Tunnelfahrt: Tipps zum richtigen Verhalten im Tunnel

Egal ob Viel- oder Wenigfahrer – um das Befahren von Tunneln kommt man je nach Strecke nicht herum. Vor allem Richtung Süden, in der Schweiz und Österreich, muss man durch sehr lange Tunnel fahren. Im Beitrag betrachten wir das richtige Verhalten im Tunnel im Notfall und geben Verhaltenstipps. Außerdem: Welche Strafen drohen bei einem Fehlverhalten im Tunnel?

In einem Tunnel kann es genauso zu Unfällen und Staus kommen wie auf offener Straße. Ende der Neunziger und zu Beginn der 2000er Jahre kam es zu schweren Unfällen unter anderem im Mont-Blanc- und dem Sankt-Gotthard-Tunnel. Daraufhin hat die Europäische Union die Sicherheitsvorkehrungen in Tunneln verschärft und die sogenannte EU-Tunnelrichtlinie verabschiedet (Richtlinie 2004/ 54/ EG vom 29. April 2004 über "Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz"). Wir geben Tipps, wie man sich situationsbedingt richtig verhält.

Grundsätzliches im Tunnel

Bevor Sie in einen der über 270 Straßentunnel in Deutschland fahren, sehen Sie das Verkehrszeichen 327 Tunnel. Manchmal ist auch die Länge des Tunnels auf dem Schild vermerkt. Die meisten Tunnel gibt es in Baden-Württemberg mit einem Tunnelbestand von mehr als 30 Prozent.

Zeichen_327_Tunnel_StVO_2006

Abbildung: Verkehrszeichen 327 Tunnel

Grundsätzlich muss man als Autofahrer bei der Einfahrt in einen Tunnel Folgendes tun, um seine eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu wahren:

  • Sonnenbrille abnehmen,
  • Verkehrsfunk und Abblendlicht einschalten,
  • auf Ampeln und Verkehrszeichen sowie die anderen Verkehrsteilnehmer achten.

Befinden Sie sich im Tunnel,

  • halten Sie die zulässige Geschwindigkeit ein,
  • halten Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und
  • beachten Sie Ampeln und Verkehrszeichen,
  • orientieren Sie sich am rechten Fahrbahnrand,
  • prägen Sie sich die Sicherheitseinrichtungen ein,
  • wenden Sie nicht oder fahren rückwärts und
  • halten Sie nur im Notfall an.

Sicherheitseinrichtungen im Tunnel – Schon gewusst?

Illustration_Sicherheitseinrichtungen-Tunnel

  • In Tunneln, die länger als 400 m sind, befinden sich etwa alle 150 m Notrufstationen. Diese sind mit Feuerlöschern und Feuermeldern ausgestattet.
  • Alle 300 m befinden sich Notausgänge und
  • Fluchtwegkennzeichnungen weisen den Weg zu den Notausgängen.
  • Anrufe mit dem Handy in Notfallsituationen erschweren die Standortbestimmung, nutzen Sie daher die Notrufstation.

Ebenfalls im Tunnel vorhanden: Antennenkabel (Radioempfang), Lautsprecher, Videokameras, Brandmelder, Notgehwege, selbstleuchtende Markierungselemente, Orientierungsbeleuchtung, Beleuchtungs- sowie Belüftungseinrichtungen.

Grafik: Eigene Darstellung

 

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Kommt es nun zu einer Panne oder anderen Notfallsituation, ist es wichtig, dass man weiß, wie man sich und anderen im Tunnel helfen kann:

Bei einem Stau im Tunnel

  • schalten Sie den Warnblinker ein,
  • halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann, auch bei Stillstand,
  • schalten Sie den Motor bei längerem Stillstand ab,
  • machen das Radio nicht aus und nicht zu leise, um Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen im Tunnel mitzubekommen und
  • lassen Sie eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungsfahrzeuge frei.

Kommt es zu einer Panne im Tunnel,

  • schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen sich die Warnweste an, bevor Sie Ihr Fahrzeug verlassen.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug so weit rechts wie möglich oder in einer Pannenbucht ab und
  • machen Sie den Motor aus, lassen jedoch den Zündschlüssel stecken.
  • Steigen Sie vorsichtig aus dem Fahrzeug und stellen Sie das Warndreieck auf.
  • Melden Sie die Panne über eine Notrufstation und nicht über Ihr Handy, weil das die Standortbestimmung erschwert.

Ereignet sich ein Unfall im Tunnel,

  • schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie sich die Warnweste an und
  • fahren Sie das Fahrzeug aus dem Tunnel heraus, sofern möglich, sonst stellen Sie es rechts oder in einer Pannenbucht ab.
  • Stellen Sie den Motor ab, doch lassen Sie den Zündschlüssel stecken und
  • sichern Sie die Unfallstelle ab.
  • Rufen Sie Hilfe via Notrufstation und
  • leisten Sie Erste Hilfe.

Sollte Ihr eigenes oder ein fremdes Fahrzeug Feuer im Tunnel fangen beziehungsweise zu brennen beginnen,

  • schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen sich die Warnweste an, bevor Sie Ihr Fahrzeug verlassen.
  • Fahren Sie, wenn möglich und nicht lebensgefährlich, mit dem Fahrzeug aus dem Tunnel heraus, sonst stellen Sie es rechts oder in einer Pannenbucht ab. Halten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen sicheren Abstand von einem fremden, brennenden Fahrzeug.
  • Stellen Sie den Motor ab und lassen Sie den Zündschlüssel stecken – sowohl bei Ihrem als auch beim fremden Fahrzeug, sofern der Fahrer dies noch nicht getan hat.
  • Lösen Sie den Feueralarm an der Notrufstation und
  • löschen Sie das Feuer selbst – bringen Sie sich jedoch nicht in Gefahr und leisten Sie, im Fall eines fremden Fahrzeugs, soweit wie möglich Hilfe.
  • Bitte verlassen Sie schließlich, wenn das Feuer nicht löschbar ist, den Tunnel durch einen Notfallausgang.

Bußgelder rund um die Tunnelfahrt

Es gibt besondere Verkehrsregeln, die für Straßen- oder Autobahntunnel gelten. So darf man in einem Tunnel zum Beispiel nicht wenden (§ 9 StVO) und das Abblendlicht (§ 17 StVO) muss angeschaltet werden. Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach den Verkehrszeichen – entsprechend, ob Sie in einem Autobahntunnel außerhalb einer Ortschaft fahren oder in einem Straßentunnel innerhalb einer Stadt oder eines Dorfes.

Übrigens...

In den meisten Tunneln befinden sich Blitzer. Diese Tatsache sowie die geltenden Verkehrsregeln waren einem Mann 2014 scheinbar völlig egal – er raste mit bis zu 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel (Schweiz) und wurde schließlich von der Polizei angehalten. Im Gotthard-Tunnel gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, außerdem ein Überholverbot. Auch dieses ließ den als Gotthard-Raser bekannten Fahrer kalt. Ein schweizerisches Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen 12 im Gefängnis zu verbüßen sind. Zunächst lehnte das OLG Stuttgart den schweizerischen Antrag ab, da es sich beim Raser um einen deutschen Staatsbürger handelte und sein Verhalten in Deutschland lediglich als Ordnungswidrigkeit gilt. Letzten Endes entschied jedoch das OLG Stuttgart, dass das Urteil aus der Schweiz rechtskräftig ist.

Eine Übersicht der Bußgelder bei Vergehen in Tunneln enthält die nachfolgende Tabelle:

Vergehen Bußgeld Punkte im Verkehrszentralregister
Abblendlicht nicht eingeschaltet 10 € -

… und dabei andere gefährdet

15 € -
… und dadurch einen Unfall verursacht 35 € -
Im Tunnel gewendet 60 € 1
… und dabei andere gefährdet 75 € 1
… und dadurch einen Unfall verursacht 90 € 1

In einer Nothalte-/ Pannenbucht gehalten

20 € -
In einer Nothalte-/ Pannenbucht geparkt 25 € -

 

Tunnelangst

Neben den aufgeführten Notfallsituationen im Tunnel führen vor allem die schwachen Lichtverhältnisse und nicht zuletzt der Tunnel selbst bei einigen Menschen zur sogenannten Tunnelangst. Tunnel können schnell beengend, gar bedrückend wirken und Menschen, die unter Tunnelangst leiden, verspüren ein ungutes Gefühl, wenn sie durch einen Tunnel fahren. Manchen bricht Angstschweiß aus, die Atmung wird hektisch und es kann zu Panikattacken kommen. Dies ist nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich. Gegen leichte Tunnelangst können Atemtechniken und eine Unterhaltung mit dem Beifahrer oder ein Hörbuch helfen. Dies wirkt in der Regel entspannend. Handelt es sich jedoch um eine schwere Angst mit Panikattacken, sollten Tunnel umfahren und ein Arzt aufgesucht werden. Bei der Routenplanung ohne Tunnel können beispielsweise Apps helfen und sehr häufig kann Tunnelangst erfolgreich therapiert werden.

Einige der längsten Straßen- und Autobahn-Tunnel Europas:

  • Eurotunnel, 50.450 m (Ärmelkanal)
  • Guadarrama-Tunnel, 28.418 m (Spanien)
  • Lærdalstunnel, 24.510 m (Norwegen)
  • Sankt-Gotthard-Tunnel/ Gotthard-Straßentunnel, 16.900 m (Alpen)
  • Mont-Blac-Tunnel, 11.600 m (Frankreich/ Italien)
  • Gran-Sasso-Tunnel, 10.000 m (Italien)
  • Plabutschtunnel, Ost- und Weströhre jeweils circa 10.000 m (Österreich)
  • Seelisbergtunnel, 9.292 m (Schweiz)
  • Tunnel Rennsteig, 7.916 m (Deutschland)
  • Ziegenbergtunnel, 356 m (Siegen, Deutschland)

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Kathrin Mikalay

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