Achtung Tunnel: So verhalten Sie sich richtig

Egal ob Berufskraftfahrer oder Dienstwagen-Nutzer– um das Befahren von Tunneln kommt man je nach Strecke nicht herum. So kann es, je nach Strecke, auch zu Notsituationen im Tunnel kommen. Wir zeigen im Beitrag, wie man im Notfall reagiert. Außerdem: Welche Strafen drohen bei einem Fehlverhalten im Tunnel?
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Achtung Tunnel: So verhalten Sie sich richtig © Chalabala – stock.adobe.com


Inhaltsverzeichnis

Richtlinien im Tunnel: Lkw und Pkw

In einem Tunnel kann es genauso zu Unfällen und Staus kommen wie auf offener Straße. Ende der Neunziger und zu Beginn der 2000er Jahre kam es zu schweren Unfällen u.a. im Mont-Blanc- und dem Sankt-Gotthard-Tunnel. Daraufhin hat die Europäische Union die Sicherheitsvorkehrungen in Tunneln verschärft und die sog. EU-Tunnelrichtlinie verabschiedet (Richtlinie 2004/ 54/ EG vom 29. April 2004 über "Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz").

Ergänzend dazu gilt für Gefahrguttransporte europaweit das ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road). Dies beschränkt bzw. reglementiert die Nutzung von Straßentunneln für international beförderte Gefahrgüter auf der Straße. Mit der Einführung der einheitlichen Vorschriften 2007 können Tunnel nun mit Kennzeichen von B bis E ausgewiesen werden.

Grundsätzliches im Tunnel

Ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz - Bevor Sie in einen Straßentunnel fahren, sehen Sie das Verkehrszeichen 327 Tunnel. Manchmal ist auch die Länge des Tunnels auf dem Schild oder darunter vermerkt.

Zeichen_327_Tunnel_StVO_2006

Abbildung: Verkehrszeichen 327 Tunnel

Vor der Einfahrt in den Tunnel

Grundsätzlich muss man als Autofahrer bei der Einfahrt in einen Tunnel Folgendes tun, um seine eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu wahren:

  • Sonnenbrille abnehmen für eine bessere Sicht.
  • Radio auf Tunnel-Frequenz einstellen und Abblendlicht einschalten.
  • Auf Ampeln und Verkehrszeichen sowie die anderen Verkehrsteilnehmer achten.
  • Lüftung im Fahrzeug auf Umluft schalten, um das Einatmen von giftigen Abgasen zu minimieren.
  • Kaugummi bereitlegen, um ggf. einen Druckausgleich durchzuführen.
  • Um Sekundenschlaf bei längeren Tunnelfahrten zu vermeiden, fahren Sie nicht am Ende einer langen Tour in den Tunnel. Die Fahrt kann sehr monoton sein und daher zusätzlich ermüden.

Wenn Sie ein E-Fahrzeug fahren, stellen Sie sicher, dass dieses ausreichend geladen ist. Sollte es zum Stau kommen oder sich die Durchfahrt anders verlängern, verhindern Sie so ein Liegenbleiben und reduzieren das Unfallrisiko im Tunnel.

Während der Fahrt im Tunnel

Befinden Sie sich einmal im Tunnel ist es wichtig, dass Sie sich an folgende Regeln halten:

  • halten Sie die zulässige Geschwindigkeit ein,
  • halten Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug,
  • beachten Sie Ampeln und Verkehrszeichen,
  • orientieren Sie sich am rechten Fahrbahnrand,
  • prägen Sie sich die Sicherheitseinrichtungen ein,
  • wenden Sie nicht oder fahren rückwärts und
  • halten Sie nur im Notfall an.


Sicherheitseinrichtungen im Tunnel

Illustration_Sicherheitseinrichtungen-Tunnel

  • In vielen modernen Tunneln gibt es blaue Reflektoren oder Leuchten (Abstandsbalken), die helfen, den korrekten Abstand einzuhalten.
  • In Tunneln, die länger als 400 m sind, befinden sich etwa alle 150 m Notrufstationen. Diese sind mit Feuerlöschern und Feuermeldern ausgestattet.
  • Alle 300 m befinden sich Notausgänge und Fluchtwegkennzeichnungen weisen den Weg zu den Notausgängen.
  • Anrufe mit dem Handy in Notfallsituationen erschweren die Standortbestimmung, nutzen Sie daher die Notrufstation.

 

Ebenfalls im Tunnel vorhanden: Antennenkabel (Radioempfang), Lautsprecher, Videokameras, Brandmelder, Notgehwege, selbstleuchtende Markierungselemente, Orientierungsbeleuchtung, Beleuchtungs- sowie Belüftungseinrichtungen.

Grafik: Eigene Darstellung

 

Ausnahmesituation im Tunnel

Kommt es zu einer Panne, Stau oder einer anderen Notfallsituation, ist es wichtig, dass man weiß, wie man sich und anderen im Tunnel helfen kann:

Stau im Tunnel

Kommt es zu einem Stau im Tunnel, kann das nervenaufreibend sein. Wichtig ist, dass Sie die Ruhe bewahren und sich an folgenden Regeln orientieren:

  • Schalten Sie den Warnblinker ein, damit andere Verkehrsteilnehmer den Stau schneller sehen.
  • Halten Sie mind. 5 Meter Abstand zu Ihrem Vordermann.
  • Schalten Sie den Motor bei längerem Stillstand ab, damit die Abgase sich im Tunnel nicht stauen.
  • Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, außer in Notsituationen.
  • Machen Sie das Radio nicht aus und nicht zu leise, um Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen im Tunnel mitzubekommen.
  • Lassen Sie eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungsfahrzeuge frei.

Achtung: Tunnel sind häufig schmaler als normale Autobahnen. Außerdem gibt es selten einen Standstreifen, auf den Sie ausweichen können. Vorsicht, der Bordstein im Tunnel kann sehr hoch sein. Vermeiden Sie, wenn möglich, das Ausweichen auf den Notweg, um Ihr Fahrzeug nicht zu beschädigen und Folgeunfälle im Tunnel zu vermeiden.

Panne oder Unfall im Tunnel

Haben Sie eine Panne im Tunnel, ist das richtige Verhalten ggf. sogar lebenswichtig, da Sie hier nicht wie auf der Autobahn rechts auf den Standstreifen fahren können.

Aber nicht nur eine Panne kann im Tunnel zu einem Problem werden. Auch ein Unfall kann für Fahrer und nachfolgenden Verkehr schwere Folgen haben.

Folgende Verhaltensregeln sollten daher unbedingt beachtet werden:

  • Fahren Sie das Fahrzeug aus dem Tunnel heraus, sofern möglich. Sstellen Sie es ansonsten rechts oder in einer Pannenbucht ab.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug so weit rechts wie möglich oder in einer Pannenbucht ab.
  • Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie sich die Warnweste an.
  • Machen Sie den Motor aus, aber lassen Sie den Zündschlüssel stecken.
  • Steigen Sie vorsichtig aus dem Fahrzeug und sichern Sie die Unfallstellen mit einem Warndreieck ab.
  • Rufen Sie Hilfe via Notrufstation, nicht via Handy, da der Empfang gestört sein kann und Ihr Standort nicht eindeutig bestimmt werden kann.
  • Keisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe.

Brand im Tunnel

Sollte Ihr eigenes oder ein fremdes Fahrzeug Feuer im Tunnel fangen,

 
  • schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie sich die Warnweste an. Verlassen Sie erst dann das Fahrzeug.
  • Fahren Sie, wenn möglich und nicht lebensgefährlich, mit dem Fahrzeug aus dem Tunnel heraus. Andernfalls stellen Sie es rechts oder in einer Pannenbucht ab. Halten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen sicheren Abstand zu einem fremden, brennenden Fahrzeug.
  • Stellen Sie den Motor ab und lassen Sie den Zündschlüssel stecken – sowohl bei Ihrem als auch beim fremden Fahrzeug, sofern der Fahrer dies noch nicht getan hat.
  • Lösen Sie den Feueralarm an der Notrufstation aus.
  • Löschen Sie das Feuer nur selbst, wenn Sie sich nicht dabei in Gefahr bringen und leisten Sie, im Fall eines fremden Fahrzeugs, soweit wie möglich Hilfe.
  • Verlassen Sie, wenn das Feuer nicht löschbar ist, den Tunnel durch einen Notfallausgang.

Achtung: Brennt ein E-Fahrzeug, sollten Sie das Feuer nicht versuchen selbst zu löschen.

Besondere Regeln für Lkw und Gefahrgut

Wenn Sie Lkw im Fuhrpark haben und Gefahrgut transportieren, müssen Sie und Ihre Fahrer bei der Routenplanung auf die folgenden Zusatzregeln achten.

Höhenkontrolle vor Tunneln

Auf deutschen Autobahnen liegt die maximale Höhe für Lkw bei 4 Metern, mit Sondergenehmigung dürfen sie auch höher sein. Gerade bei Tunneln kann dies aber zum Verhängnis werden. Die Höhenkontrollen vor Tunneln in Deutschland haben in der Regel eine Kontrollhöhe von 4,40 Metern. Eine Toleranz von 40 cm. Wird diese jedoch überschritten, schlägt die Höhenkontrolle (Laser oder Lichtschranke) vor einem Tunnel Alarm und die Ampel am Tunnel schaltet auf Rot. Der Tunnel wird gesperrt und kein Fahrzeug darf den Tunnel mehr befahren. Die Polizei wird automatisch benachrichtigt und entscheidet das weitere Vorgehen vor Ort. Dies kann zwischen 30 Minuten und mehreren Stunden dauern.

Gefahrgut im Tunnel

Gerade Lkw, die europaweit Güter transportieren, können auch mit größeren Tunneln konfrontiert werden. Vor der Fahrt müssen Gefahrguttransporte den Tunnelbeschränkungscode (TBC) in die Beförderungspapiere eintragen. Diese insgesamt 11 Codes geben an, welche Tunnelkategorie, B bis E, der Lkw nicht befahren darf. Dabei können wie z. B. beim Elbtunnel die Zeiten für die Zulassung der Tunnelkategorien variieren.


Beispiel: Für den Elbtunnel auf der A7 gilt von 5.00 bis 21.00 Uhr Kategorie E, in der übrigen Zeit C. So wird ausgeschlossen, dass bestimmte Ladungen transportiert werden, wenn das Verkehrsaufkommen am höchsten ist. Dadurch soll bei einem Unfall mit diesen Stoffen der Schaden so gering wie möglich ausfallen.

Tunnelkategorie Beschränkung für folgendes Gefahrgut
-
(kein Durchfahrtsverbot-Zeichen am Tunnel)
Keine Beschränkung
B Beschränkung für Gefahrgut, das zu einer sehr großen Explosion führen kann.
C Beschränkung nach Tunnelkategorie B und für Gefahrgut, das zu einer großen Explosion oder einem umfangreichen Freiwerden giftiger Stoffe führen kann.
C Beschränkung nach Tunnelkategorie C und für Gefahrgut, das zu einem großen Brand führen kann.
E Beschränkung für jedes Gefahrgut außer (-) als Tunnelbeschränkungscodes

Betrifft z. B. begaste Container mit UN 3359 begaste Güterbeförderungseinheit (CTV).

Tabelle nach BG Verkehr

Lkw: Verhaltensregeln im Tunnel

Die Verhaltensregeln für Pkw gelten auch für Lkw. Diese werden allerdings um folgende erweitert:

  • Lkw fahren ausschließlich auf der rechten Spur.
  • Es gilt ein Überholverbot für Lkw.
  • Das Tempolomit liegt meist bei 60 oder 80 km/h.
  • Sicherheitsabstand mind. 50 Meter, ein größerer Abstand wird empfohlen.

Bußgelder rund um die Tunnelfahrt

Es gibt besondere Verkehrsregeln, die für Straßen- oder Autobahntunnel gelten. So darf man in einem Tunnel z. B. nicht wenden (§ 9 StVO) und das Abblendlicht (§ 17 StVO) muss angeschaltet werden. Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach den Verkehrszeichen – je nachdem, ob Sie in einem Autobahntunnel außerhalb einer Ortschaft fahren oder in einem Straßentunnel innerhalb einer Stadt oder eines Dorfes. Auch bestimmte Spurverteilungen oder Überholverbote werden über Verkehrszeichen geregelt.

Eine Übersicht der Bußgelder bei Vergehen in Tunneln enthält die nachfolgende Tabelle:


Vergehen Bußgeld Punkte im Verkehrszentralregister
Abblendlicht nicht eingeschaltet 38,50 € -

… und dabei andere gefährdet

43,50 € -
… und dadurch einen Unfall verursacht 63,50 € -
Im Tunnel gewendet 88 € 1
… und dabei andere gefährdet 103,50 € 1
… und dadurch einen Unfall verursacht 118,50 € 1

In einer Nothalte-/ Pannenbucht gehalten

48,50 € -
In einer Nothalte-/ Pannenbucht geparkt 53,50 € -

 

Vergehen Lkw Bußgeld
Einfahrt eines Tunnels benutzt, obwohl die Ladung/Plane nicht richtig befestigt ist, sodass sie über 4 Meter reicht und Höhenkontrolle mit Fahrtrichtungssperrung ausgelöst wurde 188,50 €
Mit einem Fahrzeug über 4 Meter die Einfahrt in den Tunnel benutzt und die Höhenkontrolle ausgelöst, sodass die Fahrtrichtung gesperrt wurde 268,50 €

Die 5 längsten Straßen- und Autobahn-Tunnel Europas:

  • Eurotunnel, 50.450 m (Ärmelkanal) – Kann nicht selbst befahren werden, sondern nur mit einem Autozug/Shuttle
  • Lærdalstunnel, 24.510 m (Norwegen)
  • Sankt-Gotthard-Tunnel/ Gotthard-Straßentunnel, 16.900 m (Alpen)
  • Arlberg-Straßentunnel, 13,972 m (Österreich)
  • Mont-Blac-Tunnel, 11.600 m (Frankreich/ Italien)