Reifenwechsel: Von O bis O oder 7-Grad-Regel

Wer bisher noch nicht den halbjährlichen Reifenwechsel durchgeführt oder das Fahrzeug zum Reifenwechsel in die Werkstatt gebracht hat, wird spätestens jetzt zu Ostern daran denken. Eine Faustregel besagt, den Reifenwechsel „Von O bis O“ durchzuführen – sprich von Ostern bis Oktober und umgekehrt. Doch auch von der 7-Grad-Regel wird im Zusammenhang mit dem Wechsel von Reifen gesprochen. Wir schauen uns beide Methoden an und geben Ihnen Tipps rund um den Reifenwechsel.

Gibt es in Deutschland eine Reifenpflicht?

Einen festen jährlichen Zeitraum für die Nutzung bestimmter Reifen gibt es in Deutschland nicht. Während im Nachbarland Österreich bestimmte Fahrzeugklassen vom 01. November bis 15. April mit Winterreifen ausgestattet sein müssen, gibt es in Deutschland nur eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass die Bereifung der Fahrzeuge den Witterungsverhältnissen angepasst sein muss. Unabhängig von Jahreszeit oder Monat müssen Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen die Winterpneus aufziehen, wenn sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen wollen – ansonsten drohen Bußgelder sowie ein Punkt im Fahreignungsregister für Fahrer und Halter, also in der Regel auch für den Fuhrparkmanager, wenn die Halterpflicht an ihn delegiert wurde.

Grundlage dafür ist § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“

Die allgemeinen Anforderungen nach Paragraf 36 Abs. 4 StVZO wiederum besagen, dass Winterreifen zum einen mit einem Alpine-Symbol (hier gilt eine Übergangszeit bis 2024) gekennzeichnet sein müssen und zum anderen durch ihre Reifenbeschaffenheit „die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs“ verbessern müssen. Mit normalen Reifen sind folglich Sommerreifen gemeint, die entsprechend dann aufgezogen werden können, wenn keine Winterreifen mehr witterungsbedingt benötigt werden. Auch wenn keine festen Zeiträume für die Nutzung für Sommer- und Winterreifen geregelt sind, gibt es Merksätze, an welchen man sich beim Reifenwechsel orientieren kann. Darauf gehen wir im Folgenden näher ein.

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Reifenwechsel: Von O bis O oder 7-Grad-Regel?

Die bekannteste Faustregel zum Reifenwechsel ist wohl die Formulierung „von O bis O“. Damit ist der Zeitraum von Oktober bis Ostern gemeint – also die Monate, in welchen Winterreifen genutzt werden sollten - auch an Orten, die nicht als ausgewiesene Schneeregionen gekennzeichnet sind. Von Ostern bis Oktober sind, laut dieser Regel, wiederum Sommerreifen zu nutzen. In den Wintermonaten sind die Witterungsverhältnisse üblicherweise schlechter als zu den anderen Jahreszeiten. Schnee oder Glätte können für erschwerte Fahrbedingungen sorgen, sodass eine darauf angepasste Bereifung sinnvoll und vorausgesetzt ist. Meistens beginnen die kalten Tage Anfang oder Mitte Oktober und enden häufig um Ostern herum. Daher hat sich dieser Merksatz eingespielt. Viele Experten und einige Kfz-Versicherer empfehlen, sich daran beim Reifenwechsel zu orientieren. Allerdings gibt es auch Kritiker. Sie argumentieren, dass sich das Wetter nicht nach dem Kalenderrhythmus richtet. Wenn Ostern also relativ früh im Jahr, beispielsweise bereits Mitte/ Ende März, stattfindet, können Winterreifen immer noch witterungsbedingt erforderlich sein. Auch der April macht bekanntlich was er will und kann Autofahrer auch noch bis Ende des Monats mit Schnee ärgern.

Aus diesem Grund empfehlen insbesondere die Reifenhersteller die 7-Grad-Regel. Dieser Regel zufolge sollten Winterreifen bereits dann aufgezogen werden, wenn die Temperatur unter sieben Grad fällt, denn dann kann es nachts bereits zu Frost und somit am nächsten Tag zu Reifglätte oder ersten Schneeflocken kommen. Befürworter dieser Regel sind der Meinung, dass Sommerreifen ab dieser Temperatur eine schlechtere Bodenhaftung aufweisen beziehungsweise weniger Grip haben und es so für den Autofahrer schnell gefährlich werden kann. Grundsätzlich lässt die Haftung von Sommerreifen bei winterlichen Temperaturen nach, weshalb es entsprechend Winterreifen gibt. Fraglich ist jedoch, ob dies genau an der Temperatur von sieben Grad festgemacht werden kann. Moderne Sommerreifen mit immer verbesserter Reifenmischung sollen zudem Temperaturen bis kurz vor dem Gefrierpunkt aushalten können. Da diese Regelung vor allem von der Reifenindustrie befürwortet wird, glauben viele, dass dies nur eine „Verkaufsmasche“ ist. Immer mehr Fahrzeuge sind zudem mit Fahrassistenzsystemen ausgestattet, die einen Warnton abgeben, sobald die Temperatur unter drei oder vier Grad Celsius fällt. Dann sollte das Fahrverhalten entsprechend angepasst werden.

Übrigens

Neben Sommer- und Winterreifen gibt es auch noch Allwetterreifen, die, wie der Name schon sagt, bei jedem Wetter und somit das ganze Jahr über genutzt werden können. Da man mit Ganzjahresreifen somit auch im Winter fahren darf, müssen sie mit dem Hinweis M+S (Matsch und Schnee) sowie dem Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol) gekennzeichnet sein. In diesem Zusammenhang gelten dann entsprechend die gleichen Vorschriften wie für Winterreifen. Aber Achtung! Allwetterreifen eignen sich nur bedingt für Vielfahrer, wie beispielsweise Außendienstmitarbeiter. Da diese Reifen Eigenschaften von Sommer- und Winterreifen aufweisen, ist der Verschleiß entsprechend hoch und so müssen sie schnell ausgetauscht werden.

Tipps zum Reifenwechsel

  • Wenn Sie Ihre Reifen nicht selbst wechseln, sondern dies von einer Werkstatt durchführen lassen, sollten Sie „Stoßzeiten“ im Blick behalten. Besonders die Wochen vor Ostern und um den Oktober herum sind die Terminkalender der Werkstätten immer besonders voll. Eine frühzeitige Terminvereinbarung kann also durchaus sinnvoll sein.
  • Viele kennen die Situation: Beim letzten Reifenwechsel hat man entschieden, dass die Reifen noch eine Saison genutzt werden können und dann im neuen Jahr ausgetauscht werden müssen. Meist fällt dies einem aber erst wieder kurz vor dem erneuten Reifenwechsel ein. Dann ist die Nachfrage aber besonders hoch und die Reifen gegebenenfalls teurer. Versuchen Sie folglich Reifen antizyklisch zu beschaffen. Wer Winterreifen im Sommer kauft und umgekehrt, spart möglicherweise nicht nur ein bisschen Geld, sondern erspart sich den „Besorgungsstress“ kurz vor dem anstehenden Termin.
  • Wenn es um das Thema Reifen geht, sprechen Sie in jedem Fall auch mit Ihrer Kfz-Versicherung. Wer beispielsweise im Winter mit Sommerreifen fährt, riskiert unter Umständen die Kürzung von Versicherungsleistungen und muss sich an eventuellen Unfallkosten beteiligen. Der Kfz-Versicherer muss dem Fahrer dafür jedoch eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Fahren Sie beispielsweise mit Sommerreifen auf einer offensichtlich schneebedeckten Straße und es kommt infolgedessen zu einem Unfall, haben Sie grob fahrlässig gehandelt. Wer klar mit der Versicherung abgestimmt hat, zu welchem Zeitpunkt, beispielsweise nach einer der Faustregeln, die Reifen gewechselt werden müssen, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Für alle, die ihre Reifen selbst wechseln möchten, bietet der ADAC eine hilfreiche Schritt-für-Schritt Anleitung auf seiner Website an.

Bußgeld bei falscher Bereifung

Basierend auf den Vorgaben aus der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung werden bei falscher Bereifung Bußgelder fällig. Wer also im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit 60 Euro Strafe rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet und/ oder kommt es zu einem Unfall, steigt die Strafe auf bis zu 120 Euro (siehe Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog – TBNR 102148 bis 102709).

Das droht Fahrzeughaltern…

Sind Fahrzeughalter und Fahrer nicht identisch, beispielsweise im Kontext der Dienstwagenüberlassung, drohen ebenfalls Bußgelder. Denn die Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge liegt beim Halter. Tatbestandnummer 331638 beschreibt das Vergehen:

„Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse an, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 4, 4a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213a BKat“

Lassen Sie also zu, dass Ihre Fahrer ohne die geforderten Reifen auf den Straßen unterwegs sind, müssen Sie mit einer Strafe in Höhe von 75 Euro rechnen. Eine Möglichkeit zur Verwaltung von Reifenwechsel-Terminen ist z. B. die Nutzung der zusätzlichen Erinnerungen im LapID Kundensystem. Neben Führerscheinkontrolle und Fahrerunterweisung können Sie somit auch andere Termine im System nachhalten und Ihre Fahrer automatisch daran erinnern.

Ist es erlaubt, im Sommer mit Winterreifen zu fahren?

Rein rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, dass Sie Ihre Winterreifen auch im Sommer benutzen - davon ist jedoch dringend abzuraten! Winterreifen sind extra für die Witterungsverhältnisse im Winter entwickelt worden. Sie sind beispielsweise weicher und haben tiefere Profilrillen als Sommerreifen. Das soll der Bodenhaftung bei Schnee oder Matsch zugutekommen. Aufgrund des weicheren Gummis nutzen sich Winterreifen zudem nicht nur schneller ab, sondern sorgen auch für einen längeren Bremsweg. Auch die Fahrstabilität leidet unter der nicht zwangsläufig falschen, aber unvorteilhaften Bereifung. Zudem ist das weiche Material schlechter für die Umwelt. Bei jeder Fahrt verlieren Reifen Gummipartikel, die Mikroplastik enthalten. Diese können dann wiederum von Tieren und kleinen Organismen aufgenommen werden. Je weicher der Reifen ist, umso mehr Mikroplastik-Teilchen gelangen also auf die Straßen.

Fazit: Welche Regel zum Reifenwechsel?

Egal nach welcher Faustregel - von O bis O oder die 7-Grad-Regel - Sie sich für den Wechsel Ihrer Reifen richten: Bedenken Sie immer, dass die Wahl des Reifens immer abhängig von der Situation ist (situative Winterreifenpflicht). Dauern die Frosttage noch an, ist es sicherer, die Winterreifen noch etwas länger zu nutzen – unabhängig davon, ob es schon Ostern ist oder nicht. Sind die Temperaturen schon früh im Jahr konstant mild, können Sie die Reifen gegebenenfalls auch schon etwas früher wechseln. Sollten dann doch noch einmal Schneetage kommen, lassen Sie das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen besser stehen. Denn Ihre Sicherheit steht an erster Stelle. In jedem Fall sollten sich Fahrzeughalter beim Thema Reifenwechsel mit Vertragspartnern, wie der Kfz-Versicherung, abstimmen. Andernfalls kann die Versicherung im Schadenfall gegebenenfalls Ansprüche stellen.

 

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Anna Lena Otto

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