Reifenwechsel: Von O bis O oder 7-Grad-Regel

Wechseln Sie die Reifen Ihrer Flotte noch nach Kalender oder schon nach Wetterlage? Zwischen der "O bis O"-Faustregel und der 7-Grad-Regel scheiden sich die Geister. Lesen Sie jetzt, wann der optimale Zeitpunkt wirklich gekommen ist und wie Sie Ihre Fahrer sicher auf die Straße schicken.
Blog Beitrag anhören
Reifenwechsel: Von O bis O oder 7-Grad-Regel © industrieblick - stock.adobe.com

Inhaltsverzeichnis:

Auf einen Blick

  • Der Reifenwechsel orientiert sich an den Faustregeln „Von O bis O“ oder der temperaturabhängigen „7-Grad-Regel“.
  • In Deutschland gilt keine zeitliche Pflicht, sondern eine situative Winterreifenpflicht.
  • Bei Verstoß gegen die situative Pflicht drohen Bußgelder für Fahrer und Halter, zudem kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall Leistungen kürzen.
  • Experten raten dringend davon ab, Winterreifen im Sommer zu nutzen, da dies den Verschleiß erhöht, den Bremsweg verlängert und die Umwelt stärker belastet.

Reifenwechsel: Von O bis O oder 7-Grad-Regel?

Unterschieden wird bei den Intervallen für den Reifenwechsel zwischen den zwei Grundsätzen:

  • Von O bis O und
  • 7-Grad-Regel

Übrigens

Neben Sommer- und Winterreifen gibt es auch noch Allwetterreifen, die, wie der Name schon sagt, bei jedem Wetter und somit das ganze Jahr über genutzt werden können. Da man mit Ganzjahresreifen somit auch im Winter fahren darf, müssen sie mit dem Hinweis M+S (Matsch und Schnee) sowie dem Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol) gekennzeichnet sein. In diesem Zusammenhang gelten dann entsprechend die gleichen Vorschriften wie für Winterreifen. Aber Achtung! Allwetterreifen eignen sich nur bedingt für Vielfahrer, wie beispielsweise Außendienstmitarbeiter. Da diese Reifen Eigenschaften von Sommer- und Winterreifen aufweisen, ist der Verschleiß entsprechend hoch und so müssen sie schnell ausgetauscht werden.

 

 

Von O bis O

Damit ist der Zeitraum von Oktober bis Ostern gemeint – also die Monate, in welchen Ihre Fahrer mit Winterreifen fahren sollten - auch an Orten, die nicht als ausgewiesene Schneeregionen gekennzeichnet sind. Von Ostern bis Oktober sollten die Fahrer, laut dieser Regel, wiederum Sommerreifen zu nutzen.

Meistens beginnen die kalten Tage Anfang oder Mitte Oktober und enden häufig um Ostern herum. Daher hat sich dieser Merksatz eingespielt.

Viele Experten und einige Kfz-Versicherer empfehlen, sich daran beim Reifenwechsel zu orientieren. Allerdings gibt es auch Kritiker. Sie argumentieren, dass sich das Wetter nicht nach dem Kalenderrhythmus richtet.

Wenn Ostern also relativ früh im Jahr, bspw. bereits Mitte/ Ende März, stattfindet, können Winterreifen immer noch witterungsbedingt erforderlich sein. Auch der April macht bekanntlich was er will und kann Autofahrer noch bis Ende des Monats mit Schnee ärgern.

7-Grad-Regel

Aus diesem Grund empfehlen insbesondere die Reifenhersteller die 7-Grad-Regel.

Dieser zufolge sollten Winterreifen bereits dann aufgezogen werden, wenn die Temperatur unter sieben Grad fällt, denn dann kann es nachts bereits zu Frost und somit am nächsten Tag zu Reifglätte oder ersten Schneeflocken kommen.

Befürworter dieser Regel sind der Meinung, dass Sommerreifen ab dieser Temperatur eine schlechtere Bodenhaftung aufweisen bzw. weniger Grip haben und es so für den Autofahrer schnell gefährlich werden kann.

Fraglich ist jedoch, ob dies genau an der Temperatur von sieben Grad festgemacht werden kann. Moderne Sommerreifen mit immer weiter verbesserter Gummimischung sollen zudem Temperaturen bis kurz vor dem Gefrierpunkt aushalten können. Da diese Regelung vor allem von der Reifenindustrie befürwortet wird, glauben viele, dass dies nur eine „Verkaufsmasche“ ist.

Tipps zum Reifenwechsel

  • Termine Früh organisieren: Geben Sie Ihren Fahrern mit, dass sie die Termine mit der Werkstatt rechtzeitig vereinbaren. Besonders die Wochen vor Ostern und um den Oktober herum sind die Terminkalender der Werkstätten immer besonders voll.
  • Reifen kaufen: Ein weiterer Tipp ist, neue Reifen antizyklisch zu beschaffen. Wer Winterreifen im Sommer kauft und umgekehrt, spart möglicherweise nicht nur ein bisschen Geld, sondern erspart sich den „Besorgungsstress“ kurz vor dem anstehenden Termin.
  • Versicherungsschutz: Wenn es um das Thema Reifen geht, sprechen Sie als Fahrzeughalter in jedem Fall auch mit Ihrer Kfz-Versicherung. Wer bspw. im Winter mit Sommerreifen fährt, riskiert unter Umständen die Kürzung von Versicherungsleistungen und muss sich an eventuellen Unfallkosten beteiligen. Der Kfz-Versicherer muss dem Fahrer dafür jedoch eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Fahren Sie bspw. mit Sommerreifen auf einer offensichtlich schneebedeckten Straße und es kommt infolgedessen zu einem Unfall, haben Sie grob fahrlässig gehandelt. Wer klar mit der Versicherung abgestimmt hat, zu welchem Zeitpunkt, z.B. bspw. nach einer der Faustregeln, die Reifen gewechselt werden müssen, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Den Reifenwechsel im Blick behalten

Um eine rechtzeitige Terminvereinbarung gewährleisten zu können, lohnt sich eine digitale Fahrzeugverwaltung, wie von LapID.

So müssen Sie keine Excel-Listen mehr führen und können Werkstatttermine einfach für Ihre Fahrer in das System eintragen. Anschließend werden diese rechtzeitig über den Termin informiert- egal ob einmalig oder wiederkehrend.

Mit dem dazugehörigen Aufgabenmanagement können Sie verschiedene Aufgaben rund um das Reifenmanagement digital erstellen. Hierfür stehen ausgewählte Vorlagen zur Verfügung oder es können eigene Aufgaben erstellt werden.

So fragen Sie bspw. digital die Reifenprofiltiefe ab und können entscheiden, wann neue Reifen für das Fahrzeug angeschafft werden müssen. Außerdem können Sie den Fahrer digital an den anstehenden Termin zum Reifenwechsel erinnern. Die Fahrer können Ihnen Informationen, wie Profiltiefen und Rechnungsdokumente einfach digital zur Verfügung stellen und das Erledigen einer Aufgabe bestätigen.

Alle Dokumente zum Fahrzeug werden direkt in der digitalen Fahrzeugakte hinterlegt und archiviert.

Bußgeld bei falscher Bereifung

Basierend auf den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung werden bei falscher Bereifung Bußgelder fällig.

Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit 60 Euro Strafe rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet und/ oder kommt es zu einem Unfall, steigt die Strafe auf bis zu 120 Euro (siehe Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog – TBNR 102706 bis 102709).

Das droht Fahrzeughaltern…

Sind Fahrzeughalter und Fahrer nicht identisch, beispielsweise im Kontext der Dienstwagenüberlassung, drohen ebenfalls Bußgelder. Denn die Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge liegt beim Halter. Tatbestandnummer 331638 beschreibt das Vergehen:

„Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse an, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 4, 4a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213a BKat“

Lassen Sie also zu, dass Ihre Fahrer ohne die geforderten Reifen auf den Straßen unterwegs sind, müssen Sie mit einer Strafe in Höhe von 75 Euro rechnen.

Fazit: Welche Regel zum Reifenwechsel?

Egal nach welcher Faustregel sich Ihre Fahrer für den Reifenwechsel richten: Geben Sie ihnen zu bedenken, dass die Wahl des Reifens abhängig von der Situation ist (situative Winterreifenpflicht).

Dauern die Frosttage noch an, ist es sicherer, die Winterreifen noch etwas länger zu nutzen – unabhängig davon, ob es schon Ostern ist oder nicht.

Sind die Temperaturen schon früh im Jahr konstant mild, können Ihre Fahrer die Reifen ggf. auch schon etwas früher wechseln.

Sollten dann doch noch einmal Schneetage kommen, lassen diese das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen besser stehen. Denn die Sicherheit aller Beteiligten steht an erster Stelle.

In jedem Fall sollten sich Fahrzeughalter beim Thema Reifenwechsel mit Vertragspartnern, wie der Kfz-Versicherung, abstimmen. Andernfalls kann die Versicherung im Schadenfall gegebenenfalls Ansprüche stellen.