Schneeketten: Wann man sie braucht und was man dabei beachten muss

Glatte oder eingeschneite Straßen lassen sich meist mit Winterreifen und einer den Witterungsbedingungen angepassten Fahrweise überwinden. In einigen Regionen und Situationen kann es jedoch vorkommen, dass zusätzliche Fahrhilfen, wie Schneeketten, benötigt werden. Doch beim Einsatz dieser Ketten ist Vorsicht geboten: Über die sichere Handhabung und die entsprechende Gesetzeslage sollten sich Fuhrparkverantwortliche im Vorfeld erkundigen und ihre Mitarbeiter dementsprechend schulen. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Einsatz von Schneeketten.

Inhaltsverzeichnis:

Die rechtliche Grundlage in Deutschland:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

In Deutschland ist die Nutzung von Schneeketten in Paragraph 37 „Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten“ der StVZO geregelt. Darin heißt es in Absatz 2:

„Einrichtungen, die das sichere Fahren auf schneebedeckter oder vereister Fahrbahn ermöglichen sollen (Schneeketten), müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen können. Schneeketten aus Metall dürfen nur bei elastischer Bereifung (§ 36 Absatz 3 und 8) verwendet werden. Schneeketten müssen die Lauffläche des Reifens so umspannen, dass bei jeder Stellung des Rades ein Teil der Kette die ebene Fahrbahn berührt. Die die Fahrbahn berührenden Teile der Ketten müssen kurze Glieder haben, deren Teilung etwa das Drei- bis Vierfache der Drahtstärke betragen muss. Schneeketten müssen sich leicht auflegen und abnehmen lassen und leicht nachgespannt werden können.“  (§ 37 StVZO)

Entscheidend ist demzufolge, dass Schneeketten die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigen. Die Frage ist jedoch, ob es Pflicht ist, Schneeketten zu nutzen oder mit sich zu führen. In Deutschland besteht grundsätzlich keine Schneekettenpflicht, es sei denn, das Verkehrszeichen 268 wurde am Straßenrand aufgestellt. Dann gilt sofortige Schneekettenpflicht für alle Fahrzeuge, denn ab hier erfordern es die Streckengegebenheiten und/ oder die Wetterlage. Wer trotz entsprechendem Verkehrszeichen keine Schneeketten aufgezogen hat, muss in Deutschland laut dem Bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen (TBNR 141006, TBK S. 174). Umgekehrt droht eine Strafgebühr von 10 Euro, wenn die Schneeketten unerlaubterweise, sprich ohne Abschnitt mit Schneekettenverkehrszeichen, angebracht werden.

Schon gewusst?

In diesem Jahr feiert die Schneekette bereits ihren 115. Geburtstag. Im Jahr 1904 meldete Harry D. Weed in den USA das Patent für seine „Weed Chain Tire Grip“ an, während er in Canastota im Geschäft seines Cousins „Marvin & Casler Machine Shop“ arbeitete. Seither gilt er als Erfinder der Schneeketten, obwohl der Begriff „Schnee“ nie in seiner Patentanmeldung erwähnt wurde. Ihm ging es lediglich darum, unbefestigte und lockere Wege besser zu befahren. Bekanntheit erlangten Weeds Schneeketten vor allem durch den Entfesslungskünstler Houdini, welcher diese im Jahr 1908 für einen seiner Auftritte nutzte.


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Schneekettenarten und Montage

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Schneeketten, nämlich vollwertige Schneeketten und sogenannte Anfahrhilfen. Zu vollwertigen Schneeketten gehören insbesondere Ring-, Seil-, Bügel- und Schnellmontageketten. Die Schneesocke hingegen zählt nur als Anfahrhilfe und wird dementsprechend in einigen Ländern nicht offiziell als Schneekette anerkannt. Wer dort nur mit Schneesocken unterwegs ist, obwohl Schneekettenpflicht besteht, muss mit Bußgeldern rechnen. Welche Kette für welches Fahrzeug am besten geeignet ist, hängt von einigen markenspezifischen Gegebenheiten ab, wie beispielsweise die Größe der Räder oder die Beschaffenheit der Felgen. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Kette für Ihr Fahrzeug die richtige ist, wenden Sie sich entweder an den Autohersteller oder lesen Sie Ratgeber, wie sie von vielen Fachzeitschriften jährlich bzw. zur neuen Wintersaison veröffentlicht werden.

Die Anbringung von Schneeketten geht in der Regel problemlos vonstatten. Ein bisschen Übung kann jedoch nicht schaden, weshalb ein Probedurchlauf vor Fahrten in Schneegebiete empfehlenswert ist. Selbstverständlich dürfen Schneeketten nur auf Winterreifen und auf der Antriebsachse angebracht werden. Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb werden die Schneeketten somit vorne angebracht, bei Fahrzeugen mit Heckantrieb erfolgt die Anbringung an den hinteren Rädern. Die Schneekettenpflicht gilt übrigens auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Die empfohlene Anbringung erfolgt dann auf allen vier Rädern.

Wie genau Schneeketten montiert werden, hängt natürlich von der Art der eingesetzten Kette ab. Bei der häufig verwendeten Seilkette gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  • Breiten Sie die Schneeketten vor Ihrem Rad aus und achten Sie darauf, dass der Montagering oben liegt.
  • Ziehen Sie die Kette anschließend hinter dem Rad durch.
  • Heben Sie die Kette an und ziehen Sie den Montagering zum oberen Ende des Reifens und schließen Sie diesen.
  • Haken Sie anschließend die kurze Spannkette vor dem Reifen ein.
  • Richten Sie die Kette nun so aus, dass der Montagering hinter den Reifen geschoben wird und die Kette gleichmäßig auf dem Reifen positioniert wird.
  • Fädeln Sie dann die lange Spannkette in das Kettenschloss ein, bringen es auf Spannung und haken es in der Kette ein.

Nach dem Anbringen der Schneekette ist es ratsam, die Position der Kette sowie deren Spannung nach etwa 50 bis 100 Meter zu überprüfen und gegebenenfalls nachzujustieren. Schneeketten benötigen ein wenig Freiraum, um richtig funktionieren zu können. Zu fest sitzende Ketten können zudem das Rad beschädigen.

Schneeketten während der Fahrt

Nicht nur auf die Schneekettenpflicht und die richtige Montage ist zu achten, auch während der Fahrt mit Schneeketten gilt es, neben einer Geschwindigkeitsbegrenzung, auch eine angemessene Fahrweise einzuhalten. Gemäß Paragraf 3, Abs. 4 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit „auch unter günstigen Umständen 50 km/h.“ Auch hier begehen Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Die Höhe der Strafe hängt sowohl von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung als auch von dem Ort der Überschreitung ab. Fahren Sie mit Schneeketten beispielsweise innerorts mit bis zum 10 km/h zu viel, müssen Sie mit einer Strafe in Höhe von 20 Euro rechnen. Sind Sie dort 11-15 km/h zu schnell, sind es schon 30 Euro. Alle Strafsätze rund um die Schneekettenpflicht können Sie Seite 50 des Bundeseinheitlichen Tatbestandkatalogs entnehmen. 

Sie sollten sich jedoch nicht nur an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Neben der korrekten Anbringung ist es wichtig, sich an das Verhalten des Fahrzeugs beim Lenken und Bremsen zu gewöhnen. Die Lenkung mit Schneeketten ist schwerfälliger und der Bremsweg länger. Halten Sie folglich immer ausreichend Platz zu anderen Fahrzeugen. Auf Empfehlung von Experten sollten zusätzlich die Elektronische Stabilitätskontrolle (ESP) sowie ASR-Systeme bei Fahrten mit Schneeketten abgestellt werden. Ein leichtes Durchdrehen ist beim Einsatz von Schneeketten im Vergleich zu herkömmlichen Autofahrten sogar erwünscht, damit das Fahrzeug mit Ketten besser vorwärtskommt. Das Abschalten dieser Fahrhilfen kann jedoch wiederum dazu führen, dass Autos mit Frontalantrieb übersteuern und Autos mit Heckantrieb untersteuern. Damit Ihnen das Fahrzeug nicht ausschlägt, achten Sie also auf behutsame Lenkbewegungen und vorsichtiges Abbremsen.

Schneeketten demontieren und pflegen

Lassen es die Witterungsverhältnisse zu, wird das Verkehrszeichen 268 aufgehoben oder ist die Wintersaison beendet (siehe Schneeketten in Österreich), gilt es, die Schneeketten wieder umgehend vom Auto zu entfernen. Die Fahrt auf schneefreien Straßen kann nicht nur zum Verschleiß der Ketten führen, sondern vor allem auch den Straßenbelag schädigen. Bevor die Schneeketten jedoch wieder im Fahrzeug verstaut werden, sollten sie zunächst sorgfältig mit klarem Wasser gereinigt werden. Anschließend ist es empfehlenswert, die Ketten zu trocknen. Gegen eine mögliche Bildung von Korrosion kann zudem das leichte Einölen der Schneeketten helfen. Sind die Ketten stark abgenutzt, sollten Sie ersetzt werden. Kleinere Beschädigungen kann unter Umständen der Hersteller wieder richten.  

Schneekettenpflicht in Österreich und der Schweiz

Auch in den deutschen Nachbarländern wie Österreich oder der Schweiz gilt in speziellen Fällen die Schneekettenpflicht. Ist ein entsprechendes Verkehrsschild angebracht, müssen Schneeketten aufgezogen sein. Ausnahmen gibt es in der Schweiz für Allradantrieb dann, wenn ein entsprechendes Zusatzschild mit dem Hinweis „4x4 ausgenommen“ angebracht ist. In Österreich wird sogar das Nicht-Mitführen von Schneeketten bestraft. Zwischen dem 01. November und dem 15. April müssen alle zugelassenen Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (z. B. Lkw, Busse) Schneeketten mit sich führen und auf gekennzeichneten Abschnitten aufziehen. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann es richtig teuer werden. Der Verstoß schlägt mit 5.000 Euro Zubuße. Das Mitführen von Schneeketten ist darüber hinaus in weiteren Ländern entweder grundsätzlich im Winter (u. a. Ungarn), in bestimmten Gebieten (u. a. Italien, Frankreich) oder in einem bestimmten Zeitraum (u. a. Slowenien, Norwegen, Bulgarien) Pflicht.

Fit durch den Winter: Grundsätzliche Aspekte für Fuhrparks

Besonders wenn Fahrzeuge dienstlich genutzt werden, ist es nicht nur wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben, dass deren Fahrer über die Nutzungsweise des eingesetzten Fahrzeugs informiert sind. Dies erfolgt im Rahmen von allgemeinen (Pkw) und spezifischen (bspw. Transporter-) Fahrerunterweisungen, die mindestens einmal jährlich wiederholt werden müssen. Auch das Mitführen und Montieren von Schneeketten zählt zur allgemeinen Unterweisung von Fahrern. Um auf Nummer Sicher zugehen, statten Sie Fahrzeuge, die auch häufig über die deutsche Grenze hinaus unterwegs sind, in jedem Fall mit passenden Schneeketten aus. So minimieren Sie das Risiko für Bußgelder. Für das Anlegen von Schneeketten ist es zudem hilfreich, wenn Ihre Fahrer dies regelmäßig üben, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Führen Sie daher mindestens einmal jährlich, beispielsweise vor Beginn der Wintersaison, einen Check durch, ob Ihre Fahrzeuge wintertauglich und Ihre Mitarbeiter vorbereitet sind. Dazu dienen folgende Leitfragen:

  • In welchen Ländern ist das Mitführen von Schneeketten gesetzlich vorgeschrieben?
  • In welchen Gegenden sind die verschiedenen Fahrzeuge beispielsweise unterwegs und gibt es dort erhebliche Witterungsumstände, die ein Mitführen von Schneeketten erfordern?
  • Sind alle Fahrzeuge mit fahrtauglichen Winter- oder Allwetterreifen ausgestattet?
  • Sind die Fahrer über die Nutzung von Schneeketten und anderen Hilfsmitteln eingehend informiert worden?
  • Befinden sich Eiskratzer und Schneebesen in jedem Fahrzeug?
  • Ist jedes Fahrzeug im Wintercheck gewesen und mit genügend Frostschutzmittel ausgestattet?

 

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Anna Lena Otto

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