Wallbox für E-Autos: den Dienstwagen zu Hause laden

Um Dienstwagen mit Elektroantrieb aufzuladen, stehen Mitarbeitern in der Regel Ladesäulen auf dem Firmengelände zur Verfügung. Doch es besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu Hause zu laden - dafür benötigt: eine Wallbox. Wir verschaffen einen Überblick und beantworten die wichtigsten Fragen rund um dasLaden des Dienstwagens zu Hause.
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Wallbox für E-Autos: den Dienstwagen zu Hause laden © Pixabay.com | lobpreis

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick

  • Eine Wallbox ist eine Wandladestation für Elektrofahrzeuge in Privathaushalten, die gegenüber der haushaltsüblichen Steckdose empfohlen wird, da sie kürzere Ladezeiten bietet.
  • Die Installation einer Wallbox setzt einen Starkstromanschluss voraus und sollte wegen der notwendigen Vorkenntnisse ausschließlich von Fachkräften vorgenommen werden.
  • Die Anschaffung einer Wallbox kostet zwischen 200 und 2.000 Euro zuzüglich Montagekosten.
  • Arbeitgeber können Dienstwagenfahrern die Wallbox auf verschiedene steuerlich geregelte Weisen zur Verfügung stellen, z. B. durch Schenkung, Zuschuss oder Überlassung.

 

Funktionsweise: Was ist eine Wallbox?

Bei einer Wallbox (auch „Wandkasten“ oder Wall Connector genannt) handelt es sich um eine Wandladestation, um ein Elektrofahrzeug vor allem in Privathaushalten aufzuladen.

Durch die Wallbox wird eine Verbindung zwischen dem Ladekabel des Autos und dem Stromnetz hergestellt. E-Fahrzeuge werden an Wallboxen i.d.R. langsamer geladen, als an gewöhnlichen Ladesäulen, dafür ist der Ladevorgang oft günstiger.

Die Wallbox ist eine Alternative zur haushaltsüblichen Steckdose. Über diese kann das E-Fahrzeug grundsätzlich auch geladen werden, empfohlen wird dies allerdings nicht.

Für gewöhnlich wird die Wallbox mit dem Stromanschluss verbunden, welcher auch für Elektroherde genutzt wird. Das bedeutet, sie wird an 400 Volt mit 16 oder 32 Ampere angeschlossen.

Die Wandboxen sind für Innenräume oder geschützte Außenbereiche geeignet. Eine Garage oder ein Carport eignen sich besonders gut, weil das Auto dort für längere Zeit steht und lange Ladezeiten somit problemlos möglich sind.

Wallbox vs. Haushaltssteckdose vs. öffentliche Ladesäule: Unterschiede auf einen Blick

Kriterium

Wallbox

Haushaltssteckdose

Ladesäule

Ladeleistung

Mittel
(üblich 11 kW oder 22 kW)

Niedrig
(max. 2,3 kW)

Hoch bis Sehr hoch
(AC: bis 22 kW / DC: 50 bis 350+ kW)

Ladedauer
(ca. für 60 kWh Batterie)

Komfortabel
(ca. 3 bis 6 Stunden)

Sehr lang
(ca. 20 bis 30 Stunden)

Schnell
(AC: 3–6 Std. / DC: 20–40 Min. für 10–80%)

Sicherheit

Hoch
Eigener Stromkreis, Schutzschalter (FI/LS), aktive Kommunikation mit dem Auto.

Gering (Notlösung)
Gefahr der Überhitzung bei Dauerlast; keine Kommunikation mit dem Fahrzeug.

Sehr hoch
Professionell gewartet, überwacht und gesichert.

Stromkosten
(pro kWh)

Günstig
Haushaltstarif (ca. 30–40 Cent/kWh)

Günstig
Haushaltstarif (ca. 30–40 Cent/kWh)

Teuer
Tarifabhängig (oft 50–90 Cent/kWh und mehr)

Abrechenbarkeit
(Dienstwagen)

Gut möglich
Mit MID-Zähler oder RFID-Chip exakt erfassbar und steuerrechtlich sauber abrechenbar.

Schwierig
Keine Trennung von Haushaltsstrom möglich; Pauschalen ab 2026 entfallen.

Sehr einfach
Automatische Abrechnung über Ladekarte/App direkt mit dem Arbeitgeber.

Einsatzzweck

Standardlösung für das tägliche Laden über Nacht.

Nur im absoluten Notfall ("Notladung").

Für Langstrecken, Reisen oder schnelles Nachladen zwischendurch.

 

Verwendung einer normalen Steckdose?

Entscheiden sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegen eine Wallbox und für die Aufladung über eine haushaltsübliche Steckdose, sollte sich das Unternehmen in jedem Fall die fachmännische Installation der genutzten Steckdose durch den Dienstwagennutzer schriftlich bestätigen lassen. So ist der Arbeitgeber im Schadenfall abgesichert.

Elektroauto zu Hause laden: Voraussetzungen und Installation

Voraussetzungen für die Installation einer Wallbox:

  • Ein Starkstromanschlusses und ausreichend Platz im Verteilerkasten muss vorhanden sein.
  • Für die normgerechte Installation einer Wallbox nach DIN VDE 0100-722 ist ein eigener Stromkreis mit Leitungsschutzschalter sowie einem Fehlerstromschutzschalter erforderlich. Der Schutzschalter ist bei qualitativ hochwertigen Wallboxen bereits vorhanden, bei anderen muss er ggf. zwischengeschaltet werden. Damit soll verhindert werden, dass Rückstrom in das Stromnetz gelangt.
  • Des Weiteren besteht eine Anmelde- oder Genehmigungspflicht für Wallboxen, je nach Leistung. Bis einschließlich 11 kW muss die Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ladeeinrichtungen mit mehr als 12 kVA (ca. 11 kW) benötigen eine explizite Genehmigung des Netzbetreibers.
  • Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Leistung gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, sofern sie ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. Der Netzbetreiber darf hierbei in seltenen Fällen die Leistung kurzfristig dimmen, um eine Netzüberlastung zu vermeiden.

Ohne die nötigen Vorkenntnisse und fachliche Ausbildung wird von der Installation einer Wallbox abgeraten. Die Starkstromleitung von 400 Volt sollte ausschließlich von Fachkräften verlegt werden. Alles andere wäre nicht nur fahrlässig, sondern auch lebensgefährlich. Zudem kann es zu Problemen bei der Versicherung kommen, wenn Schäden an der Wallbox entstanden sind und diese zuvor nicht fachgerecht installiert wurde.

Was kostet eine Wallbox?

Die Preise für eine Wallbox liegen, je nach benötigtem Modell, Anbieter und Voraussetzungen zwischen 200 bis zu 2.000 Euro. Die Montage der Box bei einem Einfamilienhaus schlägt zusätzlich noch einmal mit 500 bis 3.000 Euro zu Buche. Die Montage in Mehrfamilienhäusern kann deutlich teurer werden.

Welche Wallbox für welches Fahrzeug?

Ausschlaggebend für die Wahl der Wallbox sind die Rahmenbedingungen rund um die Ladestation und das Elektroauto.

Anschlussstecker

Es gibt unterschiedliche Anschlussstecker. Der in Europa am weitesten verbreitete Stecker ist der Typ-2-EU-Stecker. Im asiatischen Raum bzw. bei asiatischen Herstellern findet man eher den Typ-1-Stecker. Für den europäischen Markt wurde hierfür ein entsprechender Eurostecker entwickelt, der auf der einen Seite einen Typ-2- und auf der anderen Seite einen Typ 1-Stecker hat.

Ladeleistung

Auch die Ladeleistung von E-Autos ist wichtig bei der Auswahl einer Wallbox. Diese liegt meist bei 3,7 bis 22,0 kW. Je nach Modell hat das Einfluss auf die Dauer des Ladevorgangs.

Die Ladeleistung des Autos muss auf die Wallbox ausgelegt sein. Ist die Leistung zu gering, ist der Einsatz einer leistungsstärkeren Wallbox nicht sinnvoll. Die Ladeleistung wird außerdem vom Bordladegerät des Fahrzeugs bestimmt.

Generell wird die Ladeleistung durch das schwächste Glied bestimmt. Die leistungsschwächste Komponente limitiert dann die gesamte Ladegeschwindigkeit. Für die meisten Haushalte ist eine Wallbox mit 11 kW ideal.

Je nach Modell sind diese ein-, zwei- oder dreiphasig ausgelegt. Dabei sind einphasige AC-Ladegeräte am günstigsten.

Technischer Aufbau und Komfort

Weitere Unterschiede bei Wallboxen gibt es bezüglich ihres technischen Aufbaus und Bedienkomforts. Je nach Modell haben die Boxen z.B. eine Zugriffssicherung, die nur berechtigten Personen den Zugriff auf die Box ermöglicht. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob eine Schutzeinrichtung bereits vorhanden ist oder nachträglich durch einen Elektriker installiert werden muss.

Ladekabel für die Wallbox können fest angebracht oder abnehmbar sein. Bei abnehmbaren Ladekabeln muss das Ladekabel im Fahrzeug gelagert werden und zu jedem Ladevorgang herausgenommen werden.

Auch für Ladestationen muss, ähnlich wie für Ladekabel, die DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden. Relevant sind hierfür unter anderem die DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0150-100 und die DIN EN 61851 (VDE 0122).

Darüber hinaus gibt es „smarte“ Wallboxen, die via Bluetooth, WLAN und Co. bedient werden können und über einen integrierten Stromzähler verfügen.

Dienstwagen zu Hause laden: Modelle für Arbeitgeber / Arbeitnehmer

Für Fahrer, die ein E-Auto als Dienstwagen haben, besteht die Möglichkeit das Dienstauto auch zu Hause zu laden. Der Gesetzgeber hat bei der steuerlichen Behandlung von Wallboxen in den letzten Jahren einige Möglichkeiten geschaffen, wie Arbeitgeber ihren Dienstwagenfahrern eine Ladestation zu Hause zur Verfügung stellen und abrechnen können. Dazu zählen:

  • Schenkung
  • Zuschuss
  • Überlassung
  • Leasing

Wenn Fahrer mit Verbrennungsmotoren über eine Tankkarte verfügen, kann der Nutzer eines Elektrofahrzeugs im Sinne des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Übernahme bzw. Beteiligung an den Kosten für eine Wallbox fordern.

Dem Arbeitnehmer die Wallbox schenken (Schenkung)

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Wallbox (Listenpreis) vollständig und schenkt dem Fahrer diese, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Dieser muss versteuert werden. Alternativ kann die Versteuerung auch über die Pauschalversteuerung nach Paragraf 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EstG mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Übereigung bleibt darüber hinaus sozialversicherungsfrei. Die Pauschalversteuerung ist allerdings nur zufällig, wenn die Leistung zusätzlich zum Lohn gewährt wird.

Zuschuss zur Wallbox (Zuschuss)

Der Arbeitnehmer kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass er die Anschaffung der Wallbox unterstützt und die Ladekosten erstattet.

  • Zuschuss zur Anschaffung (Hardware): Beteiligt sich der Arbeitnehmer an den Kosten für die Wallbox, kann er den Zuschuss pauschal mit 25 Prozent versteuern.
  • Erstattung der Stromkosten (Zuhause laden): Für die Erstattung der Ladekosten gilt seit 01.01.2026 nach Paragraf 3 Nr. 50 EstG die Pflicht zum Einzelnachweis. Hierbei wird der tatsächliche Verbrauch des Dienstwagens erfasst und mit dem tatsächlichen Strompreis des Mitarbeiters abgerechnet. Alternativ kann eine Strompreispauschale angesetzt werden. Diese wird mit den nachgewiesenen kWh multipliziert.

Die private Wallbox, mit Zuschuss durch den Arbeitgeber, bietet sich insbesondere dann an, wenn mehrere Fahrzeuge, auch privat, über diese geladen werden sollen.

Wallbox wird dem Arbeitnehmer überlassen (Überlassung)

Liegt eine Überlassung oder eine Verleihung der Wallbox an den Arbeitnehmer vor, bleibt der Arbeitgeber weiter zivilrechtlicher Eigentümer der Wallbox. Hierdurch trägt er auch weiterhin die Kosten für Wartungen und Reparaturen.

Wird die Wallbox auch privat genutzt, ist die Nutzung nach Paragraf 3 Nr. 46 EstG steuerfrei. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig. Die Nutzung wird über den geldwerten Vorteil als zusätzlicher Arbeitslohn erfasst.

Leasing mit anschließender Überlassung (Leasing)

Eine Wallbox kann dem Arbeitnehmer auch im Rahmen eines Leasings überlassen und am Ende der Laufzeit geschenkt werden. Dann ist der Restwert wieder als zusätzlicher Arbeitslohn einzustufen. Die steuerliche Behandlung gleicht der oben genannten Überlassung der Box. Der Arbeitgeber kann auch hier wieder die pauschale Versteuerung übernehmen.

Die Vorteile einer Wallbox für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vorteile für Arbeitgeber

Vorteile für Arbeitnehmer

Arbeitgeberattraktivität
Positionierung als moderner, mitarbeiterorientierter Arbeitgeber (Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte).

Finanzielle Entlastung
Einsparung von oft mehreren tausend Euro für Anschaffung und Installation der Hardware.

Positives Image
Klares Signal für Nachhaltigkeit und Engagement bei Zukunftstechnologien.

Maximaler Komfort
Zeitsparendes Laden über Nacht; Unabhängigkeit von freien Säulen oder Wartezeiten im öffentlichen Raum.

Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für Wallbox, Installation und Betrieb sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Günstigere Ladekosten
Der heimische Stromtarif ist in der Regel deutlich preiswerter als Tarife an öffentlichen Schnellladesäulen.

Vorantreiben der E-Mobilität im Fuhrpark

Mit der Installation einer Wallbox beim Arbeitnehmer wird ein höherer Anreiz zum Umstieg auf ein E-Fahrzeug geschaffen.

Steuervorteil (Dienstwagen)
Profitieren von der 0,25 Prozent-Regelung für reine E-Autos (Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro), was die Steuerlast senkt.

Einbau der Wallbox bei Mehrfamilienhäusern

Möchte ein Mieter eine Wallbox in einem Mehrfamilienhaus anbringen, war dies lange Zeit fast unmöglich. Nach den Regelungen des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WEMoG) und Änderungen im BGB können Wohnungseigentümer und Mieter seit Ende 2020 einfacher bauliche Veränderungen zugunsten der Förderung von Elektromobilität vornehmen. 

Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber der Wohngemeinschaft auf den Einbau einer Lademöglichkeit bestehen. Dafür benötigt er nicht mehr die Zustimmung der gesamten Eigentümerschaft. Die Wohngemeinschaft kann lediglich über das „Wie“ abstimmen. Die Frage nach dem „ob“ kann hingegen grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Geregelt wird dies in Paragraf 20 WEG.

Auch Mieter können veranlassen, dass der Vermieter den Einbau eine Ladestation ermöglicht. Die Kosten dafür trägt der Mieter selbst. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern, wenn die baulichen Veränderungen unzumutbar wären. Dies ist bspw. der Fall, wenn der Denkmalschutz greift. Geregelt wird dies in Paragraf 554 BGB.

Mehr Informationen zur Ladeinfrastruktur im Immobilienbereich stellt Ihnen unser Gastautor Rechtsanwalt Lutz D. Fischer zur Verfügung: Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge bei Gebäuden

Praxistipp: So fragen Sie den Stromtarif Ihrer Fahrer effizient ab

Wer sich gegen die pauschale Versteuerung entscheidet und stattdessen eine verbrauchsgenaue Abrechnung bevorzugt, steht oft vor einer administrativen Hürde: Der Arbeitgeber muss wissen, was die Kilowattstunde beim Mitarbeiter zu Hause tatsächlich kostet. Da sich Strompreise ändern oder Mitarbeiter den Anbieter wechseln, müssen diese Daten regelmäßig aktualisiert werden, um eine korrekte Erstattung der Ladekosten als steuerfreien Auslagenersatz zu gewährleisten.

Um diesen Prozess zu vereinfachen, unterstützen wir Sie direkt im LapID System:

Mit dem Feature Aufgaben und Termine für Personen können Sie die Abfrage automatisieren. Nutzen Sie dazu einfach unsere hinterlegte Vorlage „Stromtarif zuhause (EV/Home-Charging)“.

  • Automatische Erinnerung: Weisen Sie die Aufgabe Ihren Fahrern zu, um den aktuellen Cent-Betrag pro kWh abzufragen.
  • Dokumentation: Die Rückmeldung des Fahrers wird im System dokumentiert. Das schafft Transparenz für die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten.

So reduzieren Sie den manuellen E-Mail-Verkehr und stellen sicher, dass die Abrechnung des geladenen Stroms fair und auf Basis aktueller Tarifdaten erfolgt.