Bahnübergang: Grundlagen und Funktionsweise - Teil 1

Im ersten Teil unserer Reihe zum Bahnübergang befassen wir uns mit dessen Funktionsweise und den gesetzlichen Grundlagen. Bahnübergänge sind Verkehrskreuzungen mit einem besonders hohen Gefahrenpotenzial. Unfälle sind hier zwar statistisch gesehen eher selten, doch wenn es zu einem Unfall kommt, hat dieser meist dramatische Folgen. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Arten von Bahnübergängen, die Sicherungen und Verkehrsschilder.

Gesetzliche Grundlagen: Bahnübergänge

Das Gefahrenpotenzial an Bahnübergängen ist groß, nicht zuletzt, weil dort hohe Geschwindigkeiten herrschen, der Bremsweg von Schienenfahrzeugen 1.000 Meter oder mehr betragen kann und eine Masse von ca. 1.000 t im Spiel ist. Das erklärt, warum Unfälle an Bahnübergängen oft tödlich enden.

Geregelt wird das Verhalten am Bahnübergang durch . Dieser besagt:

1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang…

    • … auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201).
    • … auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege.
    • … in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild “Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang” oder “Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang” steht.

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.

2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz – Fußgänger in sicherer Entfernung – vor dem Bahnübergang zu warten, wenn…

    • …sich ein Schienenfahrzeug nähert.
    • …rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden.
    • …die Schranken sich senken oder geschlossen sind.
    • …ein Bahnbediensteter Halt gebietet.

Die Kreuzung von Eisenbahnen und Straßen wird durch das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EbKrG) geregelt. Paragraf 1 EbKrG definiert, welche Arten von Kreuzungen vorliegen können, was unter Eisenbahnen und Straßen im Sinne des Gesetzes zu verstehen ist und welche Beteiligten es im Bereich der Kreuzung gibt.

Definition

Bei einem Bahnübergang, einer Eisenbahnkreuzung oder einem Niveauübergang (Kreuzung von Straße und Eisenbahnstrecke auf gleichem Niveau) handelt es sich um eine höhengleiche Kreuzung der Eisenbahnstrecke mit einem anderen Verkehrsweg (Straße, Weg oder Platz). Beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf der Bahnstrecke mehr als 160 km/h, sind Bahnübergange unzulässig. In diesen Fällen muss es Unter- oder Überführungen geben, um den Verkehrsweg zu kreuzen.

Bahnübergänge: Welche Arten gibt es?

Unterschieden wird bei Bahnübergängen zwischen Übergängen mit technischer Sicherung und Übergängen mit nicht technischer Sicherung. Bei Übergängen mit technischer Sicherung weisen technische Hilfsmittel den Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sich ein Zug nähert.

Technische Hilfsmittel sind:

  • Lichtzeichen oder Blinklichter
  • Lichtzeichen mit Halbschranken oder Blinklichter mit Halbschranken
  • Vollschranken mit oder ohne Lichtzeichen
  • Anrufschranken (Anrufschranken werden bei Anruf geöffnet und sind standardmäßig geschlossen)

Lichtzeichen sind Verkehrssignalanlagen, die über Gelb- und Rotphasen verfügen. Das gelbe Licht leuchtet, für circa drei bis fünf Sekunden, wenn sich ein Zug nähert. Danach folgt ein rotes Dauerlicht. Blinklichter bzw. Blinkanlagen zeigen durch rot blinkendes Licht an, dass sich ein Zug nähert. Bei Bahnübergängen in Kurvenbereichen steht diese Blinkanlage meist im Kurvenbereich. Schranken stellen eine direkte Absperrung dar. Die Art der Schranke ist abhängig von der Breite der Straße.

Bei nicht technisch gesicherten Bahnübergängen muss es dem Verkehrsteilnehmer möglich sein, den herannahenden Zug rechtzeitig zu sehen oder zu hören.

Hierbei gibt es folgende Sicherungen:

  • Bahnübergang mit Übersicht
  • Bahnübergang mit Pfeilen
  • Bahnübergang mit Übersicht und Pfeilen
  • Umleitung von Straßen
  • Umlaufsperren
  • Postensicherung

Die Art der Sicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z. B.:

  • Art der Straße
  • Verkehrsaufkommen
  • Geschwindigkeit auf der Bahnstrecke
  • Bedeutung der Bahnstrecke und
  • Anzahl der Gleise

Das Verkehrsaufkommen wird dabei basierend auf den Kraftfahrzeugen ermittelt, die den Bahnübergang täglich überqueren.

  • Schwacher Straßenverkehr – bis zu 100 Kraftfahrzeuge
  • Mäßiger Straßenverkehr – zwischen 100 und 2.500 Kraftfahrzeugen
  • Starker Straßenverkehr – mehr als 2.500 Kraftfahrzeuge

So funktionierts

Deutschlandweit gibt es rund 16.700 Bahnübergänge. Diese werden in der Regel durch das DB Netz betrieben und mehr als die Hälfte dieser Übergänge sind technisch gesichert. Die Schaltung der Bahnübergänge kann dabei sowohl signalgesteuert, mit Anbindung an das Stellwerk oder zuggesteuert erfolgen. Bei der signalgesteuerten Anbindung geht das Signal für den Bahnübergang vom Stellwerk aus. Bei der zuggesteuerten Schaltung passiert der Zug eine Einfahrstelle ca. 1.200 m vor dem Übergang und gibt so das Signal zur Schaltung des Bahnübergangs. Mit dem Überfahren der Einfahrstelle werden die Schranken und Lichtsignale am Bahnübergang ausgelöst. Nach Passieren des Ausschaltabschnitts werden die Signale wieder auf „Null“ gesetzt und der Bahnübergang ist wieder frei für den Straßenverkehr

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Verkehrszeichen an Bahnübergängen

Das Zeichen "beschrankter Bahnübergang" Nr. 150 weist darauf hin, dass ein Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken folgt. Dies wurde im Rahmen einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung durch das allgemeine Zeichen 151 „Bahnübergang“, welches vorher als Zeichen für den unbeschrankten Bahnübergang galt, ersetzt. Das Verkehrszeichen „beschrankter Bahnübergang“ soll bis zum Jahr 2022 durch das Zeichen 151 komplett ersetzt werden.

 

Verkehrszeichen 150 "beschrankter Bahnübergang"      Verkehrszeichen 151 "Bahnübergang"

                Bilder: links Verkehrszeichen 150 "beschrankter Bahnübergang" gibt es seit dem 01.09.2009 nicht mehr, wurde abgelöst durch rechts Verkehrszeichen 151 "Bahnübergang"

 

Ab dem Standort des Verkehrszeichens „Bahnübergang“ bis zum Kreuzungsbereich gilt Überholverbot. Ebenso ist das Parken und Halten auf Bahnübergängen verboten.

Ergänzt wird das Schild 151 „Bahnübergang“ oft durch das Vorschriftszeichen 201, das „Andreaskreuz“. Dieses steht in der Regel ca. 3 m vor dem Bahnübergang. Das Andreaskreuz zeigt dabei an, dass der Schienenverkehr Vorrang hat. Auch an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz hat der Schienenverkehr Vorrang. Das Andreaskreuz ist ein stehendes oder liegendes Symbol (auf dem Boden angebracht) kann durch einen eingebundenen Blitzpfeil ergänzt werden und gibt somit an, dass eine elektrische Oberleitung vorhanden ist.

 

Verkehrszeichen 201 "Andreaskreuz"Verkehrszeichen 201 "Andreaskreuz" elektrische Oberleitung vorhanden

Bilder: links Verkehrszeichen 201 "Andreaskreuz", rechts Verkehrszeichen 201 "Andreaskreuz" elektrische Oberleitung vorhanden

Ein Pfeil unterhalb des Andreaskreuzes gibt Auskunft darüber, in welcher Richtung sich der Bahnübergang befindet. Dies ist z. B. bei Bahnübergängen nach Kurven oder Kreuzungen der Fall. Ein doppeltes Andreaskreuz übereinander gibt an, dass es sich um einen mehrgleisigen Bahnübergang handelt. In einem Bereich von 10 m vor dem Andreaskreuz ist das Halten verboten, wenn das Zeichen dadurch verdeckt wird. Ein Parkverbot gilt generell vor und hinter dem Andreaskreuz (siehe §12 Abs. 3 StVO) mit einem Abstand von bis zu 5 m innerorts und 50 m außerorts.

Vorkommen des Andreaskreuzes

Neben der Kennzeichnung eines Bahnübergangs wird das Andreaskreuz auch noch in Kombination mit folgenden Verkehrszeichen verwendet:

  • Halteverbotszeichen (Verkehrszeichen 283)
  • Vorfahrtszeichen (Verkehrszeichen 102)

Darüber hinaus wird es als Gefahrensymbol, Wegzeichen, die Kennzeichnung für Fachwerkbau, Fahnen und Wappen verwendet.

Weitere Teile dieser Reihe:

 

 


Stefanie Effer

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