Kommt während einer Urlaubsreise der Führerschein abhanden, ist dies immer ärgerlich für die Betroffenen und mit Aufwand verbunden. Sind Mitarbeiter auch beruflich viel mit dem Auto im Ausland unterwegs, ist auch das Fuhrparkmanagement beim Führerscheinverlust im Ausland involviert. Insbesondere dann, wenn es sich bei dem Führerscheinverlust um den Entzug des Führerscheins aufgrund eines Verkehrsverstoßes handelt.
Führerschein im Ausland gestohlen oder verloren
Stellen Sie noch während einer Reise im Ausland fest, dass Ihr Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, sollten Sie sich an die örtliche Polizei wenden. Im Falle eines Diebstahls ist eine Anzeige sinnvoll. Denn dann erhalten Sie eine Diebstahlanzeige, die Ihnen als Nachweis für die Weiter- oder Rückreise nach Deutschland dient. Der Nachweis stellt zwar keinen Ersatz für den Führerschein dar, aber ohne diesen muss mit einem Bußgeld im Transitland gerechnet werden. In Österreich beispielsweise liegt dieses bei 36 Euro. Ein Ersatzdokument kann erst wieder nach einer Rückkehr nach Deutschland bei der jeweiligen Zulassungsstelle beantragt werden. Das sollte auch umgehend geschehen. Denn: Wird man von der Polizei in Deutschland beim Fahren ohne Führerschein erwischt, muss man mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Dienstwagenfahrer sollten umgehend Ihren Arbeitgeber oder Fuhrparkleiter informieren, wenn sie ihren Führerschein im Ausland verloren haben oder dieser gestohlen wurde. Gegebenenfalls sind Sie dazu auch gemäß Dienstwagenüberlassungsvertrag verpflichtet. Welche Pflichten das Fuhrparkmanagement beim Verlust des Führerscheins hat und mehr zur Neubeantragung des Führerscheins finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen:
Führerscheinverlust mit Wohnsitz im Ausland
Wohnt der Besitzer eines deutschen Führerscheins im Ausland und verliert das Dokument dort, kommt es darauf an, ob der Wohnsitz in der EU bzw. EWR oder außerhalb dieses Einflussbereichs liegt. In einem Mitgliedsland der EU oder dem EWR ist die Zulassungsstelle im Land des Wohnsitzes zuständig und stellt den neuen Führerschein aus. Dafür ist ein Nachweis über die deutsche Fahrerlaubnis erforderlich. Befindet sich der Wohnsitz in einem Drittstaat, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland der richtige Ansprechpartner.
Trotz Führerscheinentzug im Ausland fahren?
Der Verlust des Führerscheins muss nicht immer meinen, dass dieser gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Wenn der Führerschein wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit und einem daraus resultierenden Fahrverbot in Deutschland eingezogen wurde, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass das Fahrverbot nur im Inland gilt und man weiterhin im Ausland fahren darf. Entscheidend sind hier die rechtlichen Grundlagen im jeweiligen ausländischen Staat.
In Deutschland ist ein im Ausland auferlegtes Fahrverbot ebenfalls gültig. Der Fahrer macht sich dann nach Paragraf 21 Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) strafbar. Die rechtlichen Hintergründe sowie weitere Informationen zu den Regelungen in anderen Ländern haben wir zusammengefasst:
Führerscheinverlust – Problempunkte bei der Führerscheinkontrolle
Im Rahmen der vorgeschriebenen Führerscheinkontrolle bei Firmenwagennutzern drohen auch dem Fuhrparkmanagement Strafen, wenn der Führerschein nicht vorliegt.
So kommt es trotz vorheriger Erinnerung immer wieder vor, dass Dienstwagenfahrer ihre Fahrerlaubnis „nicht finden“ oder sie „ausgerechnet heute“ nicht vorlegen können. Keinesfalls darf sich ein Fuhrparkmanager damit vertrösten lassen! Kann ein Mitarbeiter seinen Führerschein nicht finden, sollte von ihm umgehend eine schriftliche Bestätigung dieses Sachverhaltes angefordert werden. Denn bei Verstößen gegen die Führerscheinkontrolle drohen Fuhrparkmanagern nicht nur der Verlust der Versicherungsschutzes, sondern auch empfindliche Geldbußen – bis hin zur Freiheitsstrafe (§ 21.2 StVG).
Zugleich sollten Fuhrparkverantwortliche dem jeweiligen Mitarbeiter eine Frist von einer Woche setzen, um bis dahin entweder das Original oder einen so genannten „vorläufigen Führerschein“ vorzulegen.
Besondere Vorsicht ist beim Verlust oder Diebstahl im Ausland angebracht: Denn im Gegensatz zum EU-Führerschein ist eine vorläufige Fahrerlaubnis nur in Deutschland gültig. Zudem kann vor Ort kein neuer Führerschein– auch kein vorläufiger – ausgestellt werden.