Im Rahmen einer Fahrerunterweisung werden Fahrer für mehr Sicherheit sensibilisiert – beispielsweise für das sichere Verhalten bei Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Wild. Wildunfälle sind gerade in ländlichen Gebieten oder in der Nähe von Wäldern eine häufige Schadensursache. Straßenabschnitte, in denen mit Wildwechsel zu rechnen ist, sind mit einem besonderen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Wir erklären, wie Sie sich richtig bei einem Wildunfall verhalten.
Wichtig ist, dass nicht jeder Unfall mit einem Tier ein Wildunfall ist. Haustiere, wie Hunde, Katzen und Pferde, gehören nicht dazu. Vögel sind hier ebenfalls ausgeschlossen. Inbegriffen ist, laut Definition des Bundesjagdgesetzes, sogenanntes Haarwild. Dazu zählen Rehe, Hirsche, Hasen, Füchse, Dachse, Wildschweine, Luchse, Gämsen und Fischotter. Kommt ein Tier durch einen Unfall zu Tode, wird es als Fallwild bezeichnet. Als Wildunfall werden Unfälle bezeichnet, bei denen am Fahrzeug Schäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild oder Schäden durch das Ausweichen davor entstehen.
Vorbeugende Maßnahmen
Besondere Vorsicht ist in den frühen Morgen- und Abendstunden- sowie in der Dämmerung geboten. Zu dieser Zeit sind die Tiere am aktivsten, weshalb Sie vorausschauend fahren und bremsbereit sein müssen. Von September bis Januar und von Juli bis August ist besondere Achtsamkeit in Gebieten mit Wildwechsel geboten. Denken Sie auch daran, dass Wildtiere die Straßen in der Regel in Gruppen überqueren.
Wie Sie sich richtig verhalten, um Wildunfällen vorzubeugen:
- Reduzieren Sie die Geschwindigkeit: Gerade in den Dämmerungszeiten morgens und abends ist mit Wildwechsel zu rechnen. Die Tiere können die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nicht wie wir einschätzen. Selbst wenn beispielsweise ein Wildschwein ein herannahendes Fahrzeug sieht, bleibt es nicht stehen, sondern überquert die Fahrbahn. Sollten Sie mit Fernlicht fahren, blenden Sie das Tier gegebenenfalls. Dadurch bleibt es stehen – eventuell mitten auf der Fahrbahn. Blenden Sie also ab, um das Tier nicht zu irritieren. Daher:
- Schalten Sie das Fernlicht aus.
- Seien Sie aufmerksam und bremsbereit.
- Hupen Sie: Durch die Hupe wird das Wild gegebenenfalls aufgeschreckt und verlässt die Fahrbahn.
- Wägen Sie ab: Ein Zusammenstoß mit einem Hasen ist in der Regel weitaus ungefährlicher als der mit einem Reh. Ein Zusammenstoß ist einem Ausweichmanöver oft vorzuziehen, um einen Unfall mit anderen Fahrzeugen zu verhindern.
Das Aufprallgewicht ist je nach Tier unterschiedlich. Bei einem Hirsch entspricht es bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h etwa 5 Tonnen. Ein Wildschwein hat ein Aufprallgewicht von rund 3,5 Tonnen. Reduzieren Sie daher in jedem Fall die Geschwindigkeit in Gebieten mit hoher Wildwechselwahrscheinlichkeit.
So verhalten Sie sich richtig nach einem Wildunfall
Ist es trotz aller Vorsicht zu einer Kollision mit einem Tier gekommen:
- Schalten Sie die Warnblinkanlage an, ziehen Sie sich Ihre Warnweste über und sichern Sie die Unfallstelle (Warndreieck aufstellen).
- Melden Sie den Unfall der Polizei (Rufnummer 110) und dem zuständigen Jäger beziehungsweise Förster, welcher Ihnen in der Regel eine Wildschadenbescheinigung aushändigt. Fragen Sie vorsichtshalber nach, denn diese brauchen Sie für die Versicherung.
- Ziehen Sie das verstorbene Tier an den Fahrbahnrand, wenn möglich, um keine Folgeunfälle zu riskieren. Tragen Sie dabei unbedingt Handschuhe (Parasiten, Viren – Tollwutgefahr)! Wichtig außerdem: Entfernen Sie den Tierkadaver auf keinen Fall vom Unfallort, im Sinne von: Ab und den Kofferraum und dann abends auf den Teller. Dadurch würden Sie sich der Wilderei strafbar machen. Es drohen Geld- und Haftstrafen.
- Falls das Tier noch lebt: Fassen Sie es nicht an, da es Sie verletzten könnte. Warten Sie auf die Polizei und den Jäger.
- Verlassen Sie den Unfallort keinesfalls, da Sie sich sonst der Unfallflucht strafbar machen.
Sollten Personen bei dem Wildunfall zu Schaden gekommen sein, rufen Sie einen Rettungswagen (Rufnummer 112) und leisten Sie Erste Hilfe.
Schadenregulierung nach einem Wildunfall
Versicherungen ist der Vorfall innerhalb einer Frist von fünf Tagen zu melden. Hierfür ist die Wildunfallbescheinigung wichtig. Lassen Sie sich von der Polizei ein Unfallprotokoll ausstellen - Fotos des Unfallortes können für die Versicherung ebenfalls wichtig sein. Versicherungen übernehmen die Kosten für Wildunfälle in der Regel dann, wenn eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen wurde. Falls Sie jedoch nicht nachweisen können, dass der Schaden durch einen Wildunfall entstanden ist, kann – sofern abgeschlossen – er durch die Vollkasko-Versicherung abgewickelt werden. Achtung: Sie werden dann in eine andere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Die reine Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus, da diese nur Fremdschäden übernimmt.
Kommt es mit einem Dienstwagen zu einem Wildunfall, übernimmt den Schaden in der Regel die Versicherung Ihres Arbeitgebers. Wichtig ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber bzw. das Fuhrparkmanagement umgehend über den Unfall informieren.