Stellen Sie sich vor: Es kommt zu einer Vollbremsung auf der A45 – und eine Kiste rutscht vom Laster. Solche Situationen gefährden Leben, kosten Geld und ziehen Haftungsfragen nach sich. Ladungssicherung ist daher eine elementare Aufgabe im Fuhrpark, mit klaren Pflichten für Unternehmen und Fahrer. In diesem LapID-Vergleich: Wie unterscheiden sich die Unterweisung zur Ladungssicherung und die Schulung nach VDI 2700a.
Inhaltsverzeichnis:
- Gesetzlichen Bestimmungen: Ladungssicherung
- Inhalte und Umfang
- Nachweis und Dokumentation
- Wer muss geschult und unterwiesen werden?
- Fazit: Schulung ist nicht gleich Unterweisung
Auf einen Blick
- Während die VDI 2700a Schulung den Mitarbeiter zur Ladungssicherung qualifiziert, dient die Unterweisung zur Ladungssicherung der Arbeitssicherheit im Unternehmen und muss vom Arbeitgeber durchgeführt werden.
- Die rechtlichen Grundlagen der VDI 2700a Schulung berufen sich auf Paragraf 22 StVO, während die Unterweisung zur Ladungssicherung durch die DGUV und den Paragraf 12 ArbSchG definiert wird.
- Jeder der nach der Gefährdungsbeurteilung mit der Ladungssicherung zu tun hat, muss unterwiesen werden.
- Auch wenn ein Mitarbeiter bereits den Ladungssicherungsschein hat, muss er trotzdem die Unterweisung zur Ladungssicherung absolvieren, solange die Gefährdungsbeurteilung oder der Arbeitgeber dies für nötig erachtet.
Gesetzlichen Bestimmungen: Ladungssicherung
Ladungssicherung ist ein relevantes Thema in jedem Unternehmen, das mit dem Verladen von Gütern oder dem Transport zu tun hat. Damit die Sicherheit aller Beteiligten und auch im Straßenverkehr sichergestellt ist, gibt es unterschiedliche rechtliche Vorschriften, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer eingehalten werden müssen.
Nicht zu vereinheitlichen sind die VDI 2700a Schulung und die Unterweisung zur Ladungssicherung.
Die Pflicht zur Unterweisung zur Ladungssicherung ergibt sich für den Arbeitgeber aus der Gefährdungsbeurteilung. Dieser muss er nachkommen, um den Anforderungen der DGUV 100-101, Paragraf 4 bzw. dem Arbeitsschutzgesetz nach Paragraf 12 gerecht zu werden und sich und seine Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls rechtlich abzusichern.
Die Unterweisung erfolgt i. d. R. theoretisch und dient als Mittel, um Personen, die mit der Ladungssicherung zu tun haben, auf Gefahren hinzuweisen und Basiswissen zu vermitteln.
Den rechtlichen Rahmen für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung legt Paragraf 22 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fest.
Welche Bedingungen dabei eingehalten werden müssen definiert der Verein Deutscher Ingenieure e. V. in der Richtlinienreihe VDI 2700. Sind also eine oder mehrere Personen mit der Ladungssicherung im Unternehmen betraut, müssen diese über die Inhalte der VDI-Richtlinie geschult werden.
Inhalte und Umfang
Sowohl für die Schulung als auch für die Unterweisung gelten unterschiedliche inhaltliche Vorgaben. Auch wenn sich die Inhalte hier teilweise überschneiden, sind diese zweckgebunden und unterscheiden sich daher in den Details, dem Umfang und den Kosten wie folgt:
Die Unterweisung zur Ladungssicherung vermittelt unterschiedliche theoretische Inhalte und ein allgemeines Basiswissen zu Gefahren und Vorgaben, die eingehalten werden müssen.
Die Themenschwerpunkte richten sich nach den Vorgaben der DGUV und sollten folgende Bereiche abdecken:
- Gefahrenpotenziale und gesetzliche Regelungen
- Lastenverteilung im Lkw
- Zurr- und Hilfsmittel zur Lkw-Ladungssicherung
- Arten der Ladungssicherung
- Berechnungen zur Ladungssicherung
Kosten: Die Kosten werden vom Arbeitgeber getragen und variieren je nach Durchführung und Anbieter.
Aufwand: Die Unterweisung muss mind. einmal jährlich durchgeführt werden.
Diese kann auf unterschiedlichen Wegen durchgeführt werden:
- Präsenzveranstaltung: ca. 60 min. mit abschließender Verständnisprüfung.
- E-Learning-Unterweisung: i. d. R. nur 20-40 min. inkl. abschließender Verständnisprüfung
Die VDI 2700a Schulung sieht inhaltlich neben Theorie auch praktische Anteile vor. Die Teilnehmer sollen Sicherungen nicht nur theoretisch erlernen, sondern auch praktisch dazu in der Lage sein.
Die Inhalte umfassen daher folgende Themen:
- Rechtliche Vorschriften und Konsequenzen
- Verantwortungsbereiche
- Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung
- Lastenverteilungspläne
- Kippgefahren erkennen und beurteilen
- Sicherungsmethoden und Sicherungskräfte
- Zurrkraftberechnung/richtiges Stauen von Gütern
- Ermittlung der erforderlichen Zurrkräfte
- Arten der Zurrmittel
- Ladungsträger und ihre Besonderheiten
- Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Spezielle Ladungen sichern
- Praktische Beispiele
- Schriftliche Prüfung
Kosten: Die Kosten belaufen sich auf ca. 550 Euro bis 850 Euro netto. Die Kosten können vom Fahrer selbst getragen oder durch den Arbeitgeber finanziert werden.
Aufwand: Die Schulung dauert i. d. R. zwei Tage. Abschließend erfolgt eine Prüfung.
Nachweis und Dokumentation
Nachweise und eine nachhaltige Dokumentation sind gerade bei einem Unfall wichtig. Sie sorgen nicht nur dafür, dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt, sondern klären auch die Frage der Haftung. Liegen sowohl der Ladungssicherungsschein als auch die Nachweise über regelmäßig erbrachte Unterweisungen vor, ist sowohl das Unternehmen als auch der Fahrer rechtlich abgesichert.
Damit die Unterweisung gültig ist und anerkannt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Die Verständnisprüfung muss bestanden werden.
- Der Nachweis über die bestandene Prüfung muss vom Arbeitgeber aufbewahrt werden.
- Die Teilnahme an der Unterweisung muss ebenfalls vom Arbeitgeber nachgehalten werden.
Diese Unterlagen dienen sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer bei einem Unfall als Nachweis über die durchgeführte Unterweisung. Somit sind sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber rechtlich abgesichert und der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Der Ladungssicherungsschein ist nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet gültig.
Es wird jedoch empfohlen, alle 3 bis 5 Jahre eine Auffrischungsschulung zu absolvieren. Die Regelungen werden zudem immer wieder aktualisiert oder erweitert, weshalb eine erneute Schulung hier sinnvoll ist.
Wichtig: Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift zum Besitz des Ladungssicherungsscheins gibt, müssen durch Paragraf 22 Abs. 1 StVO die Vorgaben der VDI 2700 dennoch eingehalten werden. Dies macht einen Ladungssicherungsschein faktisch notwendig.
Denn: kommt es zu einem Unfall, der womöglich sogar auf eine falsche Ladungssicherung zurückzuführen ist, kann ein fehlender Schein gravierende Folgen für das Unternehmen haben. Dieses muss den Nachweis erbringen, dass die Ladung ordnungsgemäß nach VDI 2700 gesichert wurde und die zuständige Person qualifiziert ist.
Wer muss geschult und unterwiesen werden?
Möchte oder soll ein Mitarbeiter beruflich mit der Ladungssicherung beauftragt werden, benötigt dieser einen Ladungssicherungsschein nach VDI 2700. Doch damit nicht genug.
Unterweisungen werden zwar nach Gefährdungsbeurteilung zugewiesen, dennoch betreffen sie die gleiche Zielgruppe - alle Mitarbeiter oder Personen, die mit der Verladung oder dem Versand zu tun haben.
Hier handelt es sich i. d. R. um folgende Personengruppen:
- Lademeister
- Kraftverkehrsmeister
- Transport- und Logistikunternehmer
- Fuhrparkleiter
- Versandleiter
- Disponenten
- Sicherheitsfachkräfte
- Verlader
- Kraftfahrer
Fazit: Schulung ist nicht gleich Unterweisung
Die Unterweisung zur Ladungssicherung und die Schulung zur Ladungssicherung für verantwortliche Personen sind zwei unterschiedliche Mechanismen, um für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag und Straßenverkehr zu sorgen.
Daher gilt: Auch wenn ein Mitarbeiter eine VDI 2700a-Schulung absolviert und den Ladungssicherungsschein erhalten hat, muss dieser trotzdem einmal jährlich zur Ladungssicherung unterwiesen werden. Der Mitarbeiter muss beide Qualifikationen erfolgreich bestanden haben, damit er und sein Arbeitgeber die rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Vergleichspunkt | Unterweisung zur Ladungssicherung | VDI 2700s Schulung |
Ziel | Basiswissen, Auffrischung | Basiswissen, Auffrischung |
Rechtliche Grundlage | §12 ArbschG / DGUV Vorschrift 100-001 §4/ | § 22 StVO / VDI 2700 |
Kosten | Je nach Anbiete, Durchführung & Teilnehmerzahl |
550 Euro – 850 Euro |
Umfang | Kurz, theorieorientiert, max. 60 min. | Praxisnah, umfassend, techn. Tiefe, 2 Tage |
Durchführung | Regelmäßig aber mind. 1x jährlich | Einmalig, Wiederholung alle 3 - 5 Jahre empfohlen |
Bescheinigung | Bestandene Verständnisprüfung | Ladungssicherungsschein |
Schreiben Sie den ersten
Kommentar!
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Beachten Sie bitte für den Blog unsere Netiquette für Kommentare.