Immer mehr Unternehmen setzen auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Um diese aufzuladen, stehen den Mitarbeitern in der Regel Ladesäulen auf dem Firmengelände zur Verfügung. Doch es besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu Hause zu laden - dafür benötigt: eine Wallbox. Wir verschaffen einen Überblick über die Wallbox und fassen die wichtigsten Fragen rund um das Laden des Dienstwagens zu Hause zusammen.
Inhaltsverzeichnis:
- Definition Wallbox: Was ist das und wie funktioniert’s?
- Elektroauto zu Hause laden: Voraussetzungen und Installation
- Was kostet eine Wallbox?
- Welche Wallbox für welches Fahrzeug?
- Ladeleistung, Ladezeit und Reichweite eines Elektroautos
- Die Wallbox als Dienstwagenfahrer einbauen und nutzen?
- Einbau der Wallbox bei Mehrfamilienhaus?
Quelle: Kai Klint/ Wikipedia.de
Was ist eine Wallbox und wie wird Sie eingesetzt?
Bei einer Wallbox (zu Deutsch „Wandkasten“) handelt es sich um eine Wandladestation, um ein Elektrofahrzeug vor allem in Privathaushalten aufzuladen. Durch die Wallbox, Wandladestation oder auch Wall Connector genannt, wird eine Verbindung zwischen dem Ladekabel des Autos und dem Stromnetz hergestellt. Im Vergleich zu Ladesäulen werden Fahrzeuge über eine Wallbox deutlich langsamer geladen. Ladesäulen stehen in der Regel im öffentlichen Raum zur Verfügung, weshalb ein möglichst schnelles Laden gewährleistet werden muss. Wallboxen hingegen sind fast ausschließlich in Privathaushalten installiert. Das Aufladen zu Hause ist dafür jedoch günstiger als an öffentlichen Ladestationen.
Im oder am Haus dient die Box als Alternative zur haushaltsüblichen Schuko-Steckdose (Akronym für Schutz-Kontakt; weit verbreitet in Europa), mit denen das Aufladen eines E-Fahrzeugs auch grundsätzlich möglich ist. Empfohlen wird dies allerdings nicht. Das lange Laden unter hoher Last kann zu einer Überhitzung der Stecker und der Steckdose führen. Zudem ist die Ladezeit über eine Wallbox deutlicher kürzer als über eine Haushaltssteckdose. Für gewöhnlich wird die Wallbox mit dem Stromanschluss verbunden, welcher auch für Elektroherde genutzt wird. Das bedeutet, sie wird an 400 Volt mit 16 oder 32 Ampere angeschlossen. Die Wandboxen sind für Innenräume oder geschützte Außenbereiche geeignet. Eine Garage oder ein Carport eignen sich besonders gut, weil das Auto dort für längere Zeit steht und lange Ladezeiten somit problemlos möglich sind.
Elektroauto zu Hause laden: Voraussetzungen und Installation
Voraussetzung für die Installation einer Wallbox ist das Vorhandensein eines Starkstromanschlusses und ausreichend Platz im Verteilerkasten. Zudem muss die Wallbox über einen Fehlerschutzschalter verfügen bzw. dieser zwischengeschaltet sein. Damit soll verhindert werden, dass Rückstrom in das Stromnetz gelangt. Der Schutzschalter ist bei qualitativ hochwertigen Wallboxen bereits vorhanden. Des Weiteren muss bei einer Ladeleistung über 12 kW eine Genehmigung vom Netzbetreiber erfolgen. Bis 12 kW muss der Netzbetreiber lediglich informiert werden.
Im Internet lassen sich zahlreiche Anleitungen finden, wie eine Wallbox selbst im oder am Haus installiert werden kann.
Ohne die nötigen Vorkenntnisse und fachliche Ausbildung können wir allerdings nur davon abraten. Die Starkstromleitung von 400 Volt sollte ausschließlich von Fachkräften verlegt werden. Alles andere wäre nicht nur leichtsinnig, sondern auch lebensgefährlich. Zudem kann es zu Problemen bei der Versicherung kommen, wenn Schäden an der Wallbox entstanden sind und diese zuvor nicht fachgerecht installiert wurde. In jedem Fall muss die Wallbox vor der Montage beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden. Dort findet man auch Unterstützung, wenn man auf der Suche nach der passenden Lösung ist.
Was kostet eine Wallbox?
Die Preise für eine Wallbox starten meist bei rund 500 Euro und betragen, je nach benötigtem Modell, Anbieter und Voraussetzungen bis zu 2.000 Euro. Die Montage der Box schlägt zusätzlich noch mit 100 bis 500 Euro zubuche. Dies ist unter anderem davon abhängig, wie weit die Wallbox vom Sicherungskasten entfernt ist. Wenn für die Installation Wanddurchbrüche oder Kanalschächte notwendig sind, können die Installationskosten auch zusätzlich zur Wallbox bis zu 2.000 Euro betragen. Je nach Bundesland, Stromanbieter und Gemeinde ist ein Zuschuss zum Einbau der Wallbox möglich. Hier muss man allerdings Acht geben, dass diese manchmal an bestimmte Stromtarife bzw. Energieversorger gebunden sind, die deutlich teurer sind als Anbieter ohne Förderung. Auch Sie als Selbstständige und Unternehmen können von Förderprogrammen profitieren. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Förderbank) beispielsweise gewährt günstige Kredite für entsprechende Investitionen.
Förderung für Wallboxen durch den Bund
Seit dem 24. November 2020 wird die Anschaffung einer Wallbox gefördert. Der Bund bezuschusst die Anschaffung und Installation mit 900 Euro. Neben Privatpersonen können auch Wohnungseigentümergemeinschaften und -unternehmen, sowie Genossenschaften und Bauträger die Förderung beantragen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um eine farbikneue, nicht öffentlich zugängliche Ladestation handelt. Diese muss über eine Normalladeleistung von 11kW verfügen und intelligent sowie steuerbar sein. Zudem muss der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen.
Derzeit ist die Förderung ausgesetzt, da die bisherigen Fördermittel ausgeschöpft sind. Ob und wie die Förderung in Zukunft gestaltet wird, entscheidet die neue Bundesregierung.
Welche Wallbox für welches Fahrzeug?
Ausschlaggebend für die Wahl der Wallbox sind die Rahmenbedingungen rund um Ladestation und Elektroauto. So gibt es beispielsweise unterschiedliche Anschlussstecker. Der in Europa am weitesten verbreitete Stecker ist der Typ-2-EU-Stecker. Im asiatischen Raum bzw. bei asiatischen Herstellern findet man eher den Typ-1-Stecker. Für den europäischen Markt wurde dann ein entsprechender Eurostecker entwickelt, der auf der einen Seite einen Typ-2-Stecker und auf der anderen Seite einen Typ 1-Stecker hat. Auch die Ladeleistung von E-Autos ist wichtig bei der Auswahl einer Wallbox. Diese liegt meist bei 3,7 bis 22,0 kW. Je nach Modell hat das Einfluss auf die Dauer des Ladevorgangs. Der ADAC beispielsweise nennt bei einem 30-kWh-Akku an einer 3,7-kW-Wallbox (230 V, einphasig, 16 A) eine Vollladezeit von rund zehn Stunden. Bei einer 11-kW-Wallbox (400 V, dreiphasig 16 A) liegt die Ladezeit nur noch bei drei Stunden. Die Ladeleistung des Autos muss allerdings auf die Wallbox ausgelegt sein. Ist die Leistung zu gering, ist der Einsatz einer leistungsstärkeren Wallbox nicht sinnvoll. Die Ladeleistung wird zudem vom Bordladegerät des Fahrzeugs bestimmt. Je nach Modell sind diese ein-, zwei- oder dreiphasig ausgelegt. Einphasige AC-Ladegeräte (Alternating Current, zu Deutsch Wechselstrom) sind am günstigsten.
Weitere Unterschiede bei Wallboxen gibt es bezüglich ihres technischen Aufbaus und Bedienkomforts. Je nach Modell haben die Boxen beispielsweise eine Zugriffssicherung, die nur berechtigten Personen den Zugriff auf die Box ermöglicht. Zudem gibt es einige Modelle, bei denen eine Schutzeinrichtung nicht standardmäßig integriert ist und erst durch einen Elektriker installiert werden muss. Das erhöht die Kosten der Installation. Ladekabel können fest angebracht oder abnehmbar sein. Das bedeutet, dass das Ladekabel im Fahrzeug gelagert werden und zu jedem Ladevorgang herausgenommen werden muss. Zudem gibt es „smarte“ Wallboxen, die via Bluetooth, W-Lan und Co. bedient werden können und über einen integrierten Stromzähler verfügen.
Ladeleistung, Ladezeit und Reichweite eines Elektroautos
Wie lang ein Elektroauto laden muss, ist abhängig von der Ladeleistung. Diese wiederum hängt von der Anzahl der Phasen, der Spannung und der Stromstärke der Ladestation sowie des im Elektroauto eingebauten Ladegerät ab.
Wenn diese Werte bekannt sind, kann die Ladeleistung wie folgt berechnet werden:
- Ladeleistung (Einphasenwechselstrom):
Ladeleistung (3,7 kW) = Phasen (1) * Spannung (230 V) * Stromstärke (16 A) - Ladeleistung (Drehstrom, Dreiphasenwechselstrom), Sternschaltung:
Ladeleistung (22 kW) = Phasen (3) * Spannung (230 V) * Stromstärke (32 A) - Alternativ: Ladeleistung (Drehstrom, Dreiphasenwechselstrom), Dreieckschaltung: Ladeleistung (22 kW) = Wurzel (3) * Spannung (400 V) * Stromstärke (32 A)
Die Ladezeit des Elektroautos ergibt sich dann aus der Batteriekapazität geteilt durch die Ladeleistung. Letztere ist während der Aufladung jedoch nicht immer konstant. Das hängt von dem Zustand der Batterie und ihrer maximalen Leistung ab. Aus diesem Grund muss bei der Berechnung ein Multiplikator von 1,3 hinzugenommen werden.
Quelle: Mobilityhouse.com
Die Reichweite eines Elektroautos hängt immer von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört beispielsweise die Fahrweise oder die Nutzung von elektrischen Funktionen während der Fahrt, wie die Klimaanlage oder die Heizung. Allgemein lässt sich die Reichweite jedoch mit folgender Formel ermitteln: Reichweite = (Batteriekapazität/ Energieverbrauch (pro 100 km)) * 100
Quelle: Enviam.de
Die Wallbox als Dienstwagenfahrer einbauen und nutzen?
Für Fahrer, deren Dienstwagen ein Elektrofahrzeug ist, besteht die Möglichkeit das Dienstauto auch zu Hause zu laden. Doch wie genau läuft das ab? Welche Vorteile bringt die Wallbox? Wird die Wallbox vom Arbeitgeber gestellt oder muss der Dienstwagenfahrer die Installation und Abrechnung selbst bezahlen?
Wenn Fahrer mit Verbrennungsmotoren über eine Tankkarte verfügen, kann der Nutzer eines Elektrofahrzeugs, im Sinne des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, eine Übernahme bzw. Beteiligung an den Kosten für eine Wallbox fordern (vgl. fuhrpark.de).
Der Gesetzgeber hat bei der steuerlichen Behandlung von Wallboxen in den letzten Jahren einige Möglichkeiten geschaffen, wie Arbeitgeber ihren Dienstwagenfahrern eine Ladestation zu Hause zur Verfügung stellen und abrechnen können. Dazu zählen:
1. Dem Arbeitnehmer die Wallbox schenken
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Wallbox (Listenpreis) und schenkt dem Fahrer diese, ist dies als Arbeitslohn zu werten. Dann muss entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil (pauschal) versteuern. Die Versteuerung erfolgt mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.
Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht darin, dass dieser nicht mehr mit der Lohnsteuer belastet wird. Der geldwerte Profit beträgt derzeit 0,5 Prozent des Anschaffungspreises. Zudem sparen beide Parteien Sozialversicherungsabgaben.
2. Zuschuss zur Wallbox
Der Arbeitnehmer kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass er die Anschaffung der Wallbox bezuschusst. Das hat den Vorteil, dass auch hier wieder die Pauschalversteuerung greift. Zudem ist der Zuschuss sozialabgabenfrei. Der verbrauchte Strom für die Ladung kann separat abgerechnet werden.
Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. stellt zum Thema Stromkostenersatz für Mitarbeiter weitere Informationen bereit. Stromkosten können pauschal oder exakt abgerechnet werden.
Die exakte Abrechnung kann auf drei Wegen erfolgen:
- Der Mitarbeiter beantragt einen eigenen Stromanschluss inklusive Zähler. Die separate Rechnung des Stromanbieters kann mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden.
- Alternativ kann ein geeichter Zähler zwischen Stromzähler und Wallbox installiert werden. Die dabei anfälligen Gebühren können jedoch nicht mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden.
- Die dritte Möglichkeit ist die Installation einer eichrechtskonformen Wallbox über eine RFID-Karte. Die Wallbox muss dann über eine Zugangskontrolle verfügen. So können Ladevorgänge von Dienstwagen und privaten Fahrzeugen separat vorgenommen und abgerechnet werden.
Die pauschale Abrechnung ist abhängig davon, ob das Elektrofahrzeug ausschließlich zu Hause oder auch am Firmengelände aufgeladen werden darf und unterscheiden sich zudem noch nach Fahrzeugtyp:
- Bei E-Fahrzeugen mit Lademöglichkeit am Arbeitsplatz gilt eine Pauschale in Höhe von 30 Euro. Besteht keine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz erhöht sich die Pauschale auf 70 Euro.
- Handelt es sich hingegen um ein Hybrid-Fahrzeug liegt die Pauschale mit Lademöglichkeit am Arbeitsplatz bei 15 Euro. Ohne Lademöglichkeit am Arbeitsplatz liegt die Pauschale bei 35 Euro.
3. Wallbox wird dem Arbeitnehmer überlassen
Liegt eine Überlassung oder eine Verleihung der Wallbox an den Arbeitnehmer vor, stellt dies ebenfalls einen Zufluss zum Arbeitslohn dar. Der dabei entstehende geldwerte Vorteil ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber Eigentümer der Wallbox bleibt. Eine Gehaltsumwandlung ist allerdings nicht zulässig, es muss als zusätzlicher Arbeitslohn erfasst werden.
Bleibt der Arbeitgeber Eigentümer der Wallbox, ist zu beachten, dass dieser weiterhin die Kosten für Wartungen und Reparaturen trägt.
4. Leasing mit anschließender Überlassung
Eine Wallbox kann dem Arbeitnehmer auch im Rahmen eines Leasings überlassen und am Ende der Laufzeit geschenkt werden. Dann ist der Restwert wieder als zusätzlicher Arbeitslohn einzustufen. Die steuerliche Behandlung gleicht der oben genannten bei der Überlassung der Box. Der Arbeitgeber kann auch hier wieder die pauschale Versteuerung übernehmen.
Verwendung einer Schuko-Steckdose?
Entscheiden sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegen eine Wallbox und für die Aufladung über eine haushaltsübliche Steckdose, sollte sich das Unternehmen in jedem Fall die fachmännische Installation der genutzten Steckdose durch den Dienstwagennutzer schriftlich bestätigen lassen. So ist der Arbeitgeber im Schadenfall abgesichert.
Einbau der Wallbox bei Mehrfamilienhaus?
Möchte ein Mieter eine Wallbox in einem Mehrfamilienhaus anbringen, war dies bislang fast unmöglich. Im Frühjahr 2020 hat dies die Bundesregierung erleichtert. Nach den jetzigen Regelungen des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WEMoG) können Wohnungseigentümer und Mieter einfacher bauliche Veränderungen zugunsten der Förderung von Elektromobilität vornehmen.
Ein Wohnungseigentümer kann demzufolge auf den Einbau einer Lademöglichkeit bestehen. Dafür benötigt er nicht mehr die Zustimmung der gesamten Eigentümerschaft. Auch Mieter können veranlassen, dass der Vermieter den Einbau eine Ladestation ermöglicht. Die Kosten dafür trägt der Mieter selbst.
Mehr Informationen zur Ladeinfrastruktur im Immobilienbereich stellt Ihnen unser Gastautor Rechtsanwalt Lutz D. Fischer zur Verfügung: