Aufgrund der enormen Umweltbelastung durch diverse Schadstoffe, darunter Feinstaub, wurden Umweltzonen eingerichtet. Hier dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit einer Umweltplakette fahren. Erfahren Sie, welches Fahrzeug welche Umwelt- bzw. Feinstaubplakette braucht, ob es davon auch Ausnahmen gibt, wie es um im Ausland zugelassene Fahrzeuge bestellt ist und welche Bußgelder Sie riskieren, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften der Verbotszonen halten.
Frei nur mit Umweltplakette: Die Umweltzone
Unsere Umwelt wird unter anderem durch Schadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffoxid (NO2), welche durch Verbrennungsmotoren in die Umwelt gelangen, belastet. Seit 2007 gelten daher die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) sowie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als gesetzliche Grundlage für sogenannte Umweltzonen.
Definition: Was sind Abgasnormen?
Eine Abgasnorm legt die Grenzwerte für den Ausstoß von Luftschadstoffen für Kraftfahrzeuge fest. Je nach Motor- und Kraftfahrzeugtyp sind die Grenzwerte unterschiedlich hoch. In der Europäischen Union gelten Grenzwerte für die folgenden Schadstoffe: Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffoxid, Kohlenwasserstoff. Auch für Partikelmasse und Partikelanzahl gibt es Grenzwerte. Seit 1970 sind einheitliche Abgasvorschriften für Pkw in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Im Verlauf der Jahre wurden sie mehrmals verschärft. Für Lkw und Busse gelten seit 1988 und für Motorräder seit 1997 europaweit Abgasgrenzwerte.
Seit dem 01.01.2008 ist die Umweltplakette in deutschen Umweltzonen für Pkw, Busse und Lkw Pflicht.
Definition: Was versteht man unter einer Umweltzone?
Ein Gebiet, meist städtische Ballungsräume, in dem keine Fahrzeuge fahren dürfen, die nicht als schadstoffarm gekennzeichnet sind. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen werden deswegen auch Niedrig-Emissions-Gebiet genannt. In elf Ländern in Europa gibt es bisher über 300 Umweltzonen nach den europäischen Richtlinien 96/62/EG, 1999/30/EG und 2008/50/EG.
Entsprechend des Paragrafen 41 der StVO gibt es ein neues Vorschriftzeichen im amtlichen Verkehrszeichenkatalog, nämlich das Zeichen 207.1. Es ersetzt, gemeinsam mit Zeichen 207.2, das Zeichen 207 (Verkehrsverbot bei Smog), und zeigt den Beginn, 207.2 das Ende, einer Umweltzone an. Zusatzzeichen können ergänzen, welche Fahrzeuge von dem Fahrverbot ausgenommen sind.
Abbildungen: Zeichen 207.1, Umweltzone, und Zeichen 207.2, Umweltzone Ende
Bisher sind 58 Umweltzonen in deutschen Städten und Regionen in elf Bundesländern eingerichtet worden. Die meisten Umweltzonen gibt es in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg und dem Saarland gibt es bislang keine Umweltzonen. Hamburg hat ebenfalls keine Umweltzone, allerdings gilt seit Mai 2018 eine Durchfahrtsbeschränkung für ältere Dieselfahrzeuge. Welche deutschen Städte als Umweltzonen gelten und wo lokale Durchfahrtsverbote/ -beschränkungen herrschen, kann auf der Karte des Umweltbundesamtes eingesehen werden.
Ausnahmen von der Feinstaubregelung
Einige Fahrzeuge sind von der Feinstaubregelung und den daraus resultierenden Verkehrsverboten ausgenommen:
- Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär,
- mobile Maschinen und Geräte,
- Arbeitsmaschinen,
- 2- und 3-rädrige Fahrzeuge (wie Mofas, Motorräder, Motorroller),
- Leichte 4-rädrige Fahrzeuge (Quads),
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (z. B. Traktoren),
- Fahrzeuge für die medizinische Betreuung,
- Fahrzeuge, deren Fahrer außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis) und
- historische Fahrzeuge mit H- oder 07-Kennzeichen bzw. ausländische Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Die Umweltplakette kaufen und am Fahrzeug anbringen
Die Umweltplakette kann persönlich, per Fax, Post oder online bei Prüfgesellschaften wie der DEKRA, dem TÜV, der KÜS und der GTÜ sowie bei AU-berechtigten Werkstätten in Deutschland für circa 5 bis 20 Euro gekauft werden. In der Regel wird die Umweltplakette innen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs, rechts unten auf der Beifahrerseite, angebracht.
Für den Erwerb der Umweltplakette müssen Sie die Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs kennen. Diese können Sie selbstständig ermitteln - schauen Sie dafür in Ihren Fahrzeugschein. Hier sind Fahrzeug- und Antriebsart wie auch der Emissionsschlüssel vermerkt. Handelt es sich bei Ihrem Vehikel um einen Pkw, ein Wohnmobil, einen Lkw, Kraftomnibus oder eine Zugmaschine? Bei den Antriebsarten unterscheidet man zwischen Fahrzeugen mit Ottomotoren (Benzin, Flüssiggas), Dieselmotoren und welchen, die mit Erdgas fahren. Sollten Sie ein Dieselfahrzeug fahren und dieses mit einem Partikelminderungssystem (PM-Stufe) nachgerüstet worden sein, steht dies in Feld 22 im Fahrzeugschein. Die Emissionsschlüsselnummer steht in den alten Fahrzeugscheinen in Feld 1 und in den neuen Fahrzeugscheinen in Feld 14.1. Die letzten beiden Ziffern der Kfz-Schlüsselnummer geben die Emissionsart an.
Umweltplakette: Mit welcher Plakette darf ich wo fahren?
Es gibt derzeit drei Umweltplaketten, auch Feinstaubplaketten genannt: die grüne, die gelbe, die rote. Hinzukommen soll wahrscheinlich bald die blaue Plakette. Die Plaketten beziehen sich auf Schadstoffgruppen, die anhand der Kfz-Schlüsselnummer beziehungsweise der Emissionsschlüsselnummer definiert sind.
Definition: Kfz-Schlüsselnummer
Diese Nummer dient der Fahrzeugbestimmung und ist im Fahrzeugschein wie auch im Kfz-Brief eingetragen. Die erste, vierstellige, numerische Zeichenfolge ist die sogenannte Herstellerschlüsselnummer (HSN). Es folgt eine zweite 3-stellige, alphanumerische (Zahlen und Buchstaben) Zeichenfolge – die Typenschlüsselnummer (TSN). Mit dieser Nummer wird der Fahrzeugtyp, das Fahrzeugmodell, identifiziert. Die Schadstoffklassen bei Lkw und Bussen über 3,5 t haben übrigens römische Ziffern. Für neu zugelassene Fahrzeuge gilt die Klasse Euro VI.
Schadstoffgruppe Euro 1/ keine Umweltplakette: Fahrzeugen mit der Schlüsselnummer 00, 03-13, 15, 17, 88, 98 (Benziner) und 0-24, 34, 40, 77, 88, 98 (Diesel) ist das Befahren der Umweltzonen nicht gestattet. Sie erhalten keine Plakette.
Schadstoffgruppe Euro 2/ rote Umweltplakette: Dieselfahrzeuge mit der Schlüsselnummer 25-29, 35, 41, 71 bekommen eine rote Plakette. Wie auch bei Schadstoffgruppe 1 ist Fahrzeugen mit der roten Plakette mittlerweile das Befahren von Umweltzonen untersagt.
Schadstoffgruppe Euro 3/ gelbe Umweltplakette: Für Dieselfahrzeuge mit der Schlüsselnummer 30-31, 36, 37, 42, 44-52, 72 ist das Befahren von Umweltzonen in allen Umweltzonen bis auf Neu-Ulm (Stand November 2019) verboten.
Schadstoffgruppe Euro 4/ grüne Umweltplakette: Fahrzeuge mit den folgenden Schlüsselnummern erhalten eine grüne Feinstaubplakette und dürfen alle Umweltzonen befahren: 01, 02, 14, 16, 18-75, 77 (Benziner) und 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75 (Diesel). Auch E-Autos benötigen eine grüne Umweltplakette.
Schadstoffgruppe Euro 6/ blaue Umweltplakette (noch nicht eingeführt): Fahrzeuge, die die Euro-6-Norm erfüllen, erhalten die blaue Feinstaubplakette.
Emissionsschlüsselnummer | Schadstoffklasse |
01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77 | Euro 1: Erstzulassung (EZ) ab 01.01.1993 |
25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 | Euro 2: EZ ab 01.01.1997 |
30, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61 | Euro 3: EZ ab 01.01.2001 |
32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70 | Euro 4: EZ ab 01.01.2006 |
35A0 bis 35M0 | Euro 5: EZ ab 01.01.2011 |
36N0 bis 36Y0 | Euro 6: EZ ab 01.09.2015 |
00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 | andere Schadstoffklassen |
Abbildung: Zusatzzeichen 1031, frei Umweltzone
Darf ich die Umweltplakette entfernen und woanders aufbringen?
Die Umweltplakette ist kennzeichengebunden, das heißt, Sie dürfen sie ausschließlich für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug (Kennzeichen) ausstellen lassen und nicht auf einem anderen Fahrzeug anbringen.
Ändert sich Ihr Kfz-Kennzeichen oder wird die vorhandene Plakette beschädigt, beispielsweise durch einen Steinschlag auf der Windschutzscheibe, müssen Sie eine neue Umweltplakette kaufen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Entfernen von der Windschutzscheibe selbst zerstört – um eben ein Ablösen und Aufbringen auf ein anderes Fahrzeug unmöglich zu machen.
Benötigen im Ausland zugelassene Fahrzeuge auch die Umweltplakette?
Wer in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unterwegs sein möchte, brauch ebenfalls eine Umweltplakette. Sollte die EG-Abgasrichtlinie in den ausländischen Fahrzeugpapieren nicht eingetragen sein, braucht der Fahrer einen Nachweis, beispielsweise vom Fahrzeughersteller. Falls beides nicht vorliegt, entscheidet das Jahr der Erstzulassung, in welche Schadstoffgruppe das Vehikel fällt und somit welche Umweltplakette anzubringen ist.
Umweltplakette: Wann Ihnen Bußgelder oder gar Strafverfolgung drohen
Ohne oder mit der falschen Plakette riskieren nicht nur Deutsche, sondern auch Touristen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, wenn Sie in eine Umweltzone fahren. Ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro wird bei unnötiger Lärm- und Abgasbelästigung verlangt sowie bei Verschmutzung der Straße (beispielsweise durch eine Flüssigkeit) und wenn Sie dies nicht kenntlich machen oder beseitigen. Fahren Sie unnötigerweise in der Umweltzone hin und her, macht das 20 Euro Bußgeld. Punkte im Verkehrszentralregister oder den Entzug der Fahrerlaubnis müssen Sie nicht befürchten.
Parken Sie ohne oder mit einer falschen oder ungültigen Umweltplakette innerhalb einer Umweltzone, ist dies eine Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) und kann als solche geahndet werden. Zudem ist es eine Halterhaftungsverletzung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies in einem Urteil vom 26.02.2020 (Az 2 RBs 1/20) entschieden.
Die Manipulation der Feinstaubplakette, beispielsweise das Austauschen der Farben von gelb auf grün, stellt kein Kavaliersdelikt dar und kann von den Behörden strafrechtlich verfolgt werden. Denn eine nicht korrekte Umweltplakette stellt immer einen Mangel bei der Hauptuntersuchung dar. Fällt die Manipulation bei Überprüfung auf, wird die HU-Plakette verweigert.
Brauche ich eine Umweltplakette im europäischen Ausland?
Wenn Sie mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ins europäische Ausland fahren, gilt: Informieren Sie sich, welche Zulassungsbeschränkungen gelten und was sie vor dem Auslandsbesuch tun müssen – wollen Sie mit Ihrem Automobil beispielsweise nach Brüssel einreisen, müssen Sie es zuvor registrieren. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. In manchen Ländern gelten die Fahrverbote nur zu bestimmten Uhrzeiten oder wenn die Luftverschmutzung sehr stark ist. So in Norwegen: Oslo und Bergen werden zu Umweltzonen, wenn zwischen 6 und 22 Uhr Luftverschmutzungsalarm ist. In den Niederlanden – wie in Deutschland – hingegen gelten Umweltzonen und die entsprechenden Fahrverbote rund um die Uhr. Die Pendants zu den deutschen Umweltplaketten erhalten Sie im Ausland zum Beispiel an Mautstationen oder Kfz-Prüfstellen.