Warnweste: Pflicht in Deutschland

Im Rahmen der durchzuführenden Fahrerunterweisung nach UVV ist auch die Warnwestenpflicht ein Thema, welches betrachtet wird. Die Pflicht zum Mitführen einer Warnweste besteht bereits seit dem Jahr 2014 und wird in Paragraf 53a StVZO geregelt.  Erfahren Sie, wann eine Warnweste getragen werden muss, welche Farben es gibt, wo sich die Warnweste im Auto befinden muss und vieles mehr.

Was ist eine Warnweste?

Bei einer Warnweste, Leuchtweste, Reflektorweste oder Sicherheitsweste handelt es sich um eine Weste in auffälligen Farben und mit integrierten, reflektierenden Streifen. Dadurch sollen Personen sowohl am Tag als auch in der Nacht deutlicher sichtbar sein. Eine Warnweste wird vor allem auf Baustellen oder im Straßenverkehr bei Unfällen oder Pannen getragen. Sie muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Für wen gilt die Warnwestenpflicht?

Betroffen von der Warnwestenpflicht sind alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Bei Motorrädern und Rollern gilt die Warnwestenpflicht nicht.

Ebenso ausgenommen von der Warnwestenpflicht sind Wohnmobile, da sie nicht im Gesetz (§ 53a StVZO) aufgeführt sind. Der ADAC empfiehlt jedoch die Mitnahme einer Warnweste. Schließlich kann man nie wissen, in welcher Situation man aus dem Fahrzeug muss – sind die Sichtverhältnisse schlecht, ist es bereits Nacht, hatten Sie eine Panne, einen Unfall? Die Warnweste schützt Sie insofern, dass Sie gut zu erkennen beziehungsweise sichtbar sind.

Warnweste für Fahrradfahrer?

Fahrradfahrer müssen laut Gesetz keine Warnweste tragen, doch empfiehlt es sich, insbesondere bei ungünstigen Witterungsbedingungen und Dunkelheit. Mit einer Warnweste wird man besser und schneller erkannt als ohne und auch wenn man Rücklicht, Katzenaugen und so weiter am Rad installiert hat, ist die Sichtbarkeit mit einer Warnweste größer.

Welche Farbe muss die Warnweste haben?

Die Warnweste kann die Farben rot, gelb oder orange haben, muss aber der DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Warnwesten, die diesen Normen entsprechen, sind rundum sichtbar, da es einen umlaufenden Reflexstreifen gibt, der mindestens 5 cm breit ist.

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Wo muss die Warnweste im Fahrzeug liegen?

Die Warnweste ist zu jedem Zeitpunkt griffbereit zu platzieren. Da die Warnweste bereits im Fahrzeug angezogen werden soll, ist diese im Idealfall in den Türfächern oder im Handschuhfach zu lagern. Das Lagern der Warnweste im Kofferraum ist demnach nicht gestattet. In Fuhrparks gibt es für die Lagerung der Warnweste in der Regel entsprechende Betriebsanweisungen. Diese sollten dem Fahrer vor Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt bzw. mitgeteilt werden, sodass die ordnungsgemäße Lagerung der Warnweste gewährleistet ist (Vorschriften in Paragraf 31 DGUV Vorschrift 70).

Welche Strafen drohen, wenn ich keine Warnweste habe?

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle kann der Fahrer aufgefordert werden, die Warnweste vorzuzeigen. Ist diese nicht vorhanden, kann der Verstoß mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro geahndet werden. Wird bei der Hauptuntersuchung (HU) festgestellt, dass keine Warnweste im Auto vorhanden ist, kann dies vom Prüfer als Mangel gewertet werden.

Wann muss ich eine Warnweste tragen?

Es ist ratsam, die Warnweste immer dann anzuziehen, wenn das Auto im Rahmen einer Maßnahme zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit verlassen wird. Hierzu zählen insbesondere:

  • Das Aufstellen eines Warndreiecks nach Unfällen oder Pannen.
  • Im Rahmen von Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Unfällen.
  • Beim Anbringen von Schneeketten und weiteren Anfahrhilfen.
  • Beim Reifenwechsel; sollte dieser in einer potenziellen Gefahrenzone durchgeführt werden.

Grundsätzlich gibt es durch den Gesetzgeber keine Vorgaben, wann die Warnweste zu tragen ist. In Deutschland besteht lediglich eine Mitführpflicht. Es stellt also keinen Verstoß gegen die Warnwestenpflicht dar, wenn man die Warnweste nicht trägt. Dennoch empfiehlt sich das Tragen der Warnweste in den genannten Situationen – nicht nur zum Schutz des eigenen Lebens, sondern auch zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Außerdem kann es zum Regress bei der Versicherung kommen: Entsteht ein Folgeunfall, weil der Fahrer keine Warnweste getragen hat, kann dieses Verhalten als fahrlässig bewertet und somit Ansprüche abgelehnt werden.

Für dienstlich genutzte Fahrzeuge gibt es allerdings Vorschriften in Paragraf 31 DGUV Vorschrift 70, wann eine Warnweste zu tragen ist.

Wer muss eine Warnweste tragen und wie viele müssen im Auto vorhanden sein?

Nach Paragraf 31 der DGUV Vorschrift 70 müssen im Fahrzeug so viele Warnwesten zur Verfügung stehen, wie regelmäßig Mitfahrer zu erwarten sind. Bei Dienstwagen ist demnach mindestens eine Warnweste im Auto mitzuführen. Sollte es regelmäßig Beifahrer geben, die den Dienstwagenfahrer begleiten, müssen auch für diese Personen Warnwesten im Auto zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Unfallversicherer, da dieser Ihnen Auskunft geben kann, ob die genannte DGUV Vorschrift Ihr Unternehmen betrifft.

Wo bekomme ich eine Warnweste her und was kostet sie?

Warnwesten sind beispielsweise über Vertragswerkstätten zu beziehen, können aber auch über andere Händler bezogen werden. Hierunter fallen Baumärkte, Tankstellen – oder Sie schauen in der Zweigstelle Ihres Automobilclubs vorbei. Beim Kauf einer Warnweste sollten Sie mit drei bis fünf Euro rechnen.

Warnwestenpflicht im (europäischen) Ausland

Auch im europäischen Ausland besteht in einigen Ländern die Warnwestenpflicht. Hierzu zählen: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn (Juristische Zentrale des ADAC, Stand 09/2019). Im europäischen Ausland sind jedoch gesonderte Regelungen zu beachten, da die Warnwestenpflicht hier auch weitere Fahrzeuggruppen wie Motorräder und Fahrräder umfassen könnte: In Belgien, Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, Ungarn und der Slowakei müssen Motorradfahrer eine Warnweste tragen. Des Weiteren sollten Sie sich vor Antritt einer (Dienst-) Reise erkundigen, welche Farben im jeweiligen Land erlaubt sind. In Ungarn ist beispielsweise nur eine gelbe Warnweste erlaubt, orangene und rote Warnwesten hingegen nicht. Neben der Anzahl und der Farbe der mitzuführenden Warnwesten gibt gelten länderspezifische Bestimmungen, über die Sie sich ebenfalls erkundigen sollten. So ist beispielsweise in Finnland jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, außerorts bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen reflektierende Kleidung zu tragen.

Warnwestenpflicht-EU_ÜbersichtQuelle: Eigene Darstellung

Fazit zur Warnwestenpflicht und Checkliste

Bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Dienstwagenfahrer sollte der Fuhrparkmanager auf die Warnweste hinweisen und über die entsprechende Betriebsanweisung informieren, wo diese im Idealfall zu lagern ist. Doch auch während der Nutzung des Dienstwagens muss der Fahrer regelmäßig über den Umgang mit einer Warnweste informiert werden. Die Warnwestenpflicht ist somit wesentlicher Bestandteil der Fahrerunterweisung nach UVV, die einmal im Jahr im Fuhrpark durchgeführt werden muss. Neben diesem Thema werden dabei auch andere Themen wie Ladungssicherung oder Maßnahmen am Unfallort behandelt.

Checkliste: Für eine Panne oder einen Verkehrsunfall gerüstet sein

  • Warnweste(n)
  • Warndreieck
  • Verbandkasten
  • Reifendichtmittel
  • Abschleppseil
  • Startbooster
  • Notfallhammer
  • Handschuhe
  • Taschenlampe

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Stefanie Effer

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