Der richtige Einsatz des Warndreiecks

Zu jedem Kraftfahrzeug gehört eine sogenannte Pflichtausstattung. Sowohl in betrieblich als auch in privat genutzten Fahrzeugen sind ein Warndreieck, ein Verbandkasten und eine Warnweste mitzuführen. Diese Mitführungspflicht richtet sich nach den zentralen Vorschriften der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung (geregelt in § 53a StVZO). Wer die Pflichtausstattung im Kraftfahrzeug nicht mitführt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Der Einsatz des Warndreiecks

Der korrekte Einsatz eines Warndreiecks ist vielen Dienstwagenfahrern nicht mehr bewusst. Zu lange ist die theoretische Führerscheinprüfung her und zu selten besteht die Notwendigkeit die Pflichtausstattung zu nutzen.

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In einer Notfallsituation sollte der richtige Einsatz jedoch bekannt sein. Denn bei Nichtbeachtung der korrekten Verwendung der Sicherheits-/ Pflichtausstattung drohen Bußgelder. Bleibt ein Mitarbeiter beispielsweise mit seinem Firmenfahrzeug liegen und sichert die Gefahrenzone nicht angemessen ab, droht ein Bußgeld von 30 Euro (siehe § 15 StVO). Außerdem ist es problematisch, wenn andere Verkehrsteilnehmer die Unfallstelle nicht rechtzeitig erkennen.

Grundsätzlich gilt: Kommt es im Straßenverkehr zu einer Notsituation, muss die Unfallstelle durch ein Warndreieck abgesichert werden. 

Warndreieck aufstellen (Anleitung)

Das Warndreieck befindet sich bei den meisten Fahrzeugen im Kofferraum – häufig auch in einer Pannentasche.

  1. Entnehmen Sie das Warndreieck aus seiner Verpackung.
  2. Klappen Sie dann die Füße des Warndreiecks auseinander.
  3. Stellen Sie die beiden Seiten des Warndreiecks auf. Achten Sie darauf, dass die Plastikfolie glattgestrichen ist, sodass das Pannendreieck auch aus der Ferne gut sichtbar ist.
  4. Stecken Sie dann beide Seiten mittels eines Steckverschlusses zusammen.
  5. Tragen Sie immer eine Warnweste, damit Sie gut von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, das Warndreieck sichtbar vor dem Körper zu tragen.
  6. Laufen Sie ausschließlich am äußeren Fahrbahnrand, idealerweise hinter der Leitplanke, um das Pannendreieck auf die erforderliche Position zu bringen.
  7. Nach erfolgreichem Aufstellen des Warndreiecks gehen Sie hinter der Leitplanke zurück zu Ihrem Auto und warten dort auf die Polizei- oder den Pannenservice.

Abstand Warndreieck nach StVO?

Wie weit muss nun der Abstand zwischen der Gefahrenzone und dem aufgestellten Warndreieck sein, damit zukünftige Verkehrsteilnehmer frühzeitig und gut sichtbar gewarnt sind? Der Paragraph 53a StVO gibt darüber keinen Aufschluss und somit gibt es auch keine gesetzliche Vorgabe. Allerdings sollte das Warndreieck in einem angemessenen Abstand aufgestellt werden, um gefährliche Situationen für andere Autofahrer zu vermeiden. Ist das Warndreieck zu nah am Unfallgeschehen aufgestellt, könnten andere Verkehrsteilnehmer dieses übersehen. Wenn das Warndreieck zu weit vom Unfallort entfernt steht, besteht die Gefahr, dass andere Autofahrer ihre erhöhte Aufmerksamkeit verlieren. Es werden folgende Richtwerte empfohlen:

  • Innerorts: 50 m zur Unfallstelle am Rand der Fahrbahn bzw. auf dem Seitenstreifen
  • Landstraße: 100 m zur Unfallstelle am Rand der Fahrbahn bzw. auf dem Seitenstreifen
  • Autobahn: 200 m bis 400 m zur Unfallstelle am Rand der Fahrbahn bzw. auf dem Seitenstreifen

Wie groß sollte der Abstand zum Warndreieck sein?

Der Abstand lässt sich einfach per Schrittzahl abschätzen. Alternativ kann man sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen an den Leitpfosten am Fahrbandrand orientieren. Diese stehen immer 50 Meter entfernt voneinander. Je nach Verkehrs- und Straßengegebenheiten sollte das Warndreieck immer so aufgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer auch vor einer Kurve oder Kuppe frühzeitig gewarnt sind.

Haftung bei nichtabgesicherter Unfallstelle

Die Verwendung des Warndreiecks gehört zur korrekten Absicherung einer Pannen- oder Unfallstelle. Neben dem bereits erwähnten drohenden Bußgeld stellt sich immer auch die Frage nach der (Mit-) Haftung bei einem Unfall.

Beachten Sie: Sichern Sie eine Unfallstelle oder Pannenstelle nicht richtig mit einem Warndreieck ab, kann das ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Noch schwerer sind die Folgen, wenn Ihr Versäumnis zu einem Folgeunfall führt. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen eine Mitschuld gegeben wird. Schließlich kann das Nicht-Absichern von Unfällen oder Pannen eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

 


Carolin Müller

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