Lebensrettende Sofortmaßnahmen nach einem Verkehrsunfall

Bei einem (Verkehrs-)Unfall muss man schnell und bedacht handeln. Je öfter Sie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen trainieren und auch in der Theorie wissen, was zu tun ist, desto effektiver können Sie helfen. Zu den Erste Hilfeleistungen in Notfallsituationen zählen unter anderem die Sicherung der Unfallstelle, das Absetzen des Notrufs und die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Im Beitrag geben wir eine Übersicht über die Hilfeleistungen und klären, welcher Verbandkasten sowohl im Fahrzeug als auch im Unternehmen liegen muss, damit bei einem Unfall eine möglichst optimale Erstversorgung gewährleistet werden kann.

Hilfeleistungen in Notfallsituationen

Als Ersthelfer am Unfallort sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und in diesem Umfang, wenn nötig, auch lebensrettende Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Sie sollen sich selbst oder andere dabei nicht in Gefahr bringen und auch niemanden behindern, der Erste Hilfe leistet oder leisten will. Unterlassene Hilfeleistung und das Behindern von Ersthelfern wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft (§ 323c StGB). Die zu treffenden Maßnahmen am Unfallort laufen wie folgt ab: Schützen – Melden – Helfen. Im Folgenden fokussieren wir uns auf Maßnahmen bei einem Verkehrsunfall.

Schützen

Auch wenn es vielleicht leichter gesagt ist als getan: Bewahren Sie Ruhe und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation, bevor Sie gegebenenfalls lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen: Können Sie die Unfallursache ausmachen? Wie viele Menschen sind betroffen? Gibt es mögliche Gefahrenquellen, wie zum Beispiel Rauchentwicklung, elektrischen Strom? Falls Sie sich der Unfallstelle in einem Fahrzeug genähert haben, schalten Sie die Warnblinkanlage an und stellen Sie Ihr Fahrzeug in einem angemessenen Abstand zur Unfallstelle (mindestens 20 m) ab.

Bevor Sie handeln: Eigenschutz geht vor Fremdschutz. Sollte Ihnen etwas zustoßen, können Sie nicht helfen – dann muss auch Ihnen geholfen werden und damit ist niemandem geholfen. Sie sollten also bei Infektionsgefahr, (Stark-) Strom oder ähnlichen Gefahren erst sich und die Gefahrenstellen absichern, bevor Sie Betroffenen helfen.

Als nächstes ziehen Sie sich eine Warnweste an und sichern die Unfallstelle, indem Sie ein Warndreieck aufstellen. Befinden Sie sich auf einer Autobahn oder Landstraße, klappen Sie das Warndreieck auf, halten es vor Ihrem Körper und laufen bitte hinter der Leitplanke, sofern vorhanden. Der Abstand des aufzustellenden Warndreiecks zur Unfallstelle beträgt auf der Autobahn 200 m bis 400 m, auf der Landstraße 100 m und in der Stadt 50 m. Zudem gilt: Stellen Sie das Warndreieck vor Kurven oder Bergkuppen auf.

Retten Sie die betroffene Person, wenn möglich und erforderlich, aus dem Gefahrenbereich. Bei einer im Auto sitzenden, bewusstlosen Person wenden Sie den Rautek-Rettungsgriff an und gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schalten Sie den Motor aus, ziehen Sie die Handbremse und lösen Sie den Sicherheitsgurt. Achten Sie dabei auf den Airbag, falls dieser noch nicht ausgelöst ist, kann das noch passieren.
  2. Befreien Sie, falls nötig, die Beine/ Füße der Person, sollten diese im Fußraum eingeklemmt sein.
  3. Drehen Sie sie mit dem Rücken zu sich, indem Sie mit einer Hand hinter den Rücken an deren Hüfte fassen. Ziehen Sie sie dort vorsichtig an Hosenbund/ Gürtelschlaufe und drücken Sie deren Knie mit Ihrer freien Hand vorsichtig von sich weg.
  4. Greifen Sie anschließend unter den Achseln der verletzten Person hindurch und nehmen einen möglichst unverletzten Arm mit Ihren beiden Händen. Umklammern Sie den Arm nicht, sondern umfassen Sie ihn, Finger und Daumen parallel.
  5. Ziehen Sie sie möglichst waagerecht vom Sitz auf eins Ihrer Knie, indem Sie leicht in die Hocke gehen. Ziehen Sie sie so weit wie nötig weg vom Fahrzeug in einen sicheren Bereich.
  6. Lagern Sie das Unfallopfer auf einem flachen Untergrund (Rettungsdecke unterlegen), damit Sie mit den weiteren, lebensrettenden Sofortmaßnahmen fortfahren können.

Melden

Beurteilen Sie die bewusstlose/ verletzte Person und wählen den (internationalen) Notruf – Notrufnummer 112. Diese Nummer ist seit 2009 in allen Mitgliedsstaaten der EU gebührenfrei erreichbar.

Die notwendigen Angaben bei einem Notruf:

  • Wo hat sich der Unfall ereignet?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen liegen vor? Ist die verletzte Person ansprechbar? Wie geht es der Person?
  • Warten Sie Rückfragen ab, nicht direkt auflegen!

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Helfen

Da Erste Hilfe sehr umfangreich und vielschichtig sein kann, geben wir hier nur einen kurzen Überblick über die ersten, lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Betroffenen. Priorität haben dabei jene Maßnahmen, die lebenswichtige Funktionen wie die Atmung sichern:

  • Was sehen Sie auf den ersten Blick, wenn Sie sich die verletzte Person genau ansehen? Aussehen, Position und Verhalten können Ihnen sehr viel über ihren Zustand verraten.
  • Ist die betroffene Person bei Bewusstsein? Wenn sie nicht auf lautes Ansprechen oder auf ein vorsichtiges, leichtes Rütteln an der Schulter (sofern unverletzt!) reagiert, ist sie höchstwahrscheinlich bewusstlos.
  • Befreien Sie die Atemwege der betroffenen Person. Überstrecken Sie vorsichtig ihren Kopf/ Hals und entfernen Sie gegebenenfalls sofort sichtbare, behindernde Fremdkörper aus dem Mundraum (z. B. Kaugummi). Prüfen Sie die Atmung: Spüren Sie Ausatemluft an Ihrer Wange? Hören Sie Ausatemgeräusche und sehen Sie, wie sich der Brustkorb hebt und senkt?
  • Atmet die betroffene Person normal, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage.
  • Atmet sie nicht, führen Sie eine Wiederbelebung durch – so wie Sie es bei Ihrer Grundausbildung gelernt haben.

Atmet die betroffene Person normal und ist sie (wieder) ansprechbar, führen Sie eine Ganzkörperkontrolle auf Verletzungen oder Zeichen einer akuten Erkrankung durch. Gibt es Wunden, Schwellungen, Fehlstellungen oder ist die Hautfarbe verändert? Blaue Lippen können z.B. ein Zeichen dafür sein, dass die betroffene Person unter Schock steht. Sobald Sie die Wunden entsprechend versorgt haben, (das nötige Utensil befindet sich im Verbandkasten) umhüllen Sie sie mit einer Rettungsdecke. So schützen Sie sie vor Wärmeverlust. Wenn möglich, legen Sie ebenfalls eine Decke unter die betroffene Person, damit auch zum Boden hin eine Wärme-Isolierung gewährleistet wird. Beruhigen Sie sie und bleiben Sie bei ihr, bis die Rettungskräfte eingetroffen sind.

„Erste Hilfe“ bedeutet nicht, dass Sie lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen. Sie leisten bereits Erste Hilfe, wenn Sie den Unfallort sichern, den Notruf verständigen und – sofern dieser ansprechbar ist – den Betroffenen beruhigen.

Welcher Verbandkasten muss in einem Kraftfahrzeug liegen?

Seit dem 01. Februar 2022 gilt eine geänderte DIN-Norm für Verbandkästen für Kraftfahrzeuge - sprich Pkw, Lkw, Busse (bis 22 Sitzplätze ein Verbandkasten, bei mehr als 22 Sitzplätzen sind zwei Erste-Hilfe-Koffer mitzuführen), nämlich die DIN 13164:2022. Da sich nicht nur Technologien, sondern auch die Schulmedizin weiterentwickelt, wurde die bis 2022 geltende Norm überarbeitet und der Verbandkasteninhalt, den aufgrund medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen geänderten Anforderungen, angeglichen. Nun müssen zusätzlich unter anderem zwei Gesundheitsmasken mitgeführt werden. Sollten Sie noch einen alten Verbandkasten mit den bislang gültigen Ausgaben DIN 13164:1998 und DIN 13164:2014 im Kofferraum liegen haben, ist das in Ordnung, solange er noch nicht abgelaufen und der Ersten Hilfe zweckdienlich ist. Ist er über dem Verfallsdatum, tauschen Sie ihn gegen ein Modell nach DIN 13164 aus, da ein Verbandkasten in jedem Pkw Pflicht ist. Haben Sie dem Verbandkasten oder der Verbandtasche etwas entnommen, z. B. ein Verbandpäckchen oder ein Pflaster, können Sie die entsprechenden. Falls Ihr Verbandkasteninhalt abgelaufen ist, es jedoch noch (glücklicherweise) nicht benutzt wurde, müssen Sie die Materialien nicht gleich in den Abfall werfen, sondern können sie sicherlich noch in Ihrer privaten Hausapotheke unterbringen oder in Ihrem Unternehmen zur Übung bei einem Erste-Hilfe-Kurs einsetzen.

KFZ-Verbandtasche

Abbildung: LapID, eigene Aufnahme

Was ist DIN? DIN steht für Deutsches Institut für Normung und die DIN-Norm ist ein Standard, unter welchem sowohl materielle als auch immaterielle Gegenstände normiert, also vereinheitlicht, sind. Die bekannteste DIN-Norm ist vermutlich DIN 476, besser bekannt als Papierformatnorm.

Wann haben Sie zuletzt den Inhalt Ihres Verbandkastens überprüft? Folgende Materialien gehören hinein:

  • Heftpflaster
  • Wundschnellverband
  • Verbandpäckchen
  • Verbandtuch
  • Rettungsdecke
  • Erste-Hilfe-Schere
  • Einmalhandschuhe
  • 2x Mund-Nase-Schutz
     
  • Erste-Hilfe-Broschüre
  • Feuchttücher zur Hautreinigung
  • Fertigpflasterset
  • Kompressen
  • Dreiecktuch



Sollte der Verbandkasten im Fahrzeug fehlen, müssen Sie, laut Bußgeldkatalog, mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Der Verbandkasten muss im Fahrzeug jederzeit schnell erreichbar sein, da es bei einem Notfall auf jede Sekunde ankommt. Also besser nicht unter Gepäckstücken vergraben. Außerdem sollte er so abgelegt sein, dass er nicht durch das Fahrzeug fliegen und Sie oder Ihre Mitfahrer verletzen könnte – bei einer Vollbremsung den stabilen Erste-Hilfe-Kasten als Geschoss von der Ablage Richtung Frontscheibe abzubekommen, ist sicher das Letzte, was man braucht.

Wussten Sie, dass die Schreibweise von Verbandkasten variiert? Der Duden akzeptiert sowohl Verbandkasten als auch Verbandskasten. Die amtliche Schreibweise nach StVZO Paragraf 35 lautet jedoch Verbandkasten.

Verbandkästen für Betriebe

Bei den Verbandkästen DIN 13157 und DIN 13169 handelt es sich nicht um Verbandkästen für Kraftfahrzeuge, sondern für Betriebe, Baustellen, Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder. B

Bei Verbandkästen oder Verbandtaschen nach DIN 157 handelt es sich um die „kleinen“ und bei denen nach DIN 169 um die „großen“ Verbandkästen. Der Inhalt des Verbandkastens nach DIN 169 ist umfangreicher und entspricht etwa der doppelten Menge des Inhalts des Kastens nach DIN 157. Die Art und Anzahl der Verbandkästen richten sich nach der Zahl der Beschäftigten. Für einen mittelständischen Betrieb, ist ein Verbandkasten gemäß DIN 157 vorgeschrieben. Bei einer Mitarbeiterzahl von 51-300 wird ein großer Erste-Hilfe-Koffer, DIN 169, benötigt und ab 301 Mitarbeitern zwei solcher Koffer.

Ein Ersthelfer ist jemand, der auf Grundlage des Paragraf 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Paragraf 21 Sozialgesetzbuch (SGB ) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Alle zwei Jahre ist ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich. Vielleicht erinnern Sie sich: Für den Erwerb Ihres Führerscheins Klasse B musste ein Erste-Hilfe-Kurs, die sogenannte Grundausbildung, von neun Stunden absolviert werden. Als Führerscheinanwärter lernt man dort neben der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Auch in der Fahrerunterweisung wird das richtige Verhalten am Unfallort thematisiert.

Wann haben Sie zuletzt Ihr Erste-Hilfe-Know-how aufgefrischt und das Ablaufdatum Ihres Verbandkastens kontrolliert?

Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die einen Dienstwagen  nutzen, zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens  einmal im Jahr erfolgen. Mitarbeiter werden dabei im richtigen Umgang mit  Dienstfahrzeugen geschult.  Mit LapID können Sie die Fahrerunterweisung nach UVV einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zur Fahrerunterweisung erhalten.

 


Kathrin Mikalay

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