Nicht nur Schilder zählen zu den Verkehrszeichen - auch Markierungen auf der Fahrbahn helfen Verkehrsteilnehmern sich im Verkehrsraum zu orientieren und sich an die Regeln der StVO zu halten. Im Beitrag setzen wir uns mit der Fahrbahn- und Fahrstreifenbegrenzung auseinander und klären unter anderem, welche gesetzlichen Grundlagen bestehen und wie man sich entsprechend verhält. Außerdem zeigen wir auf, mit welchen Sanktionen Verstöße geahndet werden.
Fahrstreifenbegrenzung, Fahrbahnbegrenzung – Was ist der Unterschied?
Im Straßenverkehr gibt es unterschiedliche Markierungen auf der Fahrbahn, die die Fahrspuren begrenzen: Die Fahrstreifenbegrenzung, die Fahrbahnbegrenzung und die Leitlinie.
Die Fahrstreifenbegrenzung
Die durchgezogene Linie in der Mitte der Straße wird auch Fahrstreifenbegrenzung genannt. Sie trennt die sich auf unterschiedlichen Fahrstreifen einer Fahrbahn entgegenkommenden Fahrzeuge voneinander und kommt entweder als einzelne oder als doppelte Linie vor. Als Verkehrszeichen Nummer 295 in der Straßenverkehrs-Ordnung hat sie die gleiche Bedeutung wie ein Überholverbot und darf nicht überfahren werden. Parken (nach § 12 Abs. 2 StVO) darf man, jedoch nur dann, wenn zwischen geparktem Fahrzeug und der durchgezogenen Linie mindestens 3 Meter Abstand sind.
Auf Autobahnen trennt die Fahrstreifenbegrenzung nicht den Gegenverkehr voneinander ab, sondern den gleichgerichteten Verkehr. Hier darf auch links der durchgezogenen Linie gefahren werden – sonst gilt: ausschließlich rechts der durchgezogenen Linie fahren.
Quelle: Eigene Darstellung
Bei Verkehrszeichen Nummer 296 handelt es sich um eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung, bestehend aus einer durchgezogenen neben einer unterbrochenen Linie. Für Fahrzeuge auf Fahrstreifen A (durchgezogene Linie) gilt: Die durchgezogene Linie darf nicht überquert, noch darf über ihr gefahren werden. Jedoch dürfen Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart über die Fahrstreifen- oder Fahrbahnbegrenzung ragen, diese überfahren, wenn sie den Verkehr dadurch nicht gefährden.
Geparkt werden darf auf der Fahrbahn nur dann, wenn zwischen dem geparkten Fahrzeug und der durchgezogenen Linie mindestens 3 Meter Abstand, also ein für den Verkehr genügend breiter Fahrstreifen bleibt. Etwas mehr Spielraum haben Fahrzeuge auf Fahrstreifen B (unterbrochene Linie): Sie dürfen die Markierung überfahren, solange der Verkehr nicht gefährdet wird. Überholen unter dieser Prämisse ist ebenfalls erlaubt.
Quelle: Eigene Darstellung
Die Fahrbahnbegrenzung
Wie der Name sagt, macht diese Begrenzung die Fahrbahn beziehungsweise den Fahrbahnrand erkennbar und trennt die Fahrbahn von Seitenstreifen oder Sonderwegen. Auch an der Insel entlang in der Mitte eines Kreisverkehrs ist eine Fahrbahnbegrenzung markiert. Wenn rechts von der Fahrbahnbegrenzung noch genügend Platz ist – in Form eines befestigten Seitenstreifens – gilt: Links von ihr darf nicht gehalten werden und landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren.
Nicht zu verwechseln mit der Leitlinie
Eine Leitlinie darf im Gegensatz zur durchgezogenen Linie überfahren werden. Sie ist eine unterbrochene Linie mittig auf der Fahrbahn und dient dazu, den Verkehrsteilnehmern die Richtung zu weisen. Sie trennt nichts voneinander ab.
Ausnahmen: Wann die durchgezogene Linie überfahren werden darf
Ragt ein Fahrzeug bauartbedingt über die Fahrstreifen- bzw. Fahrbahnbegrenzung, darf diese ohne Gefährdung des der anderen Verkehrsteilnehmer überfahren werden. Doch es gibt weitere Ausnahmen, wann die durchgezogene Linie überfahren werden darf:
- Grenzt die durchgezogene Linie einen Sonderweg ab und befindet sich dahinter eine Parkmöglichkeit, die nicht anderweitig erreichbar ist, dürfen die Fahrbahnbegrenzung und somit der Sonderweg überfahren werden. Doch auch hier gilt: Nur solange keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden.
- Gleiches gilt für Grundstückseinfahrten: Ist eine solche nicht anders erreichbar, darf die durchgezogene Linie ohne Gefährdung des Verkehrs überfahren werden.
- Das Verkehrszeichen 223.1 (blauer Hintergrund mit drei weißen Pfeilen und einer Linie zwischen dem 2. und 3. Pfeil) erlaubt den Seitenstreifen und damit die durchgezogene Linie zu überfahren. Dadurch entsteht ein dritter Fahrstreifen und die Fahrbahnbegrenzung wird zur Leitlinie. Wichtig ist, auf das Ende der Anordnung, auch den Seitenstreifen befahren zu dürfen (rot durchgestrichener Seitenstreifen), zu achten. Dieses Verkehrszeichen ist häufig in Baustellenbereichen auf Autobahnen zu finden.
Abbildung: Verkehrszeichen 223.1 (links), Verkehrszeichen 223.2 (rechts)
Durchgezogene Linie: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote
Verstoß |
Punkte in Flensburg |
Bußgeld in Euro |
Dauer Fahrverbot |
Bei unklarer Verkehrslage verbotswidrig beim Überholen über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren |
1 |
150 |
- |
… mit Gefährdung |
2 |
300 |
Ein Monat |
… mit Unfall zur Folge |
2 |
300 |
Ein Monat |
Beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren |
- |
30 |
- |
Beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren und Dritte dadurch gefährdet |
- |
35 |
- |
Beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren und Dritte dadurch gefährdet |
- |
35 |
- |
Verbotswidrig geparkt, obwohl weniger als 3 Meter zwischen Fahrstreifenbegrenzung und dem Fahrzeug lagen und durch Dritte behindert |
- |
15 |
- |