Eingeschlagene Scheibe & Vandalismus: Was zahlt die Kfz-Versicherung?

Laut einer Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es im Jahr 2017 2.149.000 Millionen Fälle, in denen die Teilkaskoversicherung für Glasbruch aufgekommen ist. Dies entspricht einer Versicherungsleistung von 1.216 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2016 bedeutet dies einen Rückgang von knapp einem Prozent, dennoch ist Glasbruch die häufigste Schadenursache, für die die Teilkaskoversicherung aufkommt. Wir geben einen Überblick darüber, was ein Glasschaden ist, welche Entstehungsursachen es gibt und wie die Kfz-Versicherungen inkl. Kaskoversicherungen für Schäden, auch im Falle von Vandalismus, aufkommen.

Glasschaden: Was ist das?

Der Glasschaden am Fahrzeug betrifft in der Regel folgende Autoteile:

  • Front- oder Heckscheibe
  • Seitenscheiben
  • Dachfenster (Schiebefenster oder Panoramadach)
  • Scheinwerfer und sonstige Beleuchtungseinheiten, wie z. B. Blinker
  • Seitenspiegel

Zu unterscheiden ist generell zwischen einem Glasbruch, bei dem die Scheibe oder betroffene Fläche in kleinere Teile zerfällt, oder einem Loch, welches durch einen Durchschlag oder Steinschlag entstehen kann.

Ursachen für Glasschäden

Die häufigste Ursache für Glasschäden ist der Steinschlag. Viele kennen diese Situation sicher: Man fährt auf der Autobahn oder an einer Straße mit losem Seitenstreifen vorbei, plötzlich kommt es zu einem lauten Knall und es entsteht ein kleiner Riss in der Windschutzscheibe.

Im ersten Moment ist der Ärger groß, doch mit ein wenig Glück muss die Scheibe nicht komplett ausgetauscht werden, sondern kann durch Spezialkleber repariert werden. Ist der Steinschlag allerdings direkt im Sichtfeld des Fahrers, muss die Scheibe ausgetauscht werden, da die Beschädigung der Scheibe die Sicht des Fahrers beeinflussen kann.

Neben dem klassischen Steinschlag können Glasschäden aber auch durch Hagel, Wildunfälle oder Vandalismus entstehen.

Vandalismus

Ist der Schaden am Fahrzeug nicht auf einen Unfall zurückzuführen, spricht man von Vandalismus. Vandalismus bezeichnet dabei die mutwillige und bewusste Beschädigung (des Fahrzeugs) durch Dritte. Dies gilt nicht nur bei Schäden an Fahrzeugen, sondern betrifft alle Schäden, die mutwillig und bewusst an einem Objekt verursacht werden. Die häufigsten Vandalismusschäden an Fahrzeugen sind:

  • Zerstochene Reifen,
  • Lackkratzer,
  • Karosserieschäden (abmontierte und beschädigte Fahrzeugteile),
  • beschädigte (abgetretene) Außenspiegel und abgebrochene Antennen oder
  • eingeschlagene Scheiben.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Fuhrpark alle gesetzlichen Anforderungen  erfüllt und Sie arbeitsschutzrechtlich im Unternehmen abgesichert sind? Nutzen  Sie die Chance, Ihre Prozesse rechtssicher und digital zu gestalten und  vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.

Hinweis
Vandalismusschäden sollten umgehend der Polizei gemeldet werden. Ist der Täter unbekannt, sollten Sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

 

Welchen Einfluss hat die Kenntnis über den Täter?

Ist es an Ihrem Fahrzeug zu einem Vandalismusschaden gekommen, stellt sich im ersten Schritt die Frage nach dem Täter. Ist dieser bekannt oder unbekannt? Beides hat nämlich Einfluss auf die Übernahme und /oder Erstattung der Kosten.

 
Täter ist bekannt Täter ist unbekannt
Ist der Täter bekannt oder konnte durch die Polizei ausfindig gemacht werden, hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz und kann die Kosten für den Schaden vom Beklagten einfordern. Im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers für die Kosten auf.

Ist der Täter unbekannt, gestaltet sich die Erstattung der Kosten schwieriger. Die Verkehrsopferhilfe, ein Entschädigungsfonds, tritt beispielsweise nicht bei Vandalismusschäden ein.

 

Welchen Versicherungsschutz bieten Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?

Bei der Kostenübernahme durch die Versicherung ist zu unterscheiden, welche Versicherung zugrunde liegt.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt generell für Schäden ein, die Sie an anderen Fahrzeugen verursachen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind in der Regel nicht mit eingeschlossen. Sofern in den Versicherungsbedingungen nicht anders geregelt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung demnach nicht für Schäden durch Vandalismus, z. B. eine eingeschlagene Scheibe, aufkommen.

Teilkaskoversicherung

Bei der Teilkaskoversicherung sieht die Situation schon anders aus; die Übernahme der Kosten ist aber abhängig vom Tathergang. Grundlage für die Übernahme der Kosten eines Schadens (z. B. eingeschlagene Scheibe) ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24.11.2010 (Az.: IV ZR 248/08). Ist der Schaden als Folge eines erfolgten oder versuchten Diebstahls entstanden, werden die Kosten für Schäden an der Verglasung durch die Teilkaskoversicherung übernommen.

Schadenfreiheitsrabatte & Selbstbeteiligung 
In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsrabatte, daher ist eine Prämienhöherstufung im Falle einer Inanspruchnahme der Versicherung ausgeschlossen. Sie zahlen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Ist im Rahmen der Teilkaskoversicherung eine Werkstattbindung vereinbart, gilt diese auch bei Glasschäden. Die Kosten für die Reparatur eines Steinschlags (nicht im Sichtfeld des Fahrers) werden in der Regel kostenfrei durch die Teilkaskoversicherung übernommen. Ist der Austausch der Scheibe notwendig, zahlen Sie als Versicherter normalerweise nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, die restlichen Kosten werden durch die Versicherung übernommen.             

Vollkaskoversicherung

Vandalismusschäden, die nicht in Folge eines Diebstahls entstanden sind und die nicht durch die Teilkaskoversicherung übernommen werden, werden durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Versicherungsleistung oder Selbstregulierung
Bei geringfügigeren Schäden ist immer abzuwägen, ob die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung sinnvoll ist, da diese eine Prämienhöherstufung nach sich ziehen kann.

Tipps: Richtiges Verhalten bei einem Glasschaden

Ist es zu einem Glasschaden gekommen, ist Vorsicht geboten. Wird die Verkehrssicherheit gefährdet, ist die Weiterfahrt untersagt. Fährt man trotzdem weiter, drohen bei einer möglichen Kontrolle ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister. Zusätzlich kann bei einem schwereren Schaden die TÜV-Plakette verweigert werden. Bei kleineren Schäden, z. B. einem Steinschlag, der sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, kann man die Fahrt in der Regel fortsetzen und die nächste Werkstatt aufsuchen. Gleichzeitig empfiehlt es sich aber, einen kleineren Schaden in der Scheibe durch eine selbstklebende Folie oder einen Aufkleber abzusichern, bis dieser vollständig repariert werden kann. Der Bruch der kompletten Scheibe wird in der Regel durch Verbundglas und eine auf der Innenseite der Scheibe angebrachte Folie verhindert.

Rechte des Versicherten

Heutzutage besitzen die meisten Kaskoversicherungen einen zusätzlichen Glasbruch-Schutz. Bei diesem Versicherungsbestandteil ist im Vorfeld jedoch genau abzuklären, welche Leistungen daraus im Schadenfall in Anspruch genommen werden können. Hierbei helfen folgende Fragestellungen:

  • Werden nur Kosten durch Schäden während der Fahrt übernommen? (z. B. Steinschlag)
  • Umfasst das Leistungspaket auch Schäden, die im Stand entstanden sind?
  • Wie wird ein Glasbruch in Folge von Vandalismus abgedeckt?

Weigert sich die Versicherung, die Kosten für eine eingeschlagene Scheibe zu übernehmen, hat der Versicherte die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Ein Wechsel der Kfz-Versicherungen ist normalerweise immer gegen Ende November eines jeden Jahres möglich oder in Folge eines nicht übernommenen Schadens am Kfz.

 

Ich möchte mehr Informationen zu LapID

 


Stefanie Effer

Mehr Raum für das Wesentliche  Digitalisieren Sie Ihre Complicance-Aufgaben mit dem Marktführer. Dabei stehen  wir Ihnen ab dem ersten Tag mit unserer persönlichen Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns






    Kommentare zu diesem Beitrag: