Abgasnorm & Schadstoffklasse: Umweltplakette im Fuhrpark

Alternative der Alternative: Abgasnorm, Schadstoffklasse, Umweltplakette – alles dasselbe oder gibt es doch Unterschiede? Wer sich beim Fahrzeugkauf nur auf die verklebte Plakette verlässt, riskiert seine CO2-Ziele. Lesen Sie jetzt, worin der Unterschied liegt und wie Sie ab sofort fundierte Kaufentscheidungen treffen.
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Abgasnorm & Schadstoffklasse: Umweltplakette im Fuhrpark © Martin Morgenweck - stock.adobe.com

 

Inhaltsverzeichnis:

Unterschiede: Abgasnorm, Schadstoffklasse & Umweltplakette

Was sind Abgasnormen?

Eine Abgasnorm legt die Grenzwerte für den Ausstoß von Luftschadstoffen für Kraftfahrzeuge fest. Je nach Motor- und Kraftfahrzeugtyp sind die Grenzwerte unterschiedlich hoch. In der Europäischen Union gelten Grenzwerte für die folgenden Schadstoffe: Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffoxid, Kohlenwasserstoff. Auch für Partikelmasse und Partikelanzahl gibt es Grenzwerte.

Was ist eine Schadstoffklasse?

Bei der Schadstoffklasse handelt es sich um die individuelle Einstufung eines Fahrzeugs anhand der ausgestoßenen Menge an gesundheits- und umweltschädlichen Abgase. Hierzu zählt nicht nur das bekannte CO2, sondern auch Stickoxide, Kohlenstoffmonoxid und Feinstaub.

Was ist eine Umweltplakette?

Die Umweltplakette oder auch Feinstaubplakette genannt, ist ein Aufkleber, den jedes Fahrzeug haben muss, wenn es in deutsche Städten genutzt werden soll. Die Plakette muss vorschriftsmäßig innen angebracht werden und in dem weißen Feld muss das Kennzeichen des zugehörigen Fahrzeugs stehen.

Insgesamt gibt es drei Farben – rot, gelb und grün. Allerdings gibt es auch Fahrzeuge, die aufgrund ihres Schadoffaustoßes keine Plakette bekommen. Die Vergabe der Plaketten ist abhängig von der Schadstoffklasse bzw. der daraus resultierenden Euro-Norm.

Welche Bereiche einer Stadt für die einzelnen Plaketten freigegeben sind, definieren solche Beschilderungen:

Zusatzzeichen_1031,_StVO_2007.svg
                                                                                          Abbildung: Zusatzzeichen 1031, frei Umweltzone 

 

 Umweltzone: Ein Gebiet, meist städtische Ballungsräume, in dem nur schadstoffarme Fahrzeuge fahren dürfen. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen werden deswegen auch Niedrig-Emissions-Gebiet genannt. In elf Ländern in Europa gibt es bisher über 300 Umweltzonen nach den europäischen Richtlinien 96/62/EG, 1999/30/EG und 2008/50/EG.

In Deutschland werden Umweltzone bzw. die Aufhebung wie folgt gekennzeichnet:

Zeichen 207.1 Umweltzone    Zeichen 207.2 Ende Umweltzone

 Abbildungen: Zeichen 207.1, Umweltzone, und Zeichen 207.2, Umweltzone Ende 

Wo steht die Abgasnorm im Fahrzeugschein?

Die Abgas- bzw. Euro-Norm eines Fahrzeugs findet sich im Fahrzeugschein unter Schlüsselnummer 14. Sie ergibt sich aus der Schadstoffklasse, ist aber nicht mit der Farbe der Umwelplakette gleichzusetzen.

Wo steht die Schadstoffklasse im Fahrzeugschein?

Die Schadstoffklasse findet sich im Fahrzeugschein unter 14.1. Die hier eingetragene Emissionsschlüsselnummer gibt Auskunft über Zuordnung der Abgasnorm.

Die Schadstoffklassen bei Lkw und Bussen über 3,5 t haben übrigens römische Ziffern. Für neu zugelassene Fahrzeuge gilt die Klasse Euro VI.

 Schadstoffklasse
Emissionsschlüsselnummer (14.1) 

Euro-Norm/ Abgasnorm
(V14)

 Umweltplakette 
01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77  Euro 1: Erstzulassung (EZ) ab 01.01.1993  Keine Plakette

Ausnahme:
- Diesel mit Partikelfilter rote Plakette
- Benziner mit Partikelfilter grüne Plakette 
25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71   Euro 2: EZ ab 01.01.1997  Rote Plakette

Ausnahme:
- mit Partikelfilter gelbe Plakette 
30, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61   Euro 3: EZ ab 01.01.2001   Gelbe Plakette

Ausnahme:
- mit Partikelfilter grüne Plakette 
32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70   Euro 4: EZ ab 01.01.2006   Grüne Plakette 
35A0 bis 35M0   Euro 5: EZ ab 01.01.2011   Grüne Plakette 
36N0 bis 36Y0   Euro 6*: EZ ab 01.09.2015  Grüne Plakette 
00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88   Euro 0: an­de­re Schad­stoff­klas­sen   Keine Plakette

 *Was ist die Euro 6e Norm?
Zu der Euro 6-Norm gibt es mittlerweile weitere Unterkategorien, wie z.B. Euro 6d oder Euro 6e. Diese beziehen sich auf die Erstzulassung einzelner Fahrzeuge seit 2015. Die Regelungen verschärfen sich für Neufahrzeuge immer weiter, um neue Standards für den Schadstoffaustoß zu etablieren. Auch diese Fahrzeuge bekommen weiterhin eine grüne Umweltplakette. 

Die Umweltplakette kaufen und am Fahrzeug anbringen

Die Umweltplakette kann online, bei Prüfgesellschaften wie der DEKRA, dem TÜV, der KÜS und der GTÜ sowie bei AU-berechtigten Werkstätten in Deutschland gekauft werden. Der Kostenpunkt liegt bei ca. 5 bis 20 Euro. In der Regel wird die Umweltplakette von innen, rechts unten auf der Windschutzscheibe angebracht.

Für den Erwerb der Umweltplakette müssen Sie den Fahrzeugschein vorlegen. Er gibt Auskunft über die Schadstoffklasse des Fahrzeugs und welcher Abgasnorm es zuzuordnen ist.

Umweltplakette: Wann Ihnen ein Bußgeld droht

Sind Fahrer ohne oder mit der falschen Plakette in einer Umweltzone unterwegs, riskieren sie immer ein Bußgeld. So hoch sind die Kosten:

Beschreibung

Bußgeld / Strafe

Falsche Umweltplakette am Fahrzeug

100 Euro

Umweltzone verkehrswidrig befahren oder geparkt (ohne oder mit falscher Umweltplakette)

100 Euro

Mit gefälschter Umweltplakette gefahren/ Urkundenfälschung nach Paragraf 267 StGB

Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre

Nicht-Übereinstimmen des eigetragenen Kennzeichens mit dem tatsächlichen Kennzeichen

100 Euro

Umweltplakette falsch angebracht (nicht unten rechts in der Windschutzscheiber)

100 Euro

 

Die Manipulation der Feinstaubplakette, bspw. das Austauschen der Farben von gelb auf grün, stellt kein Kavaliersdelikt dar und kann von den Behörden strafrechtlich verfolgt werden. Denn eine nicht korrekte Umweltplakette stellt immer einen Mangel bei der Hauptuntersuchung dar. Fällt die Manipulation bei Überprüfung auf, wird die HU-Plakette verweigert.

Brauchen Fahrzeuge eine Umweltplakette im europäischen Ausland?

Wenn Ihre Fahrer mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ins europäische Ausland fahren, gilt: Informieren Sie sich, welche Zulassungsbeschränkungen gelten und was sie vor dem Auslandsbesuch tun müssen!

Die deutsche Umweltplakette hat mit der allgemein gültigen Euro-Norm nichts zu tun. Daher gilt sie nicht automatisch für andere EU-Staaten. Müssen Ihre Fahrer z.B. nach Brüssel muss das Fahrzeug vorab registriert werden. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. In manchen Ländern gelten die Fahrverbote nur zu bestimmten Uhrzeiten oder wenn die Luftverschmutzung sehr stark ist. So in Norwegen: Oslo und Bergen werden zu Umweltzonen, wenn zwischen 6 und 22 Uhr Luftverschmutzungsalarm ist. In den Niederlanden hingegen gelten – wie in Deutschland – Umweltzonen und die entsprechenden Fahrverbote rund um die Uhr. Die Pendants zu den deutschen Umweltplaketten erhalten Sie im Ausland zum Beispiel vorab online, an Mautstationen oder Kfz-Prüfstellen.

Benötigen im Ausland zugelassene Fahrzeuge auch die Umweltplakette?

Wer in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unterwegs sein möchte, braucht ebenfalls eine Umweltplakette. Sollte die EG-Abgasrichtlinie in den ausländischen Fahrzeugpapieren nicht eingetragen sein, braucht der Fahrer einen Nachweis, bspw. vom Fahrzeughersteller. Falls beides nicht vorliegt, entscheidet das Jahr der Erstzulassung, in welche Schadstoffgruppe das Vehikel fällt und somit welche Umweltplakette anzubringen ist.

Schadstoffklasse und CO2-Bilanz im Fuhrpark

CO2-Grenzwerte betreffen nicht nur Autohersteller, sondern auch Firmenflotten, da es auch hier Nachhaltigkeitsziele gibt. Diese werden in den meisten Fällen in der Car Policy verankert und haben direkte Auswirkung auf die Wahl der Firmenwagen.

Die Auswahl der Fahrzeuge orientiert sich dabei maßgeblich an den neuesten Schadstoffklassen und niedrigen CO2-Werten. Dienstwagen mit einer sehr guten Schadstoffklasse und geringen oder keinen CO2-Emissionen (wie Elektroautos) senken nicht nur den durchschnittlichen Flottengrenzwert des Unternehmens, sondern bieten auch attraktive finanzielle Vorteile. So profitieren Fahrer und Unternehmen in Deutschland von einer deutlich günstigeren Dienstwagenbesteuerung und vermeiden gleichzeitig zukünftige Compliance-Risiken oder drohende Fahrverbote in Innenstädten.