Sekundenschlaf am Steuer: Ursachen und rechtliche Konsequenzen

Schlaf dient in erster Linie der Erholung und Regeneration. Ausgeschlafen lässt sich der Alltag leichter bewältigen als mit einem Schlafdefizit. Manchmal kommt es jedoch vor, dass man nicht genug schläft und tagsüber so müde und erschöpft ist, dass man für einen Moment einnickt. Dieser Sekunden- oder Mikroschlaf kann verschiedene Ursachen und manchmal gar tödliche Folgen haben. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie es sich mit dem Versicherungsanspruch bei einem Unfall durch Sekundenschlaf verhält, erfahren Sie im Beitrag.

Inhaltsverzeichnis:

Symptom Sekundenschlaf als Folge von „normalem“ Schlafmangel oder einer Krankheit

Ungewolltes Einschlafen für mehrere Sekunden wird als Sekunden- oder Mikroschlaf bezeichnet. Diese Müdigkeitsattacken können unterschiedliche Ursachen haben und für Betroffene lebensgefährlich werden: Schließt man bei 100 km/h für 3 Sekunden auf der Autobahn die Augen, beträgt die blind zurückgelegte Strecke 80 Meter. Nicht selten endet der Mikroschlaf auf der Autobahn tödlich. So ist fast jeder vierte Unfall mit Todesfolge auf der Autobahn, laut Experten, auf das Einschlafen am Steuer zurückzuführen. Zur Risikogruppe für Sekundenschlaf zählen Berufspendler, Lkw-Fahrer, Beschäftigte mit langen Arbeitszeiten wie auch Schichtarbeiter.

Tagesmüdigkeit kann die Folge von Schlafmangel sein – beispielsweise junge Eltern oder Studenten, die noch bis spät in die Nacht für eine Klausur lernen, kennen dieses Phänomen gut. Diese Form von Müdigkeit ist hin und wieder normal und kein Grund zur Sorge. Doch gibt es tatsächlich auch gesundheitliche Gründe, welche Tagesmüdigkeit, einhergehend mit Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Reizbarkeit und auch nächtlichen Schweißausbrüchen zur Folge haben.

Schlafapnoe

Bei der Schlafapnoe, beziehungsweise beim Obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS), setzt nachts beim Schlafen der Atem aus. Die Zunge fällt in den Rachen und verstopft (obstruiert) so den Atemweg. Dadurch kommt es im Gehirn zu einer Sauerstoffunterversorgung und der Körper reagiert darauf mit einem Adrenalinstoß. Infolgedessen spannt sich die Muskulatur u. a. im Rachenbereich an und der Atemweg wird wieder frei. Dieses anstrengende Wechselspiel von Obstruktion und wieder Öffnen kann die ganze Nacht andauern - mit bis zu einhundert Mal pro Stunde, ohne dass man dadurch aufwacht. Obwohl man nicht wach wird, wird man unruhig der Puls steigt an – außerdem schnarcht man dadurch häufig. Die Folgen am Tag sind unter anderem Konzentrationsstörungen und die Tagesmüdigkeit, die jemanden am Steuer einschlafen lassen kann. Betroffene sind 2,6 Mal anfälliger für Sekundenschlaf als gesunde Menschen.

Viele Berufskraftfahrer vom Sekundenschlaf betroffen

In einer Umfrage des Bremer Selbsthilfevereins Schlafapnoe gaben mehr als 43 Prozent der befragten Berufskraftfahrer an, schon einmal für wenige Sekunden am Steuer eingeschlafen zu sein. Wer von Schlafapnoe betroffen ist, darf in der EU nur dann ein Kraftfahrzeug steuern, wenn die Schlafstörung kontinuierlich und erfolgreich behandelt wird.

Insomnie

Insomnie oder auch Schlaflosigkeit bezeichnet Beeinträchtigungen des Schlafs durch diverse Ursachen – zu unterscheiden sind hierbei organische und anorganische. Umstände und Ursachen, die eine Ein- oder Durchschlafstörung begünstigen können, sind unter anderem Stress, zum Beispiel aufgrund von privaten oder beruflichen Problemen, Koffein, Alkohol, Drogen oder Medikamente (Nebenwirkungen), seelische (Depressionen) oder körperliche Krankheiten, Schichtarbeit und auch eine erblich bedingte Veranlagung. Wird der Schlaf nachts beeinträchtigt, wenn auch nicht durch eine Obstruktion der Atemwege, ist man tagsüber geschlaucht und kann leicht gedanklich abschweifen oder kurz wegnicken. Insomnie kann auf Dauer seelisch und körperlich krank machen.

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Unfallursache Sekundenschlaf: Strafmaß und Versicherungsanspruch

Einen Unfall aufgrund von Sekundenschlaf zu verursachen, ist vor allem nachts und früh morgens wahrscheinlicher als tagsüber. Wie bereits zu Beginn erwähnt, legt man eine erhebliche Strecke blind zurück, wenn man auf der Autobahn „für einen Moment“ die Augen schließt. In der Regel wird der Mikroschlaf durch Fahrlässigkeit hervorgerufen. Ob man krankheitsbedingt daran leidet oder einfach nur müde ist: Wenn Sie wissen, dass Sie gesundheitliche Probleme haben und dadurch einen Unfall verursachen ist dies ebenso fahrlässig, wie wenn Sie die Nacht nicht geschlafen haben, dadurch übermüdet sind und dennoch ein Fahrzeug führen.

In Deutschland gilt Sekundenschlaf mit Unfallfolge als Straftat

Im Strafgesetzbuch, Paragraf 315c zur Gefährdung des Straßenverkehrs steht:

„(1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er (…) (b) infolge geistiger und körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (…) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.“

Wird man der fahrlässigen Tötung bezichtigt und angeklagt (§ 222 StGB) muss man mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Nicht immer muss Müdigkeit in Sekundenschlaf mit Unfallfolge enden – man kann auch übermüdet in eine Verkehrskontrolle geraten. Wird Übermüdung und dadurch Fahruntüchtigkeit festgestellt, kann ein Verwarnungsgeld drohen oder gar der Führerschein entzogen werden.

Ein Beispiel aus der Praxis

2015 ignorierte ein 19-jähriger Mann seine Müdigkeitsanzeichen, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und verursachte einen Auffahrunfall, bei dem seine Beifahrerin sowie die Fahrerin des anderen Fahrzeugs verletzt wurden. Das Amtsgericht Landau warf dem Fahranfänger daraufhin fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor. Das Strafmaß bestand letztendlich aus einem Bußgeld in Höhe von 1.750 Euro sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis für sieben Monate.

Quelle: idowa.de

Unfallschaden durch Sekundenschlaf: Übernimmt die Versicherung?

Sofern ein Unfall nicht grob fahrlässig verursacht worden ist, trägt die Kaskoversicherung die persönlichen Unfallkosten. Als grob fahrlässig gilt der Sekundenschlaf, wenn Sie die deutlichen Warnsignale Ihres Körpers bewusst ignorieren, wie z. B. Gähnen, schwere Augenlieder, brennende Augen. Wenn die Versicherung nachweisen kann, dass Sie die Vorzeichen der Ermüdung ignoriert haben, werden die vollständigen Kosten gegebenenfalls nicht übernommen. Den Schaden der beteiligten Unfallgegner übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung bzw. die Haftpflicht des Unfallverursachers.

Ausblick: Warnsignale des Körpers ernst nehmen und Abhilfe schaffen

Der Sekundenschlaf überrascht in der Regel niemanden plötzlich, sondern kündigt sich gewissermaßen an. Der ADAC hat Warnsignale zusammengefasst, bei welchen man als Autofahrer die Fahrt unterbrechen und eine ausreichende Pause einlegen sollte.

Achten Sie auf Ihren Körper

  • Sie haben Probleme, die Spur zu halten; fahren ab und zu über den Seitenstreifen.
  • Die Straße fühlt sich immer enger an.
  • Ihr Blick haftet starr auf der Fahrbahn.
  • An die letzten gefahrenen Kilometer ­können Sie sich nur schlecht erinnern.
  • Sie übersehen ein Straßenschild, verpassen eine Abzweigung oder Ihre Ausfahrt.
  • Ohne es zu wollen, fahren Sie plötzlich langsamer oder schneller.
  • Die Augen brennen, die Lider sind schwer, Sie wollen die Augen reiben.
  • Sie müssen häufig gähnen und können das Gähnen nicht ­unterdrücken.
  • Ihre Augen schließen sich unwillkürlich, Sie blinzeln oder ­sehen unscharf.
  • Die Konzentration fällt Ihnen schwer, Ihre Gedanken ­schweifen ab.
  • Sie fühlen sich innerlich unruhig und ­haben das Bedürfnis, sich zu bewegen.
  • Ihre Stimmung wird schlecht: Sie werden nervös, gereizt oder aggressiv.

Quelle: ADAC

Sofern Sie eines oder mehrere der genannten Warnsignale schon einmal selbst erlebt haben: Können Sie sich daran erinnern, was Ihnen geholfen hat? Experten raten bei den Anzeichen von Müdigkeit während der Fahrt nicht zu koffeinhaltigen Getränken, Energiedrinks oder gar lauter Musik, sondern zu einem Nickerchen oder auch Powernap genannt. Zwar helfen Aufputschmittel wie Kaffee oder Energiedrinks kurzzeitig, jedoch nicht langfristig und machen Sie im schlimmsten Fall nur noch müder, weil Sie eben keine Erholung dadurch bekommen. Des Weiteren gibt es sogenannte Fahrerassistenzsysteme mit Müdigkeitswarnern, welche erkennen können, dass Sie müde werden – beziehungsweise unsichereres Fahrverhalten erkennen und dann entsprechend den Fahrer warnen. 

Sobald Sie müde werden, halten Sie am besten am nächsten Rastplatz und gönnen sich etwas Schlaf. Auch Dehnübungen außerhalb des Fahrzeugs an der frischen Luft können helfen. Liegt bei Ihnen die Vermutung an einer Schlafstörung zu leiden nahe, sollten Sie einen Arzt aufsuchen und dies abklären lassen. Das OSAS wie auch die Insomnie, Narkolepsie und das Restless-Legs-Syndrom zählen unter anderem zu behandlungsbedürftigen Schlafstörungen.

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.

 


Kathrin Mikalay

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