Winter im Ausland - Regeln und Wissenswertes

Der erste Schnee ist häufig der Startschuss für die Ski-Saison und den damit verbundenen Winterurlaub. Beliebte Länder sind neben Österreich und der Schweiz auch Italien und Frankreich. Wie in Deutschland gibt es auch dort besondere Regeln für die Winterzeit. Ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften kann dabei mehrere Tausend Euro kosten. Was sollte man also in der kalten Jahreszeit im Ausland beachten?

Winterausrüstung im Ausland

Wer im Winter in ein Skigebiet fährt oder Strecken mit mehreren Höhenmetern zurücklegt, der muss regelmäßig mit Eis und Schnee rechnen. Neben Gegenständen, die man unbedingt dabei haben sollte wie z. B. einen Eiskratzer, einer Decke und Frostschutzmittel, sollte man sich im Vorfeld auch über die Verkehrsvorschriften informieren. Für verschiedene Fahrzeuge gelten hier unterschiedliche Regelungen. Neben der Zahlung einer Mautgebühr für die Nutzung von Straßen, kann es auch vorkommen, dass Strecken für manche Fahrzeuge komplett gesperrt sind oder das Befahren an besondere Bedingungen geknüpft ist. Unter anderem sind manche Straßen mit Schildern versehen, die vorschreiben, welche Bereifung vorhanden sein muss oder ob vorher Schneeketten aufgezogen werden müssen.

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"Schneekettenpflicht"

Je nach Ausgangspunkt der Reise, darf man die Regelungen in Deutschland nicht außer Acht lassen. Worauf Fahrer hierzulande im Winter achten müssen:

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Österreich

In Österreich gilt eine Winterreifenpflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 t nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. In dem Zeitraum vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge eine an die Fahrbahnverhältnisse angepasste Bereifung vorweisen können. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4mm (Radialreifen) bis 5mm (Diagonalreifen) haben und mit „M+S“, „MS“ bzw. „M&S“ gekennzeichnet sein. Alternativ geht auch das Alpine-Symbol mit einem Bergpiktogramm und einer Schneeflocke. Diese Regelung gilt auch für Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Spezialreifen müssen die Kennzeichnung „ET“, „ML“ oder „MPT“ aufweisen, um als Winterreifen anerkannt zu werden.

Alternativ zu Winterreifen können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden. Voraussetzung für die Nutzung der Ketten ist eine durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckte Fahrbahn. Auf reinem Asphalt oder bei leichtem Schneefall dürfen die Schneeketten nicht benutzt werden, hier muss das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein. Bei Verstoß kann ein Bußgeld von 35 Euro und bei Gefährdung sogar bis zu 5000 Euro fällig werden.

3PMSF-Symbol (1)Alpine-Symbol auf Winterreifen

Lkw mit einem Höchstzulassungsgewicht von über 3,5 t oder andere ähnliche Kfz müssen in dem Zeitraum vom 1. November bis 15. April mindestens an einer Antriebsachse mit Winterreifen versehen sein. Ohne diese ist eine Fahrt in dem genannten Zeitraum unzulässig.

Schweiz

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz nicht. Die Verantwortung liegt hier bei dem Fahrer, einzuschätzen, ob und ab wann Winterreifen benötigt werden. Der Fahrer muss allerdings seine „Vorsichtspflichten“ erfüllen und sicherstellen, dass er sein Fahrzeug jederzeit beherrschen kann. Dies bedingt eine Winterbereifung bei entsprechender Witterung. Eine ungeeignete Bereifung kann bei Schnee und Eis daher trotzdem zu einem Bußgeld führen. Die Profiltiefe der Winterreifen sollte mindestens 1,6mm betragen. Wer diese Mindestanforderung unterschreitet, muss mit einem Bußgeld von ca. 100 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung oder sogar Unfällen auf einer winterlichen Fahrbahn mit Sommerreifen haftet der Fahrer für einen Großteil des entstanden Kosten. Strafen und auch Zusatzzahlungen können daher wesentlich höher ausfallen.

Zusätzlich müssen in der Schweiz ebenso Beschilderungen auf alpinen Strecken berücksichtigt werden. Diese sind entweder temporär oder sie gelten ganzjährig. Auf engen Bergstraßen gilt außerdem: Bergauf fahrende Fahrzeuge haben Vorrang, außer sie können durch eine Einbuchtung ausweichen. Lkws und Fahrzeuge über 3,5 t haben hingegen in beide Richtungen Vorfahrt.

Tipp: Kontrollieren Sie bei geplanten Fahrten über Pässe, ob diese geöffnet sind. Gerade im Winter werden viele Bergpässe aus Sicherheitsgründen geschlossen.

Italien

Bei einer Reise nach Italien muss der Fahrer sich bereits im Vorfeld mit den Regionen auseinandersetzen, die durchfahren werden. Eine einheitliche Regelung bezüglich Winterbereifung, ähnlich wie in Österreich, oder Vorschriften, die dem Fahrer einen Teil der Verantwortung überlassen, wie in der Schweiz, gibt es hier nicht. Die Regelungen werden von den einzelnen Provinzen selbst festgelegt oder direkt vor Ort durch ein Verkehrsschild angegeben.

In Regionen wie z. B. Südtirol besteht in der autonomen Provinz Bozen nur eine situative Winterreifenpflicht. Diese ist abhängig von den vorherrschenden Straßenverhältnissen. Im Stadtgebiet der dazugehörigen Hauptstadt Bozen gilt hingegen eine Winterreifenpflicht. Weiterhin gilt auf der Brennerautobahn A22 bis Affi ebenfalls eine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April.

Hinweis: In ganz Südtirol ist die Nutzung von Krafträdern bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen untersagt. Diese müssen für den Zeitraum stehen bleiben.

Verstöße gegen die jeweils geltenden Regelungen können mit Bußgeldern von 42 bis 345 Euro geahndet werden. Bei der Planung einer solchen Reise sollte daher genau recherchiert werden. Einen besonderen Anspruch an die Winterreifen gibt es im Übrigen nicht. Auch in Italien gilt für diese eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm und die Reifen müssen „M+S“ zertifiziert sein.

Frankreich

In Frankreich gilt seit dem 1. November 2021 für die Bergregionen eine Winterreifenpflicht. Diese beginnt am 1. November und endet am 31. März. Insgesamt sind davon 48 Departements in den folgenden Gebirgszügen betroffen: den Alpen, dem Zentralmassiv, dem Jura-Massiv, den Pyrenäen und den Vogesen. Hier gilt eine permanente Winterreifenpflicht, während in anderen Regionen durch eine temporäre Beschilderung eine Winterreifenpflicht angeordnet werden kann.

Ein Verstoß wird von der Polizei mit einem Bußgeld von 135 Euro geahndet. Zudem kann die Weiterfahrt untersagt werden. Als zulässige Winterbereifung gelten Reifen mit einer „M+S“, „MS“ oder „M&S“ Kennzeichnung. Außerdem zulässig ist das Alpine-Symbol. Die Mindestprofiltiefe liegt bei 3,5 mm. Zusätzlich sollten in Frankreich immer Schneeketten mitgeführt werden, da diese teilweise kurzfristig durch eine temporäre Beschilderung aufgezogen werden müssen.

Tipp: Als Alternative zu Schneeketten sind in Frankreich auch Schneesocken zulässig. Der Radüberzug aus Polyester soll die Traktion erhöhen, kann jedoch auf vereisten Straßen nicht immer mit Schneeketten mithalten. Die Socken ersetzen keine Winterreifen. Eine Kombination mit Sommerreifen ist nicht funktional und sehr gefährlich, da keine Haftung entsteht und das Fahrzeug rutscht.

Hinweis

Auch wenn dieser Beitrag einen Überblick über die aktuellen Vorschriften geben soll, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Vor einer Reise sollten mehrere, auch offizielle Quellen über die Verkehrsregelungen im Ausland hinzugezogen werden.

Um unnötige Bußgelder im Ausland zu vermeiden, sollte man sich vor jeder Reise über die vor Ort geltenden Verkehrsregeln informieren. Weiter Beiträge zum Verhalten und den Verkehrsregeln im Ausland finden Sie hier:

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Sarah Brüdigam

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