegen die der Falschparker einen Gegenbeweis vorlegen muss, sollte er gegen das Abschleppen vorgehen wollen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 1 B 13.16).
Wenn Sie ein Halteverbot für Ihrem Umzug, eine Baustelle oder Ähnliches aufstellen, ist es daher ratsam, ein solches Protokoll anzufertigen. In diesem Dokument halten Sie Datum, Uhrzeit und Ort der aufgestellten Schilder fest und auch, wer sie aufgestellt hat. Am besten machen Sie Fotos oder fertigen eine Skizze an, wo die Halteverbotsschilder stehen. Darüber hinaus sollten Sie Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Halteverbots in der Halteverbotszone stehen, notieren. Das Protokoll sollten Sie, gemeinsam mit der Genehmigung des Halteverbots, am Umzugstag bei sich haben. Es ist in manchen Städten sogar Pflicht – informieren Sie sich darüber bei der Beantragung des Halteverbots.