Besonderheiten bei Bahnübergängen im Ausland - Teil 3

In den ersten beiden Teilen der Reihe haben wir über die Grundlagen und Funktionsweisen von Bahnübergängen sowie über die Verhaltensweise an diesen aufgeklärt. Auch in unseren Nachbarländern sind Bahnübergänge weit verbreitet. Erfahren Sie, was in den einzelnen Ländern an Bahnübergängen zu berücksichtigen ist.

Österreich & Schweiz

In Österreich heißt die Kreuzung von Schienen und Straße „Eisenbahnkreuzung“. Ebenso geläufig sind „Eisenbahnübergang“ oder „Bahnübergang“. Geregelt wird das Verhalten der Verkehrsteilnehmer an diesen Kreuzungen in der Straßenverkehrsordnung. Zur Kennzeichnung einer Eisenbahnkreuzung wird in Österreich und in der Schweiz, ebenso wie in Deutschland, das Andreaskreuz genutzt. Dieses gibt es in einfacher und doppelter Ausführung, je nachdem, wie viele Gleise überquert werden müssen. Alle weiteren Verkehrszeichen ähneln den deutschen Zeichen. Folgende Zeichen gibt es:

  • Bahnübergang mit Schranken
  • Bahnübergang ohne Schranken
  • Balken mit Kennzeichnungen zur Entfernung zum Bahnübergang
  • Andreaskreuz
  • Zusatztafel für Pfeifsignal

Die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen in Österreich wird in § 49 EisbG geregelt. An Bahnübergängen in Österreich gilt ein Überholverbot innerhalb von 80 m vor und nach den Übergängen. Das Überholen am Bahnübergang selbst ist ebenfalls verboten. Unterschieden wir hier ebenfalls zwischen nicht technisch und technisch gesicherten Kreuzungen. Die Überwachung erfolgt in Österreich durch den Triebfahrzeugführer oder per Fernüberwachung.

Wenn erforderlich, muss in Österreich an folgenden Stellen gehalten werden:

  • Vor der Haltelinie, wenn eine vorhanden ist,
  • vor dem Lichtzeichen, wenn eines vorhanden ist und
  • mindestens 3 m vor der ersten Schiene.

Auf Landstraßen müssen die Fahrer von Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie von Zugmaschinen, Fuhrwerken und Motorkarren frühzeitig anhalten.  Sofern die Notwendigkeit zum Anhalten vor der Eisenbahnkreuzung bereits aus einer entsprechenden Entfernung erkennbar ist, ist ein Abstand von  100 m (oder 20 m vor der einstreifigen Bahnbake vor der Eisenbahnkreuzung) einzuhalten  um den Zug passieren zu lassen.

In der Schweiz ist das Parkieren innerorts in einer Entfernung von unter 20 Metern zum Bahnübergang und außerorts bei unter 50 Metern Entfernung verboten. Überholt werden dürfen nur Fußgänger und Fahrradfahrer, sofern die Sicht ausreichend ist.

Belgien, Tschechien und Slowakei

Auch in Belgien haben Straßenbahnen (auf Flämisch "Tram" genannt) grundsätzlich Vorfahrt. In der Slowakei hingegen haben nur abbiegende Straßenbahnen Vorrang. Gesicherte Bahnübergänge in Belgien, Tschechien und der Slowakei signalisieren ihre Betriebsbereitschaft durch eine ständig blinkende, weiße Lampe. Ist ein Zug in der Nähe, erlischt diese Leuchte und wird durch die regulären Blinklichter abgelöst.

In Tschechien und der Slowakei gilt eine Überfahrgeschwindigkeit von 30 km/h, wenn die Leuchte weiß blinkt. In Tschechien ist im Zeitraum von 5 bis 19 Uhr zwischen parkenden Kfz und der nächsten Straßenbahnschiene ein Abstand von 3,5 m einzuhalten.

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Dänemark

In Dänemark wird ein Bahnübergang mit dem Andreaskreuz gekennzeichnet. Bei automatisch gesicherten Bahnübergängen ist unterhalb des Andreaskreuzes ein blaues Dreieck mit rot-weißem Rand angebracht. Dort befindet sich die Blinklichtanlage. Nähert sich ein Zug, blinkt diese. Zusätzlich ertönt ein Klingelton. Dieser ertönt, bis die Halbschranken oder Vollschranken geschlossen sind.

Ist der Bahnübergang unbeschrankt, klingelt dieser, bis das rote Blinklicht erlischt.

Frankreich

Bahnen in Frankreich haben immer Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. In Frankreich wird der nicht technisch gesicherte Bahnübergang zusätzlich mit einem Stoppschild gekennzeichnet. Beschrankte Bahnübergänge mit Blinkanlage haben hier kein Andreaskreuz, alle anderen Bahnübergänge schon. Automatische Anlagen werden mit einem Zusatzschild gekennzeichnet. Mancherorts bedienen Wärter die Bahnübergange noch händisch.

An nicht technisch gesicherten Bahnübergängen gibt es Pfeiftafeln, die den Triebfahrzeugführer dazu auffordern, zu pfeifen, um den Straßenverkehr zu warnen.

Luxemburg und Großbritannien

Anders als in Deutschland wird in Luxemburg kein Andreaskreuz an beschrankten Bahnübergängen angebracht. Ebenso gibt es ausschließlich Halbschranken, die die jeweilige Fahrbahn an der Einfahrt in die Gleise hindert.

Warnsignale sind in der Regel ein weiß-rot gestreifter Mast mit angebrachtem Signalschirm mit zwei roten Blinklichtern. Erlischt die rote Leuchte, kann der Bahnübergang passiert werden.

An nicht technisch gesicherten Bahnübergängen und technisch gesicherten, unbeschrankten Bahnübergängen gibt es ein waagerechtes Andreaskreuz.

In Großbritannien ist die Sicherung des Bahnübergangs ähnlich wie in Luxemburg. Wenn sich ein Zug nähert, leuchtet für ca. 4 Sekunden ein gelbes Dauerlicht, welches anschließend erlischt und durch die Wechselblinklichter abgelöst wird. Wie auch in Frankreich werden manche Bahnübergänge von Wärtern bedient, insbesondere solche mit Klapp- oder Schiebetoren.

Schweden und Finnland

In Schweden gilt, wie auch in Deutschland, die Vorrang-Regelung für Straßenbahnen. In Schweden werden Bahnübergänge mit einem gelb-roten Andreaskreuz gekennzeichnet. Zusätzlich gibt es Leuchten, die weiß oder rot blinken und damit anzeigen, dass sich ein Zug nähert. Bei Bahnübergängen in Schweden sind durch Züge bestimmte Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten:

  • 140 km/h ohne Schranken
  • 160 km/h mit Schranken
  • 200 km/h mit Schranken und Hindernisdetektor

Für Straßenbenutzer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von:

  • 70 km/h ohne Schranken mit Signal
  • 90 km/h mit Schranken

In Finnland haben Bahnen, ebenso wie in Deutschland, Vorrang. Finnische Bahnübergänge werden ebenfalls durch ein gelb-rotes Andreaskreuz gekennzeichnet. Warnleuchten sind in den Schranken bei automatisch gesicherten Bahnübergängen integriert. Zusätzlich gibt es bei technisch gesicherten Übergängen Warnglocken. Oberleitungen werden, wie in Deutschland, durch einen Zusatz gekennzeichnet.

Nicht technisch gesicherte Bahnübergänge haben mindestens jeweils ein Warnkreuz in Fahrrichtung. Warnkreuze können auch hier einfach oder doppelt sein.

USA und Niederlande

In den USA wird jeder Bahnübergang mit dem Zeichen „Railroad Crossing“ gekennzeichnet. Dieses ist pro Fahrtrichtung angebracht. Zusätzlich wird unterhalb des Andreaskreuzes die Anzahl der zu überquerenden Gleise angegeben, wenn mehr als ein Gleis überquert werden muss. Gesichert werden Bahnübergänge durch Halbschranken und Wechselblinklichter sowie eine mechanische oder elektronische Warnglocke.

Wie auch in Deutschland haben Bahnen in den Niederlanden Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern. In den Niederlanden sehen beschrankte Bahnübergänge ähnlich aus wie in den USA und verfügen ebenfalls über Wechselblinklichter. Es ist ebenfalls jeweils mindestens ein Andreaskreuz angebracht. Zusätzlich zu den Halbschranken, die in den Niederlanden üblich sind, weisen weiß-rot schraffierte Warnbaken auf jeder Seite auf den Bahnübergang hin. Darüber hinaus kann ein blaues Warnschild angebracht werden.

 

Weitere Teile dieser Reihe:

 

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Stefanie Effer

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