Straßenverkehr und Mobilität: Änderungen 2023

Das neue Jahr ist gerade erst ein paar Tage alt und trotzdem müssen Autofahrer bereits im Januar mit den ersten Änderungen rechnen. Themen wie Führerschein, Masken, E-Mobilität und Kraftstoffpreis sind auch dieses Jahr wieder aktuell. Wir klären über Änderungen und Fristen auf sowie über das, was uns in diesem Jahr erspart bleibt.

Kraftstoffpreise und CO2-Bepreisung

Gleich zum 1. Januar 2023 sollte die CO2-Bepreisung für Benzin und Diesel angehoben werden. Von den aktuellen 30 Euro pro Tonne sollte der Preis auf 35 Euro pro Tonne erhöht werden. Aufgrund der hohen Spritpreise hat die Bundesregierung diese Erhöhung jedoch ausgesetzt und plant die Umsetzung erst zum 1. Januar 2024.

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Führerscheinumtausch

Für alle Fahrer, die von 1959 bis 1964 geboren wurden und noch immer im Besitz eines rosafarbenen oder grauen Papierführerscheins sind, wird es jetzt höchste Zeit, einen neuen EU-Kartenführerschein zu beantragen. Die alten Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit am 19.01. dieses Jahres. Wer nach dem 19. Januar mit einem alten Führerschein kontrolliert wird, den erwartet ein Bußgeld von 10 Euro. Außerdem ist die Person verpflichtet, den neuen Kartenführerschein nachträglich bei der Polizei vorzuzeigen, da sonst ein weiteres Bußgeld folgt.

Weitere Informationen und Fristen bis 2033 finden Sie in unserem Beitrag zum Thema:

Verbandkasten DIN 13164:2022

Seit Januar 2022 unterliegen Verbandkästen einer neuen DIN-Norm. Zu den Neuerungen zählen unter anderem, dass zwei Masken enthalten sein müssen. Diese müssen nicht FFP2 zertifiziert sein, einfache OP-Masken reichen aus. Zurzeit dürfen allerdings noch die alten Verbandskästen benutzt werden, da die Änderung noch nicht in die StVO Paragraf 35h übernommen wurde. Ein genauer Termin, ab wann die Regelung verpflichtend gelten soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Allgemein gilt weiterhin, wer mit einem veralteten Verbandkasten kontrolliert wird, muss ein Verwarngeld von 5 Euro bezahlen. Dieses erhöht sich auf 10 Euro für den Halter, wenn dieser sein Fahrzeug mit einem unvollständigen Verbandkasten einem anderen Fahrer überlässt.

Diese Regelung gilt auch für Fuhrparks. Die Kontrolle des Verbandkastens ist nur ein Punkt in der Prüfung nach UVV. Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen:

Förderungen von Plug-in-Hybriden und E-Autos

Trotz steigender Spritpreise hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entschieden, dass ab dem 01.01.2023 die staatliche Förderung für Plug-in-Hybride entfällt. E-Fahrzeuge werden weiterhin mit einer Prämie gefördert. Die Höhe ist dabei abhängig von den Fahrzeugkosten. So können E-Autos mit 3.000 Euro bis 4.500 Euro bezuschusst werden. Erst ab 2024 entfällt die Umweltprämie für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 45.000 Euro.

Wichtig für den Fuhrpark ist der 1. September 2023. Ab dem Zeitpunkt werden nur noch E-Fahrzeuge gefördert, die durch Privatpersonen erworben werden. Firmen erhalten somit keine Unterstützung mehr bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen für den Fuhrpark.

Die Antwort darauf, ob E-Fahrzeuge trotzdem eine Alternative zu normalen Verbrennern darstellen und weitere Informationen zu E-Mobilität finden Sie in unseren anderen Beiträgen.

Ladesäulen

Ab Juli 2023 müssen alle neu gebauten Ladesäulen mit einem Debit- oder Kreditkartenlesegerät ausgestattet sein. Dies soll den Kunden die Zahlung vereinfachen. Bei derzeit 46.000 öffentlichen Ladesäulen und hunderten verschiedenen Betreibern, gibt es momentan kein einheitliches System. Deshalb sind Autofahrer oft gezwungen, mehrere Kundenkarten mit sich zu führen oder müssen in unterschiedlichen Apps registriert sein, um verschiedene Ladestationen nutzen zu können. Ältere Säulen müssen nicht nachgerüstet werden. Bei ihnen bleibt die Bezahlung via App oder Kundenkarte bestehen.

THG-Zertifikat

Auch im Jahr 2023 können E-Auto-Besitzer die Treibhausgasminderung geltend machen und THG-Zertifikate verkaufen. Um diese zu beantragen, benötigt der Halter nur den Fahrzeugschein „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Für Privatpersonen ist der Betrag steuerfrei. Gehört das E-Fahrzeug zu einem betrieblichen Fuhrpark, muss der Gewinn aus dem Verkauf der THG-Quote versteuert werden. Aufgrund von politischen und gesetzlichen Änderungen kann die Höhe der Summe variieren. Ausgezahlt wird der Betrag einmal jährlich.

HU-Plakette

Wie jedes Jahr ist auch 2023 wieder die HU fällig. Dieses Jahr müssen Fahrzeuge mit der rosafarbenen Plakette zur Prüfung. Die neue TÜV-Plakette ist dann orangefarben und das Fahrzeug muss erst wieder 2025 vorgeführt werden. Erstzulassungen unter 3,5t bekommen eine blaue Plakette und müssen erst in drei Jahren, also 2026 zur ersten HU.

Wer die Prüfung zu lange aufschiebt, den erwartet ein Bußgeld.

HU-Termin überzogen Bußgeld
1 Monat /
innerhalb 2 Monate 15 Euro
2-4 Monate 25 Euro
4-8 Monate 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister
Über 8 Monate 75 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister

 

Kfz-Versicherung

Für rund 13 Millionen Autofahrer ändert sich 2023 die Typklasseneinstufung bei der Versicherung. Ein Großteil von 8,1 Millionen wird ab 2023 höher eingestuft, während 4,8 Millionen Pkw-Besitzer von der Neubeurteilung profitieren. Auch die Regionalklassen ändern sich. 10,1 Millionen Autofahrer müssen in 101 Zulassungsbezirken mit einer schlechteren Einstufung rechnen. Nur rund 5,5 Millionen profitieren von den Änderungen.

Maut und Vignette: Lkw & Pkw

Seit Dezember 2022 gilt die neue Jahresvignette für Österreich. Sie ist purpurfarben und bis Januar 2024 gültig. Allgemein sind die Preise in Österreich für die Vignetten leicht gestiegen.

Vignette Österreich Kosten (+ vgl. zum Vorjahr)
Jahresvignette Pkw 96,40 Euro (+ 2,60 Euro)
2 Monate Pkw 29 Euro (+ 80 Cent)
10 Tage Pkw 9,90 Euro (+ 30 Cent)
Jahresvignette Motorrad 38,20 Euro (+ 1 Euro)
2 Monate Motorrad 14,50 Euro (+ 40 Cent)
10 Tage Motorrad 5,80 Euro (+ 20 Cent)

 

In der Schweiz ist die neue Jahresvignette gelb und dunkelrot. Der Preis ist hier im Vergleich zum Vorjahr aber gleich geblieben und kostet 40 Schweizer Franken, umgerechnet ca. 42 Euro. Im Lauf des Jahres 2023 soll zusätzlich eine E-Vignette eingeführt werden, die die herkömmliche Vignette in Zukunft ablösen soll.

Im November 2022 wurde im Bundestag die Erhöhung der Lkw-Maut in Deutschland ab dem 1.1.2023 beschlossen. Wie hoch die Mautkosten ausfallen, ist von dem Fahrzeug abhängig.

Diese drei Faktoren am Fahrzeug bestimmen die Kosten:

Autonome Fahrzeuge

Mit fortschreitender Entwicklung der autonomen Fahrsysteme müssen auch die Verkehrsregeln angepasst werden. Die UNO-Wirtschaftskommission hat sich daher für eine Anhebung des Tempolimits für autonome Fahrzeuge von 60 km/h auf 130 km/h entschieden. Das autonome Fahren bleibt aber weiterhin nur auf der Autobahn erlaubt. Zusätzlich soll in Zukunft auch ein Spurwechsel zulässig sein.

Neuerung der Kindersitz-Norm

Ab September 2023 dürfen nur noch neuere Kindersitze mit der Norm ECE-R 129 verkauft werden. Die Befestigung im Auto erfolgt dann nur noch über Isofix. Die Montage mit dem 3-Punkte-Fahrzeuggurt wird nicht mehr unterstützt. Ältere Modelle sind aber weiterhin so lange zulässig, bis die angegebene Norm für ungültig erklärt wird. Besonders ältere Fahrzeuge ohne Isofix sind dann nicht mehr mit den neuen Kindersitzen kompatibel.

4. Führerscheinrichtlinie

Die 4. Führerscheinrichtlinie soll 2023 von der EU verabschiedet werden. Sie soll das Fahrerlaubnisrecht europaweit vereinheitlichen. Für Autofahrer könnte sich zukünftig daher einiges ändern. Unter anderem könnten in der 4. Führerscheinrichtlinie diese fünf Dinge berücksichtigt werden:

  • Eine EU-weite Anerkennung der in Deutschland eingeführten Führerscheinerweiterung B196 ist geplant.
    Seit 2020 können Fahrer mit der Fahrerlaubnisklasse B ihren Führerschein durch eine theoretische und praktische Fahrerschulung auf Krafträder der Klasse A1 ausweiten. Dies wird dann als B196 im Führerschein vermerkt und ist bisher nur in Deutschland gültig.

  • Die Gesamtmasse der Führerscheinklasse B soll von 3,5 t auf 4,25 t angehoben werden.
    Mit einem Führerschein der Klasse B sollen zukünftig auch Camper bis 4,25 t gefahren werden dürfen. Möchte man ein Fahrzeug fahren, das schwerer als 3,5 t ist, braucht es momentan einen Führerschein der Klasse C1. Die Anhebung soll hier Abhilfe schaffen und das Reisen durch Europa erleichtern.

  • Durch fehlenden Nachwuchs an Lkw-Fahrern und auch im öffentlichen Linienverkehr soll das Mindestalter für den Lkw- und Busführerschein bei den Fahrerlaubnisklassen C und D auf 18 Jahre gesenkt werden. Momentan kann die Führerscheinklasse C erst mit 21 Jahren und die Klasse D erst mit 24 Jahren erworben werden.

  • Der digitale Führerschein und QR-Code sollen noch einmal geprüft werden.
    Ziel ist es, die digitale Fahrzeugvermietung und die Kontrolle des Führerscheins zu erleichtern. Der QR-Code könnte den Chip in der Führerscheinkarte ersetzen und diese so fälschungssicherer machen.

  • Für Fahrschüler stehen gleich drei mögliche Änderungen an.
    Diese sollen die Gelegenheit bekommen, die Theorie- und die Praxisprüfung in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten in der EU absolvieren zu können. Zurzeit müssen beide Teile in demselben Land gemacht werden. Weiter könnte ein gleichzeitiges Absolvieren der theoretischen und praktischen Stunden abgeschafft werden. Die praktische Ausbildung soll erst beginnen, wenn die Theorie erfolgreich bestanden wurde. Zusätzlich könnte ein Refresh-Kurs nach einem Jahr Führerscheinbesitz erfolgen. Dies soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Bevor diese Punkte jedoch in Kraft treten können, dauert es wohl noch etwas. Neben der Verabschiedung durch die EU muss auch das nationale Recht überprüft und eingehalten bzw. angepasst werden. Daher ist nicht klar, ob alle Änderungen verabschiedet werden und ab wann sie dann in Deutschland gelten.


Sarah Brüdigam

Sarah Brüdigam


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